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- Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Finanz- und Steuerrecht (Univ.-Prof. Dr. Joachim Wieland) (120)
- Lehrstuhl für Öffentliches Recht, insbesondere Europarecht und Völkerrecht (Univ.-Prof. Dr. Wolfgang Weiß) (105)
- Lehrstuhl für Verwaltungswissenschaft, Staatsrecht, Verwaltungsrecht und Europarecht (Univ.-Prof. Dr. Mario Martini) (92)
- Lehrstuhl für Öffentliches Recht, insbesondere deutsches und europäisches Verwaltungsrecht (Univ.-Prof. Dr. Ulrich Stelkens) (88)
- Lehrstuhl für Sozialrecht und Verwaltungswissenschaft (Univ.-Prof. Dr. Constanze Janda) (71)
- Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Staatslehre und Rechtsvergleichung (Univ.-Prof. Dr. Dr. h.c. Karl-Peter Sommermann) (69)
- Lehrstuhl für vergleichende Verwaltungswissenschaft und Policy-Analyse (Univ.-Prof. Dr. Michael Bauer) (67)
- Lehrstuhl für Politikwissenschaft (Univ.-Prof. Dr. Stephan Grohs) (52)
- Lehrstuhl für Volkswirtschaftslehre, insbesondere Wirtschafts- und Verkehrspolitik (Univ.-Prof. Dr. Dr. h.c. Andreas Knorr) (44)
- Lehrstuhl für Hochschul- und Wissenschaftsmanagement (Univ.-Prof. Dr. Michael Hölscher) (37)
Dieser Rechtsprechungsbericht ist – wie die übrigen im selben Heft veröffentlichten Beiträge – aus einem Vortrag hervorgegangen, der auf den 11. Speyerer Tagen zum Friedhofs- und Be-stattungsrecht (12.und 13.09.2019) gehalten wurde. Er schließt an den Bericht aus dem Vorjahr von Tade Matthias Spranger an und umfasst damit primär den Zeitraum zwischen September 2018 und September 2019, bezieht aber auch einige Entscheidungen aus dem ersten Halbjahr 2018 ein.
Algorithmen, die im Maschinenraum moderner Softwareanwendungen
werkeln, sind zu zentralen Steuerungsinstanzen
der digitalen Gesellschaft avanciert. Immer nachhaltiger
beeinflussen sie unser Leben. Ihre Funktionsweise gleicht aber
teilweise einer Blackbox. Die in ihr schlummernden Risiken
zu bändigen, fordert die Rechtsordnung heraus. Der Beitrag
entwickelt erste Regulierungsideen, mit deren Hilfe sich die
Wertschöpfungspotenziale automatisierter digitaler Prozesse
mit den Grundwerten der Rechtsordnung, insbesondere der informationellen Selbstbestimmung und Diskriminierungsfreiheit,
versöhnen lassen.