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- Lehrstuhl für vergleichende Verwaltungswissenschaft und Policy-Analyse (Univ.-Prof. Dr. Michael Bauer) (2)
- Lehrstuhl für Volkswirtschaftslehre, insbesondere Wirtschafts- und Verkehrspolitik (Univ.-Prof. Dr. Dr. h.c. Andreas Knorr) (1)
- Lehrstuhl für Öffentliche Betriebswirtschaftslehre (Univ.-Prof. Dr. Holger Mühlenkamp) (1)
- Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Staatslehre und Rechtsvergleichung (Univ.-Prof. Dr. Dr. h.c. Karl-Peter Sommermann) (1)
Das Forschungsinstitut für öffentliche Verwaltung (FÖV) bei der Deutschen Hochschule für Verwaltungswissenschaften Speyer kann auf eine inzwischen mehr als 25jährige - oder gar 40jährige! - Geschichte zurückblicken. Das FÖV ist zwischen 1956-1959 als "Institut für verwaltungswissenschaftliche Forschung" angedacht, 1962 als "Institut für Forschung und Information" hochschulintern gegründet und 1965 als "Forschungsinstitut" der Hochschule errichtet worden. Es existiert seit 1976 als verselbständigtes Institut bei der Hochschule Speyer.
Die Geschichte des Forschungsinstituts ist bislang noch nicht dargestellt worden. Sie findet auch im Schrifttum über die Hochschule für Verwaltungswissenschaften nur beiläufige Erwähnung.[1] Es fehlte bisher eine Darstellung, die auf der Grundlage der vorhandenen Quellen der Hochschule und des Instituts die Geschichte des FÖV, die mehrfachen Anläufe seiner Gründung, die Umstrukturierungen und Umbenennungen herausarbeitet und bewertet.
Die vorliegende Studie über die Geschichte des Forschungsinstituts Speyer basiert auf der Auswertung und Analyse ungedruckter Quellen. Dabei handelt es sich um die Protokolle des Senats und des Verwaltungsrats der Hochschule sowie die des Vorstands und des Verwaltungsrats des Forschungsinstituts aus der Zeit von 1947 bis zur Gegenwart. Hinzu kamen aussagekräftige Materialien - Berichte, Mitteilungen, Expertisen und Schriftverkehr - des jeweiligen Rektors der Hochschule und des amtierenden (Geschäftsführenden) Direktors des Forschungsinstituts. Diese Unterlagen befinden sich im Archiv der Hochschule bzw. in dem des Forschungsinstituts. Ergänzt wurden sie von Schriften, die die Hochschule herausgab bzw. von Literatur, die im Zusammenhang mit "runden" Geburtstagen und Jubiläen von Hochschule und Forschungsinstitut entstanden ist.[2] Der Aussagewert der schriftlichen Quellen und der Literatur wurde ergänzt durch die Erinnerungen und Sichtweisen der ehemaligen Geschäftsführenden Direktoren des FÖV, mit denen die Autorin Gespräche führte.
[1] Vgl. Franz Knöpfle, S. 61-66; Rudolf Morsey, 40 Jahre, S. 31 f.
[2] Vgl. das Quellen- und Literaturverzeichnis
Der Landtag des Landes Sachsen-Anhalt hatte am 09. März 2000 beschlossen, den Entwurf eines Kinder- und Jugendhilfegesetzes (LT.-Drs. 3/694) einer Gesetzesfolgenabschätzung (GFA) zu unterziehen und einen entsprechenden Auftrag an die Landesregierung erteilt.
Dass Gesetzesfolgenabschätzungen dabei helfen können, Jascheinliche Folgen und Nebeneffekte von Regelungsvorhaben zu ermitteln und zu beurteilen, wird mit dieser Untersuchung erneut und eindrücklich bestätigt. Peter Wordelmann et al. haben die hauptsächlich am Forschungsinstitut für öffentliche Verwaltung bei der DHV Speyer entwickelte und erprobte Methodik auch für dieses Regelungsvorhaben überaus erfolgreich angewendet. Dabei konnten auch die Prüfkriterien "gender mainstreaming" und "Nachhaltigkeit" eingeführt und getestet werden. Die Kostenfolgenabschätzungen wurden um den Bereich der Transaktionskostenanalyse ergänzt, was einen wesentlichen analytischen Fortschritt bedeutet. Dr. Götz Konzendorf (FÖV Speyer/WiDuT) konnte mit methodischen Beratungen helfen.
Es ist besonders erfreulich, dass mit dieser Studie auch der GFA-Leitfaden (Berlin 2000) und das Handbuch Gesetzesfolgenabschätzung (Baden-Baden 2001) eingesetzt wurden und deren praktische Brauchbarkeit am konkreten Fall bestätigt werden konnten. Das ergänzt die acht Speyerer Pilotstudien, die im Verlauf des Jahres 2001 im Auftrag des Bundesinnenministeriums durchgeführt wurden. Mit diesen Studien ließ sich gleichfalls die praktische Verwertbarkeit des publizierten GFA-Instrumentariums nachweisen.
Die Entwicklung von Electronic Government nimmt auch in Deutschland immer konkretere Formen an. Durch die im Rahmen des Forschungsprojekts "Regieren und Verwalten im Informationszeitalter" (1999-2001) entstandenen Speyerer Definitionen von Electronic Government und Electronic Governance konnte hierzu eine Begriffsbestimmung vorgenommen werden. In der Verwaltungspraxis gewinnt Electronic Government zunehmend an Reife. Obwohl sich Vorhaben auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene in Deutschland bereits bewähren, wird für Bürger, Wirtschaft und Verwaltung vielfach aber immer noch nicht ganz deutlich, was Electronic Government eigentlich kann und soll. Leitbilder, Strategien und Ziele sind hier in erster Linie gefragt. Ebenso müssen vorhandene Barrieren in der Entwicklung erkannt werden, die sich erfreulicherweise mit gezielten Maßnahmen beseitigen lassen. Hilfen und Überlegungen aus Sicht der Wissenschaft, der Verwaltungspraxis und der Unternehmenspraxis können dazu gewiss ebenso wertvolle Anregungen geben wie auch die Lösungsansätze einiger ausgewählter Vorhaben, allesamt bewährte Projekte mit Vorbildcharakter. Aus diesen Fragestellungen heraus bildete sich eine Sammlung von Aufsätzen, die mit diesem Forschungsbericht der Öffentlichkeit vorgestellt werden soll. Wir hoffen, dass er Praxis und Wissenschaft Anregungen bei der weiteren Arbeit an Electronic Government geben kann.
FÖV-News (Mai 2002)
(2002)
FÖV-News (August 2002)
(2002)
FÖV-News (November 2002)
(2002)
Wahl ohne Auswahl
(2002)
Die Novelle zum Parteiengesetz verbessert die Regelungen der Parteienfinanzierung in zahlreichen Einzelfragen. Den großen Durchbruch, den man nach der CDU-Parteispendenaffäre erhofft hatte, stellt das Gesetz aber nicht dar. Einige zentrale, zum Teil verfassungswidrige Problempunkte werden nicht entschärft und sogar noch neue hinzugefügt.
In DÖV 1990, S. 85 ff., veröffentlichte der Verfasser einen Beitrag, in dem er für die Übernahme des süddeutschen Modells der Gemeindeverfassung auch in anderen deutschen Bundesländern plädierte. Und so ist es ja inzwischen auch gekommen, wenn auch teilweise mit Abstrichen. Es handelt sich dabei um die einzige umfassende Strukturreform der politischen Willensbildung im vergangenen Jahrzehnt überhaupt. Der frühere Bundespräsident Roman Herzog hat die Schwierigkeiten aufgezeigt, Reformen nicht nur zu konzipieren, sondern wirklich auch umzusetzen; die Umsetzungsprobleme sind bei Strukturreformen besonders groß. Um so faszinierender ist es zu verfolgen, auf welchen Wegen die Reformen - trotz großer Widerstände - dennoch durchgesetzt werden konnten. Die Analyse des Entstehungsprozesses ermöglicht ein besseres Verständnis der heutigen Lage und der voraussichtlichen weiteren Entwicklung.
Seit der Antike befassen sich Philosophen und Staatsdenker mit der Frage, wie man die Führer von Staaten dazu bringen kann, sich bei ihren Handlungen am Wohl des Volkes auszurichten und nicht an ihren eigenen Interessen an Posten, Einfluss und Reichtum. Dies ist die Schlüsselfrage. Denn einerseits muss man den Spitzenpolitikern Macht anvertrauen, sonst können sie ihre Aufgaben nicht erfüllen. Andererseits soll diese Macht nicht missbraucht, sondern zum Wohl der Bürger eingesetzt werden.