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Der Kommentar von Brocker/Droege/Jutzi ist die hochgelobt erste Adresse bei allen Fragen zur Landesverfassung. Die Kommentierungen verdeutlichen insbesondere dort, wo das Landesverfassungsrecht Besonderheiten gegenüber dem Grundgesetz aufweist, die Eigen-ständigkeit der Verfassungsrechtsräume.
Die Neuauflage greift alle Neuerungen der Verfassungsreform, insbesondere im Wahlrechts-schutz (Nichtanerkennungsbeschwerde politischer Parteien und Wählervereinigungen) auf.
Durch die Konferenz zur Zukunft Europas hat die Debatte um eine Reform des EU-Primär-rechts neue Fahrt aufgenommen. Eine Vertragsreform tut not, im Interesse effektiverer, aber auch demokratischerer Beschlussfassung, erweiterter Kompetenzen und konsentierter Ver-bundgrundlagen zur Bewältigung der zahlreichen äußeren und inneren Herausforderungen.
Außenwirtschaftsbeziehungen
(2022)
Der neue Verordnungsvorschlag der Kommission zu Drittlandssubventionen sieht eine Aufsicht durch die Europäische Kommission vor, die vergleichbar ist mit ihrer Aufsicht über staatliche Beihilfen. Dennoch bestehen erhebliche Unterschiede. Vorliegender Beitrag unternimmt einen Vergleich der Instrumente im Hinblick auf von Amts wegen eingeleitete Verfahren und analysiert Gemeinsamkeiten und Unterschiede in den Verfahren und den Untersuchungsbefugnissen.
Die Lissabonner Verträge haben die EU grundlegend transformiert. Eine der Gemeinschaften ist in der EU aufgegangen -- die andere, Euratom, besteht aber weiter. Im Lichte der tiefgreifenden Veränderungen, vor denen die EU im Zuge des Austritts eines Mitgliedstaates steht, ist das Verhältnis zwischen der EU und Euratom grundlegend zu klären. Wie verhält sich die Mitgliedschaft in der EU zur Mitgliedschaft in der Euratom? Der vorliegende Beitrag kommt zu dem Schluss, dass trotz getrennter rechtlicher Existenz beider Organisationen eine Mitgliedsschaft nur in beiden gleichzeitig möglich ist.
Die achten Speyrer Europarechtstage zu aktuellen Fragen des Beihilferechts fanden vom 26.-27.9.2016 an der Deutschen Universität für Verwaltungswissenschaften statt. Unter der wissenschaftlichen Leitung von Prof. Dr. Wolfgang Weiß zog die Tagung mit über 200 Teilnehmern auch dieses Jahr viele Experten aus der Praxis und Wissenschaft an. Die Vorträge gaben einen praxis-orientierten Überblick unter anderem zur neueren Rechtsprechung der Unionsgerichte, der Prüfung von Großprojekten, Rechtsfragen des Betrauungsaktes, der Neuregelung der AGVO für Flug- und Seehäfen und zum Beihilfebegriff der Kommission. In seinen einleitenden Worten hob Prof. Dr. Wolfgang Weiß die Aktualität der diesjährigen Tagungsthemen hervor. Als beherrschend nannte er in diesem Jahr vor allem die Kommissionsmitteilung zum Begriff der Beihilfe, sowie die Urteile und Schlussanträge zum Thema Selektivität und Transparenz.
Kommunales EU-Beihilfenrecht
(2018)
Das Europäische Beihilfenrecht (Art. 107 und 108 AEUV) verankert ein grundsätzliches Verbot nationaler Begünstigungen zugunsten von Unternehmen, von dem nur die Europäische Kommission eine Ausnahme erteilen kann. Dieses Politikfeld der EU ist daher von großer Relevanz für alle nationalen Stellen, weil sämtliche finanzwirksamen Maßnahmen auf die Einhaltung dieser Vorgaben überprüft werden müssen. Das betrifft auch die kommunale Ebene. Hinzu kommt, dass bestimmte Bereiche des EU-Beihilfenrechts infolge von unionalen Rechtsakten in die unmittelbare Anwendung überführt wurden. Der vorliegende Band entfaltet die Bedeutung des EU-Beihilfenrechts für die Kommunen anhand einer Behandlung aktueller kommunalrelevanter beihilfenrechtlicher Sachverhalte. In den einzelnen Kapiteln werden die einschlägigen Probleme analysiert und Lösungsmöglichkeiten für beihilferechtskonforme Gestaltung aufgezeigt.
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(2016)
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(2016)