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- Lehrstuhl für Sozialrecht und Verwaltungswissenschaft (Univ.-Prof. Dr. Constanze Janda) (11)
- Lehrstuhl für Politikwissenschaft (Univ.-Prof. Dr. Stephan Grohs) (10)
- Lehrstuhl für Öffentliches Recht, insbesondere Europarecht und Völkerrecht (Univ.-Prof. Dr. Wolfgang Weiß) (9)
- Lehrstuhl für Hochschul- und Wissenschaftsmanagement (Univ.-Prof. Dr. Michael Hölscher) (5)
- Lehrstuhl für Verwaltungswissenschaft, Staatsrecht, Verwaltungsrecht und Europarecht (Univ.-Prof. Dr. Mario Martini) (5)
- Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Staatslehre und Rechtsvergleichung (Univ.-Prof. Dr. Dr. h.c. Karl-Peter Sommermann) (5)
- Lehrstuhl für Volkswirtschaftslehre, insbesondere Wirtschafts- und Verkehrspolitik (Univ.-Prof. Dr. Dr. h.c. Andreas Knorr) (3)
- Lehrstuhl für vergleichende Verwaltungswissenschaft und Policy-Analyse (Univ.-Prof. Dr. Michael Bauer) (3)
- Lehrstuhl für Öffentliches Recht, insbesondere deutsches und europäisches Verwaltungsrecht (Univ.-Prof. Dr. Ulrich Stelkens) (3)
- Lehrstuhl für Wirtschaftliche Staatswissenschaften, insbesondere Allgemeine Volkswirtschaftslehre und Finanzwissenschaft (Univ.-Prof. Dr. Gisela Färber) (2)
Die politikfeldübergreifende Studie zu Open Government auf Bundesebene wurde auf Initiative des Bundeskanzleramts erstellt. Die Kernfrage ist, welche Potentiale im Ausbau von Aktivitäten in einzelnen Handlungsfeldern von Open Government bestehen.
Zunächst werden die in der Literatur beschriebenen Ziele, Prinzipien und Wirkmechanismen von Open Government analysiert und systematisiert. Daraus werden für die Bundesebene in Deutschland relevante Handlungsfelder des Open Government identifiziert. Ergänzt werden diese durch eine Praxisbetrachtung zu Open Government auf kommunaler Ebene.
Für die Handlungsfelder und die Praxisbetrachtung werden nach der Beschreibung der jeweiligen Ziele und Wirkmechanismen der Stand derzeitiger Aktivitäten in Deutschland sowie Überlegungen zu Potentialen und Herausforderungen herausgearbeitet.
Insgesamt zeigt sich, dass in Deutschland bereits Maßnahmen im Bereich Open Government angestoßen wurden, diese jedoch noch stark voneinander separiert sind. Die größten Potentiale werden darin gesehen, bestehende Maßnahmen zu bündeln, um Synergien zu erzeugen und ein ganzheitliches Verständnis von Open Government zu schaffen.
Die digitale Transformation aller Lebensbereiche schreitet unaufhaltsam voran. Auch vor Hochschulpforten macht sie keinen Halt. Doch im Schatten des Erfolgs neuer Bildungs-technologien verbergen sich bislang ungeahnte Herausforderungen für den Datenschutz. Welche dies sind und wie sie sich bewältigen lassen, untersucht erstmals die vorliegende Arbeit umfassend.
Am Beispiel der Massive Open Online Courses (MOOCs) untersucht Jonas Botta vornehmlich die drohende Totalerfassung der E-Learner im virtuellen Seminarraum, die geschäftsmäßige Weitergabe ihrer Daten an Dritte und das spezielle Risiko transatlantischer Datenüber-mittlungen angesichts des defizitären EU-US Privacy Shield. Dadurch schließt die Arbeit nicht nur die bestehende Forschungslücke zu den Online-Kursen, sondern leistet zugleich auch einen wichtigen Beitrag dazu, vertiefte Einblicke in die DS-GVO und die einschlägigen deutschen Datenschutzvorschriften zu erlangen.
Automatisch erlaubt?
(2020)
Die Autorengruppe um Prof. Dr. Mario Martini zeigt in unserer Studie „Automatisch erlaubt? Fünf Anwendungsfälle algorithmischer Systeme auf dem juristischen Prüfstand“, dass der bestehende deutsche Rechtsrahmen und übergreifende europäische Regelungen wie die Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) dem Einsatz von Algorithmen bereits klare Grenzen setzen.
Neben Beispielen aus dem Hochschulsektor analysieren die Autoren Fälle aus dem Polizei- und Gerichtswesen sowie zu sozialen Netzwerken und zeigen auf, dass insbesondere jene Anwendungsfälle, die mit personenbezogenen Daten gespeist vollautomatisierte Entscheidungen treffen, nicht ohne Weiteres auf Deutschland übertragen werden können.
Das Deutsche Forschungsinstitut für öffentliche Verwaltung ist vom Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) damit beauftragt worden, das derzeitige System der Luftsicherheit unter besonderer Berücksichtigung der Passagier- und Gepäckkontrolle zu untersuchen, um auf dieser Grundlage Vorschläge für eine mögliche Reform der Organisation und Aufgabenwahrnehmung im Bereich der Luftsicherheit zu erarbeiten.
The article analyses the fully digitalized administrative procedures introduced by the reform of the General Administrative Procedures Act (Verwaltungsverfahrensgesetz – VwVfG) of 2017. This act is not an all-encompassing codification since the presence of several administrative procedures in the German legal system is dependent upon two factors: Germany’s federal structure, and its so-called "three columns system" comprising the General Administrative Procedures Act, tax procedure law and social law.
However, the legislator is committed to ensuring the uniformity of administrative procedure rules in every code in order to make their interpretation and use easier for administrations and judges. Following changes in tax law, a generalized introduction of robotic measures generated by algorithms was inaugurated in 2017, as it had become clear that mass procedures in tax law administration were particularly suitable for digitization.
Die Folgen der Corona-Krise
(2020)
Der Einbruch der Steuereinnahmen sowie absehbare Defizite vieler kommunaler Einrichtungen als Folge der Corona-Krise werden Städte, Gemeinden und Landkreise erheblich belasten. Die Mehrzahl dürfte aber nach Jahren guter Steuereinnahmen gut aufgestellt sein. Das Schutzschild-Angebot des Bundesfinanzministers hilft passgenau gegen bisher nicht gelöste Probleme. ...
Die Besteuerung von Ehe und Familie und insbesondere die Auswirkungen des Ehegatten-splittings und der Lohnsteuerklassenkombination III/V werden seit langem diskutiert. In der Debatte geht es in der Regel um die Anreizwirkungen, die das Ehegattensplitting und das Lohnsteuerverfahren auf den Beschäftigungsumfang von verheirateten Frauen und Männern haben. Dabei wird häufig argumentiert, dass verheiratete Frauen deshalb häufiger in Teilzeit arbeiten, weil jede zusätzliche Arbeitsstunde bei Veranlagung in Lohnsteuerklasse V weniger Nettoeinkommen bringt als die des Ehepartners in Lohnsteuerklasse III. Auch die vorliegende Studie setzt bei den Auswirkungen der Steuerklassen im Lohnsteuerverfahren auf die Netto-einkommen an, nimmt aber vor allem die finanziellen Verteilungswirkungen für Frauen und Männer in den Blick. In einem ersten Schritt wird nachgewiesen, dass sich die Steuerklassen-kombination III/V nachteilig auf die Nettoeinkommen von Frauen auswirkt. Im zweiten Schritt wird dann ein Aspekt beleuchtet, der in Debatten bisher nur eine untergeordnete Rolle spielte, nämlich die Auswirkung der Steuerklasse auf die Höhe von Lohnersatzleistungen. Die Berechnungen belegen, dass verheiratete Frauen und Männer aufgrund der faktischen Zu-ordnung zu den Steuerklassen III und V unterschiedlich hohe Lohnersatzleistungen beziehen: Die Lohnersatzleistungen in Lohnsteuerklasse V, in der mehrheitlich Frauen veranlagt werden, sind bei gleichem Bruttoeinkommen geringer als die Lohnersatzleistungen in Steuerklasse III, in der ganz überwiegend Männer veranlagt werden. Aufbauend auf den Berechnungsergebnissen kommt - im dritten Schritt - die verfassungsrechtliche Bewertung zum Ergebnis, dass die Regelungen des Lohnsteuerverfahrens weder der Gleichberechtigung von Frauen und Männern (Art. 3 Abs. 2 GG) noch dem Schutz der Familie (Art. 3 Abs. 1 und Art. 6 Abs. 1 GG) gerecht werden. Abschließend werden - unter Beibehaltung des Ehegatten-splittings - Reformoptionen für die Berechnung von Lohnsteuer und Lohnersatzleistungen vorgestellt
Der Beitrag befasst sich mit dem Urteil des BVerfG vom 05.11.2019 zu den Sanktionen des SGB II und untersucht dessen Folgen für das Asylsozialrecht. Anschließend erfolgt ein Vergleich mit dem Urteil des EuGH in der RS "Haqbin" vom 12.11.2019 und den daraus folgenden unionsrechtlichen Grenzen sozialrechtlicher Sanktionen.