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- Lehrstuhl für Volkswirtschaftslehre, insbesondere Wirtschafts- und Verkehrspolitik (Univ.-Prof. Dr. Dr. h.c. Andreas Knorr) (10)
- Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Staatslehre und Rechtsvergleichung (Univ.-Prof. Dr. Dr. h.c. Karl-Peter Sommermann) (7)
- Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Finanz- und Steuerrecht (Univ.-Prof. Dr. Joachim Wieland) (6)
- Seniorprofessur für Verwaltungswissenschaft, Politik und Recht im Bereich von Umwelt und Energie (Univ.-Prof. Dr. Eberhard Bohne) (5)
- Lehrstuhl für Öffentliches Recht, insbesondere Europarecht und Völkerrecht (Univ.-Prof. Dr. Wolfgang Weiß) (4)
- Lehrstuhl für Verwaltungswissenschaft, Staatsrecht, Verwaltungsrecht und Europarecht (Univ.-Prof. Dr. Mario Martini) (2)
- Lehrstuhl für Öffentliches Recht, insbesondere deutsches und europäisches Verwaltungsrecht (Univ.-Prof. Dr. Ulrich Stelkens) (2)
- Lehrstuhl für Öffentliche Betriebswirtschaftslehre (Univ.-Prof. Dr. Holger Mühlenkamp) (1)
Brasilienkunde-Verlag, Mettingen 1998. 319 Seiten. Gebunden. DM 32,- ISBN 3-88559-073-5
Die Agrarreform in Brasilien stellt kein rechtliches und kein ökonomisches Problem dar. Der für eine Agrarreform notwendige Boden ist ausreichend vorhanden. Es fehlt am politischen Willen zur Durchsetzung weitreichender sozialpolitischer Maßnahmen wie der Agrarreform.
Der Prozeß der Demokratisierung in Brasilien ist durch die Verabschiedung der neuen Verfassung von 1988 formell abgeschlossen. Die brasilianische Gesellschaft ist noch auf dem Weg, eine demokratische "politische Kultur" auf der Grundlage der Verfassung zu entwickeln.
Der Autor zeigt, daß der Agrarsektor für den Prozeß einer breitenwirksamen und nachhaltigen Entwicklung wichtig ist. Die Agrarreform bietet die Möglichkeit diese politische Kultur zu fördern und hemmende Strukturen zu durchbrechen.
Westdeutscher Verlag, Wiesbaden 1998. 223 Seiten. Gebunden. DM 52,- ISBN 3-531-13231-8
Die Arbeit befaßt sich mit der Entwicklung des subjektiven Faktors in der Transformation der neuen Bundesländer. Datenbasis sind große, repräsentative Umfragen in den neuen und alten Bundesländern, in die teilweise ein eigenes Speyerer Wertinstrument eingeschaltet werden konnte und der eigene Speyerer Wertesurvey von 1997. Die Zeitreihen reichen meist bis 1997, gelegentlich bis 1998.
Die Entwicklung des subjektiven Faktors in den neuen Ländern ist durch einen eigenartigen Widerspruch gekennzeichnet: Es wird dort in Befragungen von Jahr zu Jahr eine sich weiter verbessernde persönliche materielle Wohlfahrt gemessen, die sich zum großen Teil aus der öffentlichen finanziellen Unterstützung des Westens erklärt. Im Kontrast zur positiven persönlichen Bilanz des Systemwechsels, die die Ostdeutschen ziehen, fällt ihre gesellschaftliche Bilanz in vieler Hinsicht negativ aus. Die Ostdeutschen bewerten nicht nur das von Westdeutschland her übertragene neue System sehr zurückhaltend, sondern sie fühlen sich auch nicht hinreichend im neuen Deutschland integriert und angenommen. Die Demoskopen enthüllten deutliche Entfremdungserscheinungen zwischen Ost und West. Solche Entfremdungen lassen sich jedoch nicht aus prinzipiell anders gelagerten persönlichen Wertorientierungen der neuen Bundesbürger erklären, da diese im Vergleich zum Westen eine hohe Ähnlichkeit aufweisen.
Die Arbeit stellt eine umfangreiche Datensammlung zum Thema bereit. Zu Beginn wird ein Modell entworfen, welches das Material in vier Blöcke (Transformation, Akkommodation, Sozialisation und Integration) aufteilt, diese Blöcke feinstrukturiert und dann in bestimmte logische Beziehungen zueinander bringt. Schritt für Schritt werden konkurrierende Hypothesen überprüft. Die situative Anomiehypothese behauptet, daß die Ostdeutschen psychisch durch die Umstände der radikalen Transformation überfordert würden und daher aus Enttäuschung mit Apathie oder auch Protest reagieren ("Enttäuschungshypothese"). Die Sozialisationshypothese betont, daß die sozialistische Sozialisation in den Familien, Verwandtschafts- und Bekanntenkreisen, in den Bildungseinrichtungen, der Arbeitswelt und den Organisationen in der DDR Charakter- und Persönlichkeitsprofile (Werte) hervorgebracht hätte, die mit der neuen nun westlich strukturierten Umwelt unverträglich sind ("Entfremdungshypothese").
Der Autor räumt durchaus mentale Unterschiede zwischen Ost und West ein, die sich aus der Sozialisation unter verschiedenen Systembedingungen und noch älteren regionalen Prägungen erklären. Favorisiert wird jedoch ein situativer Erklärungsansatz, der Elemente der Sozialisationshypothese integriert. Mentale Unterschiede werden demnach erst dann für Abgrenzungs- und Entfremdungsphänomene erklärungskräftig, wenn berücksichtigt wird, daß Ostdeutsche mit einem Transformationsgeschehen konfrontiert sind, das von den alten Ländern her dominiert und finanziert wird und sie damit in eine strategisch unterlegene und abhängige Situation versetzt. Da im Westen nur ein schwacher Nationalstolz vorhanden ist und dieses Vakuum durch eine eher ökonomistische Einstellung gefüllt wird, fühlen sich die Ostdeutschen unter einen ständigen latenten Rechtfertigungszwang gesetzt. Im Westen möchte man ökonomische Ansprüche des Ostens abwehren oder wenigstens vertagen, andererseits auch das eigene Selbstbewußtsein bestätigen. Im Osten werden dagegen ökonomische Ansprüche auch mental "eingeklagt" und es wird versucht, das eigene Selbstwertgefühl zu verteidigen.
Zu den großen nationalen, supra- und internationalen Aufgaben dieser Zeit gehört die Bewältigung der Folgen des Globalisierungsprozesses. Dabei geht es nicht nur um China, Indonesien, Japan oder Thailand. Eine zentrale Frage des Fortgangs wirtschaftlicher Ent-wicklung in Asien und indirekt auch in der Welt ist, wie sich die ökonomischen Grundlagen, industriellen Beziehungen sowie Staat und Verwaltung in speziell Südkorea entwickeln werden. Hier sind die ökonomischen Verwerfungen im südostasiatischen Raum von einer besonderen Brisanz; auch steht das noch zu vereinigende Korea im Mittelpunkt der aktuellen Sorgen um soziale, ökologische und politische Stabilität.
Diese zu bewahren, ist auch eine Frage des Rechts und seiner dynamischen Entwicklung im Rahmen der Rechtsvergleichung und rechtlichen Zusammenarbeit. Denn für die Entwicklung eines jeden Staates spielt die Anpassung der Rechtsordnung an die ökonomischen, sozialen, ökologischen und kulturellen Herausforderungen der Zeit eine maßgebliche Rolle. Dabei ist von besonderem Interesse zu vergleichen, wie diese Anpassungsprozesse in jenen Staaten verlaufen, die - wie etwa die Bundesrepublik Deutschland - zum Spitzenfeld der Industrie-nationen gehören, und wie sich diese Prozesse in denjenigen Ländern gestalten, die - wie auch Südkorea - schon seit einigen Jahren und jeweils nach »Kraftakten« ohnegleichen zu den führenden Industrienationen des Nordens aufgeschlossen haben.
Besonders Deutschland und Südkorea verbindet im Zusammenhang dieser Anpassungs-prozesse, was die Entwicklung von »Recht« und »Verwaltung« anbelangt, eine traditionelle Sonderbeziehung. In bezug darauf steht denn auch und einerseits zu fragen, ob und in welchem Ausmaß der südkoreanische »Sprung nach vorn« u. a. durch eine bewußte und gewollte Angleichung an die Rechts- und Verwaltungsstrukturen Deutschlands gelungen bzw. fehlgeschlagen ist. Andererseits gibt es keinen Endpunkt staatlicher Modernisierungspro-zesse: Jeweilige Entwicklungserfolge gleichen lediglich breitenwirksamen und zeitbedingten Modernisierungsschüben. Künftige Entwicklungsziele erfordern - in Deutschland wie in Südkorea - immer von neuem und stets veränderte Modernisierungsanstrengungen. Woran aber werden diese wiederum ausgerichtet, und wie werden sie gestaltet?
Zu diesen und weiteren Fragen rechnet das Problem, ob die ursprünglich gewählte Modell-partnerschaft zwischen den Staaten maßgeblich bleibt oder ob nunmehr andere »Vorbilder« berufen werden, die dann auch und möglicherweise ökonomische bzw. sozio-ökologische Verwerfungen zur Konsequenz haben. Dem aufmerksamen Beobachter scheint es, daß heute der japanische und US-amerikanische Einfluß auf die koreanische Wirtschafts- und Rechtsordnung sowie auf die Verwaltungsmodernisierung erheblich zugenommen - mehr noch: daß er die deutsche Vorbildfunktion fast abgelöst hat.
Auch davon sollten wir lernen. Zu vermuten ist etwa, daß unsere bisherige Orientierung an »good governance« bereits überholt sein dürfte. Wir sollten jedenfalls unsere Rechts- und Verwaltungszusammenarbeit auf eine neue und spezifizierte Grundlage stellen. In bezug auf Korea stellt der hier vorgelegte Tagungsband entsprechende Überlegungen zusammen. Die auf der ihm zugrundeliegenden internationalen Konferenz gehaltenen Referate beziehen die rechtlichen und administrativen Grundprobleme der Staatsmodernisierung in Deutschland und Südkorea sowie finanzpolitische, sozio-ökonomische und ökologische Reflexionen in ihr Spektrum ein.
Gesundheitswesen, rechtlich
(1998)
Globalisierung
(1998)
Staatsanzeiger für Baden-Württemberg GmbH, Stuttgart1998. 225 Seiten. Gebunden. DM 18,- ISBN 3-929981-20-3
In den "Konzeptionellen Grundlagen des Neuen Kommunalen Haushaltswesens" wird ein Konzept zur Neugestaltung der kommunalen Haushaltsplanung auf der Grundlage des doppisch geführten Neuen Kommunalen Rechnungswesens dargestellt. Der bisherige Verwaltungshaushalt wird hierbei durch einen Ergebnishaushalt ersetzt, der die Aufwendungen und Erträge einer Periode erfaßt und den Nettoressourcenverbrauch ausweist. Anstelle eines Vermögenshaushalts wird ein Finanzhaushalt aufgestellt, der sämtliche Ein- und Auszahlungen einer Periode vollständig abbildet; er Finanzhaushalt umfaßt damit teilweise den Ergebnishaushalt. Im Neuen Kommunalen Haushaltswesen wird der Haushalt in organisatorisch abgegrenzte Teilhaushalte (Fachbereiche, Kostenstellen) gegliedert, die einer beschränkten Nettobudgetierung unterliegen; eine Haushaltsplanerstellung nach dem Gliederungsplan entfällt.
Neben Inhalt und Struktur der Haushaltspläne für den Ergebnis- und Finanzhaushalt des Gesamthaushalts und der Teilhaushalte werden die Deckungsregeln für den Gesamthaushalt sowie für die Teilhaushalte und die Veranschlagungsgrundsätze für die Aufwendungen, Erträge sowie Zahlungen erörtert. Hierbei werden auch die Notwendigkeit und Ausgestaltung einer Kostenrechnung untersucht. Außerdem werden notwendige Änderungen des kommunalen Haushaltsrechts diskutiert und angrenzende Problemfelder des Haushaltswesens, zu denen das Haushaltsaufstellungsverfahren, die Verfügbarkeitskontrolle und der Haushaltsvollzug sowie die Ausgestaltung der Gemeinderatsvorlage zählen. Im Anhang ist der Modellhaushalt 1997 für die Stadt Wiesloch und ein Erläuterungsteil abgebildet.
Obdachlosigkeit, rechtlich
(1998)