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- Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Staatslehre und Rechtsvergleichung (Univ.-Prof. Dr. Dr. h.c. Karl-Peter Sommermann) (318)
- Lehrstuhl für Öffentliches Recht, insbesondere deutsches und europäisches Verwaltungsrecht (Univ.-Prof. Dr. Ulrich Stelkens) (266)
- Lehrstuhl für Öffentliches Recht, insbesondere Europarecht und Völkerrecht (Univ.-Prof. Dr. Wolfgang Weiß) (265)
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- Lehrstuhl für Politikwissenschaft (Univ.-Prof. Dr. Stephan Grohs) (188)
- Lehrstuhl für vergleichende Verwaltungswissenschaft und Policy-Analyse (Univ.-Prof. Dr. Michael Bauer) (128)
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Administrative sanctions can be said to dwell in the periphery of punishment because they do not require setting the wheels of criminal procedure in motion. This allows States to save public resources as well as helps them to escape closer scrutiny at the judicial level. At the same time, the imposition of administrative sanctions usually curtails individual guarantees. Against this background, this article examines where the European Court of Human Rights (ECtHR) draws the line between measures belonging to the ‘hard core of criminal law’ and the periphery. After a presentation of gradual broadening of the ‘criminal limb’ guarantees of Article 6 European Convention on Human Rights to administrative measure of a punitive nature, it explores where do these guarantees meet their limits by taking the approach adopted in the landmark Jussila judgment as a point of departure. Subsequently, a structured analysis of the selected ECtHR case law in which this approach has been applied or – at least – invoked is provided. The article is finished with a reflection on the current interpretation of the said penumbra of punishment, which, among other things, identifies the possible gaps of individual protection, and the outlook for the future.
Libro IV – Contratti
(2016)
ARTEA A IV-A - CONTRACTE
(2016)
Diätenerhöhung
(2008)
Brasilienkunde-Verlag, Mettingen 1998. 319 Seiten. Gebunden. DM 32,- ISBN 3-88559-073-5
Die Agrarreform in Brasilien stellt kein rechtliches und kein ökonomisches Problem dar. Der für eine Agrarreform notwendige Boden ist ausreichend vorhanden. Es fehlt am politischen Willen zur Durchsetzung weitreichender sozialpolitischer Maßnahmen wie der Agrarreform.
Der Prozeß der Demokratisierung in Brasilien ist durch die Verabschiedung der neuen Verfassung von 1988 formell abgeschlossen. Die brasilianische Gesellschaft ist noch auf dem Weg, eine demokratische "politische Kultur" auf der Grundlage der Verfassung zu entwickeln.
Der Autor zeigt, daß der Agrarsektor für den Prozeß einer breitenwirksamen und nachhaltigen Entwicklung wichtig ist. Die Agrarreform bietet die Möglichkeit diese politische Kultur zu fördern und hemmende Strukturen zu durchbrechen.
Die vorliegende Arbeit stellt die erste verwaltungswissenschaftliche Untersuchung der Regulierung der Gasnetznutzung dar. Der zugrunde gelegte verhaltens- und vollzugsorientierte theoretische Bezugsrahmen macht insbesondere den Einfluss der vorherrschenden Regulierungskultur und informaler Instrumente auf das Regulierungsergebnis deutlich.
Ausgangsproblem der Untersuchung ist, dass sich der EU-Binnenmarkt für Energie nur zögerlich entwickelt hat. Aus Sicht der EU-Kommission ist ein zentraler Grund hierfür, dass die entsprechenden EU-Rechtsvorschriften in vielen Mitgliedstaaten nur mangelhaft umgesetzt wurden. Die Arbeit zeigt am Beispiel der deutschen Gasnetzzugangs- und Gasnetzentgeltregulierung, dass weniger die mangelnde Umsetzung des EU-Regulierungskonzepts für Liberalisierungsmängel verantwortlich ist, sondern das Konzept selbst einige dieser Mängel zu verantworten hat.
Das EU-Regulierungskonzept orientiert sich am britischen Modell der Infrastrukturregulierung, das die Einrichtung unabhängiger sektorspezifischer Regulierungsbehörden vorsieht, die mit weitreichenden Eingriffsbefugnissen und Ermessensspielräumen ausgestattet sind. Dieser Regulierungsansatz wird im Kontext der Arbeit als Ausdruck des Regulierungsstaates gesehen. Mit Blick auf Deutschland stellt sich die Frage der Geeignetheit dieses Ansatzes, um das Liberalisierungsergebnis zu verbessern.
Eine Ausgangshypothese der Arbeit ist, dass die Verbesserung des Wettbewerbs auf dem deutschen Gasmarkt in den letzten Jahren weniger auf der Umsetzung des EU-Regulierungskonzepts, sondern vor allem auf informale Absprachen und Arrangements im Sinne des Gewährleistungsstaates zurückzuführen sind. Der Gewährleistungsstaat zeichnet sich durch Verantwortungsteilung zwischen staatlichen und privaten Akteuren auf der Basis regulierter Selbstregulierung und eines Kooperations- und Konsensprinzips aus, bei dem der Staat nach wie vor die Letztverantwortung trägt.
Die Arbeit zeigt, dass der Bereich der Netzzugangsregulierung durch informale Handlungen und Absprachen geprägt ist, die durch Merkmale des Gewährleistungsstaates gekennzeichnet sind und eine positive Wirkung auf das Liberalisierungsergebnis entfalten konnten. Demgegenüber hat sich der Bereich der Netzentgeltregulierung, der sich durch Merkmale des Regulierungsstaates auszeichnet, nicht wesentlich auf das Liberalisierungsergebnis ausgewirkt. Stattdessen leidet die dort praktizierte Anreizregulierung entgegen den Erwartungen der ökonomischen Literatur unter diversen Regulierungsproblemen, die die Transparenz, Methodenrobustheit und das Investitionsverhalten der Netzbetreiber betreffen. Auf der Grundlage der Ergebnisse werden Reformvorschläge und ein Regulierungsmodell entwickelt, die sich an Merkmalen des Gewährleistungsstaates orientieren und eine stärkere Einbindung von Netzbetreibern und Netznutzern in die Netzentgeltregulierung als Alternative zur Anreizregulierung vorsehen, um das Liberalisierungsergebnis zu verbessern.