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Um EU-Richtlinien, die die Mitgliedstaaten zur Änderung ihres Rechts verpflichten, richtig umzusetzen und das nationale Umsetzungsgesetz richtig auszulegen, ist es unerlässlich, das Ziel jeder einzelnen Richtlinienbestimmung konkret zu bestimmen. Insoweit kann es für den nationalen Rechtsanwender hilfreich sein, auch zu berücksichtigen, welche Auswirkungen die Umsetzung der jeweiligen Richtlinien-Bestimmung auf die Rechtsordnung anderer Mitgliedstaaten hat. Durch einen solchen Rechtsvergleich kann geklärt werden, ob und in welchem Umfang die Richtlinie auch Umsetzungsbedarf in der eigenen Rechtsordnung schafft. Der Beitrag stellt diesen Ansatz vor. Er zeigt am Beispiel des zur Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie in das VwVfG eingeführten § VWVFG § 42 a VwVfG, dass er helfen kann, ungewollte überschießende Richtlinienumsetzungen – auch in Form nicht gebotener „richtlinienkonformer Auslegungen“ – zu vermeiden.
Masterkurs "General Principles of Administrative Law" an der Ivane Javakhishvili Tbilisi State University (TSU). Im Rahmen des gemeinsamen Masterprogramms der Ivane Javakhishvili Tbilisi State University (Tiflis, Georgien) und der Universität Speyer hat Univ.-Prof. Dr. Ulrich Stelkens in Tiflis erneut die Veranstaltung "General Principles of Administrative Law" angeboten.
Vom 22. bis 23. Juni 2017 fand an der Vrije Universiteit Amsterdam im Rahmen des Forschungsnetzwerks Public Contracts in Legal Globalization ein Workshop zum Thema „The impact of competitive tendering and its regulation on the formation and execution of public contracts and concessions” statt. Im Rahmen der Veranstaltung referierte Univ.-Prof. Dr. Ulrich Stelkens, der Mitglied des Steering Committees dieses Netzwerks ist, über den Ist-Stand in Deutschland.
Der Beitrag ist als Teil eines Sonderhefts erschienen, in dem die Vorträge eines von der Université Clermont Auvergne veranstalteten Kolloqiums über "Les litiges entre personnes publics" (17./18.11.2016) veröffentlicht worden sind. Der Beitrag von Univ.-Prof. Dr. Ulrich Stelkens stellt die verschiedenen Kategorien von Rechtsstreitigkeiten zwischen juristischen Personen des öffentlichen Rechts dar und die Besonderheiten, die insoweit in Deutschland gelten.