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- Lehrstuhl für Öffentliche Betriebswirtschaftslehre (Univ.-Prof. Dr. Holger Mühlenkamp) (19)
- Lehrstuhl für Volkswirtschaftslehre, insbesondere Wirtschafts- und Verkehrspolitik (Univ.-Prof. Dr. Dr. h.c. Andreas Knorr) (12)
- Lehrstuhl für vergleichende Verwaltungswissenschaft und Policy-Analyse (Univ.-Prof. Dr. Michael Bauer) (8)
- Lehrstuhl für Hochschul- und Wissenschaftsmanagement (Univ.-Prof. Dr. Michael Hölscher) (6)
- Lehrstuhl für Öffentliches Recht, insbesondere deutsches und europäisches Verwaltungsrecht (Univ.-Prof. Dr. Ulrich Stelkens) (5)
- Seniorprofessur für Verwaltungswissenschaft, Politik und Recht im Bereich von Umwelt und Energie (Univ.-Prof. Dr. Eberhard Bohne) (5)
- Lehrstuhl für Politikwissenschaft (Univ.-Prof. Dr. Stephan Grohs) (4)
- Lehrstuhl für Informations- und Kommunikationsmanagement (Univ.-Prof. Dr. Bernd W. Wirtz) (3)
- Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Finanz- und Steuerrecht (Univ.-Prof. Dr. Joachim Wieland) (3)
- Lehrstuhl für Wirtschaftliche Staatswissenschaften, insbesondere Allgemeine Volkswirtschaftslehre und Finanzwissenschaft (Univ.-Prof. Dr. Gisela Färber) (2)
Zielstellung des Projektes war es zu analysieren, inwiefern modernes, effizientes Geodaten-management in Rheinland-Pfalz funktioniert und welche neuen Entwicklungen dabei berück-sichtigt werden müssen. In der Zusammenarbeit mit dem rheinland-pfälzischen Ministerium des Innern und für Sport, dem WITI-Innovationslabor der Deutschen Universität für Ver-waltungswissenschaften Speyer (DUV), dem Deutschen Forschungsinstitut für öffentliche Verwaltung Speyer (FÖV) und der Metropolregion Rhein-Neckar GmbH (MRN) konnten dazu qualitative und quantitative Erhebungen durchgeführt werden. Der abschließende Projekt-bericht stellt Ihnen die Ergebnisse der interdisziplinären Studie vor und leitet daraus eine Reihe von optionalen Handlungsempfehlungen ab.
Zusammenfassung der wesentlichen Ergebnisse (Management Summary):
Die inzwischen 13. Bürgerpanel-Befragung in Viernheim behandelte als Bevölkerungs-befragung das Thema „Gleichstellung von Frauen und Männern“. Anlass zur Befragung war das 30-jährige Jubiläum des Gleichstellungsbüros in Viernheim im Jahr 2020. Im Rahmen der Befragung wurden folgende Themenkomplexe behandelt:
Die Angebote des Gleichstellungsbüros an die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Viernheim,
Frauen und Karriere sowie
Ehrenamt / freiwilliges Engagement.
Dieser WITI-Bericht zeigt fünf studentische Arbeiten auf, die im Rahmen der AG "Innovationsradar für die öffentliche Verwaltung" entstanden sind. Von der einmaligen Erfassung von Daten („once only“-Prinzip) in der Verwaltung, über die Entwicklung eines einheitlichen Portalverbundes, dem steigenden Bedürfnis nach Datenkontrolle durch potenzielle Nutzer*innen von digitalen Verwaltungsdienstleistungen bis hin zur digitalen Vernetzung bzw. kommunalen Datenwirtschaft werden hierin die Chancen und Heraus-forderungen von fünf Entwicklungen exemplarisch aufgezeigt.
Im Rahmen des Projekts FUGATUS wurden Mitarbeiter*innen deutscher Kommunalver-waltungen zur Situation während und nach der gestiegenen Fluchtmigration seit Sommer 2015 befragt.
Dieser Werkstattbericht liefert einen ersten Überblick über die deskriptiven Ergebnisse der Befragung sowie daraus abgeleitete Handlungsempfehlungen. Trotz vermehrter personeller Maßnahmen wie Einstellungen und Arbeitszeitaufstockungen bestand im Sommer 2015 und den Monaten danach eine starke Arbeitsbelastung der Mitarbeiter*innen. Jedoch überwiegt die Einschätzung, dass die Herausforderungen gut gemeistert wurden. Die Befragten berichten von einer starken organisatorischen Anpassungsfähigkeit in ihren Behörden, auch wurden gängige Empfehlungen zur kommunalen Integrationsarbeit mehrheitlich umgesetzt. Vernetzungen wurden stark vorangetrieben, wobei die Zusammenarbeit nach mehrheitlicher Einschätzung am besten funktioniert, wenn sie formal organisiert wird mit klaren Zuständig-keiten sowie der Einbindung mehrerer Personen und der Leitung. Die behördeninterne Zusammenarbeit wird überwiegend als gut beschrieben. Die bedeutende Rolle von Ehren-amtlichen bei der Bewältigung der Situation sticht heraus. Wissensmanagement in Form von Dokumentationen ist noch nicht selbstverständlich, überwiegend aus Zeitmangel. Wenn Dokumentationen existieren, können andere allerdings bei der Mehrheit der Befragten darauf zugreifen. Auch ist das Personal mit der Expertise zur Fluchtmigration häufig noch in der Behörde und könnte bei Bedarf reaktiviert werden. Die meisten Befragten beschreiben sich als offen und empathisch gegenüber Geflüchteten und sind der Meinung, dass sowohl sie als auch ihre Behörde aufgeschlossener geworden sind.
Im Rahmen des Projekts FUGATUS wurden Mitarbeiter*innen deutscher Kommunal-verwaltungen zur Situation während und nach der gestiegenen Fluchtmigration seit Sommer 2015 befragt.
Das Working Paper liefert einen ersten Überblick über die deskriptiven Ergebnisse der Befragung sowie daraus abgeleitete Handlungsempfehlungen.
Die Besteuerung von Ehe und Familie und insbesondere die Auswirkungen des Ehegatten-splittings und der Lohnsteuerklassenkombination III/V werden seit langem diskutiert. In der Debatte geht es in der Regel um die Anreizwirkungen, die das Ehegattensplitting und das Lohnsteuerverfahren auf den Beschäftigungsumfang von verheirateten Frauen und Männern haben. Dabei wird häufig argumentiert, dass verheiratete Frauen deshalb häufiger in Teilzeit arbeiten, weil jede zusätzliche Arbeitsstunde bei Veranlagung in Lohnsteuerklasse V weniger Nettoeinkommen bringt als die des Ehepartners in Lohnsteuerklasse III. Auch die vorliegende Studie setzt bei den Auswirkungen der Steuerklassen im Lohnsteuerverfahren auf die Netto-einkommen an, nimmt aber vor allem die finanziellen Verteilungswirkungen für Frauen und Männer in den Blick. In einem ersten Schritt wird nachgewiesen, dass sich die Steuerklassen-kombination III/V nachteilig auf die Nettoeinkommen von Frauen auswirkt. Im zweiten Schritt wird dann ein Aspekt beleuchtet, der in Debatten bisher nur eine untergeordnete Rolle spielte, nämlich die Auswirkung der Steuerklasse auf die Höhe von Lohnersatzleistungen. Die Berechnungen belegen, dass verheiratete Frauen und Männer aufgrund der faktischen Zu-ordnung zu den Steuerklassen III und V unterschiedlich hohe Lohnersatzleistungen beziehen: Die Lohnersatzleistungen in Lohnsteuerklasse V, in der mehrheitlich Frauen veranlagt werden, sind bei gleichem Bruttoeinkommen geringer als die Lohnersatzleistungen in Steuerklasse III, in der ganz überwiegend Männer veranlagt werden. Aufbauend auf den Berechnungsergebnissen kommt - im dritten Schritt - die verfassungsrechtliche Bewertung zum Ergebnis, dass die Regelungen des Lohnsteuerverfahrens weder der Gleichberechtigung von Frauen und Männern (Art. 3 Abs. 2 GG) noch dem Schutz der Familie (Art. 3 Abs. 1 und Art. 6 Abs. 1 GG) gerecht werden. Abschließend werden - unter Beibehaltung des Ehegatten-splittings - Reformoptionen für die Berechnung von Lohnsteuer und Lohnersatzleistungen vorgestellt
Kommunen und COVID-19
(2020)
Im April 2020 fand eine umfangreiche Befragung von Mitarbeiter*innen der deutschen Kommunalverwaltung – einschließlich der Gesundheitsämter – zur aktuellen Lage im Kontext der COVID-19 Pandemie statt. Die Ergebnisse dieser Umfrage zeichnen ein erfreuliches Bild. Die Befragten halten ihre eigenen Behörden für leistungs- und innovationsfähig und gehen davon aus, dass die Kommunen die Herausforderungen gut bewältigen werden. Interne und externe Strukturveränderungen wie Personalumschichtungen und Intensivierung der Ko-ordination innerhalb der Verwaltungen sowie mit den relevanten gesellschaftlichen Gruppen ermöglichen es den Kommunen, handlungsfähig zu bleiben. Dennoch benötigen sie sowohl finanzielle Unterstützung, da Einnahmen wegbrechen, als auch Hilfen beim Ausbau ihrer digitalen Infrastruktur sowie bei der Umsetzung der neuen Regelungen, beispielsweise im Gesundheitsschutz und bei der kommunalen Bereitstellung von Kinderbetreuung. Weitere Herausforderungen bestehen im kommunalen Kommunikationsmanagement, da die An-forderungen an die Sammlung und umgehende Weiterleitung relevanter Informationen in einer Vielzahl von Bereichen gestiegen sind.
Fluchtmigration ist eine der aktuellen Herausforderungen für die Staaten der Europäischen Union (EU). Angesichts der bestehenden Disparitäten in Bezug auf Aufnahme und Unterstützung der Migrantinnen und Migranten stellt sich jedoch zunehmend die Frage nach einem Umverteilungsmechanismus innerhalb der EU. Der vorliegende Beitrag entwirft einen Mechanismus, welcher die Aufnahme von Angehörigen aus Drittstaaten an Auszahlungen aus den Europäischen Fonds knüpft und somit sowohl zu einer gerechteren Verteilung von Finanzmitteln wie auch einer passgenaueren Verteilung von Migranten führen kann, indem die Bedürfnisse beider Seiten Berücksichtigung finden.
Ausgangspunkt der Untersuchung war die zunehmende Mobilität der Menschen in den letzten Jahrzehnten. Diese in Verknüpfung mit der unterschiedlichen Zentralörtlichkeit der Kommunen im hochverdichteten Agglomerationsraum der Kooperationspartner ließ ver-stärkt auftretende Spillover in Folge unentgeltlicher bzw. nicht kostendeckender öffentlicher Leistungsinanspruchnahme durch externe, nicht in der Kommune lebender Menschen ver-muten. Insbesondere durch die spezifische Lage des Rhein-Pfalz-Kreises, der Frankenthal und Speyer als Mittel- und Ludwigshafen als Oberzentrum umschließt, sind diesbezügliche Aufgabengefälle und Verflechtungen sichtbar geworden.
Mit der Arbeit konnte unter Hinzuziehung der theoretischen Grundüberlegungen räumlicher externer Effekte und mittels Dokumentenanalyse öffentlich zugänglicher und interner kom-munaler Dokumente sowie Stellungnahmen ein grundlegender Ansatz zur empirischen Messung interlokaler Spillover entwickelt werden. Nutzen-Spillover wurden dabei sowohl in der Bildungs- als auch der Straßeninfrastruktur und dem Kulturbetrieb identifiziert. Darüber hinaus gelang diesbezüglich auch eine teilweise Quantifizierung respektive Monetarisierung. Tendenziell konnten dabei verstärkte Nutzen-Spillouts der Mittel- und Oberzentren bilanziert werden, die in der Folge die städtischen Haushalte gegenüber dem Kreishaushalt des Rhein-Pfalz-Kreises ungleich stärker belasten.
Gleichwohl reichen die gewonnenen Erkenntnisse nicht für eine abschließende Bewertung der eingangs erwähnten Ausbeutungshypothese der Städte durch das Umland aus. Hierfür sind jeweils noch tiefergehende Analysen der Aufgabenbereiche, aber zugleich auch die Er-hebung entsprechender Daten, insbesondere bezüglich des Nutzerverhaltens der Leistungs-empfänger, notwendig. Zugleich ist eine Erweiterung des dargestellten Aufgabenkatalogs hinsichtlich Spillover-Untersuchungen geboten. Im Kurzüberblick konnten hier mit dem Krankenhausbetrieb und dem Brand- und Katastrophenschutz sowie Rettungsdienst weitere potentielle Bereiche für das Aufkommen von Nutzen-Spillovern aufgezeigt werden. Folge-untersuchungen können schließlich zur Verfeinerung des Bildes über Nutzen-Spillover bei-tragen, welches letztlich um weitere fiskalische Aspekte innerhalb des KFA, aber auch bezüg-lich Kosten-Spillovern in Form von Steuerüberwälzungen, komplettiert werden kann. Die Arbeit soll damit als Stein des Anstoßes einer alten und zugleich lange ruhenden Problematik verstanden werden und die Diskussion um Spillover in Agglomerationsräumen neu befruchten.
Deutlich geworden ist, dass Spillover aus Sicht der Regionalentwicklung ausdrücklich er-wünscht sind und die Zentralität für eine wirtschaftliche Leistungsbereitstellung essentiell ist. Gleichwohl aber ist hiermit eine adäquate finanzielle Lastenverteilung sicherzustellen. Aus diesem Grund waren bestehende Internalisierungsansätze zu beleuchten und ebenso weiter-führende Maßnahmen zur Herstellung fiskalischer Äquivalenz zu diskutieren. Die Empfehlun-gen reichen von horizontalen Kompensationszahlungen bei weniger starken Verflechtungen über die Forderung der Berücksichtigung besonderer Mobilitätsbelastungen für die Unter-haltung der überörtlichen Straßeninfrastruktur im KFA bis zu gemeinsamen institutionellen Kooperationslösungen in Form gemeinsamer Zweckverbände oder ähnlichem.
Grundvoraussetzung zur Aufnahme freiwilliger, horizontaler Verhandlungen ist nicht nur die Bereitschaft der hier untersuchten vier Akteure, sondern auch die Sensibilität der kreisange-hörigen Gemeinden des Rhein-Pfalz-Kreises für die Thematik. Für die Ausräumung diesbe-züglichen „Kirchturmdenkens“ ist ein offener und transparenter Beteiligungsprozess drin-gend geboten. Schlussendlich ist zu bedenken, dass dem Landesgesetzgeber Möglichkeiten offenstehen, Kostenausgleichslösungen per „freiwilligem Zwang“ durchzusetzen. Vor diesem Hintergrund ist eine strikte Verweigerungshaltung oder die Befürwortung des Status quo durch die Akteure nicht zielführend. Stattdessen sollte „im Schatten der Hierarchie“ die inter-lokale Kompromissschließung zum Wohle der wirtschaftlichen Gesamtentwicklung der Ko-operationspartner forciert werden. Eine solche kann insbesondere für den wirtschafts-starken Verflechtungsraum und jeden seiner Akteure zu einem besseren Ergebnis gegenüber möglichen vertikalen Lösungen führen, deren Ausgleichswirkung nicht immer zuvorderst interlokale Nutzen-Spillover in den Blick nimmt bzw. weitere distributive Zielstellungen verfolgt, womit die Sphäre der Interlokalität nicht hinreichend berührt wird. Nur mit diesem Problembewusstsein an der kommunalen Basis kann letztlich auch Argumenten für eine unliebsame „Extremlösung“ der Vergrößerung der Verwaltungsterritorien entgegengetreten werden.
The German Environment Agency has developed a guide in English to provide a concise introduction to the German environmental administration for an international readership. The guide is divided into five sections: After the introduction in Section 1, Section 2 introduces the wide range of subjects related to environmental protection in Germany. This is followed by Section 3, which describes the array of instruments the German environmental administration uses in pursuing its goals. The administrative structure in the Federal Republic of Germany, especially the division of tasks between the federal level, the level of the (Bundes-)Länder (federal states) and the local-level are explained in Section 4. Finally, Section 5 provides examples of important procedures and instruments in administrative environmental protection.
Der EuGH hat mittlerweile klargestellt, dass Kapitel III der Richtlinie 2006/123/EG über Dienst-leistungen im Binnenmarkt auch Inlandssachverhalte erfasst. Entsprechendes muss für Art. 59 der Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen und die Richt-linie (EU) 2018/958 über eine Verhältnismäßigkeitsprüfung vor Erlass neuer Berufszulas-sungsvoraussetzungen gelten. Die Abhandlung stellt dar, was dies für bestehende und neu einzuführende nationale Berufszulassungsregelungen bedeutet.
Modell Neuseeland?
(1997)
Reform ohne Theorie?
(2001)