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Hundertfacher Rechtsbruch
(2011)
Parteien: "Hin zum Staat"
(2011)
Die Parteienfinanzierung ist zum 1. Januar 1984 durch Änderung des Grundgesetzes, des Parteiengesetzes, des Einkommen- und des Körperschaftsteuergesetzes und anderer Gesetze neu geregelt worden. Die Neuregelung bringt vor allem dreierlei: eine massive Ausweitung der steuerlichen Förderung von Spenden und Beiträgen an Parteien, eine Anhebung der Wahlkampfkostenerstattung und eine (partielle) Ausweitung der Publizität der Parteienfinanzen.
Die Frage, in welchem Umfang und aus welchen Quellen die politischen Parteien sich finanzieren, ist verfassungsrechtlich und verfassungspolitisch von weit größerem Gewicht, als die finanziellen Beträge, um die es geht, vermuten lassen. Geld ist auch Macht. Das Niveau und die Verteilung der Mittel können Auswirkungen auf die Verteilung der politischen Macht haben, wie sich umgekehrt auch politische Macht zur Erlangung finanzieller Mittel einsetzen läßt. Das Thema "Parteienfinanzierung" ist geeignet, einen Teileinblick in das politische Kräftespiel zu vermitteln, auch in mögliche Fehlentwicklungen, zugleich in die Notwendigkeit, wirksame Kontrollen zu schaffen, und in die Rolle, die die Öffentlichkeit und die Verfassungsrechtsprechung bei dieser Kontrolle spielen (und zu spielen haben).
Parteienfinanzierung
(1988)
Parteienfinanzierung
(1982)
Der Staat als Beute
(1993)
Die Beschäftigung mit Finanzen, auch mit denen des Staates, gilt vielen immer noch als etwas Minderwertiges. Über Geld spricht man nicht. Auch in der Wissenschaft kam das Thema "Finanzierung der Politik" lange zu kurz. Das hat historisch gewachsene ideologische Wurzeln. Der deutsche'Idealismus verachtete alles Finanzielle zutiefst. Jean Jacques Rousseau meinte gar abfällig, Finanzen seien etwas für Sklaven, nicht für freie Bürger. Die überkommene "Finanzblindheit" nimmt noch zu, wenn es um die Finanzierung der politischen Akteure selbst geht. Zum idealistischen Erbe kommt die Scheu hinzu, sich mit finanziellen Interna der Mächtigen in Staat und Politik zu befassen und diesen dabei möglicherweise zu nahe zu treten. ...