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- Lehrstuhl für Volkswirtschaftslehre, insbesondere Wirtschafts- und Verkehrspolitik (Univ.-Prof. Dr. Dr. h.c. Andreas Knorr) (13)
- Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Finanz- und Steuerrecht (Univ.-Prof. Dr. Joachim Wieland) (12)
- Lehrstuhl für vergleichende Verwaltungswissenschaft und Policy-Analyse (Univ.-Prof. Dr. Michael Bauer) (10)
- Lehrstuhl für Hochschul- und Wissenschaftsmanagement (Univ.-Prof. Dr. Michael Hölscher) (9)
- Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Staatslehre und Rechtsvergleichung (Univ.-Prof. Dr. Dr. h.c. Karl-Peter Sommermann) (9)
- Seniorprofessur für Verwaltungswissenschaft, Politik und Recht im Bereich von Umwelt und Energie (Univ.-Prof. Dr. Eberhard Bohne) (7)
- Lehrstuhl für Öffentliches Recht, insbesondere deutsches und europäisches Verwaltungsrecht (Univ.-Prof. Dr. Ulrich Stelkens) (6)
- Lehrstuhl für Politikwissenschaft (Univ.-Prof. Dr. Stephan Grohs) (4)
- Lehrstuhl für Öffentliche Betriebswirtschaftslehre (Univ.-Prof. Dr. Holger Mühlenkamp) (4)
- Lehrstuhl für Öffentliches Recht, insbesondere Europarecht und Völkerrecht (Univ.-Prof. Dr. Wolfgang Weiß) (4)
<b>Abstract</b>
Die historische Studie leistet einen Beitrag zur Erforschung der verfassungspolitischen Entwicklung in Deutschland nach 1945. Untersuchungsgegenstand ist der Prozeß der Verfassungsgebung in der Sowjetischen Besatzungszone von 1946 bis zur Annahme der ersten Verfassung der DDR am 7. Oktober 1949.
In der Arbeit wird den Fragen nachgegangen, warum bereits Mitte 1946 die verfassungspolitische Diskussion mit einem SED-Entwurf für eine "Reichsverfassung" einsetzte, welche Einflüsse und Weisungen von Seiten der sowjetischen Besatzungsmacht auf den Verfassungsgebungsprozeß nachweisbar sind und in welchen Etappen der gesamtdeutsch angelegte "Entwurf einer Verfassung für die deutsche demokratische Republik" entstanden ist. Verschiedene Verfassungsentwürfe zwischen 1946 bis 1949 sind als Dokumente im Anhang abgedruckt.
FÖV-News (Mai 2006)
(2006)
Jahresbericht 2006
(2006)
Wintersemester 2005/2006
(2006)
Sommersemester 2006
(2006)
Den Ausgangspunkt der Darstellung bildet eine grundlegende Analyse der Inhalte und Ziele der Dienstleistungsfreiheit gemäß Art. 49 ff. EGV anhand der Rechtsprechung des EuGH und der vergleichend gegenübergestellten Grundkonzeption des Richtlinienvorschlags. Hierbei wurde herausgearbeitet, dass der Vorschlag in vielerlei Hinsicht Neuland betritt, so etwa durch den umfassenden horizontalen, grundsätzlich sämtliche Dienstleistungssparten erfassenden Regelungsansatz, durch das vorgesehene dynamische, auf die Ermittlung weiteren Regelungsbedarfs im Wege der Überprüfung der gesamten nationalen Rechtsordnung ausgerichtete Konzept und schließlich vor allem durch die Einführung des Herkunftslandprinzips für die Aufnahme, Ausübung und Kontrolle von Dienstleistungstätigkeiten.
Die Problemfeldanalysen liefern, flankiert durch die Empirie der Akteurspositionen, auf breiter Basis erste Einschätzungen der Konsequenzen für die deutsche Wirtschaft und bieten wertvolle Ansatzpunkte für nachfolgende ausführliche Folgenabschätzungen. In der Problemfeldanalyse kristallisierte sich als besonders bedenklich heraus, dass die Vorgaben des Richtlinienvorschlags z. T. unklar und in ihrer Reichweite nicht abschätzbar sind, ggf. die Änderung ganzer Regelungssysteme erfordern (z. B. Fristenregelungen, Genehmigungsfiktionen, Ermessensvorschriften) und die Gefahr einer Inländerdiskriminierung, der Umgehung von Regelungen des Bestimmungsstaats sowie des Absinkens erreichter Standards bergen. Bei den befragten Akteuren stieß das Ziel einer Erleichterung des Dienstleistungsverkehrs auf breite Zustimmung, die Eignung der Richtlinie hierfür wurde hingegen bezweifelt. Kritik erfuhr hier ebenfalls vor allem das Herkunftslandprinzip und die Unabsehbarkeit der Auswirkungen der Regelungen; daneben wurde eine zunehmende Bürokratisierung befürchtet. Detailkenntnisse über den Vorschlag waren bei den Akteuren allerdings eher selten vorhanden.
Als vorteilhaft bewerten die Gutachter die vorgesehene Einführung einheitlicher Ansprechpartner in Artikel 6 des Richtlinienvorschlags.
Der Forschungsbericht gibt Vorträge und Diskussionen eines am 3. Dezember 2004 vom Deutschen Forschungsinstitut für öffentliche Verwaltung Speyer anlässlich der Emeritierung von Dieter Duwendag als Universitätsprofessor an der Deutschen Hochschule für Verwaltungswissenschaften Speyer veranstalteten Symposiums wieder.
Im Eingangsvortrag behandelt Richard Senti (Zürich) "Die WTO in den Fallstricken des Rechts, der Wirtschaft und der Politik" und schildert die namentlich aus der Rechtsautonomie der Mitgliedstaaten und dem Handelsprotektionismus resultierenden Schwierigkeiten der Welthandelsorganisation, ihre Ziele zu erreichen. Auf Basis des empirischen Befunds zu Stand und Wachstumswirkungen der Kapitalbilanzliberalisierung stellt Michael Frenkel (Koblenz) die Frage "Finanz- und Währungskrisen: Ist die Liberalisierung der Finanzmärkte zu weit gegangen?" und bejaht sie für diejenigen Länder, die sich unzureichend auf die Liberalisierung vorbereitet haben. "Ausländische Direktinvestitionen und Arbeitsplatzverlagerungen: Den Handlungsbedarf richtig erkennen und umsetzen" gibt Wolfgang Franz (Mannheim) als Devise aus und mahnt eine Steigerung der Attraktivität des Wirtschaftsstandorts Deutschland an, um den Nettoeffekt der Arbeitsplatzverlagerungen zu verbessern. Unter dem Titel "Eine andere Welt ist möglich! - Positionen der Globalisierungskritiker" stellt Ernst Ulrich von Weizsäcker (MdB) Entwicklungslinien und Beurteilungen des Phänomens Globalisierung dar und fordert im Zuge einer "neuen Aufklärung" die Rückkehr zu einem starken, ordnungsgebenden Staat als "unsichtbare Hand", um der gegenwärtigen Marktdominanz wirksam zu begegnen.
Den Vorträgen schließen sich mit "Global Governance - Politische Gestaltung der Globalisierung" betitelte Thesen von Dieter Duwendag zur Podiumsdiskussion an, welche mit Statements von Carl Böhret (Speyer) sowie Wolfgang Franz, Michael Frenkel und Richard Senti eröffnet wird und in eine Plenumsdiskussion mündet. Der Forschungsbericht fügt den Schlussworten von Rudolf Fisch (Speyer) und Dieter Duwendag als Memorandum die am 13.5.2002 von Bundespräsident Johannes Rau im Museum für Kommunikation gehaltene "Berliner Rede" an, welche den Titel "Chance, nicht Schicksal - Die Globalisierung politisch gestalten" trägt.
Evangelisches Staatslexikon
(2006)
Vergaberecht im Wandel
(2006)
Das öffentliche Beschaffungswesen und seine rechtliche Ordnung im Zeichen des wett-bewerbsoffenen europäischen Binnenmarktes bezeichnet eines der zentralen Schnittfelder zwischen öffentlichem Handeln und privater Wirtschaft. Die Gestaltung des einschlägigen Vergaberechts ist deshalb von erheblicher Bedeutung für die Beteiligten. Hierbei greifen völkerrechtliche, gemeinschaftsrechtliche und mitgliedstaatliche Normen eng ineinander.
Auf europäischer Ebene ist die Neuordnung des Vergaberechts durch den Erlass einer ein-heitlichen Koordinierungsrichtlinie der Gemeinschaft von besonderem Interesse. Deren Inhalt und Reichweite wurde im Rahmen des diesem Tagungsband zugrundeliegenden 4. Speyerer Wirtschaftsforums durch entsprechende Referate ebenso nachgegangen wie den durch die Richtlinie für das deutsche Recht erzeugten Umsetzungsbedarfen. Seitens der Bundesregierung gleichzeitig bestehende Überlegungen, das Kaskadenprinzip durch eine Konzentration der vergaberechtlichen Vorschriften oberhalb der Ebene der Verdingungsord-nungen abzulösen, wurden einer wissenschaftlichen Bewertung unterzogen. Daneben galt es, das gesamte Regelungswerk zu analysieren und die Bedeutung der wichtigsten Neurege-lungen für die Praxis zu kommentieren. Die hierzu ergangenen Referate finden sich ebenfalls abgedruckt. Zur Verdeutlichung der praktischen Reichweite und internationalen Dimension des Themas treten ferner Beiträge aus dem Finanzsektor sowie über den Stand der vergabe-rechtlichen Entwicklung auf völkerrechtlicher Ebene und in anderen europäischen Staaten am Beispiel Polens hinzu.
Begriffe wie Bürokratieabbau, Deregulierung oder Entbürokratisierung sind derzeit beliebte Schlagworte. Auf allen Ebenen der Regierung findet man eine verwirrende Vielzahl unter-schiedlicher Aktivitäten und Maßnahmen, um die Bürokratisierung, die gerne als ein Haupt-grund für den Reformstau in Deutschland und auf EU-Ebene angeführt wird, auf ein vernünf-tiges Maß zu reduzieren. Doch was steckt hinter diesen Ansätzen? Führen etwa die Initiative der Bundesregierung zum Bürokratieabbau oder die Vorschläge der Europäischen Kommis-sion unter dem Stichwort "Europäisches Regieren" tatsächlich zu einer spürbaren Entlastung für Bürger und Verwaltung? Kann trotz Misstrauen und widerstreitender Interessen der be-teiligten Akteure eine grundlegende Verwaltungsreform verwirklicht werden, oder handelt es sich entgegen der nach außen so oft demonstrierten Entschlossenheit doch nur um eine Reformsymbolik? Anhand von Beispielen aus der Praxis setzten sich die Autoren zum Ziel, einen Blick hinter die Kulissen politischer Aktivitäten zum Bürokratieabbau zu werfen. Die in diesem Tagungsband zusammengefassten Referate und Diskussionen belegen dabei, dass auf nationaler wie internationaler Ebene der Handlungsbedarf im Bereich der Deregulierung weder an Aktualität noch an Dringlichkeit eingebüßt hat.