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Institute
- Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Staatslehre und Rechtsvergleichung (Univ.-Prof. Dr. Dr. h.c. Karl-Peter Sommermann) (1)
- Lehrstuhl für Öffentliches Recht, insbesondere Europarecht und Völkerrecht (Univ.-Prof. Dr. Wolfgang Weiß) (1)
- Lehrstuhl für Öffentliches Recht, insbesondere deutsches und europäisches Verwaltungsrecht (Univ.-Prof. Dr. Ulrich Stelkens) (1)
- Seniorprofessur für Verwaltungswissenschaft, Politik und Recht im Bereich von Umwelt und Energie (Univ.-Prof. Dr. Eberhard Bohne) (1)
Verwaltungshaftungsrecht
(1998)
Volkswirtschaftspolitik
(1998)
Raabe Fachverlag, Stuttgart et. al. 1998. 338 Seiten. Gebunden. DM 78,- ISBN 3-88649-534-5
Ausgangspunkt der vorliegenden Dissertation ist die Frage, inwieweit länderspezifische Unterschiede bei der Messung und Umsetzung von Verwaltungsmodernisierung in ausgewählten OECD Mitgliedsländern auftreten. Damit beabsichtigt die Autorin die weit verbreitete, aber empirisch unbegründete Lehrmeinung zu überprüfen, daß es sich bei der 'New Public Management'-Bewegung der neunziger Jahre um einen einheitlichen Trend handelt, der in allen Ländern gleichförmig verläuft. Die Studie basiert auf zwei internationalen Umfragen, welche die Autorin 1995 und 1996 unter den Organisatoren und Teilnehmern von Qualitätswettbewerben für öffentliche Verwaltungen durchführte.
Der erste empirische Teil der Dissertation wendet sich der Frage zu, was Verwaltungsmodernisierung in verschiedenen OECD-Ländern konkret bedeutet. Dazu analysiert die Autorin die Kriterien, die in nationalen Qualitätswettbewerben zur Qualitätsmessung der öffentlichen Verwaltung verwendet werden. Die vergleichende Untersuchung dieser Messkriterien ergibt, daß die Konzeptualisierung und Operationalisierung der Messung von Verwaltungsqualität von Land zu Land sehr verschieden ist.
Der zweite empirische Teil der Dissertation beschäftigt sich mit der Frage, ob bei der Implementation von Verwaltungsmodernisierung länderspezifische Modernisierungsstrategien zu festzustellen sind. Dazu führt die Autorin eine Umfrage unter ca. 400 deutschen, britischen und amerikanischen Verwaltungen durch, die vormals erfolgreich an nationalen Qualitätswettbewerben teilgenommen hatten. Die schriftliche Befragung bezieht sich auf die von den modernisierenden öffentlichen Verwaltungen verwendete Umsetzungsstrategie und den Stand der Umsetzung in den Bereichen strategische Planung, Führung, Personalmanagement, Ressourcenmanagement, Einsatz von Informationstechnologie, Entwicklung von Organisationskultur, Kundenorientierung, Leistungsmessung und Prozeßmanagement.
Eine multivariate Datenanalyse ausgewählter 'Items' bestätigt zunächst die Richtigkeit der Arbeitshypothese 'culture matters'. Die länderbezogene Auswertung der Fragebogen ergibt insgesamt, daß die befragten britischen Verwaltungen, gefolgt von den amerikanischen Verwaltungsmodernisierern, 'New Public Management' am weitesten implementiert haben, während die untersuchten deutschen Verwaltungen in den meisten Modernisierungsfeldern den geringsten Implementationsstand aufweisen.
Die empirischen Ergebnisse wiederlegen die Hypothese des Politikwissenschaftlers Frieder Naschold, derzufolge deutsche und amerikanische Verwaltungen beide 'Nachzügler' auf dem Gebiet der Verwaltungsmodernisierung sind. Statistische T-Tests belegen mit hoher Jascheinlichkeit die Annahme, daß die festgestellten Gemeinsamkeiten bei der britischen und amerikanischen Gruppe von Verwaltungen als repräsentativ für die unbekannte Gesamtheit von modernisierenden Verwaltungen in diesen Ländern gelten kann.
Damit wird auch schon eine Begrenzung der Ergebnisse der Dissertation deutlich: Sämtliche Umfragedaten beziehen sich auf die 'Modernisierer' in der öffentlichen Verwaltung und können somit nicht als repräsentativ für die Gesamtheit der öffentlichen Verwaltung eines Landes gelten. Dennoch geben die Untersuchungsergebnisse wichtige Aufschlüsse über den erreichten Stand und die eingeschlagene Richtung der Verwaltungsmodernisierung. Eine zweite Einschränkung erfährt die Dissertation aufgrund der Tatsache, daß sich die festgestellten Unterschiede in den einzelnen Modernisierungsfeldern nicht eindeutig auf das eine oder andere charakteristische Merkmal des Verwaltungssystems eines Landes zurückführen lassen. Eine ausführliche vergleichende Darstellung des politischen und administrativen Systems in Großbritannien, Deutschland und den USA anhand einer Reihe von sogenannten Makrovariablen ergibt, daß unterschiedliche Implementationsstrategien von jeweils einer Vielzahl unterschiedlicher Rahmenbedingungen bestimmt werden. Dennoch dürfte der von der Autorin durchgeführte Systemvergleich die Verwaltungswissenschaften um eine bislang fehlende aktuelle vergleichende Darstellung von Verwaltungssystemen bereichern.
Brasilienkunde-Verlag, Mettingen 1998. 319 Seiten. Gebunden. DM 32,- ISBN 3-88559-073-5
Die Agrarreform in Brasilien stellt kein rechtliches und kein ökonomisches Problem dar. Der für eine Agrarreform notwendige Boden ist ausreichend vorhanden. Es fehlt am politischen Willen zur Durchsetzung weitreichender sozialpolitischer Maßnahmen wie der Agrarreform.
Der Prozeß der Demokratisierung in Brasilien ist durch die Verabschiedung der neuen Verfassung von 1988 formell abgeschlossen. Die brasilianische Gesellschaft ist noch auf dem Weg, eine demokratische "politische Kultur" auf der Grundlage der Verfassung zu entwickeln.
Der Autor zeigt, daß der Agrarsektor für den Prozeß einer breitenwirksamen und nachhaltigen Entwicklung wichtig ist. Die Agrarreform bietet die Möglichkeit diese politische Kultur zu fördern und hemmende Strukturen zu durchbrechen.
Westdeutscher Verlag, Wiesbaden 1998. 223 Seiten. Gebunden. DM 52,- ISBN 3-531-13231-8
Die Arbeit befaßt sich mit der Entwicklung des subjektiven Faktors in der Transformation der neuen Bundesländer. Datenbasis sind große, repräsentative Umfragen in den neuen und alten Bundesländern, in die teilweise ein eigenes Speyerer Wertinstrument eingeschaltet werden konnte und der eigene Speyerer Wertesurvey von 1997. Die Zeitreihen reichen meist bis 1997, gelegentlich bis 1998.
Die Entwicklung des subjektiven Faktors in den neuen Ländern ist durch einen eigenartigen Widerspruch gekennzeichnet: Es wird dort in Befragungen von Jahr zu Jahr eine sich weiter verbessernde persönliche materielle Wohlfahrt gemessen, die sich zum großen Teil aus der öffentlichen finanziellen Unterstützung des Westens erklärt. Im Kontrast zur positiven persönlichen Bilanz des Systemwechsels, die die Ostdeutschen ziehen, fällt ihre gesellschaftliche Bilanz in vieler Hinsicht negativ aus. Die Ostdeutschen bewerten nicht nur das von Westdeutschland her übertragene neue System sehr zurückhaltend, sondern sie fühlen sich auch nicht hinreichend im neuen Deutschland integriert und angenommen. Die Demoskopen enthüllten deutliche Entfremdungserscheinungen zwischen Ost und West. Solche Entfremdungen lassen sich jedoch nicht aus prinzipiell anders gelagerten persönlichen Wertorientierungen der neuen Bundesbürger erklären, da diese im Vergleich zum Westen eine hohe Ähnlichkeit aufweisen.
Die Arbeit stellt eine umfangreiche Datensammlung zum Thema bereit. Zu Beginn wird ein Modell entworfen, welches das Material in vier Blöcke (Transformation, Akkommodation, Sozialisation und Integration) aufteilt, diese Blöcke feinstrukturiert und dann in bestimmte logische Beziehungen zueinander bringt. Schritt für Schritt werden konkurrierende Hypothesen überprüft. Die situative Anomiehypothese behauptet, daß die Ostdeutschen psychisch durch die Umstände der radikalen Transformation überfordert würden und daher aus Enttäuschung mit Apathie oder auch Protest reagieren ("Enttäuschungshypothese"). Die Sozialisationshypothese betont, daß die sozialistische Sozialisation in den Familien, Verwandtschafts- und Bekanntenkreisen, in den Bildungseinrichtungen, der Arbeitswelt und den Organisationen in der DDR Charakter- und Persönlichkeitsprofile (Werte) hervorgebracht hätte, die mit der neuen nun westlich strukturierten Umwelt unverträglich sind ("Entfremdungshypothese").
Der Autor räumt durchaus mentale Unterschiede zwischen Ost und West ein, die sich aus der Sozialisation unter verschiedenen Systembedingungen und noch älteren regionalen Prägungen erklären. Favorisiert wird jedoch ein situativer Erklärungsansatz, der Elemente der Sozialisationshypothese integriert. Mentale Unterschiede werden demnach erst dann für Abgrenzungs- und Entfremdungsphänomene erklärungskräftig, wenn berücksichtigt wird, daß Ostdeutsche mit einem Transformationsgeschehen konfrontiert sind, das von den alten Ländern her dominiert und finanziert wird und sie damit in eine strategisch unterlegene und abhängige Situation versetzt. Da im Westen nur ein schwacher Nationalstolz vorhanden ist und dieses Vakuum durch eine eher ökonomistische Einstellung gefüllt wird, fühlen sich die Ostdeutschen unter einen ständigen latenten Rechtfertigungszwang gesetzt. Im Westen möchte man ökonomische Ansprüche des Ostens abwehren oder wenigstens vertagen, andererseits auch das eigene Selbstbewußtsein bestätigen. Im Osten werden dagegen ökonomische Ansprüche auch mental "eingeklagt" und es wird versucht, das eigene Selbstwertgefühl zu verteidigen.
Diener vieler Herren
(1998)
Während Normalverdiener ein ganzes Leben lang arbeiten müssen, um ihre Rente zu verdienen, brauchen Berufspolitiker dafür oft nur kurze Zeit: Jedes ihrer Amtsjahre verschafft ihnen ein Vielfaches an Rentenwert - Spitzenwerte gehen bis zum 75fachen. Aber damit nicht genug: Politiker können Einkommen und Renten aus verschiedenen Ämtern in Gemeinde, Land und Bund geradezu sammeln, ohne daß eine angemessene Verrechnung greift. Sie sitzen gleichzeitig im Parlament und auf der Regierungsbank und beziehen aus beiden Ämtern ein Salär. Abgeordnete können sogar ungestraft ihre Unabhängigkeit an finanzkräftige Interessenten verkaufen - als »Diener vieler Herren«.
Schonungslos macht der Autor hier erstmals das ganze System der Mehrfachversorgung unserer Politiker publik. Aber er erschöpft sich nicht allein in der Kritik, sondern legt einen konkreten Aktionsplan für die notwendigen Reformen vor. - Ein »Handbuch für wütende Wähler «.
Duncker & Humblot, Berlin 1998. 149 Seiten. brosch. DM 82,- ISBN 3-428-09357-7
Vorwort
Die hier vorliegende Arbeit entstand am Forschungsinstitut für öffentliche Verwaltung bei der Hochschule für Verwaltungswissenschaften Speyer. Die Idee, das föderative System Spaniens zu untersuchen, stammt aus der Zeit meiner Tätigkeit als wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl von Herrn Prof. Dr. Dr. Detlef Merten, dem ich für die Betreuung der Arbeit und seine kritische Begleitung herzlich danke. Die Veröffentlichung berücksichtigt Literatur und Rechtsprechung bis zum Frühjahr 1994, teilweise darüber hinaus.
Besonderen Dank schulde ich dem Forschungsinstitut für öffentliche Verwaltung für vielfältige Unterstützung.
Bedanken möchte ich mich auch bei Herrn Prof. Dr. Ricardo García Macho für seine Hilfe bei meinem Studienaufenthalt in Salamanca sowie bei Herrn Privatdozent Dr. Karl-Peter Sommermann für die Erstellung des Zweitgutachtens.
Den Herren Professoren Dr. Siegfried Magiera und Dr. Dr. Detlef Merten danke ich für die Aufnahme der Arbeit in die Schriftenreihe.
Mein besonderer Dank gilt Frau Maria Listing für die Erstellung der druckfertigen Fassung der Arbeit.
Schließlich danke ich ganz herzlich meinen Eltern, die mich stets in jeder Hinsicht unterstützt haben.
Schwerin, im Mai 1998
Aus dem Inhaltsverzeichnis:
A. Grundfragen des Föderalismus
B. Einheit und Vielfalt in Spanien
C. Der Staat der Autonomen Gemeinschaften - verfassungsrechtlicher Rahmen und seine Ausfüllung
D. Die Kompetenzverteilung zwischen Zentralstaat und Autonomen Gemeinschaften
E. Die Finanzverfassung
F. Die Mitwirkung der Glieder an der Willensbildung des Zentralstaates
G. Schutz der föderativen Elemente durch erschwerte Abänderbarkeit der Verfassung sowie der Autonomiestatute
H. Mechanismen zur Lösung föderativer Konflikte
I. Schlußbemerkung
Literaturverzeichnis
Stichwortverzeichnis
Staatsanzeiger für Baden-Württemberg GmbH, Stuttgart1998. 225 Seiten. Gebunden. DM 18,- ISBN 3-929981-20-3
In den "Konzeptionellen Grundlagen des Neuen Kommunalen Haushaltswesens" wird ein Konzept zur Neugestaltung der kommunalen Haushaltsplanung auf der Grundlage des doppisch geführten Neuen Kommunalen Rechnungswesens dargestellt. Der bisherige Verwaltungshaushalt wird hierbei durch einen Ergebnishaushalt ersetzt, der die Aufwendungen und Erträge einer Periode erfaßt und den Nettoressourcenverbrauch ausweist. Anstelle eines Vermögenshaushalts wird ein Finanzhaushalt aufgestellt, der sämtliche Ein- und Auszahlungen einer Periode vollständig abbildet; er Finanzhaushalt umfaßt damit teilweise den Ergebnishaushalt. Im Neuen Kommunalen Haushaltswesen wird der Haushalt in organisatorisch abgegrenzte Teilhaushalte (Fachbereiche, Kostenstellen) gegliedert, die einer beschränkten Nettobudgetierung unterliegen; eine Haushaltsplanerstellung nach dem Gliederungsplan entfällt.
Neben Inhalt und Struktur der Haushaltspläne für den Ergebnis- und Finanzhaushalt des Gesamthaushalts und der Teilhaushalte werden die Deckungsregeln für den Gesamthaushalt sowie für die Teilhaushalte und die Veranschlagungsgrundsätze für die Aufwendungen, Erträge sowie Zahlungen erörtert. Hierbei werden auch die Notwendigkeit und Ausgestaltung einer Kostenrechnung untersucht. Außerdem werden notwendige Änderungen des kommunalen Haushaltsrechts diskutiert und angrenzende Problemfelder des Haushaltswesens, zu denen das Haushaltsaufstellungsverfahren, die Verfügbarkeitskontrolle und der Haushaltsvollzug sowie die Ausgestaltung der Gemeinderatsvorlage zählen. Im Anhang ist der Modellhaushalt 1997 für die Stadt Wiesloch und ein Erläuterungsteil abgebildet.
Staatsanzeiger für Baden-Württemberg GmbH, Stuttgart 1998. 168 Seiten. Gebunden. DM 18,- ISBN 3-929981-21-1
Die "Praxiseinführung des Neuen Kommunalen Rechnungswesens (Speyerer Verfahren)" stellt eine Dokumentation des Modellprojekts Wiesloch dar. Ausgehend von den DV-technischen Voraussetzungen des Pilotversuchs wird die Erstellung der drei Teilrechnungen Ergebnisrechnung, Vermögensrechnung und Finanzrechnung für die Stadt Wiesloch erörtert. Hierbei wird detailliert dargestellt, wie die Stammdaten der Ergebnis- und Finanzrechnung erfaßt und wie die kameralen Daten anhand von Umsetzungstabellen in das doppische System überführt werden. Außerdem wird die in Wiesloch eingeführte Kostenstellenrechnung und das zugrunde liegende Konzept erläutert. Den Schwerpunkt der Dokumentation bildet die Vermögensrechnung: Hierbei erfolgt eine detaillierte Beschreibung der zur Erstellung der Eröffungsbilanz erforderlichen vollständigen Erfassung und Bewertung des Vermögens und der Schulden.
Neben den Erläuterungen zu den Teilrechnungen für die Kernverwaltung wird außerdem die Erstellung der konsolidierten Rechnung, welche neben der Kernverwaltung auch die vollkonsolidierten Eigenbetriebe der Stadt Wiesloch sowie die nach der Equity-Methode konsolidierten privatrechtlich organisierten kommunalen Unternehmen umaßt, dargestellt. Die in einer Anlage beigefügte Halbjahresrechnung der Stadt Wiesloch weist sowohl den Abschluß der Kernverwaltung als auch den konsolidierten Abschluß aus.
Aus den im Projekt gesammelten Erfahrungen werden Empfehlungen zur Umsetzung des Neuen Kommunalen Rechnungswesens gegeben. Außerdem werden notwendige haushaltsrechtliche Änderungen aufgezeigt und die Vereinbarkeit des Neuen Kommunalen Rechnungswesens mit den finanzstatistischen Anforderungen dargelegt. Neben dem Halbjahresabschluß umfaßt der Anhang u.a. den im Modellprojekt eingesetzten Kontenplan, die Anlagenklassen und Nutzungsdauern sowie den Kostenstellenplan.
Der Praxiseinführungsbericht soll anderen Kommunen beim Einstieg in das Neue Kommunale Rechnungswesen als Hilfe dienen und gleichzeitig den Erfolg des Projektes dokumentieren.
Duncker & Humblot, Berlin 1998. 101 Seiten. brosch. DM 64,- ISBN 3-428-09349-6
Aus dem Vorwort der Herausgeber
Das Forschungsinstitut für öffentliche Verwaltung bei der Hochschule für Verwaltungswissenschaften Speyer ist die einzige außeruniversitäre Forschungseinrichtung in Deutschland, die sich aus der Perspektive aller relevanten Wissenschaftsdisziplinen mit dem Erfahrensgegenstand "öffentliche Verwaltung" von der kommunalen bis zur supranationalen Ebene multi- und interdisziplinär befaßt. Die Ursprünge des Instituts reichen in die frühen sechziger Jahre zurück, in denen personelle Forschungskapazitäten zu einem Forschungsinstitut der Hochschule zusammengefaßt wurden. Im Jahr 1976 wurde das Institut dann als überregional bedeutsame Forschungseinrichtung anerkannt und in die gemeinsame Forschungsförderung des Bundes und der Länder nach Art. 91 b Grundgesetz aufgenommen. Heute gehört das Institut der Wissenschaftsgemeinschaft Blaue Liste (WBL) und ihrer Sektion "Wirtschafts- und Sozialwissenschaften, Raumwissenschaften" an.
Diese neue Gemeinschaft hat deutlich werden lassen, daß das Forschungsinstitut für öffentliche Verwaltung zu den kleinen außeruniversitären Forschungseinrichtungen gehört. Außenstehende nehmen das häufig nicht Ja, weil das Institut eine wohl bemerkenswerte Produktivität und Relevanz entfaltet hat; jedenfalls wird das von vielen Interessierten gesagt. Es war ein gutes Konzept, die 19 Professoren der Hochschule mit durchschnittlich 25 jungen Wissenschaftlern (einschließlich der durch Drittmittel finanzierten Referenten) in einer Einrichtung zu vereinen, die den Spielregeln einer nicht lehrstuhlbezogenen Forschung unterworfen ist. In wissenschaftlichen Evaluationen wie Rechnungshofprüfungen wurde deutlich, daß das Speyerer Forschungspotential durch einen Ausbau der Referentenebene noch besser ausgeschöpft werden könnte. Eine solche Ausweitung ist nicht gelungen. Angesichts der heutigen Sparzwänge muß das Institut auf bessere Zeiten warten.
Ein zwanzigjähriges Bestehen ist in der eher nüchternen Welt der Verwaltungsforschung ein bescheidener Anlaß zu einem Festakt. So ist dann auch dieses Jubiläum als Arbeitstagung ausgestaltet worde. Die Veranstaltung dem Thema "Verantwortung für die Forschung" zu widmen, lag aus zwei Gründen nahe: Zum einen gilt es, angesichts veränderter finanzieller und wettbewerbsbezogener Rahmenbedingungen die Rolle der Forschung im universitären und außeruniversitären Bereich grundsätzlich zu überdenken, zum anderen steht es auch dem Speyerer Institut nach 20 Jahren gut an, Bilanz zu ziehen und sein Forschungsprofil für die Herausforderungen der kommenden Jahre zu schärfen.
Inhaltsverzeichnis
Klaus König: Begrüßung
Willi Blümel: Begrüßung
Kurt Beck: Eröffnungsrede
Fritz Schaumann: Staatliche Verantwortung für die Forschung
Ingolf Hertel: Grußwort
Jürgen Zöllner: Verantwortung der Politik für die Forschung
Wolfgang Frühwald: Die Selbstverwaltung der Wissenschaft in der Diskussion
Gerd Roellecke: Verantwortung für die Forschung - philosophisch betrachtet
Klaus König: Ausblick in die Zukunft
Die Autoren
Gesetzesfolgenabschätzung (GFA) mag als Schlüsselbegriff der Rechtssetzungswissenschaft im Jahre 1997 charakterisiert werden, und es wird allgemein akzeptiert, daß es drei Module der Gesetzesfolgenabschätzung gibt:
Die prospektive GFA - als eine Art prälegislativer Analytik - liefert Ansatzpunkte und Vorgehensweise, wenn es noch ein „offenes Regelungsfeld“ gibt, d.h. wenn noch überlegt wird, ob man überhaupt und in welcher „Denk“richtung man eine rechtsförmige Regelung erwägen könnte; wenn alternative Regelungsmodelle („Programmalternativen“) ermittelt, in ihren Folgen abgeschätzt und bewertet werden sollen.Die begleitende GFA - zumeist in Form von Tests vorformulierter Rechtssätze (z.B. von Referentenentwürfen) - soll Vollzugspraktikabilität, Befolgbarkeit, Verständlichkeit, Kosten-Nutzen-Relationen und institutionelle Funktionalitäten so prüfen, „als ob“ die Rechtsvorschrift schon in Kraft wäre.Die retrospektive GFA soll als ex-post Evaluierung (von Zeit zu Zeit) die Bewährung von Rechtsvorschriften in ihrer Praxis nachprüfen mit Folgerungen für Novellierung, Aussetzung oder Neugestaltung.
Nie zuvor - seit den ersten Einspielungen von 1994/95 - gab es solche Aufmerksamkeit und so viele Verlautbarungen. Im Bericht des Sachverständigenrats „Schlanker Staat“ kumulierten die Forderungen und Gedankenspiele zur GFA, parallel dazu liefen und laufen viele Versuche, das neue Phänomen in die Gemeinsamen Geschäftsordnungen (GGO) der Länder aufzunehmen, das Abschätzungsvorgehen in Leitfäden zu übertragen und schließlich auch Zuständigkeiten zu schaffen. Unterstützt werden die Forderungen von der Wirtschaft und den Kommunalen Spitzenverbände. Da heißt es beispielsweise: „Abschätzung der Kosten für das Land ..., Kosten der Umsetzung (auf den Verwaltungsebenen), Probeausrechnungen der finanziellen Auswirkungen von Gesetzen“ (AG Kommunale Spitzenverbände Rheinland-Pfalz). Oder: „Was wir brauchen ist mehr prälegislative Forschung. Ihre Ergebnisse sollen dann eine erkenntnisgesicherte Grundlage von Gesetzen und Verordnungen bilden.“ (BASF-Brief 1995). Die Forderung nach der Anwendung von Gesetzesfolgenabschätzungen und die Tendenz, sie irgendwie zu institutionalisieren ist merklich.Wir sind einerseits recht schnell bei der Hand, etwas dauerhaft zu installieren, weil es jetzt relevant zu sein scheint, weil es jetzt von vielen gefordert wird. Aber andererseits folgen wir dabei häufig tradierten Wegen: Es wird aufgeschrieben, daß etwas getan werden soll, und dann überlassen wir die wirkliche Anwendung der Erinnerung und gelegentlichem Druck aus der Problementwicklung.
Das Ministerium für Umwelt und Forsten des Landes Rheinland - Pfalz beschritt einen anderen Weg und initiierte Mitte 1997 - noch bevor die GFA in der GGO des Landes Rheinland-Pfalz verankert wurde - eine prospektive Gesetzesfolgenabschätzung zum Regelungsvorhaben LWaldG. Das Ministerium folgte damit einer Empfehlung der Verwaltungsmodernisierungskommission Rheinland-Pfalz. Das persönliche Engagement der Ministerin für Umwelt und Forsten, Frau Klaudia Martini, war unverzichtbar um den Prozeß zu initiieren und voranzubringen.
In enger Kooperation des Ministeriums mit der Deutschen Hochschule für Verwaltungswissenschaften Speyer und dem dort angegliederten Forschungsinstitut für öffentliche Verwaltung konnte die prospektive Gesetzesfolgenabschätzung durchgeführt und Anfang 1998 erfolgreich abgeschlossen werden. Das Kapitel 2 des hier vorliegenden Berichts gibt die Vorgehensweise und die Ergebnisse der prospektiven Gesetzesfolgenabschätzung zum LWaldG wieder.
Auf der Grundlage der prospektiven GFA wurde der Referentenentwurf zum LWaldG erarbeitet. Anschließend wurde dieser seinerseits wiederum unterschiedlichen Prüf- und Testverfahren unterzogen (siehe Kapitel 3). In der Abbildung 1 sind die angewandten Methoden genannt.
Zum ersten Mal in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland wurden damit eine prospektive und eine begleitende Gesetzesfolgenabschätzung an einem konkreten Regelungsvorhaben durchgeführt.
Der vorliegende Band der Speyerer Forschungsberichte gibt die Referate wieder, die während des von uns geleiteten dritten gemeinsamen Forschungsseminars des Forschungsinstituts für öffentliche Verwaltung bei der Hochschule für Verwaltungswissesnchaften Sepyer und des Eisenbahn-Bundesamtes vom 24. bis 26. September 1997 in den Räumen der Hochschule gehalten wurden.
Anläßlich der Emeritierung von Universitätsprofessor Dr. Helmut Quaritsch zum 30. September 1998 veranstaltete das Forschungsinstitut für öffentliche Verwaltung bei der Deutschen Hochschule für Verwaltungswissenschaften Speyer am 25. Juli 1998 ein Symposium unter der wissenschaftlichen Leitung des Herausgebers. Das Thema der Tagung "Der Staat am Ende des 20 Jahrhunderts" trägt dem Schwerpunkt Rechnung, den der Inhaber des Lehrstuhls für "Staatsrecht und Staatslehre" in Forschung und Lehre - nahezu sechsundzwanzig Jahre hiervon in Speyer - gesetzt hat. Ist der Staat doch Leitmotiv seines wissenschaftlichen Werkes, das einen eindrucksvollen Bogen vom Staat der frühen Neuzeit bis zur Gewinnung der souveränen Staatlichkeit eines wiedervereinigten Deutschland und Entstaatlichungstendenzen im Zuge der europäischen Einigung spannt.
Im Forschungsbericht wird die Frage aufgeworfen, warum entgegen der Annahme Frido Wageners, wonach die Nützlichkeit der Mittelbehörden kaum ernsthaft in Frage gestellt werde, gegenwärtig erneut Alternativen zu den Mittelbehörden diskutiert werden.
Gründe dafür werden in in der Krise der öffentlichen Haushalte, im Wandel vom tradierten Staat zum funktionalen Staat, daraus folgend in neuen Anforderungen an die öffentliche Verwaltung und schließlich in Funktionsmängeln der klassischen Mittelbehörden selbst gesehen.
Zu diesen Funktionsmängeln gehören Effizienzdefizite bei der Janehmung der Koordinierungs- und Bündelungsfunktion. Ursachen dafür werden sowohl in den inneren Strukturen der Mittelbehörden (Verrichtungsprinzip, starke Formalisierung) als auch im Nebeneinander von Mittel- und Sonderbehörden gesehen.
Ein weiterer Funktionsmangel ergibt sich aus der traditionell stark juristisch geprägten Behördenkultur der Bezirksregierungen. Sie begünstigt das Hineinregieren durch die zuständigen Ministerien. Schließlich sind die Mittelbehörden in ihren personalwirtschaftlichen Entscheidungen in hohem Maße vom zuständigen Ministerium abhängig und hinsichtlich ihrer Ausstattung mit Sachmitteln deutlich schlechter gestellt als diese.
Am Beispiel von Rheinland-Pfalz und Thüringen werden modellhaft Alternativen zur Neuordnung der Landesverwaltung diskutiert. So werden für Rheinland-Pfalz eine Variante der Zusammenlegung der Bezirksregierung Trier und Koblenz zur Bezirksregierung Rhein-Mosel (Konzentrationsmodell), das Modell einer optimierten Bezirksregierung, zwei Regionalmodelle (Regionalkreismodell, Regionalamtsmodell) sowie das am Beispiel Schleswig-Holsteins orientierte Kommunalmodell untersucht.
In ähnlicher Weise werden für Thüringen ein optimiertes Landesverwaltungsamt, das Modell der Regionalkreise und das Regionalamtsmodell sowie das Kommunalmodell als Varianten überprüft.
Am 14. und 15. April 1997 fand in Barcelona das sechste gemeinsame Seminar des Forschungsinstituts für öffentliche Verwaltung bei der Deutschen Hochschule für Verwaltungswissenschaften Speyer mit der Escola d´Administració Pública de Catalunya statt. Grundlage der gemeinsamen Tagungen ist ein im Juni 1987 zwischen beiden Einrichtungen geschlossenes Kooperationsabkommen.
Die Reformbestrebungen innerhalb der öffentlichen Verwaltung haben mit dem "Bericht der Bundesregierung über die Fortentwicklung des öffentlichen Dienstes - Perspektivbericht", der am 19. Juli 1995 vorgelegt wurde, und insbesondere mit dem am 24. Februar 1997 verabschiedeten "Gesetz zur Reform des öffentlichen Dienstrechts (Reformgesetz)" ihren Niederschlag auch im öffentlichen Dienst der Bundesrepublik Deutschland gefunden. Es lag daher nahe, das sechste Seminar "Neuen Tendenzen im öffentlichen Dienst" zu widmen. Als Beitrag zur aktuellen Diskussion über das öffentliche Dienstrecht in der Bundesrepublik sind die Referate der deutschen Teilnehmer im vorliegenden Speyerer Forschungsbericht zusammengefaßt.
The report outlines the basic issues, research questions, approach and methods of the project, the progress made thus far, and the steps to be taken next. Using the approaches and methods of political science and comparative policy research, it consists in a comparative analysis of the implementation and enforcement of national permitting and inspection systems for large industrial installations including Environmental Impact Assessment (EIA), and Major Accident Prevention (MAP). The study is being conducted on a broad selection of EU member states (D, DK, E, F, I, NL, S, UK) using five languages, English, French, German, Italian, and Spanish in all the process of data collection and devising the research instruments.
In the context of growing policy debate on international trends toward environmental integration, such as the EU Directive on IPPC the main objective of the project is to explore and analyse the existence and extent of an integrated approach in the national environmental laws and administrations of member states, the different problems involved in its achievement and practical implementation and enforcement, the factors of various types that account for the similarities and variation identified in the countries included, and the degree of adaptation of the national systems necessary to meet the requirements of implementation of European legislation.
The report proceeds first by discussing the basic practical and theoretical issues involved in integrated pollution control and permitting. Then, after a comprehensive review of previous research and sources, some conceptual discussion and definitions are presented which, together with the research questions, form the basis of the proposed comparative analytical framework. These lead to the concrete empirical methods proposed in the fourth section. In the fifth section a comparative descriptive overview of the formal legal-administrative aspects of the countries in the study is presented. Finally a description of the steps taken so far and forthcoming steps is found in the last section. Country overviews based on preliminary interviews are attached as Annex I to this report. Annex II contains a list of institutions interviewed. Annex III presents the guidelines for the expert interviews to be conducted in the eight countries.
Gesetzgebung und Regierung
(1998)
Der vorliegende Forschungsbericht dokumentiert nachhaltig die Referate und Diskussionen des Forschungssymposiums "Gesetzgebung und Regierung", das anläßlich der Emeritierung von Herrn Univ.-Prof. Dr. Waldemar Schreckenberger am
17. Januar 1998 in Speyer stattfand. Mit Herrn Univ.-Prof. Dr. Schreckenberger wurde ein Hochschullehrer verabschiedet, der sich im Rahmen seiner Lehrtätigkeit wie in seinen verschiedenen Positionen der Regierungspraxis mit Fragen der Gesetzgebung befaßt hat; die Funktionen der Gesetzgebung im demokratischen Rechtsstaat, der Zusammenhang zwischen Gesetzgebung und Gubernative sowie Auswirkungen von Sprache und Rhetorik auf die Gesetzgebung standen auch im Mittelpunkt seiner Forschungen.
Die Emeritierung von Herrn Univ.-Prof. Dr. Waldemar Schreckenberger als Hochschullehrer an der Deutschen Hochschule für Verwaltungswissenschaften Speyer gab dem Forschungsinstitut für öffentliche Verwaltung Gelegenheit, ihn in einem Kreis von Freunden und Kollegen zu ehren und eine Bilanz seiner Forschung zu ziehen, die er auch am Institut durchgeführt hat. Es wird sich jedoch nur um eine vorläufige Bilanz handeln können, da Herr Univ.-Prof. Dr. Schreckenberger auch über seine Emeritierung hinaus als Mitglied des Forschungsinstituts für öffentliche Verwaltung der Wissenschaft weiterhin verbunden bleiben wird.
Mein Dank gilt allen Referenten und Diskussionsteilnehmern, die durch ihre Vorträge und Thesen zum Gelingen des Forschungssymposiums beigetragen haben. Bedanken möchte ich mich auch bei Herrn Assessor iur. Oliver Schäfer und den Damen des Sekretariats des Forschungsinstituts für öffentliche Verwaltung für die Erstellung des Manuskriptes.