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Institute
- Lehrstuhl für Sozialrecht und Verwaltungswissenschaft (Univ.-Prof. Dr. Constanze Janda) (8)
- Lehrstuhl für Hochschul- und Wissenschaftsmanagement (Univ.-Prof. Dr. Michael Hölscher) (2)
- Lehrstuhl für Politikwissenschaft (Univ.-Prof. Dr. Stephan Grohs) (2)
- Lehrstuhl für Volkswirtschaftslehre, insbesondere Wirtschafts- und Verkehrspolitik (Univ.-Prof. Dr. Dr. h.c. Andreas Knorr) (2)
- Lehrstuhl für Wirtschaftliche Staatswissenschaften, insbesondere Allgemeine Volkswirtschaftslehre und Finanzwissenschaft (Univ.-Prof. Dr. Gisela Färber) (2)
- Lehrstuhl für Öffentliches Recht, insbesondere Europarecht und Völkerrecht (Univ.-Prof. Dr. Wolfgang Weiß) (2)
- Lehrstuhl für Personal, Führung und Entscheidung im öffentlichen Sektor (Univ.-Prof. Dr. Michèle Morner) (1)
- Lehrstuhl für vergleichende Verwaltungswissenschaft und Policy-Analyse (Univ.-Prof. Dr. Michael Bauer) (1)
Ausgabe 13 – 17. April 2020
(2020)
Sommersemester 2020
(2020)
Wintersemester 2019/2020
(2020)
Kommunen und COVID-19
(2020)
Im April 2020 fand eine umfangreiche Befragung von Mitarbeiter*innen der deutschen Kommunalverwaltung – einschließlich der Gesundheitsämter – zur aktuellen Lage im Kontext der COVID-19 Pandemie statt. Die Ergebnisse dieser Umfrage zeichnen ein erfreuliches Bild. Die Befragten halten ihre eigenen Behörden für leistungs- und innovationsfähig und gehen davon aus, dass die Kommunen die Herausforderungen gut bewältigen werden. Interne und externe Strukturveränderungen wie Personalumschichtungen und Intensivierung der Ko-ordination innerhalb der Verwaltungen sowie mit den relevanten gesellschaftlichen Gruppen ermöglichen es den Kommunen, handlungsfähig zu bleiben. Dennoch benötigen sie sowohl finanzielle Unterstützung, da Einnahmen wegbrechen, als auch Hilfen beim Ausbau ihrer digitalen Infrastruktur sowie bei der Umsetzung der neuen Regelungen, beispielsweise im Gesundheitsschutz und bei der kommunalen Bereitstellung von Kinderbetreuung. Weitere Herausforderungen bestehen im kommunalen Kommunikationsmanagement, da die An-forderungen an die Sammlung und umgehende Weiterleitung relevanter Informationen in einer Vielzahl von Bereichen gestiegen sind.
Der Straßengüterverkehr ist das Rückgrat des Warenaustauschs im Europäischen Binnen-markt, denn der überwiegende Teil der in Europa gehandelten Waren wird allen politischen Bekenntnissen zur Verlagerung auf die Schiene zum Trotz nach wie vor per Lkw transportiert. In dieser Branche kommt es jedoch, auch angesichts des starken Wachstums der letzten Jahre, zunehmend zu Verwerfungen. Vordergründig wird über das Problem des Fahrerman-gels diskutiert, der sich nicht nur in Westeuropa, sondern mittlerweile sogar in den osteuro-päischen Staaten bemerkbar macht. Im Hintergrund stellt sich aber die Frage, ob die Prinzi-pien des Binnenmarkts - insbesondere die Dienstleistungsfreiheit - und die Wettbewerbs-situation auf den nationalen Transportmärkten noch kompatibel sind.
• Die Bewohner und ggf. ihre Betreuer sind eingehend und umfassend über die im Rahmen der Studie erhobenen Daten und deren Verwendung aufzuklären. Die Gesundheitsdaten der Bewohner sollten so vollständig wie möglich erfasst sein, damit die Nutzung der Handlungs-empfehlungen auf verlässlicher Basis erfolgen kann.
• Eine Vorabdelegation ärztlicher Aufgaben an Pflegefachkräfte ist unzulässig. Die Hand-lungsempfehlungen dürfen die Pflegefachkraft folglich nur dabei unterstützen, bestimmte dringliche Situationen richtig einzuschätzen. Sie dürfen hingegen nicht so eingesetzt werden, dass Pflegefachkräfte eigenverantwortlich heilkundliche Aufgaben wahrnehmen.
• Die Handlungsempfehlungen dürfen die situationsbedingte Abwägung nicht ersetzen. Sie dürfen nur zur Orientierung genutzt werden, nicht als Generator verbindlicher Verhaltens-anweisungen. In Zweifelsfällen sind ärztliche oder notfallmedizinische Maßnahmen zu ver-anlassen.
• In die Handlungsempfehlungen sollten die Leitlinien zur Ermittlung des Patientenwillens integriert werden.
Der Griff in die Kasse
(2020)
Vorliegender Beitrag analysiert das CETA-Gutachten des EuGH 1/17, das in erstaunlich un-kritischer Betrachtung denkbarer Konflikte zwischen den Zuständigkeiten des CETA-Tribunals einerseits und denen des EuGH andererseits keine Einwände erkennen wollte. In ersten Reaktionen ist dieses Gutachten als Ausweitung des Bewegungsspielraums der EU im Bereich Investitionsschutz begrüßt worden. Jedenfalls das Investitionsgerichtssystem nach CETA ist indes nur mit gewissen Maßgaben unionskonform, die im Text des Gutachtens deutlich werden und geeignet sind, den Spielraum für die vertraglichen EU-Außen-beziehungen nicht unerheblich einzuengen. Diese vom EuGH an der Autonomie der Unionsrechtsordnung festgemachten Einschränkungen bilden wegen ihrer grundsätzlichen Bedeutung den zentralen Gegenstand vorliegender Betrachtung. Zunächst wird die Neu-akzentuierung der externen Autonomie des Unionsrechts im CETA Gutachten analysiert (II). Anschließend werden die Überlegungen des EuGH zur Abgrenzung seiner Zuständigkeiten von denen des CETA Tribunals kritisch beleuchtet. Die dabei zu beobachtende recht oberflächliche Analyse des EuGH steht im Gegensatz zum Herangehen des EuGH in früheren Entscheidungen, verkennt Problemstellungen und führt daher nur scheinbar zu einer sauberen Abgrenzbarkeit der Zuständigkeiten (III.). Dem folgt eine Betrachtung des letzten Teiles der Autonomieanalyse des EuGH, in der er sich der Kritik des regulatory chill zuwendet (IV). Hier formuliert der EuGH mit dem Abstellen auf die ungehinderte Funktion der EU-Organe gemäß ihrem verfassungsrechtlichen Rahmen die eben angesprochene neue Schranke für Investitionsschutzmechanismen, die die zuvor umfassend bejahte Zuständigkeit des CETA-Tribunals in einem Punkt zurücknimmt und die darüber hinaus viele Fragen nach ihrer konkreten Bedeutung und Konsequenz, aber auch nach ihrem Anwendungsbereich aufwirft. Abschließend wird angesichts der Dürftigkeit der Begründung des EuGH eine Rekonstruktion dieser Schranke unternommen, die die für eine Begründung maßgeblichen Ansätze aus dem Schutz der demokratischen Entscheidungsfreiheit in der EU entfaltet (V.).
Umsetzung und Durchsetzung der EU-Handelspolitik: Neue Entwicklungen der „Open Strategic Autonomy“
(2020)
Die Europäische Kommission legt seit einiger Zeit eine stärkere Betonung auf die Verbesserung der Um- und Durchsetzung der Handelsregeln. Aktuell zeichnet sich dies in einer Fülle von Vorhaben und Initiativen ab, die sich auch in die projektierte Erneuerung der Handelspolitik unter dem Leitbild der „offenen strategischen Autonomie“ einfügen. Der Beitrag untersucht die neuen Entwicklungen auf institutioneller, prätorischer und legislativer Ebene.
Der „Überblick Bundestag“ wird bei Jugend-Checks erstellt, bei welchen der Gesetzentwurf in der Kabinettsfassung vorliegt. Das bedeutet, dass dieser Gesetzentwurf in der vorliegenden Fassung im Bundestag diskutiert werden wird. Um einen schnellen Überblick über die Ergebnisse des Jugend-Checks zu ermöglichen, fassen wir diese im „Überblick Bundestag“ auf einer Seite zusammen. Für die umfassende Information über unsere Prüfergebnisse wird darin auf den ausführlichen Jugend-Check verwiesen.