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Die Urteile des Bundesverfassungsgerichts zur Familienalimentation aus dem Jahr 2020 haben bei verschiedenen Bundesländern Anpassungsreaktionen ihrer Besoldungsordnungen ausgelöst. Diese werden im Beitrag auf ihre Zielkonformität mit den konservativ ausgelegten verfassungsrechtlichen Vorgaben hin untersucht. Da die Familienzuschläge allerdings inzwischen auch Größenordnungen erreicht haben, nach denen sie bei vier Kindern bis zu 100% der niedrigsten Grundbezüge ausmachen, und damit auch in einen Konflikt mit dem Leistungsprinzip geraten, reflektiert der Beitrag auch weitreichende Möglichkeiten einer Weiterentwicklung des Alimentationsprinzips im Rahmen der hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums.
Die Zukunft der Rente
(2016)
Der Forschungsbericht von Gisela Färber und Richard Hermanowski beschreibt und analysiert die Entwicklungen im öffentlichen Dienst seit der deutschen Vereinigung. Vor dem Hintergrund veränderter politischer, wirtschaftlicher und gesellschaftlicher Rahmenbedingungen zeigt Hermanowski anhand der amtlichen Personalstatistik, besoldungs- bzw. tarifrechtlicher Entgelttabellen sowie Haushaltsdaten der Gebietskörperschaften, wie sich Beschäftigungssystem und -verhältnisse im öffentlichen Dienst seither veränderten. Er analysiert, dass viele Reformen der vergangenen 26 Jahre nicht nur der tradierten Logik des Beschäftigungssystems des öffentlichen Dienstes widersprechen, sondern auch die Position der öffentlichen Arbeitgeber auf dem Arbeitsmarkt geschwächt haben. Gisela Färber greift diese Bestandsaufnahme auf, beschreibt die aktuell drängendsten Probleme des öffentlichen Dienstes und zeigt Forschungsbedarfe auf, die zur Lösung der Probleme beitragen. Sie unterstreicht die Notwendigkeit interdisziplinärer Forschung über und für den öffentlichen Dienst und regt die Schaffung einer dauerhaften Forschungs- und Dateninfrastruktur hierfür an.
Die Stadt Mannheim hat 2008 einen Verwaltungsmodernisierungsprozess mit dem postulierten Ziel begonnen "eine der modernsten Stadtverwaltungen Deutschlands" bis zum Jahr 2013 zu werden. Dieser Prozess wurde durch das Deutsche Forschungsinstitut für öffentliche Verwaltung (FÖV) Speyer evaluiert. Bei der Evaluation wurde zum einen die rückblickende Bewertung des stattgefundenen Modernisierungsprozesses, zum anderen die mögliche Fortführung von CHANGE² ab dem Jahr 2014 in den Blick genommen.
Gegenstand der vorliegenden Gesetzesfolgenabschätzung ist der genderdifferenzierte Erfüllungsaufwand des Lohnsteuerabzugsverfahrens zusammenveranlagter Ehegatten, der im Zusammenhang mit der Lohnsteuerklassenkombination III und V, IV und IV sowie dem Faktoverfahren anfällt. Es wird also nicht der Erfüllungsaufwand des Ehegattensplittings als solches untersucht, sondern die besonderen Folgen der drei möglichen Verfahrensvarianten quantifiziert, nach denen der Lohnsteuerabzug erfolgt. Auf der Basis der Einkommensteuerstatistik 2007, der neuesten verfügbaren Daten, werden zudem Fallzahlen und Durchschnittseinkommen zur Quantifizierung des Gesamtaufwands eingesetzt.