Die Mitgliedstaaten sind verpflichtet, Kindergeld auch an nicht erwerbstätige Unionsbürger zu zahlen, selbst wenn deren Kinder in einem anderen Mitgliedstaat leben. Dieses Urteil des EuGH erklärt Constanze Janda.
Verletzen Grundsicherungsempfänger ihre Pflichten, werden ihre Leistungen stark gekürzt. Ob das verfassungskonform ist, prüft bald das BVerfG. Constanze Janda meint, dass man ein Existenzminimum nicht unterschreiten darf.