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- Lehrstuhl für Sozialrecht und Verwaltungswissenschaft (Univ.-Prof. Dr. Constanze Janda) (111)
- Lehrstuhl für Verwaltungswissenschaft, Staatsrecht, Verwaltungsrecht und Europarecht (Univ.-Prof. Dr. Mario Martini) (49)
- Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Finanz- und Steuerrecht (Univ.-Prof. Dr. Joachim Wieland) (35)
- Lehrstuhl für Hochschul- und Wissenschaftsmanagement (Univ.-Prof. Dr. Michael Hölscher) (33)
- Lehrstuhl für Wirtschaftliche Staatswissenschaften, insbesondere Allgemeine Volkswirtschaftslehre und Finanzwissenschaft (Univ.-Prof. Dr. Gisela Färber) (25)
- Lehrstuhl für Volkswirtschaftslehre, insbesondere Wirtschafts- und Verkehrspolitik (Univ.-Prof. Dr. Dr. h.c. Andreas Knorr) (23)
- Lehrstuhl für Öffentliches Recht, insbesondere deutsches und europäisches Verwaltungsrecht (Univ.-Prof. Dr. Ulrich Stelkens) (23)
- Lehrstuhl für öffentliches Recht, insbesondere allgemeines und besonderes Verwaltungsrecht (Univ.-Prof. Dr. Jan Ziekow) (22)
- Lehrstuhl für Öffentliche Betriebswirtschaftslehre (Univ.-Prof. Dr. Holger Mühlenkamp) (21)
- Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Staatslehre und Rechtsvergleichung (Univ.-Prof. Dr. Dr. h.c. Karl-Peter Sommermann) (20)
Vom 19. bis 21. September 1984 fand in Speyer eine wissenschaftliche Arbeitstagung mit dme Thema "Betriebswirtschaftliche Organisationstheorie und öffentliche Verwaltung" statt. Ziel der Veranstaltung war es, Kollegen mit den Forschungsschwerpunkten "Organisationstheorie" und "Betriebswirtschaftslehre der öffentlichen Verwaltung" zu einem intensiven wissenschafltichen Gespräch über einige neuere Entwicklungen und Erkenntnisse der Organisationstheorie und ihrer Gültigkeit für Verwaltungsorganisationen zusammenzubringen.
Ziel der vorliegenden Arbeit ist es, an Hand von Regierungspopularitätsdaten eines politisch homogenen Zeitraumes, namentlich jenes der sozial-liberalen Koalition in der Bundesrepublik Deutschland (BRD), Regierungshandeln und andere damit in Verbindung stehende politische Aktivitäten im Hinblick auf ihren Legitimationswert zu untersuchen.
Hochschulen und ihr Umfeld
(1985)
Die Parteienfinanzierung ist zum 1. Januar 1984 durch Änderung des Grundgesetzes, des Parteiengesetzes, des Einkommen- und des Körperschaftsteuergesetzes und anderer Gesetze neu geregelt worden. Die Neuregelung bringt vor allem dreierlei: eine massive Ausweitung der steuerlichen Förderung von Spenden und Beiträgen an Parteien, eine Anhebung der Wahlkampfkostenerstattung und eine (partielle) Ausweitung der Publizität der Parteienfinanzen.
Die Frage, in welchem Umfang und aus welchen Quellen die politischen Parteien sich finanzieren, ist verfassungsrechtlich und verfassungspolitisch von weit größerem Gewicht, als die finanziellen Beträge, um die es geht, vermuten lassen. Geld ist auch Macht. Das Niveau und die Verteilung der Mittel können Auswirkungen auf die Verteilung der politischen Macht haben, wie sich umgekehrt auch politische Macht zur Erlangung finanzieller Mittel einsetzen läßt. Das Thema "Parteienfinanzierung" ist geeignet, einen Teileinblick in das politische Kräftespiel zu vermitteln, auch in mögliche Fehlentwicklungen, zugleich in die Notwendigkeit, wirksame Kontrollen zu schaffen, und in die Rolle, die die Öffentlichkeit und die Verfassungsrechtsprechung bei dieser Kontrolle spielen (und zu spielen haben).
Noch vor eineinhalb Jahrzehnten ging in der finanzpolitischen Diskussion der Bundesrepublik das Wort um von der »öffentlichen Armut«, und man plädierte - angesichts des gleichzeitig behaupteten »privaten Reichtums« - vielfach für eine Ausdehnung des sog. »Staatskorridors«. Diese Ausdehnung hat inzwischen stattgefunden. Da Gesetz und Geld die beiden wichtigsten Wirkungsinstrumente des Staates sind, hat sich auch die Zunahme der Staatstätigkeit vornehmlich auf zwei Weisen geäußert: einmal in der Schaffung von immer mehr rechtlichen Normen, eine Entwicklung, die heute kritisch unter dem Stichwort »Normenflut« diskutiert wird, zum anderen in einem Hochschießen des finanziellen Staatsanteils, d. h. des Anteils der vom Staat verausgabten Mittel am Bruttosozialprodukt, das besonders in der ersten Hälfte der siebziger Jahre erfolgte. Von 1970 bis 1975 sprang der finanzielle Staatsanteil unter Einschluß der Ausgaben der Sozialversicherungen in der Bundesrepublik von 38,0 auf 47,7 %, eine Entwicklung, die auch in anderen westlichen Demokratien in ähnlicher Weise zu beobachten war. (In der Folgezeit veränderte sich die Quote in der Bundesrepublik kaum mehr). ...
Am 19. und 20. September fand in Speyer eine wissenschaftliche Arbeitstagung mit dem Thema "Entwicklungsperspektiven des öffentlichen Rechnungswesens" statt. Ziel der Veranstaltung war es, Probleme und Perspektiven des öffentlichen Rechnungswesens in eine kleinen Kreis von Experten aus Wissenschaft und Praxis zu erörtern, um damit Impulse für eine intensivere Befassung mti diesem in Theorie und Praxis - zumindest in der Bundesrepublik Deutschland - eher vernachlässigten Gebiet zu geben.
Dieser Band der Speyerer Forschungsberichte enthält die am 28. und 29. Oktober 1985 im Speyerer Forschungsseminar über "Aktuelle Probleme des Planfeststellungsrechts" gehaltenen Refererate. Es war das dritte Seminar, das in Verbindung mit dem Arbeitsausschuß "Strapenrecht" der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen durchgeführt wurde.
Der Speyerer Forschungsbericht 50 erschien erstmals Anfang 1986. Er zielte auf die Bestandsaufnahme der Bundesverwaltung in der Bundesrepublik Deutschland. In diesem Rahmen stellte er die verselbständigten Verwaltungseinheiten der Bundesverwaltung und ihre Rechtsformen dar. Grundlage der Zusammenstellung zentralstaatlicher externer Verwaltungsorganisation war in erster Linie der Bundeshaushaltsplan des Jahres 1985. Die Angaben des Haushaltsplanes wurden insbesondere durch die Staatshandbücher Aufgabe Bund und Teilausgabe Verbände, Vereinigungen, wissenschaftliche Einrichtungen, juristische Personen des öffentlichen Rechts, teilweise aus monographischen Darstellungen und auch aus der Tagespresse ergänzt.
Wer die Notwendigkeit und die Zweckmäßigkeit eines Bundes-Organisationsgesetzes erwägen will, sollte die normativen Vorläufer dieses Vorhabens kennen. Eine Erörterungshilfe ist die hier vorgelegte Rechtsquellensammlung. Sie stellt historsiche und aktuelle Organisationsordnungen, Organisationsstatute und Organisationsgesetze zusammen.
Ende November trafen sich am Forschungsinstitut für öffentliche Verwaltung mehrere Wissesnchaftler und Verwaltungspraktiker zu einem "Workshop". Erfahrungen mit "Simulationsmodellen" in und für die öffentliche Verwaltung sollten ausgetauscher oder schon existierende Modelle demonstriert werdne. Ziel war eine bescheidene Bestandsaufnahme und - unbescheidener - das Abtasten von Entwicklungslinien. Lohnt es sich, ist es gar erforderlich auf diesem zunächst fast esoterischen Gebiet weiterzuarbeiten? Was kann die Verwaltungspraxis erwarten? Was sollte die Wissenschaft bedenken, worauf sollte sie ihren Entwicklungsdrang richten?
Bei den Arbeiten im Umweltschutzbereich und hier insbesondere im Bodenschutz verfestigte sich Ende 1984 im politisch-administrativen Raum die Erkenntnis, daß mehr Informationen über unsere Umwelt bzw. über den Boden benötigt werden. Von seiten des Ministeriums des Innern und für Sport und vom damaligen Ministerium für Soziales, Gesundheit und Umwelt wurde die Gelegenheit begrüßt bzw. unterstützt, im Forschungsinstitut für öffentliche Verwaltung bei der Hochschule für Verwaltungswissenschaften Speyer von eienm Verwaltungsangehörigen eine Studie über die bereits vorhandenen und noch benötigten Boden-Informationen anfertigen zu lassen.
Zuerst wurden die vorhandenen Erkenntnisse über die Boden-Belastungen zusammengefaßt dargstellt. Daraufhin ließen sich die ARbeiten der für den Bodenschutz relevanten Behörden/Verwaltungen näher untersuchen. Aufgrund der bereits vorliegenden Erkenntnisse über die Bodenbelastungen konnte dann die Wirkung der einzelnen politisch-administrativen Maßnahmen analysiert werden.
Der Speyerer Forschungsbericht 50 erschien erstmals Anfang 1986. Er zielte auf die Bestandsaufnahme der Bundesverwaltung in der Bundesrepublik Deutschland. In diesem Rahmen stellte er die verselbständigten Verwaltungseinheiten der Bundesverwaltung und ihre Rechtsformen dar. Grundlage der Zusammenstellung zentralstaatlicher externer Verwaltungsorganisation war in erster Linie der Bundeshaushaltsplan des Jahres 1985. Die Angaben des Haushaltsplanes wurden insbesondere durch die Staatshandbücher Aufgabe Bund und Teilausgabe Verbände, Vereinigungen, wissenschaftliche Einrichtungen, juristische Personen des öffentlichen Rechts, teilweise aus monographischen Darstellungen und auch aus der Tagespresse ergänzt.
Subventionen
(1986)
Das Thema "Subventionen" und "Subventionsabbau" ist ein finanzwirtschaftlicher Evergreen 1 und trägt - jedenfalls publizistisch - mengenmäßig reiche Frucht: Neben einer umfangreichen wissenschaftlichen Literatur gibt es eine Vielzahl von Regierungsberichten und Gutachten. Ich erwähne nur die Subventions berichte der Bundesregierung, inzwischen zehn an der Zahl, und die Strukturberichte, die die großen bundesdeutschen Konjunkturforschungsinstitute erstmals 1980 und 1981 im Auftrag des Bundeswirtschaftsministeriums in Form von fünf dicken Büchern vorgelegt haben. ...
Am 12. und 13. Februar 1987 veranstaltete das Forschungsinstitut für öffentliche Verwaltung Speyer eine Fachtagung zum Thema "Soziale Selbsthilfe - Entwicklungsperspektiven und Unterstützungsmöglichkeiten durch die Sozial- und Gesundheitspolitik von Bund, Ländern und Gemeinden". Anlaß der Tagung war der Abschluß des Projektes "Beiträge der Weiterbildung zur Förderung von sozialem Engagement und Selbsthilfe in der arbeitsfreien" Zeit. Im vorliegenden Bericht werden die Referate der Fachtagung und einige Diskussionsergebnisse zusammengestellt.
Ausgangspunkt der Arbeit ist die Feststellung, daß westliche Demokratien, die pluralistisch organisiert sind und sich in etwa auf dem gleichen wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Entwicklungsniveau befinden, auf die gleichen Herausforderungen und Probleme ganz unterschiedlich reagieren. Die international vergleichende (Politik-)Forschung konnte diesen Eindruck bestätigen, die Praxis z.B. die Schwierigkeit der Umsetzung von EG-Richtlinien in nationales Recht, lenkt unsere Aufmerksamkeit immer wieder auf dieses Phänomen.
Nach einer Reihe rechtstatsächlicher Einzeluntersuchungen zu Fragen des materiellen und Verfahrensrechts, zu den handelnden Personen der Justiz sowie auch zu alternativen Konfliktregelungsmöglichkeiten, ist nun das Justizsystem insgesamt in den Blickpunkt forschungspolitischer Überlegungen gelangt. So wird zunehmend die Notwendigkeit einer Strukturanalyse der Rechtspflege betont.
Der hiermit vorgelegte Bericht über Veränderungen der Beziehungen zwischen Bund, Ländern und Gemeinden in der Budnesrepublik Deutschland ist Teil einer größeren Untersuchung, die unter dme Arbeitstitel "Wohlfahrtsstaatliche Entwicklung und föderalstaatliche Reaktion" von April 1984 bis März 1987 im Forschungsinstitut für öffentliche Verwaltung bei der Hochschule für Verwaltungswissenschaften Speyer durchgeführt wurde. Ausgangspunkt des Projektes war dabei die vergleichende Beobachtung einer Reihe von Reformansätzen im Bereich des Regierungs- und Verwaltungssystems westlicher Industriestaaten, die in Reaktion auf spezifische "wohlfahrtsstaatliche" Probleme eine Anpassung ihrer politischen Makrostrukturen und hier wiederum insbesondere des Verhältnisses zwischen den gebietskörperschaftlichen Ebenenen anstrebten.
Ziel des zugrundeliegenden Projekts war es, auf dem Wege einer explorativen Feldstudie zur Vermehrung der bislang nur sehr sprälichen Kenntnisse über den faktischen Ablauf und die Bedingungen organisatorischer Entscheidungen in der öffentlichen Verwaltung beizutragen. Die Beschränkung auf Stadtverwaltungen, die sich angesichts vieler Besonderheiten kommunaler Administrationen rechtfertigt, hatte pragmatische Gründe. Es bleibt der zukünftigen Forschung überlassen, den aufgehellten Bereich weiter auszudehnen, wozu die vorliegende Arbeit angesichts der Reichhaltigkeit ihrer Erkenntnisse aber sehr viele Hilfestellungen anbieten kann.
Der hier vorgelegte Forschungsbericht enthält die Ergebnisse einer breit angelegten Untersuchung zur Öffentlichkeitsbeteiligung bei der Genehmigung des Gemeinschaftskernkraftwerks Neckar, Block II (GKN II) in Neckarwestheim. Daneben werden einige 'externe' Beiträge zur Öffentlichkeitsbeteiligung dokumentiert, die im Rahmen eines Forschungskolloquiums in der Schule für Kerntechnik/Kernforschungszentrum Karlsruhe zusammen mit der Präsentation der Untersuchungsergebnisse zu GKN II vorgetragen worden sind.
Am 27. Oktober 1987 fand am Forschungsinstitut für öffentliche Verwaltung bei der Hochschule für Verwaltungswissenschaften Speyer ein Symposium zum Thme "Universitäts-Industrie-Kooperation im Bereich Forschung und Entwicklung" statt. Ziel der Veranstaltung war es, in einem kleinen Kreis von Wissenschaftlern und Praktikern die Problem der Zusammenarbeit zwischen Universitäten und Hochschulen eienrseits und mittelgroßen Industrieunternehmen andererseits im Forschungsbereich zu diskutieren und die Kooperationsmöglichkeiten auszuloten. Ausgangspunkt der Diskussion war die Hypthoese, daß der Kooperationsbedarf traditioneller mittelgroßer Industrieunternehmen durch Technologietransferaktivitäten und Technologieförderung, wie sie in der Bundesrepublik Deutschland üblich sind, nicht oder nur unvollkommen gedeckt wird.
Kritik öffentlicher Aufgaben
(1988)
Der vorliegende Band der Speyerer Forschungsberichte enthält die Referate, die auf dem Forschungsseminar des Forschungsinstituts für öffentliche Verwaltung bei der Hochschule für Verwaltungswissenschaften Speyer und des Arbeitsausschusses "Straßenrecht" der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen am 24./25. Oktober 1988 in Speyer gehalten wurden.
Der hier vorgelegte Forschungsbericht enthält die Ergebnisse einer breit angelegten Untersuchung zur Öffentlichkeitsbeteiligung bei der Genehmigung des Gemeinschaftskernkraftwerks Neckar, Block II (GKN II) in Neckarwestheim. Daneben werden einige 'externe' Beiträge zur Öffentlichkeitsbeteiligung dokumentiert, die im Rahmen eines Forschungskolloquiums in der Schule für Kerntechnik/Kernforschungszentrum Karlsruhe zusammen mit der Präsentation der Untersuchungsergebnisse zu GKN II vorgetragen worden sind.
The study is focused on accounting and financial reporting of central and - where applicalbe - of state or provincial government. More or less as a by-product, some information has been gathered on budgeting procedures, on auditing practises, and on management accounting. Accounting and financial reporting of local authorities had to be excluded - mainly for the reason of limited financial resources to conduct this investigation.