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Institute
- Lehrstuhl für Öffentliches Recht, insbesondere Europarecht und Völkerrecht (Univ.-Prof. Dr. Wolfgang Weiß) (16)
- Lehrstuhl für Verwaltungswissenschaft, Staatsrecht, Verwaltungsrecht und Europarecht (Univ.-Prof. Dr. Mario Martini) (15)
- Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Staatslehre und Rechtsvergleichung (Univ.-Prof. Dr. Dr. h.c. Karl-Peter Sommermann) (14)
- Lehrstuhl für vergleichende Verwaltungswissenschaft und Policy-Analyse (Univ.-Prof. Dr. Michael Bauer) (13)
- Lehrstuhl für Öffentliches Recht, insbesondere deutsches und europäisches Verwaltungsrecht (Univ.-Prof. Dr. Ulrich Stelkens) (12)
- Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Finanz- und Steuerrecht (Univ.-Prof. Dr. Joachim Wieland) (11)
- Lehrstuhl für öffentliches Recht, insbesondere allgemeines und besonderes Verwaltungsrecht (Univ.-Prof. Dr. Jan Ziekow) (7)
- Lehrstuhl für Sozialrecht und Verwaltungswissenschaft (Univ.-Prof. Dr. Constanze Janda) (6)
- Lehrstuhl für Politikwissenschaft (Univ.-Prof. Dr. Stephan Grohs) (5)
- Seniorprofessur für Verwaltungswissenschaft, Politik und Recht im Bereich von Umwelt und Energie (Univ.-Prof. Dr. Eberhard Bohne) (5)
Die vorliegende Arbeit stellt die erste verwaltungswissenschaftliche Untersuchung der Regulierung der Gasnetznutzung dar. Der zugrunde gelegte verhaltens- und vollzugsorientierte theoretische Bezugsrahmen macht insbesondere den Einfluss der vorherrschenden Regulierungskultur und informaler Instrumente auf das Regulierungsergebnis deutlich.
Ausgangsproblem der Untersuchung ist, dass sich der EU-Binnenmarkt für Energie nur zögerlich entwickelt hat. Aus Sicht der EU-Kommission ist ein zentraler Grund hierfür, dass die entsprechenden EU-Rechtsvorschriften in vielen Mitgliedstaaten nur mangelhaft umgesetzt wurden. Die Arbeit zeigt am Beispiel der deutschen Gasnetzzugangs- und Gasnetzentgeltregulierung, dass weniger die mangelnde Umsetzung des EU-Regulierungskonzepts für Liberalisierungsmängel verantwortlich ist, sondern das Konzept selbst einige dieser Mängel zu verantworten hat.
Das EU-Regulierungskonzept orientiert sich am britischen Modell der Infrastrukturregulierung, das die Einrichtung unabhängiger sektorspezifischer Regulierungsbehörden vorsieht, die mit weitreichenden Eingriffsbefugnissen und Ermessensspielräumen ausgestattet sind. Dieser Regulierungsansatz wird im Kontext der Arbeit als Ausdruck des Regulierungsstaates gesehen. Mit Blick auf Deutschland stellt sich die Frage der Geeignetheit dieses Ansatzes, um das Liberalisierungsergebnis zu verbessern.
Eine Ausgangshypothese der Arbeit ist, dass die Verbesserung des Wettbewerbs auf dem deutschen Gasmarkt in den letzten Jahren weniger auf der Umsetzung des EU-Regulierungskonzepts, sondern vor allem auf informale Absprachen und Arrangements im Sinne des Gewährleistungsstaates zurückzuführen sind. Der Gewährleistungsstaat zeichnet sich durch Verantwortungsteilung zwischen staatlichen und privaten Akteuren auf der Basis regulierter Selbstregulierung und eines Kooperations- und Konsensprinzips aus, bei dem der Staat nach wie vor die Letztverantwortung trägt.
Die Arbeit zeigt, dass der Bereich der Netzzugangsregulierung durch informale Handlungen und Absprachen geprägt ist, die durch Merkmale des Gewährleistungsstaates gekennzeichnet sind und eine positive Wirkung auf das Liberalisierungsergebnis entfalten konnten. Demgegenüber hat sich der Bereich der Netzentgeltregulierung, der sich durch Merkmale des Regulierungsstaates auszeichnet, nicht wesentlich auf das Liberalisierungsergebnis ausgewirkt. Stattdessen leidet die dort praktizierte Anreizregulierung entgegen den Erwartungen der ökonomischen Literatur unter diversen Regulierungsproblemen, die die Transparenz, Methodenrobustheit und das Investitionsverhalten der Netzbetreiber betreffen. Auf der Grundlage der Ergebnisse werden Reformvorschläge und ein Regulierungsmodell entwickelt, die sich an Merkmalen des Gewährleistungsstaates orientieren und eine stärkere Einbindung von Netzbetreibern und Netznutzern in die Netzentgeltregulierung als Alternative zur Anreizregulierung vorsehen, um das Liberalisierungsergebnis zu verbessern.
Themen der 14. Demokratietagung waren die erforderliche Umgestaltung des Bundestagswahlrechts, die Beseitigung der Sperrklausei bei deutschen Europawahlen, anstehende Bundestags- und Landtagswahlen, die Diskussion um direkte Demokratie auf Bundesebene, ohne die anscheinend auch die notwendigen strafrechtlichen Regelungen gegen die Korruption von Abgeordneten nur schwer durchgesetzt werden können, Auto-Korruption bei missbräuchlichen Entscheidungen des Parlaments in eigener Sache, die Direktwahl des Ministerpräsidenten und ihre mögliche Durchsetzung durch Volksgesetzgebung, parteiinterne Mitgliederentscheide und -urwahlen, Probleme der Euro-Rettung einschließlich der ESM-Verfahren, der Streit um die Besetzung von Richterstellen und andere einschlägige Entwicklungen sowie das grassierende Gefühl der Menschen, die wichtigsten Entscheidungen würden über ihre Köpfe hinweg getroffen.
Jahresbericht 2013 und 2014
(2014)
Wintersemester 2013/2014
(2014)
Sommersemester 2014
(2014)
Ausgabe 2 – 28. April 2014
(2014)
Ausgabe 3 – 5. Juni 2014
(2014)
Ausgabe 4 – 6. Oktober 2014
(2014)
Facebook, Google & Co
(2014)
The challenges faced by the public sector are many and varied. Civil services at the forefront of tackling pressing problems in a whole range of areas from climate change to income inequality are being allocated less money to do so. This collection explores how public sectors have adapted to address the demands placed on them in the 21st Century.