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- Lehrstuhl für Volkswirtschaftslehre, insbesondere Wirtschafts- und Verkehrspolitik (Univ.-Prof. Dr. Dr. h.c. Andreas Knorr) (10)
- Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Staatslehre und Rechtsvergleichung (Univ.-Prof. Dr. Dr. h.c. Karl-Peter Sommermann) (8)
- Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Finanz- und Steuerrecht (Univ.-Prof. Dr. Joachim Wieland) (6)
- Seniorprofessur für Verwaltungswissenschaft, Politik und Recht im Bereich von Umwelt und Energie (Univ.-Prof. Dr. Eberhard Bohne) (6)
- Lehrstuhl für Öffentliches Recht, insbesondere Europarecht und Völkerrecht (Univ.-Prof. Dr. Wolfgang Weiß) (5)
- Lehrstuhl für Öffentliches Recht, insbesondere deutsches und europäisches Verwaltungsrecht (Univ.-Prof. Dr. Ulrich Stelkens) (3)
- Lehrstuhl für Verwaltungswissenschaft, Staatsrecht, Verwaltungsrecht und Europarecht (Univ.-Prof. Dr. Mario Martini) (2)
- Lehrstuhl für Öffentliche Betriebswirtschaftslehre (Univ.-Prof. Dr. Holger Mühlenkamp) (2)
Im Anschluß an den Festakt zum 50jährigen Bestehen der Deutschen Hochschule für Ver-waltungswissenschaften Speyer fand am 6. und 7. März 1997 die 65. Staatswissenschaftliche Fortbildungstagung der Hochschule statt. Die Rolle von Staat und Verwaltung an der Schwelle zum 21. Jahrhundert bietet aufgrund der sich schnell ändernden wirtschaftlichen und gesell-schaftlichen Rahmenbedingungen genügend Anlaß, über die »Öffentliche Verwaltung der Zukunft« zu diskutieren. Die Trends innerhalb der Verwaltungsmodernisierung lassen sich mit den Schlagworten »Privatisierung«, »Managerialisierung«, »Wettbewerbsorientierung« und »(Informations-)Technisierung« umschreiben. Die Tagung wurde eingeleitet mit den im ersten Teil des Tagungsbandes abgedruckten Grundsatzreferaten. Dem schlossen sich vier Foren an. Sie sollen Entwicklungen, Folgeprobleme und Lösungsmöglichkeiten zu den Schlüsselbereichen »Bürger und Staat«, »Staatsreform und Verwaltungsmodernisierung«, »Systemwechsel und Verwaltungsreformation« sowie »Europäische Integration« aufzeigen und zur Diskussion stellen. Ziel ist, die Leistungsfähigkeit des durch Überdisziplinarität, Internationalität und Praxisorientierung gekennzeichneten Speyerer Wissenschaftsansatzes deutlich zu machen und die Perspektiven der Verwaltungswissenschaften auszuloten. Die auf den Foren gehaltenen Referate waren Kurzreferate. Für den Tagungsband wurden die Bei-träge von den Referenten überwiegend in der ursprünglichen (Vortrags-)Form, z. T. aber auch erweitert zur Verfügung gestellt. Die daraus resultierende quantitative Ungleichgewichtigkeit wurde bewußt in Kauf genommen, da die Tagungsbeiträge eher als »Werkstattberichte« denn als umfassende Arbeitsergebnisse aufgefaßt werden sollen. Sie mögen dazu dienen, weitere notwendige Diskussionen anzustoßen und Impulse für laufende Diskussionen zu geben.
Wintersemester 1998/1999
(1998)
Volkswirtschaftspolitik
(1998)
Die "internationale Wettbewerbsfähigkeit von Volkswirtschaften" ist ein sowohl in der wirtschaftspolitischen als auch wirtschaftswissenschaftlichen Literatur seit Jahrzehnten häufig verwendeter Terminus. Durch politische, technische und ökonomische Umwälzungen haben die diesbezüglichen Analysen Anfang der neunziger Jahre nochmals an Brisanz gewonnen (EU-Binnenmarkt, Transformation und Öffnung Mittel-Ost-Europas, stärkere Integration einiger Entwicklungs- und Schwellenländer in die Weltwirtschaft, Liberalisierungen des internationalen Güter- und Kapitalverkehrs sowie Fortschritte in den Telekommunikations- und Informationstechnologien). Diese Entwicklungen führten zur "Globalisierung": einem verschärften Wettbewerb auf den internationalen Gütermärkten und um die international mobilen Produktionsfaktoren. Angesichts dieser Entwicklungen wurde vielfach versucht, die internationale Wettbewerbsfähigkeit von Volkswirtschaften zu erfassen sowie ihre Determinanten zu identifizieren.
Die internationale Wettbewerbsfähigkeit von Volkswirtschaften ist zwar ein viel verwendeter, aber auch ein sehr umstrittener Begriff. So war und ist nicht nur kontrovers, wie die internationale Wettbewerbsfähigkeit von Volkswirtschaften zu definieren ist, mit welchen Indikatoren sie zu erfassen ist und ob bestimmte Indikatoren bzw. die entsprechenden Variationen positiv oder negativ zu bewerten sind. Vielmehr konnte noch nicht einmal ein Konsens darüber gefunden werden, ob in bezug auf Volkswirtschaften überhaupt von "internationaler Wettbewerbsfähigkeit" gesprochen werden kann.
Diese Arbeit widmet sich explizit nicht der empirischen Messung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit der Bundesrepublik Deutschland oder der Europäischen Union im Globalisierungsprozeß. Vielmehr wird ein Überblick über die theoretischen Diskussionen bezüglich der am häufigsten verwendeten Indikatoren gegeben. Das zentrale Ziel dieser Arbeit ist die Analyse des Aussagewertes der einzelnen Indikatoren zur Erfassung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit von Volkswirtschaften.
Internationale Wettbewerbsfähigkeit wird hierfür als Fähigkeit definiert, unter marktwirtschaftlichen Bedingungen im weltweiten Wettbewerb mit Konkurrenten zu bestehen, seine Position mindestens zu Jaen oder diese zu verbessern. Dies wird operationalisiert als Anstieg des Realeinkommens im Sinne der wirtschaftlichen Entwicklung in der Interpretation des Sozialproduktkonzepts. Entsprechend werden bei der Diskussion der verschiedenen Indikatoren zunächst die diesen zugrunde liegenden Argumentationen dargestellt. Anschließend wird aufbauend auf der Darstellung wirtschaftstheoretischer Interdependenzen anhand des hier vorgeschlagenen Kriteriums theoretisch überprüft, ob die als Verbesserung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit gesehene Variation dieser Indikatoren zu einer Steigerung der Wohlfahrt beiträgt.
Als zu diskutierende Meßverfahren werden zunächst jene Indikatoren herangezogen, die den verschärften Wettbewerb der Volkswirtschaften auf den Gütermärkten in den Mittelpunkt der Betrachtung rücken. Die Messung erfolgt dabei meist anhand von Leistungsbilanzsalden, Welthandelsanteilen und / oder realen effektiven Wechselkursen.
Zudem werden diejenigen Indikatoren analysiert, welche die internationale Wettbewerbsfähigkeit im Sinne des verschärften Standortwettbewerbs interpretieren, d. h. im Sinne des Wettbewerbs der Standorte um mobile Produktionsfaktoren. Das Kapital, welches als der mobilste Produktionsfaktor gesehen wird, steht bei dieser Betrachtung im Mittelpunkt.
Darüber hinaus wird die Diskussion der technologischen Wettbewerbsfähigkeit aufgegriffen, bei welcher der technologische Fortschritt aus verschiedenen Gründen als einer der zentralen Faktoren der wirtschaftlichen Entwicklung untersucht wird. In die Betrachtung fließen sowohl Verfahren ein, die den Einsatz von Produktionsfaktoren in Forschung und Entwicklung messen, als auch Ansätze, die am Output dieses Prozesses ansetzen. Darüber hinaus werden jene Indikatoren diskutiert, die sich auf den Handel mit technologieintensiven Produkten beziehen.
Da keiner der Indikatoren eine umfassende Messung der verschiedenen Aspekte der internationalen Wettbewerbsfähigkeit erlaubt, werden mögliche Alternativen aufgezeigt. Dabei wird zum einen die Messung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung als auch die Ablehnung und Vermeidung des Begriffs "internationale Wettbewerbsfähigkeit" in bezug auf Volkswirtschaften diskutiert. Abschließend werden die Schlußfolgerungen aus diesen Diskussionen dargestellt.
Nach Art. 70 Abs. 2 der Landesverfassung von Mecklenburg-Vorpommern sind Organisation, Zuständigkeiten und Verfahren der öffentlichen Verwaltung durch Gesetz oder aufgrund eines Gesetzes zu regeln. Dieser Gesetzgebungsauftrag, der in nahezu allen Landesverfassungen verankert ist, soll in Mecklenburg-Vorpommern durch ein Landesorganisationsgesetz erfüllt werden, das Aufbau, Hierarchien und Zuständigkeiten der Landesverwaltung insgesamt festlegt.
Organisationsgesetzgebung wird aber nicht mehr als rein deskriptive Bestandsaufnahme des institutionellen Rahmens verstanden; als Instrument für eine dynamische Organisationsentwicklung sollen darüber hinaus Grundsätze einer reformorientierten Verwaltungsorganisation normiert werden. Hierzu zählen beispielsweise das Prinzip der Einheit und Einräumigkeit der Verwaltung, eine dauerhafte Fortsetzung der Funktionalreform durch Zweck- und Vollzugskritik in Verbindung mit der Pflicht zur Aufgabendezentralisierung sowie die Prüfung einer materiellen, zumindest jedoch einer formellen Privatisierung von Aufgaben.
Der vorliegende Forschungsbericht dokumentiert die Erarbeitung eines Entwurfs für ein Landesorganisationsgesetz, das sowohl einem konventionellen Regelungsgehalt als auch Grundsätzen der Verwaltungsmodernisierung allgemein sowie landesspezifischen Besonderheiten folgt.
Nach einer Darstellung der politischen und zeitlichen Rahmenbedingungen des Verwaltungsaufbaus und -umbaus in den östlichen Bundesländern und speziell in Mecklenburg-Vorpommern sowie einem vergleichenden Blick auf nationale und internationale Organisationsgesetze werden aufbauorganisatorische Prinzipien analysiert und in die Regelungssystematik des Gesetzentwurfes eingeordnet.
Der Ausdifferenzierung der Verwaltungsorganisation in einzelne institutionelle Bausteine, die neben der unmittelbaren Verwaltung und mittelbaren Verwaltungsträgern auch Formen der Privatisierung umfaßt, schließen sich Zuständigkeitsregelungen und Fragen einer geeigneten Aufsichtsführung an, die dem Ziel der Reformbestrebungen, stärker zu dezentralisieren und Verantwortung für den jeweiligen Aufgabenbereich deutlicher zu verlagern, entsprechend abgestuft Jagenommen werden muß.
Abschließend wird der Blick auf den politischen Prozeß der Gesetzgebung gelenkt und vor allem die ressortinterne Gesetzesberatung und -abstimmung nachgezeichnet. Insbesondere wird die Frage aufgeworfen, ob Grundsätze der Verwaltungsmodernisierung einer dem traditionellen Tatbestand-Rechtsfolge-Schema verhafteten Gesetzgebung zugänglich sind und unter welchen Voraussetzungen eine final-programmierte Organisationsgesetzgebung realisierbar ist.
Die in dem Band enthaltenen Texte entstanden, im Verlauf des Jahres 1997, ebenso wie die Texte des vorangegangenen Bandes mit gleichem Titel in lockerer Reihenfolge und aus Einzelanlässen heraus. Sie stellen sowohl hinsichtlich ihrer Zielsetzung wie auch in Bezug auf ihre Thematik eine direkte Fortsetzung des vorangegangenen Bandes dar. Zusammengenommen lassen die beiden Bände deutlicher werden, was schon beim ersten Band beabsichtigt war: der im Modernisierungsprozeß befindlichen Verwaltung auf dem Hintergrund intensiver Beobachtungen an kritischen Stellen über Schwierigkeiten hinwegzuhelfen, ihr gleichzeitig aber auch einen kritischen Spiegel vorzuhalten und ihr die Möglichkeit anzubieten, ihren aktuellen Reformkurs einer Kontrolle zu unterziehen.
Die Verwaltungsmodernisierung, die in Deutschland Anfang der 90er ihren Anfang nahm, hat inzwischen unter Beweis gestellt, daß sie mehr ist als eine vergängliche Modeerscheinung. Der große Elan, der ihr zur Entstehung verholfen hat, ist aber der "abschleifenden Kraft des Alltags" (Max Weber) ausgeliefert, d.h. dem Druck des Terminkalenders, der Versuchung, zugunsten personeller Rücksichtnahmen und politischer Interessen auch mal "fünfe gerade sein zu lassen", vor allem aber auch den Zwängen der finanziellen Knappheit. Insgesamt gesehen schreitet die Reform nach wie vor kräftig voran. Gleichzeitig kristallisiert sich jedoch ein vorherrschender Modernisierungspfad auf dem "harten" Untergrund betriebswirtschaftlicher Instrumente heraus, der zwar schnelle Effizienzgewinne verspricht, der bei aller Fortschrittlichkeit aber viel zu schmal ist, um das gesamte Spektrum der Reformziele tragen zu können. Die Nachhaltigkeit der Reform erscheint so betrachtet noch nicht gesichert. Angesichts dieser Lage ist nach wie vor der entscheidende Rat, der den Modernisieren gegeben werden kann, "harte" und "weiche" Aspekte der Modernisierung so zu vereinigen, daß sie sich gegenseitig stützen, fördern und vorantreiben.
Die Wiederholung des Titels des vorangegangenen Bandes (mit dem Zusatz "II") findet hierin ihre Erklärung. Ich wünsche diesem Fortsetzungsband eine ebenso freundliche Aufnahme wie sie der erste gefunden hat. Für Interessenten sei die Mitteilung hinzugefügt, daß auch der erste Band beim Forschungsinstitut für öffentliche Verwaltung bei der Deutschen Hochschule für Verwaltungswissenschaften Speyer noch abgerufen werden kann.
Raabe Fachverlag, Stuttgart et. al. 1998. 338 Seiten. Gebunden. DM 78,- ISBN 3-88649-534-5
Ausgangspunkt der vorliegenden Dissertation ist die Frage, inwieweit länderspezifische Unterschiede bei der Messung und Umsetzung von Verwaltungsmodernisierung in ausgewählten OECD Mitgliedsländern auftreten. Damit beabsichtigt die Autorin die weit verbreitete, aber empirisch unbegründete Lehrmeinung zu überprüfen, daß es sich bei der 'New Public Management'-Bewegung der neunziger Jahre um einen einheitlichen Trend handelt, der in allen Ländern gleichförmig verläuft. Die Studie basiert auf zwei internationalen Umfragen, welche die Autorin 1995 und 1996 unter den Organisatoren und Teilnehmern von Qualitätswettbewerben für öffentliche Verwaltungen durchführte.
Der erste empirische Teil der Dissertation wendet sich der Frage zu, was Verwaltungsmodernisierung in verschiedenen OECD-Ländern konkret bedeutet. Dazu analysiert die Autorin die Kriterien, die in nationalen Qualitätswettbewerben zur Qualitätsmessung der öffentlichen Verwaltung verwendet werden. Die vergleichende Untersuchung dieser Messkriterien ergibt, daß die Konzeptualisierung und Operationalisierung der Messung von Verwaltungsqualität von Land zu Land sehr verschieden ist.
Der zweite empirische Teil der Dissertation beschäftigt sich mit der Frage, ob bei der Implementation von Verwaltungsmodernisierung länderspezifische Modernisierungsstrategien zu festzustellen sind. Dazu führt die Autorin eine Umfrage unter ca. 400 deutschen, britischen und amerikanischen Verwaltungen durch, die vormals erfolgreich an nationalen Qualitätswettbewerben teilgenommen hatten. Die schriftliche Befragung bezieht sich auf die von den modernisierenden öffentlichen Verwaltungen verwendete Umsetzungsstrategie und den Stand der Umsetzung in den Bereichen strategische Planung, Führung, Personalmanagement, Ressourcenmanagement, Einsatz von Informationstechnologie, Entwicklung von Organisationskultur, Kundenorientierung, Leistungsmessung und Prozeßmanagement.
Eine multivariate Datenanalyse ausgewählter 'Items' bestätigt zunächst die Richtigkeit der Arbeitshypothese 'culture matters'. Die länderbezogene Auswertung der Fragebogen ergibt insgesamt, daß die befragten britischen Verwaltungen, gefolgt von den amerikanischen Verwaltungsmodernisierern, 'New Public Management' am weitesten implementiert haben, während die untersuchten deutschen Verwaltungen in den meisten Modernisierungsfeldern den geringsten Implementationsstand aufweisen.
Die empirischen Ergebnisse wiederlegen die Hypothese des Politikwissenschaftlers Frieder Naschold, derzufolge deutsche und amerikanische Verwaltungen beide 'Nachzügler' auf dem Gebiet der Verwaltungsmodernisierung sind. Statistische T-Tests belegen mit hoher Jascheinlichkeit die Annahme, daß die festgestellten Gemeinsamkeiten bei der britischen und amerikanischen Gruppe von Verwaltungen als repräsentativ für die unbekannte Gesamtheit von modernisierenden Verwaltungen in diesen Ländern gelten kann.
Damit wird auch schon eine Begrenzung der Ergebnisse der Dissertation deutlich: Sämtliche Umfragedaten beziehen sich auf die 'Modernisierer' in der öffentlichen Verwaltung und können somit nicht als repräsentativ für die Gesamtheit der öffentlichen Verwaltung eines Landes gelten. Dennoch geben die Untersuchungsergebnisse wichtige Aufschlüsse über den erreichten Stand und die eingeschlagene Richtung der Verwaltungsmodernisierung. Eine zweite Einschränkung erfährt die Dissertation aufgrund der Tatsache, daß sich die festgestellten Unterschiede in den einzelnen Modernisierungsfeldern nicht eindeutig auf das eine oder andere charakteristische Merkmal des Verwaltungssystems eines Landes zurückführen lassen. Eine ausführliche vergleichende Darstellung des politischen und administrativen Systems in Großbritannien, Deutschland und den USA anhand einer Reihe von sogenannten Makrovariablen ergibt, daß unterschiedliche Implementationsstrategien von jeweils einer Vielzahl unterschiedlicher Rahmenbedingungen bestimmt werden. Dennoch dürfte der von der Autorin durchgeführte Systemvergleich die Verwaltungswissenschaften um eine bislang fehlende aktuelle vergleichende Darstellung von Verwaltungssystemen bereichern.
Verwaltungshaftungsrecht
(1998)
Duncker & Humblot, Berlin 1998. 101 Seiten. brosch. DM 64,- ISBN 3-428-09349-6
Aus dem Vorwort der Herausgeber
Das Forschungsinstitut für öffentliche Verwaltung bei der Hochschule für Verwaltungswissenschaften Speyer ist die einzige außeruniversitäre Forschungseinrichtung in Deutschland, die sich aus der Perspektive aller relevanten Wissenschaftsdisziplinen mit dem Erfahrensgegenstand "öffentliche Verwaltung" von der kommunalen bis zur supranationalen Ebene multi- und interdisziplinär befaßt. Die Ursprünge des Instituts reichen in die frühen sechziger Jahre zurück, in denen personelle Forschungskapazitäten zu einem Forschungsinstitut der Hochschule zusammengefaßt wurden. Im Jahr 1976 wurde das Institut dann als überregional bedeutsame Forschungseinrichtung anerkannt und in die gemeinsame Forschungsförderung des Bundes und der Länder nach Art. 91 b Grundgesetz aufgenommen. Heute gehört das Institut der Wissenschaftsgemeinschaft Blaue Liste (WBL) und ihrer Sektion "Wirtschafts- und Sozialwissenschaften, Raumwissenschaften" an.
Diese neue Gemeinschaft hat deutlich werden lassen, daß das Forschungsinstitut für öffentliche Verwaltung zu den kleinen außeruniversitären Forschungseinrichtungen gehört. Außenstehende nehmen das häufig nicht Ja, weil das Institut eine wohl bemerkenswerte Produktivität und Relevanz entfaltet hat; jedenfalls wird das von vielen Interessierten gesagt. Es war ein gutes Konzept, die 19 Professoren der Hochschule mit durchschnittlich 25 jungen Wissenschaftlern (einschließlich der durch Drittmittel finanzierten Referenten) in einer Einrichtung zu vereinen, die den Spielregeln einer nicht lehrstuhlbezogenen Forschung unterworfen ist. In wissenschaftlichen Evaluationen wie Rechnungshofprüfungen wurde deutlich, daß das Speyerer Forschungspotential durch einen Ausbau der Referentenebene noch besser ausgeschöpft werden könnte. Eine solche Ausweitung ist nicht gelungen. Angesichts der heutigen Sparzwänge muß das Institut auf bessere Zeiten warten.
Ein zwanzigjähriges Bestehen ist in der eher nüchternen Welt der Verwaltungsforschung ein bescheidener Anlaß zu einem Festakt. So ist dann auch dieses Jubiläum als Arbeitstagung ausgestaltet worde. Die Veranstaltung dem Thema "Verantwortung für die Forschung" zu widmen, lag aus zwei Gründen nahe: Zum einen gilt es, angesichts veränderter finanzieller und wettbewerbsbezogener Rahmenbedingungen die Rolle der Forschung im universitären und außeruniversitären Bereich grundsätzlich zu überdenken, zum anderen steht es auch dem Speyerer Institut nach 20 Jahren gut an, Bilanz zu ziehen und sein Forschungsprofil für die Herausforderungen der kommenden Jahre zu schärfen.
Inhaltsverzeichnis
Klaus König: Begrüßung
Willi Blümel: Begrüßung
Kurt Beck: Eröffnungsrede
Fritz Schaumann: Staatliche Verantwortung für die Forschung
Ingolf Hertel: Grußwort
Jürgen Zöllner: Verantwortung der Politik für die Forschung
Wolfgang Frühwald: Die Selbstverwaltung der Wissenschaft in der Diskussion
Gerd Roellecke: Verantwortung für die Forschung - philosophisch betrachtet
Klaus König: Ausblick in die Zukunft
Die Autoren