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Institute
- Lehrstuhl für Sozialrecht und Verwaltungswissenschaft (Univ.-Prof. Dr. Constanze Janda) (103)
- Lehrstuhl für Verwaltungswissenschaft, Staatsrecht, Verwaltungsrecht und Europarecht (Univ.-Prof. Dr. Mario Martini) (47)
- Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Finanz- und Steuerrecht (Univ.-Prof. Dr. Joachim Wieland) (35)
- Lehrstuhl für Hochschul- und Wissenschaftsmanagement (Univ.-Prof. Dr. Michael Hölscher) (23)
- Lehrstuhl für öffentliches Recht, insbesondere allgemeines und besonderes Verwaltungsrecht (Univ.-Prof. Dr. Jan Ziekow) (21)
- Lehrstuhl für Wirtschaftliche Staatswissenschaften, insbesondere Allgemeine Volkswirtschaftslehre und Finanzwissenschaft (Univ.-Prof. Dr. Gisela Färber) (20)
- Lehrstuhl für Öffentliche Betriebswirtschaftslehre (Univ.-Prof. Dr. Holger Mühlenkamp) (19)
- Lehrstuhl für Öffentliches Recht, insbesondere deutsches und europäisches Verwaltungsrecht (Univ.-Prof. Dr. Ulrich Stelkens) (18)
- Lehrstuhl für Politikwissenschaft (Univ.-Prof. Dr. Stephan Grohs) (15)
- Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Staatslehre und Rechtsvergleichung (Univ.-Prof. Dr. Dr. h.c. Karl-Peter Sommermann) (11)
- Lehrstuhl für Öffentliches Recht, insbesondere Europarecht und Völkerrecht (Univ.-Prof. Dr. Wolfgang Weiß) (11)
- Lehrstuhl für Verwaltungswissenschaft und öffentliches Recht (Univ.-Prof. Dr. Hermann Hill) (7)
- Lehrstuhl für Volkswirtschaftslehre, insbesondere Wirtschafts- und Verkehrspolitik (Univ.-Prof. Dr. Dr. h.c. Andreas Knorr) (7)
- Lehrstuhl für Informations- und Kommunikationsmanagement (Univ.-Prof. Dr. Bernd W. Wirtz) (6)
- Lehrstuhl für vergleichende Verwaltungswissenschaft und Policy-Analyse (Univ.-Prof. Dr. Michael Bauer) (5)
- Lehrstuhl für Personal, Führung und Entscheidung im öffentlichen Sektor (Univ.-Prof. Dr. Michèle Morner) (2)
- Seniorprofessur für Verwaltungswissenschaft, Politik und Recht im Bereich von Umwelt und Energie (Univ.-Prof. Dr. Eberhard Bohne) (2)
- Lehrstuhl für Finanzwissenschaft (Univ.-Prof. Dr. Désirée I. Christofzik) (1)
- Lehrstuhl für Neuere und Neueste Geschichte, insbesondere Verfassungs- und Verwaltungsgeschichte (Univ.-Prof. Dr. Stefan Fisch) (1)
Im Sommersemester 2020 organisierten der Lehrstuhl für vergleichende Verwaltungs-wissenschaften und Policy Analyse und das WITI-Projekt der Deutschen Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer das digitale Seminar „Verwaltungsreform – Innovation – Implementation: Strategien (erfolgreicher) Verwaltungsmodernisierung im Vergleich“.
Im Rahmen der Qualifikationsziele des Seminars, welche unter anderem die methodische Vorbereitung der Studierenden auf die Erstellung der Masterarbeit umfassten, fertigten die Teilnehmenden Hausarbeiten zu ihren Vortragsthemen an. Aufgrund der durchweg erfreulichen Ergebnisse, der thematischen Nähe zum WITI-Projekt und ihrer Praxisrelevanz freuen wir uns, Ihnen die im Rahmen des Seminars entstandenen Hausarbeiten zu präsentieren.
Inhaltlich beschäftigen sie sich neben der Entstehung von Innovationslaboren im öffentlichen Sektor und Nutzerorientierung als Bestandteil der Public Sector Innovation mit dem Scheitern der Verwaltungsstrukturreform in Brandenburg, Legitimierungsstrategien des Politiknetzwerks „Bürokratieabbau“ und der Einführung der einheitlichen Behördennummer 115 im Stadt- und Landkreis Karlsruhe. Die Hausarbeit zur Einführung eines einheitlichen E-Akte-Basisdienstes kann aus Datenschutzgründen leider nicht in Gänze abgedruckt werden, ein anonymisiertes Executive Summary möchten wir Ihnen aber nicht vorenthalten.
Das Forschungsinstitut für öffentliche Verwaltung (FÖV) bei der Deutschen Hochschule für Verwaltungswissenschaften Speyer kann auf eine inzwischen mehr als 25jährige - oder gar 40jährige! - Geschichte zurückblicken. Das FÖV ist zwischen 1956-1959 als "Institut für verwaltungswissenschaftliche Forschung" angedacht, 1962 als "Institut für Forschung und Information" hochschulintern gegründet und 1965 als "Forschungsinstitut" der Hochschule errichtet worden. Es existiert seit 1976 als verselbständigtes Institut bei der Hochschule Speyer.
Die Geschichte des Forschungsinstituts ist bislang noch nicht dargestellt worden. Sie findet auch im Schrifttum über die Hochschule für Verwaltungswissenschaften nur beiläufige Erwähnung.[1] Es fehlte bisher eine Darstellung, die auf der Grundlage der vorhandenen Quellen der Hochschule und des Instituts die Geschichte des FÖV, die mehrfachen Anläufe seiner Gründung, die Umstrukturierungen und Umbenennungen herausarbeitet und bewertet.
Die vorliegende Studie über die Geschichte des Forschungsinstituts Speyer basiert auf der Auswertung und Analyse ungedruckter Quellen. Dabei handelt es sich um die Protokolle des Senats und des Verwaltungsrats der Hochschule sowie die des Vorstands und des Verwaltungsrats des Forschungsinstituts aus der Zeit von 1947 bis zur Gegenwart. Hinzu kamen aussagekräftige Materialien - Berichte, Mitteilungen, Expertisen und Schriftverkehr - des jeweiligen Rektors der Hochschule und des amtierenden (Geschäftsführenden) Direktors des Forschungsinstituts. Diese Unterlagen befinden sich im Archiv der Hochschule bzw. in dem des Forschungsinstituts. Ergänzt wurden sie von Schriften, die die Hochschule herausgab bzw. von Literatur, die im Zusammenhang mit "runden" Geburtstagen und Jubiläen von Hochschule und Forschungsinstitut entstanden ist.[2] Der Aussagewert der schriftlichen Quellen und der Literatur wurde ergänzt durch die Erinnerungen und Sichtweisen der ehemaligen Geschäftsführenden Direktoren des FÖV, mit denen die Autorin Gespräche führte.
[1] Vgl. Franz Knöpfle, S. 61-66; Rudolf Morsey, 40 Jahre, S. 31 f.
[2] Vgl. das Quellen- und Literaturverzeichnis
In der französischen Besatzungszone Deutschlands gab es nach 1945 nur einige wenige beratende deutsche Institutionen, die für die gesamte Zone von Koblenz bis Lindau zuständig waren. Der im Juli 1946 auf französische Direktive eingesetzte Beratende Finanzausschuß bei der Militärregierung der französischen Besatzungszone (Comité Consultatif d Etudes Financières) in Speyer zählte zu diesen. Den Beratenden Finanzausschuß leitete Dr. Heinz-Maria Oeftering, der zugleich erster Präsident der damaligen Rechnungskammer Hessen-Pfalz, dann Präsident des Rechnungshofes Rheinland-Pfalz, in Speyer, war. Der Beratende Finanzausschuß hatte die Aufgabe, die Tätigkeit der vier, dann drei Rechnungskammern bzw. Landesrechnungshöfe der Länder der französischen Zone das waren Rheinland-Pfalz, Baden, Württemberg-Hohenzollern und bis Anfang 1947 auch noch das Saargebiet abzustimmen und zu koordinieren. Des weiteren übte der Finanzausschuß im Auftrag der Besatzungsmacht, Gutachter- und Beratungstätigkeiten in steuer- und haushaltsrechtlichen, das hieß in allen finanziellen Fragen, die die Zone als Ganzes betrafen, aus. Der Beratende Finanzausschuß existierte bis Juli 1949 und wurde dann in das Büro der Sachverständigen der Finanzminister der französischen Zone umgewandelt. Mit der Gründung der Bundesrepublik Deutschland stellte das Büro zum Ende des Jahres 1949 seine Arbeit ein.
Diätenerhöhung
(2008)
Der Einsatz entscheidungsunterstützender Verfahren wird von Seiten der Sozial- und Organisationswissenschaften vorgeschlagen, wenn es gilt, schwierige Problemlöse- und Entscheidungsprozesse zu meistern. Beispiele sind orientierende Phasenschemata über idealtypische Ablaufschritte, Verfahren der individuellen und kollektiven Problemstrukturierung, Kreativitätstechniken, formale Verfahren der Alternativenauswahl, Verfahren des Projektmanagements sowie Evaluationsverfahren zur Abschätzung der Folgen und Nebenwirkungen einer Entscheidung.
Damit wird ein Thema aufgegriffen, das von Mitte der 1960er bis Mitte der 1970er Jahre schon einmal auf der Agenda von Entscheidungsträgern im politisch-administrativen Raum stand, und dann wieder an Bedeutung verloren hat. Seither wurden die Verfahren weiterentwickelt. Insbesondere der informationstechnische Fortschritt hat dazu geführt, dass die Verfahren heute vielfach computerunterstützt durchgeführt werden können und so leichter handhabbar wurden. Angesichts der aktuellen Herausforderungen an die öffentlichen Entscheidungsträger erschien somit ein neuer Blick auf deren Potentiale für den Umgang mit schwierigen Entscheidungslagen unter einer sozial- und organisationswissenschaftlichen Perspektive lohnenswert.
Im Mittelpunkt dieses Bandes stehen eine Systematisierung und ein Überblick über entscheidungsunterstützende Verfahren. Diese orientiert sich an einem idealtypischen Schema der Problemlösung und Entscheidungsfindung. In dessen Rahmen werden folgende funktionale Phasen unterschieden: Orientierung, Lösungssuche, Alternativenauswahl, Maßnahmenentwicklung, Umsetzung und retrospektive Bewertung. Ausgewählte Verfahren werden näher beschrieben und hinsichtlich ihrer Funktion in dem Phasenschema verortet. Die Beschreibung umfasst die grundlegenden Schritte des Vorgehens sowie die Möglichkeiten und Grenzen ihres Einsatzes.
In einer Zusammenschau der Verfahren werden auch deren psychologische Wirkmechanismen analysiert, aufgrund derer die Komplexität der inhaltlichen oder auch der sozialen Zusammenhänge in einer Problem- oder Entscheidungslage gehandhabt werden kann.
Eine explorative Studie zum Einsatz entscheidungsunterstützender Verfahren durch hochrangige Führungskräfte in der öffentlichen Verwaltung ergab, dass diese vergleichsweise selten zum Einsatz kommen. Weitere Recherchen zeigten, dass in bestimmten Bereichen, wie beispielsweise im Kontext von Planungsverfahren, bei der Arbeit der Polizei und insbesondere bei der Regionalförderung durch die Europäische Union ausgewählte Verfahren durchaus zum Einsatz kommen.
Vor dem Hintergrund des insgesamt eher seltenen Einsatzes widmet sich ein eigener Abschnitt den Einsatzbedingungen für entscheidungsunterstützende Verfahren. Dabei ergeben sich eine Reihe hinderlicher Faktoren, deren Spektrum sich von organisatorischen Rahmenbedingungen über die Ausbildung der Führungskräfte und individuelle Vorbehalte bis hin zu den Charakteristika der Verfahren selbst ausdehnt.
In einem perspektivischen Ausblick wird der Verbreitung des Wissens um diese Verfahren und ihre Einsatzbedingungen ein hoher Stellenwert beigemessen, wenn es darum geht, schwierige politisch-administrative Entscheidungslagen zu erfassen und in der Folge auch zu gestalten. Darüber hinaus dürfte bei zunehmender Ziel- und Wirkungsorientierung des Verwaltungshandelns auch das Interesse an entscheidungsunterstützenden Verfahren als psychologischer Technologie wachsen.
So will dieser Band zu einer besseren Orientierung von Entscheidungsträgern in schwierigen politisch-administrativen Entscheidungsprozessen beitragen. Die Verfahren helfen in Entscheidungsprozessen sowohl die inhaltliche Qualität als auch die dabei ablaufenden sozialen und politischen Prozesse im Auge zu behalten. Dabei können die beschriebenen Verfahren nur eine im wörtlichen Sinne unterstützende Funktion übernehmen. Die richtige Balance zu finden zwischen sachbezogenen, sozialen und politischen Aspekten der Entscheidung, bleibt weiterhin der Kunst der Entscheidungsträger im politisch-administrativen System vorbehalten.
Ausgangspunkt ist neben der zunächst notwendigen Erarbeitung und Vertiefung theoretischer Kenntnisse über Wesen, Aufgaben und Ziele kommunaler Wirtschaftsförderung und deren Rolle im Gefüge von Politik und Verwaltung, eine Analyse der wirtschaftlichen Entwicklung der Stadt Suhl seit der "Wende" bis zur Gegenwart sowie der organisatorischen Struktur und bisherigen Ergebnisse kommunaler Wirtschaftsöfrderung sowohl in der Stadtverwaltung als auch in der Stadt Suhl insgesamt. Aufbauend auf dieser Bestandsaufnahme und unter Einbeziehung einschlägiger Erkenntnisse aus der Literatur und aus vergleichbaren Städten, der schwerpunktmäßigen Darstellung der aktuellen Probleme und zukünftigen Entwicklungstendenzen der Stadt Suhl folgen Empfehlungen sowohl für die Organisation und die Tätigkeit der Stadtverwaltung, für das gemeinsame Handeln aller an der Stadtentwicklung beteiligten Kräfte als auch für die regionale Zusammenarbeit.
Ziel und Anliegen des Forschungsprojektes und des daraus resultierenden Abschlußberichtes bestehen daher darin, auf der Grundlage einer ersten Grobanalyse der Personalarbeit in der Stadtverwaltung Suhl und unter Einbeziehung von in der Literatur und in der Praxis bereits vorhandenen Lösungsansätzen eine theoretische Ausgangsbasis für eine konzeptionelle Personalarbeit in der Stadtverwaltung Suhl, insbesondere bezogen auf Fragen der Personalentwicklung, zu erarbeiten.
Der hiermit vorgelegte Bericht über Veränderungen der Beziehungen zwischen Bund, Ländern und Gemeinden in der Budnesrepublik Deutschland ist Teil einer größeren Untersuchung, die unter dme Arbeitstitel "Wohlfahrtsstaatliche Entwicklung und föderalstaatliche Reaktion" von April 1984 bis März 1987 im Forschungsinstitut für öffentliche Verwaltung bei der Hochschule für Verwaltungswissenschaften Speyer durchgeführt wurde. Ausgangspunkt des Projektes war dabei die vergleichende Beobachtung einer Reihe von Reformansätzen im Bereich des Regierungs- und Verwaltungssystems westlicher Industriestaaten, die in Reaktion auf spezifische "wohlfahrtsstaatliche" Probleme eine Anpassung ihrer politischen Makrostrukturen und hier wiederum insbesondere des Verhältnisses zwischen den gebietskörperschaftlichen Ebenenen anstrebten.
Warum braucht es einen Jugend-Check? Der aktuelle Kinder- und Jugendbericht (15. KJB)1 der Bundesregierung bestätigt zentrale Erkenntnisse der Eigenständigen Jugendpolitik: Jugend ist eine Lebensphase, deren Besonderheiten in politischen Prozessen oft nicht berücksichtigt werden. Dort ist gar von der „Leerstelle Jugendpolitik“ (15. KJB, S. 41) die Rede. Dabei können Gesetze aus allen Politikfeldern beabsichtigte und nicht beabsichtigte Auswirkungen auf junge Menschen haben – diese werden bislang im Gesetzgebungsprozess allerdings nicht systematisch erfasst. Hier setzt die Idee des Jugend-Checks an. Dieser soll dazu dienen, die zu erwartenden Folgen geplanter Gesetzesvorhaben für junge Menschen sichtbar zu machen und für mögliche Auswirkungen zu sensibilisieren. Als Prüf- und Sensibilisierungsinstrument ist der Jugend-Check ein Beitrag für eine jugendgerechtere Politik und Gesetzgebung.
In dem am 18. Mai 1990 in Bonn unterzeichneten Staatsvertrag zischen der BRD und der DDR, inzwischen in Kraft getreten, verpflichten sich die Vertragspartner, die Einheit Deutschlands auch durch die Entwicklung föderativer STrukturen zu befördern. Gleichzeitig ist in dem Vertrag ein Bekenntnis der Partner zur freiheitlichen, demokratischen, föderativen, rechtsstaatlichen und sozialen Grundordnung enthalten. Dieser Aufsatz wird zu einer Zeit verfaßt, in der eine Reihe von theoretischen und praktischen Fragen von Staat und Verwaltung der DDR erst Ansätze für Lösungen erkennen lassen.
Sowohl national als auch international wird Durchlässigkeit im Bildungssystem und insbesondere zwischen beruflicher und Hochschulbildung seit mehreren Jahren gefordert. Wenn man nun den Hochschulraum in Anlehnung an Bourdieus Konzept des sozialen Raumes versteht, dann kann dieser als relationale Anordnung von gesellschaftlichen Differenzierungen und damit als Institutionalisierung sozialer Hierarchien begriffen werden. Vor diesem Verständnis kann eine erhöhte Durchlässigkeit und damit der Zugang zum Hochschulraum von neuen Studierendengruppen zu einer Veränderung der Charakteristika des Hochschulraumes und der zugehörigen vertikalen und horizontalen Verteilung von sozialen Gruppen im Raum führen. Folgende Fragen ergeben sich: Wie wird berufliche Bildung und die Gruppe der beruflich Qualifizierten im Hochschulraum diskursiv in Deutschland und Frankreich positioniert? Inwiefern kam es im Zeitraum von 1990-2012 in beiden Ländern zu Veränderungen? Der Vergleich der Durchlässigkeitsdiskurse in Deutschland und Frankreich folgt dabei der Logik der Differenz. Beide Länder sind durch ihre unterschiedlichen Bildungstraditionen, Ideale und institutionellen Gegebenheiten geprägt, die sich auch in einem unterschiedlichen Verhältnis zwischen Berufs- und Hochschulbildung widerspiegeln. Die Analyse der Durchlässigkeitsdiskurse erfolgt aus der Forschungsperspektive der wissenssoziologischen Diskursanalyse (Keller 2008). Mit dieser gerät die Konflikthaftigkeit von Wandlungsprozessen, die mit Strukturveränderungen und damit womöglich auch mit Veränderungen von Positionierungen im Raum verbunden sind, in den Fokus. Durchlässigkeit wird als ein mehrdimensionales Konstrukt verstanden, das Fragen des Zugangs, der Anrechnung, organisationaler Verbindung zwischen Berufs- und Hochschulbildung und Umgang mit Heterogenität der Lernenden umfasst. Auf Basis dieses Verständnisses kann dann die diskursiv konstruierte Positionierung im Raum analysiert werden. Wer wird als legitime soziale Gruppe für den Zugang zum Hochschulraum konstruiert? Inwiefern wird berufliches kulturelles Kapital als gleichwertig anerkannt und angerechnet? Welche Charakteristika (Kapitalien und Dispositionen) werden der Gruppe der beruflich Qualifizierten zugeschrieben? Werden nur bestimmte Hochschulorganisationen geöffnet? Inwiefern werden Strukturen geschaffen, die ein erfolgreiches Studieren dieser Gruppe erleichtern können? Für den Zeitraum von 1990-2012 wurden 250 Stellungnahmen wichtiger bildungspolitischer Akteure in Frankreich und Deutschland zu Fragen von Durchlässigkeit in Anlehnung an das Vorgehen der Grounded Theory Methodologie diskursanalytisch untersucht. Es zeigt sich, dass sich in den Diskursen die Positionierungen im Hochschulraum sowohl in Deutschland als auch in Frankreich geändert haben. Der Hochschulraum wird (mehr oder weniger) für die soziale Gruppe der beruflich Qualifizierten geöffnet. Dabei werden starke Deutungskämpfe, vor allem im deutschen Fall, sichtbar. Hier gilt die Gruppe der beruflichen Qualifizierten einerseits als Gefahr für die Qualität der Hochschulbildung, da ein Mangel an allgemeinbildendem kulturellem Kapital konstruiert wird. Andererseits wird eine Gleichwertigkeit der ausgebildeten Dispositionen in der beruflichen und allgemeinen Bildung angenommen, wodurch beruflich Qualifizierte als legitime Studierendengruppe konstruiert wird. In Frankreich zeigt sich die Veränderung vor allem darin, dass berufliche Abiturient_innen, die formal eine Zugangsberechtigung für den Hochschulraum besitzen, im Laufe der Zeit auch als legitime Studierende anerkannt werden, allerdings deutlich am unteren Ende der Hierarchie des differenzierten Hochschulsystems. Keller, R. (2008). Wissenssoziologische Diskursanalyse. Grundlegung eines Forschungsprogramms. Wiesbaden: VS-Verlag für Sozialwissenschaften
Die Studie analyisiert die Anwendungs- und Nutzungsumstände der Open Data-Plattform GovData, der Plattform für offene Verwaltungsdaten in Deutschland. Die Ergebnisse geben Einblicke in die Nutzergruppen, Zwecke der Nutzung, Herausforderungen im Rahmen der Nutzung und Weiterverwendung, Anforderungen an die offenen Verwaltungsdaten sowie offene Bedarfe hinsichtlich des Datenangebots.
Die politikfeldübergreifende Studie zu Open Government auf Bundesebene wurde auf Initiative des Bundeskanzleramts erstellt. Die Kernfrage ist, welche Potentiale im Ausbau von Aktivitäten in einzelnen Handlungsfeldern von Open Government bestehen.
Zunächst werden die in der Literatur beschriebenen Ziele, Prinzipien und Wirkmechanismen von Open Government analysiert und systematisiert. Daraus werden für die Bundesebene in Deutschland relevante Handlungsfelder des Open Government identifiziert. Ergänzt werden diese durch eine Praxisbetrachtung zu Open Government auf kommunaler Ebene.
Für die Handlungsfelder und die Praxisbetrachtung werden nach der Beschreibung der jeweiligen Ziele und Wirkmechanismen der Stand derzeitiger Aktivitäten in Deutschland sowie Überlegungen zu Potentialen und Herausforderungen herausgearbeitet.
Insgesamt zeigt sich, dass in Deutschland bereits Maßnahmen im Bereich Open Government angestoßen wurden, diese jedoch noch stark voneinander separiert sind. Die größten Potentiale werden darin gesehen, bestehende Maßnahmen zu bündeln, um Synergien zu erzeugen und ein ganzheitliches Verständnis von Open Government zu schaffen.
Hiermit sollen Möglichkeiten für die dringend erforderlichen quantitative Entlastung der Gerichte aufgezeigt werden und Wege zur Verbesserung der Rechtspflege in qualitativer Hinsicht weisen. Es umfaßt die Themenbereich:
- Organisation der Gerichte und Prozeßabläufe
- Rechtliche Ausgestaltung des Gerichtsverfahrens
- Zusammenspiel von außer- und innergerichtlichen Konfliktregelungen.
Hiermit sollen Möglichkeiten für die dringend erforderlichen quantitative Entlastung der Gerichte aufgezeigt werden und Wege zur Verbesserung der Rechtspflege in qualitativer Hinsicht weisen. Es umfaßt die Themenbereich:
- Organisation der Gerichte und Prozeßabläufe
- Rechtliche Ausgestaltung des Gerichtsverfahrens
- Zusammenspiel von außer- und innergerichtlichen Konfliktregelungen.
Die vorliegende Studie beruht auf einem Rechtsgutachten, das vom Verfasser im Juli 1999 im Auftrag der Deutschen Bahn Immobiliengesellschaft mbH und der Eisenbahn-Immobilien GmbH, beide Frankfurt a.M., erstattet wurde. Fragen der Widmung und Entwidmung von Eisenbahnbetriebsanlagen waren auch bereits Gegenstand der Erörterungen der beiden Forschungsseminare über "Aktuelle Probleme des Eisenbahnrechts", die in den Jahren 1995 und 1996 unter dem Dach des Forschungsinstituts für öffentliche Verwaltung stattfanden (book 160/1996 und book 175/1997, herausgegeben vom Verfasser und von Hans-Jürgen Kühlwetter). In der dem Verfasser zum 70. Geburtstag gewidmeten, von Klaus Grupp und Michael Ronellenfitsch herausgegebenen Festschrift "Planung - Recht - Rechtsschutz" (Berlin 1999) befasste sich Hans-Jürgen Kühlwetter erneut mit dem aktuellen Thema.
Die im folgenden abgedruckte Ausarbeitung bildete die Grundlage für den gleichnamigen Vortrag, den Univ.-Prof. Dr. Willi Blümel am 18. September in der Universität Hokkaido/Sapporo (Japan) auf Einladung der Juristischen Fakultät sowie der Vereinigungen staatlicher und kommunaler Behörden gehalten hat.
Dieser Band der Speyerer Forschungsberichte enthält die beiden Vorträge zu aktuellen Problemen des Atomrechts, die Prof. Dr. Willi Blümel im Herbst 1992 in Japan gehalten hat. Anlaß der Japan-Reise war das 3. Japanisch-Deutsche Atomrechts-Symposium, das vom 5.-7.10.1992 in Toky stattfand und an dessen Vorbereitung er auf deutscher Seite beteiligt war. Zusammen mit Prof. Hiroshi Shiono (jetzt) von der Seikei Universität in Tokyo leitete er am 6.10.1992 die 4. Arbeitssitzung über "Rechtsfragen bei der Stillegung von Kernernergienanlagen".
Der vorliegende Bericht ist Teil einer sich in drei Schritten vollziehenden Bemühung um größere Flexibilität der Hochschulhaushalte in der Bundesrepublik Deutschland. Der Arbeitskreis der Kanzler der wissenschaftlichen Hochschulen zur "Verwaltungsvereinfachung" und das Forschungsinstitut für öffentliche Verwaltung bei der Hochschule für Verwaltungswissenschaften in Speyer haben in einem ersten Schritt den Ist-Zustand an Flexibilität im Ländervergleich dargestellt. Hierbei zeigte sich, daß die Bundesländer zum Teil sehr unterschiedlich die Instrumente der Flexibilität handhaben, z.B. die Übertragbarkeit von nicht verbrauchten Haushaltsmitteln in das folgende Jahr oder die Einräumung der Deckungsfähigkeit von Haushaltstiteln. Dieser Vergleich wurde den Wissenschafts- und Finanzministern bzw. -senatoren der Bundesländer mit der Bitte übermittelt, ein Gespräch über diese Praxis und eine mögliche Verbesserung führen zu dürfen. In allen 16 Bundesländern hat es diese Gespräche gegeben.
Der Forschungsbericht resümiert die Ergebnisse einer Interviewreihe, die von 1996 bis 1997 in allen Finanz- und Wissenschaftsministerien der Bundesländer zur Haushaltsreform und -steuerung im Hochschulbereich durchgeführt werden konnte. Mit länderspezifischen Unterschiedlichkeiten ist eine Ausweitung der Flexibilisierungspotentiale für die Hochschulen festzustellen. Parallel zu diesem Zuwachs an Haushaltsflexibilität und -globalität müssen die Hochschulen jedoch seit Jahren in fast allen Bundesländern ausgeprägte Haushaltskürzungen hinnehmen.
Wenn auch die Steuerung der Hochschulhaushalte aufgrund allgemeiner haushaltsrechtlicher Vorgaben in bestimmten Bereichen immer noch mit Instrumenten der bürokratischen Regelsteuerung (Richtlinien, Erlasse, Detailvorgaben für Arbeits- und Entscheidungsprozesse) erfolgt, wird länderübergreifend zunehmend anerkannt, daß sich der Staat möglichst auf eine Globalsteuerung beschränken und die Ziele der Hochschulentwicklung mit den Hochschulen partnerschaftlich vereinbaren sollte. In verschiedenen Bundesländern werden Elemente eines neuen Steuerungsmodells für die Hochschulen angedacht, z.T. bereits umgesetzt, die u.a. eine dezentrale Ressourcenverantwortung, eine Kosten-/Leistungsrechnung, ein Controllingwesen und eine Evaluation beinhalten. In diesem Sinne praktizieren einzelne Bundesländer ein Kontraktmanagement zwischen Finanz- und Wissenschaftsressort, das um ein entsprechendes Management zwischen Fachressort und der einzelnen Hochschule erweitert werden soll. Da diese und ähnliche Konzepte zur Globalsteuerung in vielen, aber nicht in allen Bundesländern, den Hochschulen eine zu erwirtschaftende "Flexibilisierungsdividende" vorgeben, bleibt kritisch zu fragen, ob die Bereitschaft zur Reform des Hochschulhaushaltswesens primär auf eine Stärkung der Hochschulautonomie abzielt oder aber sich auf eine Haushaltskonsolidierung verkürzen läßt.
Bereits heute werden mit den Veränderungen der Haushaltssysteme hochschulstrukturelle und -politische Fragen aufgeworfen, die die Haushaltsthematik transzendieren: Indem die aktuellen Haushaltsreformen auf eine grundlegende Umgestaltung der universitären Organisationsstrukturen hin zu einem professionellen Management und eine Deregulierung auch jenseits des Haushaltsrechts verweisen, schaffen sie zugleich maßgebliche Koordinaten für die Universität von morgen, die mehr als bislang wettbewerbsorientiert und kostenbewußt arbeiten wird.
Diese Veröffentlichung des Forschungsinstituts dokumentiert die Ergebnisse von bundesweiten Erhebungen in Haushaltsabteilungen wissenschaftlicher Hochschulen und in Wissenschaftsministerien der Bundesländer zum Haushaltsvollzug 1995. Die Darstellung der finanzministeriellen Bewirtschaftungsauflagen und Zustimmungsvorbehalte gilt nicht nur den Bestimmungen der Haushaltsordnungen, sondern vor allem den zu einigen Bestimmungen der Haushaltsordnungen ergangenen Verwaltungsvorschriften sowie den finanzministeriellen Durchführungserlassen zum Haushalt 1995. Angesichts der allgemeinen Konsolidierungszwänge im öffentlichen Sektor zeigte sich für das Haushaltsjahr 1995 in nicht wenigen Bundesländern eine zunehmende Bereitschaft der Finanzministerien (und partiell der Fachministerien), Instrumente der Detailsteuerung (Sperren unterschiedlicher Art, Abbau und/oder Umwidmung von Stellen, Kw- und Ku-Vermerke, Absenkung von Wertgrenzen u.a.m.) auch im Hochschulbereich zu nutzen.
Diese "restriktiven" Steuerungsinstrumente führten, insbesondere wenn sie kurzfristig ergänzend zu den Instrumenten einer Globalsteuerung genutzt wurden, zu Kommunikationsproblemen, Planungsunsicherheiten und erhöhtem Koordinationsbedarf zwischen Hochschulen und Ministerien. Es stellt sich deshalb die Frage, welche Steuerungskonzepte und -instrumente mit der erwünschten und partiell bereits eingeführten Flexibilisierung und Globalisierung von Hochschulhaushalten vereinbar sind.
In der Zeit vom 28. bis 30. Oktober 1992 fand in Barcelona das vierte gemeinsame Seminar des Forschungsinstituts für öffentliche Verwaltung bei der Hochschule für Verwaltungswissenschaften Speyer mti der Escola d'Administració Pública de Catalunya statt. Grundlage der gemeinsamen Tagungen ist ein im Juni 1987 zwischen beiden Einrichtungen geschlossenes Kooperationsabkommen.
In diesem Jahr lag es nahe, die Tagung den durch die deutsche Vereinigung ausgelösten grundlegenden Gesetzesreformvorhaben in der Bundesrepublik zu widmen. Dazu zählen die Maßnahmen zur Beschleunigung der Verkehrswegeplanung ebenso wie die Beratungen zur Änderung des Grundgesetzes udn die Verfassunggebung in den neuen Ländern.
Dieser Band der Speyerer Forschungsberichte enthält zwei Vorträge zu aktuellen Problemen des Umweltrechts, die im November 1994 und im Juni 1995 in Süd-Korea gehalten habe. Ergänzt wird die Veröffentlichung durch eine Abhandlung über "Neuere Entwicklungen im deutschen Verwaltungsverfahrensrecht", die einen unmittelbaren Bzug zu den beiden anderen Themen aufweist.
Mit dem Wirksamwerden des Beitritts der DDR zur Bundesrepublik Deutschland am 3. Oktober 1990 und der gleichzeitig erfolgten Bildung der Länder Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen ist durch die Geltung des Grundgesetzes die Möglichkeit und Notwendigkeit der Gesetzgebung der Länder verbunden (Art. 70 GG). Diese Entwicklugn war ungeachtet des schwer kalkulierbaren Tempos des Einigungsprozesses in den Grundzügen vorhersehbar, so daß in den bisherigen sächsischen Bezirken Dresden, Leipzig und Chemnitz die Länderbildung frühzeitig vorbereitet und mit der Erarbeitung von Entwürfen einiger landesrechtlicher Gesetze begonnen wurde. Dies betrifft auch die sächsische Gemeindeordnung, die Gegenstand des vorliegenden Bandes ist. Dabei war in der zur Verfügung stehenden Zeit eine Beschränkung des Berichts auf ausgewählte Komplexe des Entwurfs unumgänglich. Es werden ausschließlich Anmerkungen aus gemeindeverfassungsrechtlicher Sicht gemacht; Probleme der Gemeinde wirtschaft und der Aufischt bleiben außer Betracht. Fragen des Inkrafttretens einer Gemeindeordnung für Sachsen werden behandelt, weil dies als Konsequenz aus dem gemeindeverfassungsrechtlichen Überlegungen unausweichlich schien.
Raubzug der Parteien
(2010)