Wird ein EU-Bürger in Deutschland arbeitslos, dann verliert er weder seine Aufenthalts-genehmigung noch seinen Anspruch auf Sozialleistungen. Ein Aufenthaltsrecht muss er jedoch haben – zum Beispiel über seine Kinder.
Mittellose Unionsbürger, die nach dem Brexit weiter im Vereinigten Königreich leben, müssen nicht zwingend Sozialhilfe erhalten. Die Versagung der Leistungen darf aber nicht gegen EU-Grundrechte verstoßen...
Verletzen Grundsicherungsempfänger ihre Pflichten, werden ihre Leistungen stark gekürzt. Ob das verfassungskonform ist, prüft bald das BVerfG. Constanze Janda meint, dass man ein Existenzminimum nicht unterschreiten darf.
Die Mitgliedstaaten sind verpflichtet, Kindergeld auch an nicht erwerbstätige Unionsbürger zu zahlen, selbst wenn deren Kinder in einem anderen Mitgliedstaat leben. Dieses Urteil des EuGH erklärt Constanze Janda.