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Die Einführung von Wettbewerb in die über 100 Jahre monopolistisch strukturierte Stromwirtschaft gehört zu den größten Herausforderungen staatlicher Ordnungspolitik. Erste Erfolge sind zwar vorhanden, dennoch existieren noch vielfältige Wettbewerbshindernisse. Die Europäische Kommission hat Anfang 2007 zahlreiche neue regulatorische Maßnahmen angekündigt. Fraglich ist aber, inwieweit das dichte Geflecht aus bestehenden und künftigen Regelungen wirksam vollzogen werden kann. Eines der Hauptprobleme eines wirksamen Vollzugs ist und bleibt die Informationsasymmetrie, deren Beseitigung in der öffentlichen Diskussion eine untergeordnete Rolle spielt.
Sabine Frenzel liefert eine sorgfältige empirische und rechtliche Analyse der bestehenden Wettbewerbshindernisse im Strommarkt und vorhandener regulatorischer Mängel. Sie entwickelt ein EG-rechtskonformes Modell regulierter Selbstregulierung für den Strommarkt, das seine Grundlage in dem verfassungsrechtlichen Konzept der staatlichen Gewährleistungsverantwortung hat. Hierbei zeigt die Autorin auf, dass eine effektive Regulierung gelingen kann, wenn Staat und Gesellschaft zusammenwirken: Der Staat, der den rechtlichen Rahmen für die Erfüllung von Gemeinwohlaufgaben gewährleistet und gesellschaftliche Akteure, die an der Aufgabenerfüllung teilhaben.
Chemikalien in der Industrie
(1983)
Zur Bürokratiekritik gehört der Vorwurf, daß die Verwaltung wirtschaftlich oder sozial einflußreiche Bürger gegenüber sozial schwächeren Bürgern bevorzugt behandelt (Dehe 1980, S. 80). Der Verdacht vieler Bürger, daß man „gute Beziehungen“ haben müsse, um seine Interessen gegenüber der Verwaltung angemessen wahrnehmen zu können, trägt zusammen mit Vorschriftenflut, Undurchsichtigkeit administrativer Entscheidungsprozesse und dem stetigen Anwachsen staatlicher Aktivitäten zu dem Gefühl von Ohnmacht und Hilflosigkeit gegenüber dem Verwaltungsapparat bei. Im folgenden wird eine für staatliche und gesellschaftliche Großorganisationen typische Handlungsweise beschrieben, die von manchen unmittelbar Betroffenen als „unbürokratisch“ bezeichnet werden wird, die jedoch auf einer faktischen, gelegentlich auch rechtlichen Ungleichbehandlung der Bürger beruht.
Gegenstand dieser Untersuchung sind Entscheidungsweisen und Ursachenkomplexe in-formaler Verhandlungsprozesse, die im Vollzug des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Luftreinhaltung) die formale ‚Polizeiverfügung‘ teilweise abgelöst haben. Charakteristische Merkmale und Verbreitung informaler Verfahren und Entscheidungsmuster beruhen u.a. auf strukturellen Unzulänglichkeiten der ‚Polizeiverfügung’, ungenügenden Kontrollen und Sank-tionen, Konflikten zwischen Wirtschaftsinteressen und Belangen des Umweltschutzes sowie auf verwaltungsinternen Machtstrukturen, die der Durchsetzung von Umweltschutzbelangen entgegenstehen. Nicht zuletzt beeinflußt auch die Verwaltungsrechtsprechung das Bild in-formalen Verwaltungshandelns.
Abschließend wird versucht, die Untersuchungsergebnisse mit Hilfe organisationstheore-tischer Konzepte für andere Bereiche des Gesetzesvollzugs zu verallgemeinern. Dabei werden alle am Gesetzesvollzug teilnehmenden Akteure als Elemente eines zielgerichteten, formalen Handlungssystems (Gesetzesvollzugssystems) begriffen.