Intensivpetenten als Phänomen in Verwaltung und Rechtsprechung, Geeignete Vorgehens-weisen aus Sicht der Beschäftigten in der Verwaltung, Gebotene Vorgehensweisen aus Sicht der Vorgesetzten
Kapitel 5 geht den betreuungsrechtlichen Dimensionen nach, also der Frage, ob Intensiv-petenten gleichsam für handlungsunfähig erklärt werden können, und zeigt auf, warum
sich dies nicht als geeignete Strategie im Umgang mit Intensivpetenten erweist.