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- Lehrstuhl für Volkswirtschaftslehre, insbesondere Wirtschafts- und Verkehrspolitik (Univ.-Prof. Dr. Dr. h.c. Andreas Knorr) (50)
- Seniorprofessur für Verwaltungswissenschaft, Politik und Recht im Bereich von Umwelt und Energie (Univ.-Prof. Dr. Eberhard Bohne) (32)
- Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Staatslehre und Rechtsvergleichung (Univ.-Prof. Dr. Dr. h.c. Karl-Peter Sommermann) (29)
- Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Finanz- und Steuerrecht (Univ.-Prof. Dr. Joachim Wieland) (27)
- Lehrstuhl für Hochschul- und Wissenschaftsmanagement (Univ.-Prof. Dr. Michael Hölscher) (17)
- Lehrstuhl für Öffentliches Recht, insbesondere Europarecht und Völkerrecht (Univ.-Prof. Dr. Wolfgang Weiß) (14)
- Lehrstuhl für Öffentliches Recht, insbesondere deutsches und europäisches Verwaltungsrecht (Univ.-Prof. Dr. Ulrich Stelkens) (14)
- Lehrstuhl für Öffentliche Betriebswirtschaftslehre (Univ.-Prof. Dr. Holger Mühlenkamp) (5)
- Lehrstuhl für öffentliches Recht, insbesondere allgemeines und besonderes Verwaltungsrecht (Univ.-Prof. Dr. Jan Ziekow) (5)
- Lehrstuhl für Sozialrecht und Verwaltungswissenschaft (Univ.-Prof. Dr. Constanze Janda) (4)
The Competence Centre Youth-Check’s brought together different actors in the field of Regulatory Impact Assessment (RIA) for young people in Berlin on 09 May 2022 in the International Conference “Regulatory Impact Assessment for the Young Generation”. In this documentation the ComYC presents the results of the conference.
Im Anschluß an den Festakt zum 50jährigen Bestehen der Deutschen Hochschule für Ver-waltungswissenschaften Speyer fand am 6. und 7. März 1997 die 65. Staatswissenschaftliche Fortbildungstagung der Hochschule statt. Die Rolle von Staat und Verwaltung an der Schwelle zum 21. Jahrhundert bietet aufgrund der sich schnell ändernden wirtschaftlichen und gesell-schaftlichen Rahmenbedingungen genügend Anlaß, über die »Öffentliche Verwaltung der Zukunft« zu diskutieren. Die Trends innerhalb der Verwaltungsmodernisierung lassen sich mit den Schlagworten »Privatisierung«, »Managerialisierung«, »Wettbewerbsorientierung« und »(Informations-)Technisierung« umschreiben. Die Tagung wurde eingeleitet mit den im ersten Teil des Tagungsbandes abgedruckten Grundsatzreferaten. Dem schlossen sich vier Foren an. Sie sollen Entwicklungen, Folgeprobleme und Lösungsmöglichkeiten zu den Schlüsselbereichen »Bürger und Staat«, »Staatsreform und Verwaltungsmodernisierung«, »Systemwechsel und Verwaltungsreformation« sowie »Europäische Integration« aufzeigen und zur Diskussion stellen. Ziel ist, die Leistungsfähigkeit des durch Überdisziplinarität, Internationalität und Praxisorientierung gekennzeichneten Speyerer Wissenschaftsansatzes deutlich zu machen und die Perspektiven der Verwaltungswissenschaften auszuloten. Die auf den Foren gehaltenen Referate waren Kurzreferate. Für den Tagungsband wurden die Bei-träge von den Referenten überwiegend in der ursprünglichen (Vortrags-)Form, z. T. aber auch erweitert zur Verfügung gestellt. Die daraus resultierende quantitative Ungleichgewichtigkeit wurde bewußt in Kauf genommen, da die Tagungsbeiträge eher als »Werkstattberichte« denn als umfassende Arbeitsergebnisse aufgefaßt werden sollen. Sie mögen dazu dienen, weitere notwendige Diskussionen anzustoßen und Impulse für laufende Diskussionen zu geben.
Die Weiterentwicklung der vertragsärztlichen Versorgung zugunsten eines flächendeckenden und sektorenübergreifenden medizinischen Angebots zählt zu den gesundheitspolitisch vor-dringlichen Aufgaben. In dem zugrundeliegenden Ziel, auch zukünftig die wohnortnahe Ge-sundheitsversorgung sicherzustellen, sind sich alle Akteure einig. Doch bestehen unter-schiedliche Auffassungen über den Weg zur Verwirklichung dieses Ziels. Einige Vorentschei-dungen enthält bereits das zu Beginn des Jahres 2011 in Kraft getretene GKV-Finanzierungs-gesetz (GKV-FinG). Zentrale Festlegungen wird jedoch das dem Deutschen Bundestag vorge-legte "Versorgungsstrukturgesetz" treffen. Ob jedoch tatsächlich die darin enthaltenen Fest-legungen eine Fortentwicklung der GKV-Strukturen - auch unter Wettbewerbsgesichts-punkten - bewirken werden, ist innerhalb der Fachöffentlichkeit umstritten. Die in diesem Band gesammelten Beiträge haben diese Diskussion aufgegriffen und rücken sie in einen Zusammenhang mit der eigenständigen Forderung der Gesundheitsministerkonferenz nach einer direkten Beteiligung der Bundesländer an der ambulanten Versorgungssteuerung und sektorübergreifenden Organisation.
Im gegenwärtigen Vertragswettbewerb um die ambulante Krankenversorgung droht einer Reihe gesetzlicher Krankenkassen die Zahlungsunfähigkeit. Dagegen hat der Gesetzgeber im "Gesetz zur Weiterentwicklung der Organisationsstrukturen in der gesetzlichen Krankenver-sicherung (GKV-OrgWG)" Vorkehrungen getroffen; er sieht die Möglichkeit der Insolvenz mit der Folge ihrer Schließung vor. Zugleich regelt er die Haftung. Ob aber darin tatsächlich eine Fortentwicklung der GKV-Strukturen - auch unter Wettbewerbsgesichtspunkten und in ge-meinschaftsrechtlicher Perspektive - liegt, ist innerhalb der Fachöffentlichkeit umstritten. Dieser Band setzt sich mit den Konsequenzen des gesetzgeberischen Eingreifens und den Handlungsoptionen auseinander.
Die Dokumentation stellt die kulturellen und rechtlich institutionellen Strukturen dar, inner-halb derer in Staaten und Staatengemeinschaften - in der EU - funktionale Lösungen für die Gewährleistung der Selbstbestimmung und gleichberechtigten Teilhabe von Menschen mit Behinderungen in Staat und Gesellschaft gesucht und gefunden werden.
Der Band beantwortet insbesondere unter vergleichendem Blickwinkel eine Vielzahl von Forschungsfragen, die in Behindertenrecht und -politik einer vertiefenden Behandlung bedürfen: Wie ist die Verwaltung, die mit der Umsetzung des Behindertenrechts betraut ist, organisiert? Ist der Verwaltungsvollzug effektiv? Inwieweit sind nichtstaatliche Organisatio-nen, ist die Zivilgesellschaft in die Umsetzung der Rechtsnormen eingeschaltet? Haben Organisationen der Behinderten Mitwirkungsrechte und wie ist diese Repräsentanz der Behinderten organisiert? Welche Möglichkeiten hat der einzelne Behinderte, die ihm zustehenden Rechte durchzusetzen? Welche Unterstützung erhält er dazu?
Besondere Aktualität erhält der Band dadurch, dass das Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen vom 13.12.2006 am 26.3.2009 für Deutschland rechtsverbindlich geworden ist. Damit stellt sich in vielen Rechtsbereichen die Frage, ob das geltende Recht den internationalrechtlichen Vorgaben des Überein-kommens genügt.
Die Gesundheitsreform 2007 führt zu einer nachhaltigen Systemveränderung unseres Ge-sundheitswesens, deren Auswirkungen erst nach und nach sichtbar werden. Eine besondere Rolle spielen hierbei die neugeschaffenen Regelungen zur Liberalisierung des (zahn-)ärzt-lichen Berufsrechts sowie zur vertragsrechtlich fundierten Wettbewerbsordnung zwischen Leistungsträgern und Leistungserbringern. Rechtsvergleichende und verfassungsrechtliche Betrachtungen runden das Themenspektrum ab.
Regulierung des Gesundheitsrechts durch Telematikinfrastruktur - die elektronische Gesundheitskarte
(2009)
Das deutsche Gesundheitswesen setzt mit der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) zum Sprung in die technikgestützte Zukunft der Gesundheitsplanung und Gesundheitsversorgung an. Noch sind viele Prozesse zusammenzuführen und Voraussetzungen zu schaffen: ein bun-desweit einheitlicher Arztausweis, das Sperren ungültiger Karten, das Verhindern von Rezept-fälschungen, die zuverlässige Identifizierbarkeit von Patienten in der Arztpraxis, die sichere Kommunikation der Leistungserbringer untereinander über Sektorengrenzen hinweg. Auch die Streitfragen sind noch nicht gelöst, wie z. B. die gesundheitspolitische und wirtschaftliche Zurückhaltung der Ärzteschaft, die berufsrechtlich komplexe Umsetzung sowie die Probleme der Datensicherheit und des Datenschutzes. Die einzelnen Beiträge dieses Sammelbandes greifen die Fragen auf; sie geben konzise politische, technisch versierte, ökonomisch begründete und datenschutzrechtlich vertiefte Antworten.
Im Mittelpunkt des hier vorgelegten Bandes zur "politischen" Dezentralisierung steht rechts- und verwaltungsvergleichend der Facettenreichtum der kommunalen Selbstverwaltung. Dieser erschließt sich einerseits als Ausprägung einer veränderten Staatlichkeit jenseits ihrer bekannten nationalstaatlichen Deutung und Funktionszuweisungen in neuer Strahlkraft vor dem Hintergrund der Entstehung lokaler und regionaler "Governance" sowie andererseits ausgreifender Globalisierungsprozesse mit weltweit zunehmender Regulierung.
Die abgedruckten Vorträge und Berichte künden von der Vielfalt der Ansatzpunkte und Mög-lichkeiten einer "politischen" Dezentralisierung mit messbaren Erträgen für die Realverfas-sung eines demokratischen und rechtsstaatlichen Gemeinwesens sowohl in Deutschland und der EU als auch in Staaten wie Indien, Sri Lanka, der Volksrepublik China, Japan und Korea. Thematisch setzen sie sich häufig mit der Stadtentwicklung auseinander, in deren Zusam-menhang und mit Blick auf die deutsche Situation, vor allem die hiesigen jüngeren Förder-programme "Soziale Stadt" und "Stadtumbau" auf neue Herausforderungen reagiert haben. Die öffentliche Hand sieht sich zunehmend (Stichwort "Public Private Partnership") als Partner privater Akteure. "Dezentralisierung" offenbart sich als Agens politischer Mobili-sierung und der Bildung von Citizenship in einer heranwachsenden Zivilgesellschaft. Dies gilt auch und gerade für Süd- und Ostasien.
Am 01.04.2007 ist nach langen Auseinandersetzungen das Gesetz zur Stärkung des Wettbe-werbs in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz - GKV-WSG) in Kraft getreten. Im Mittelpunkt der zahlreichen Regelungskomplexe steht neben der Einrichtung eines Gesundheitsfonds der künftige Vertragswettbewerb in der GKV. Dement-sprechend beziehen sich die einzelnen Beiträge des Sammelbandes auf die Gestaltung des Vertragswettbewerbs im WSG. Sie behandeln die wettbewerbsrechtlichen Schranken eines selektiven Vertragswettbewerbs und wollen darüber hinaus auch die Regelungen zur Arznei-mittelversorgung im WEG zur Diskussion stellen. Verfassungsrechtliche Bewertungen des Gesetzes schließen den Band ab.
Im Mittelpunkt des hier vorgelegten Bandes zur internationalen Handlungspolitik und zum Welthandelsrecht steht der Versuch, bestandssichere Aussagen über die Zukunft der Welt-handelsorganisation (WTO) zu treffen. Ihr ist es angesichts tiefgreifender Konflikte zwischen Industrie- und Entwicklungsländern sowie in der Auseinandersetzung unter diesen über
den richtigen Weg wirtschaftlicher Reformen bisher nicht gelungen, die Schwungkraft der "Uruguay-Runde" beizubehalten und das voraussichtliche Scheitern der gegenwärtigen "Doha-Runde" nach deren Suspendierung am 24. Juli 2004 abzuwenden. Darüber hinaus verfolgt der Band den Zweck, die Fragen von Nichtregierungsorganisationen nach einer institutionellen Reform und Weiterentwicklung der WTO aufzugreifen und darauf auch aus der Sicht von Entwicklungsökonomie, Entwicklungsverwaltungsrecht und internationalem Wirtschaftsrecht professionelle Antworten zu geben.
Dies scheint um so wichtiger, als mit kaum einer anderen internationalen Organisation ver-gleichbar hohe Erwartungen an ihre Arbeit verbunden werden. Keine andere steht auch ähnlich im Kreuzfeuer der Kritik. Mitverantwortlich hierfür zeichnet, dass die WTO für die Defizite der "Globalisierung" neben anderen Institutionen haftbar gemacht wird. Das macht sie zum Widersacher der Gegner dieses weltweiten wirtschaftlichen und zu einer internatio-nalen Wirtschaftsrechtsordnung führenden Prozesses. Dementsprechend enthalten alle in dem vorliegenden Tagungsband versammelten Referate und Diskussionsbeiträge Vorschläge dazu, wie bei einer nicht auszuschließenden Fortsetzung der "Doha-Runde" die Lage der Ent-wicklungs- und Industrieländer unter Beachtung ihrer "inneren Vielfalt" sowie der Position der WTO doch noch zu verbessern wäre.
Wer sich darüber und zu den aktuellen Problemen der rechtlichen und institutionellen Weiterentwicklung der WTO informieren möchte, sollte diesen Band lesen.
Vergaberecht im Wandel
(2006)
Das öffentliche Beschaffungswesen und seine rechtliche Ordnung im Zeichen des wett-bewerbsoffenen europäischen Binnenmarktes bezeichnet eines der zentralen Schnittfelder zwischen öffentlichem Handeln und privater Wirtschaft. Die Gestaltung des einschlägigen Vergaberechts ist deshalb von erheblicher Bedeutung für die Beteiligten. Hierbei greifen völkerrechtliche, gemeinschaftsrechtliche und mitgliedstaatliche Normen eng ineinander.
Auf europäischer Ebene ist die Neuordnung des Vergaberechts durch den Erlass einer ein-heitlichen Koordinierungsrichtlinie der Gemeinschaft von besonderem Interesse. Deren Inhalt und Reichweite wurde im Rahmen des diesem Tagungsband zugrundeliegenden 4. Speyerer Wirtschaftsforums durch entsprechende Referate ebenso nachgegangen wie den durch die Richtlinie für das deutsche Recht erzeugten Umsetzungsbedarfen. Seitens der Bundesregierung gleichzeitig bestehende Überlegungen, das Kaskadenprinzip durch eine Konzentration der vergaberechtlichen Vorschriften oberhalb der Ebene der Verdingungsord-nungen abzulösen, wurden einer wissenschaftlichen Bewertung unterzogen. Daneben galt es, das gesamte Regelungswerk zu analysieren und die Bedeutung der wichtigsten Neurege-lungen für die Praxis zu kommentieren. Die hierzu ergangenen Referate finden sich ebenfalls abgedruckt. Zur Verdeutlichung der praktischen Reichweite und internationalen Dimension des Themas treten ferner Beiträge aus dem Finanzsektor sowie über den Stand der vergabe-rechtlichen Entwicklung auf völkerrechtlicher Ebene und in anderen europäischen Staaten am Beispiel Polens hinzu.
Im Zuge der Entwicklung zu einem Europa der Regionen stellen sich für das wirtschaftliche Handeln der Kommunen zahlreiche neue Herausforderungen. Das am Selbstverwaltungs-gedanken orientierte Verständnis von Regionalisierung erzwingt einerseits immer stärker eigeninitiatives und verflochtenes ökonomisches Handeln unter Einbezug entsprechender umwelt- und arbeitsmarktpolitischer Folgen. Ein Beispiel solcher regionalen wirtschaftlichen Verflechtungen ist der öffentliche Personennahverkehr. Seine Ausgestaltung ist ebenso gemeinschaftsrechtlich vorgeprägt wie andere für die Kommunen bedeutsame Handlungs-felder. Auf der anderen Seite kommt es zu einer Neuordnung der kommunalen Unter-nehmenswirtschaft im regionalen Wettbewerb, die mit der Frage nach der Privatisierung kommunaler Dienstleistungen, dem Handeln in Public Private Partnerships sowie der Aus-gestaltung von Grenzen eigenwirtschaftlichen Handelns verbunden ist. Dabei ist auch das europarechtlich determinierte Vergaberecht zu beachten.
Der vorliegende Band greift aus diesen Zusammenhängen aktuelle Probleme heraus und zeigt vor dem Hintergrund der kommunalen Entwicklung in einem sich regionalisierenden Europa unterschiedliche Lösungsalternativen auf.
Für den Prozess der wechselseitigen Durchdringung von EG-Recht und nationalen Verwal-tungsrechtsordnungen übernimmt das Verfahrensrecht eine zentrale Funktion. Es sichert einerseits den Anwendungsvorrang des Gemeinschaftsrechts zu den Mitgliedstaaten bei dem Verwaltungsvollzug, vermag allerdings auch und andererseits den sachgegebenen Eigen-heiten des jeweiligen nationalen Vollzugsinteresses hinreichend flexibel Rechnung zu tragen. Die "Europäisierung" des Verwaltungsverfahrensrechts bildet deshalb den Kern der weiteren Entwicklung eines gemeinschaftlichen Verwaltungsrechts. Im Mittelpunkt der entsprechen-den Bemühungen müssen vor allem Regelungen für die Verwaltungszusammenarbeit unter den Gemeinschaftsstaaten sowie zwischen diesen und der Europäischen Kommission stehen. Doch fehlt es noch immer an einem solchen verfahrenssteuernden Verwaltungs-kooperationsrecht.
Mögliche Strukturen eines Europäischen Verwaltungsverfahrensrechts auszuzeichnen war deshalb das Ziel der 70. Staatswissenschaftlichen Fortbildungstagung der Deutschen Hoch-schule für Verwaltungswissenschaften Speyer. Die vorgelegten Länderberichte und Referate aus der Sicht der Rechts- und Verwaltungswissenschaft sowie der Verwaltungspraxis führen in diesem Sinne die von der Europäischen Verwaltungsrechtswissenschaft initiierte Entfal-tung und Strukturbildung einer europäischen Perspektive des Verwaltungsverfahrensrechts fort. Sie leisten einen wesentlichen Beitrag zur Entwicklung eines wirklichen europäischen Verwaltungsrechts.
Die innere Sicherheit zu gewährleisten, ist eine Kernaufgabe des demokratischen Rechts-staates. Hierauf gründet ein wesentlicher Teil seiner Legitimation. Wie allerdings der Staat die ihm zugefallene Aufgabe »Sicherheit« wahrnimmt, ist seine Sache. Er verfügt hierzu im Ge-staltungsrahmen des nationalen und Gemeinschaftsrechts über die »innere Souveränität«. Gleichwohl tut er Recht daran, die Mitverantwortung der Gesellschaft bei der Gewährleistung innerer Sicherheit zu suchen bzw. zu akzeptieren. Das Grundgesetz konstituiert hierfür und in Übereinstimmung mit dem europäischen Recht ein sogenanntes Sicherheitspolitisches Mitwirkungsverhältnis.
Aus dieser sicherheitspolitischen Öffnung des Staates ist zu Anfang des 21. Jahrhunderts zwischen dem Staat, der Wirtschaftsgesellschaft, den Kommunen, ehrenamtlich tätigen Bürgern und der Polizei ein Netzwerk zur Garantie der inneren Sicherheit entstanden. Die dadurch eingetretene Verantwortungsverteilung bei der Gewährleistung innerer Sicherheit ist allerdings seit längerem durch gravierende Probleme geprägt. Diese nehmen unter den Einwirkungen einer wachsenden terroristischen Bedrohung seit dem 11. September 2001 an Schärfe zu. Sowohl in Deutschland als auch in Österreich erschallt der Ruf nach einer »neuen Sicherheitsarchitektur« für den gesteigerten Schutz der inneren Sicherheit. Doch wird im Gegensatz dazu der Umbau der Sicherheitsstrukturen nicht überall für notwendig gehalten. Den einander widersprechenden Auffassungen liegt ein sich stetig zuspitzender Konflikt zwischen Sicherheit und Freiheit zugrunde. Wir befinden uns in diesem Fluss der Entwicklung terroristischer Risiken und darauf reagierender Gefahrenvorsorge womöglich auf dem Weg zu anderen rechtsstaatlichen Ufern, als sie bisher das freiheitlich-demokratisch geprägte nationale Polizei- und Sicherheitsrecht erkennen ließen. Den damit aufgeworfenen Fragen nach einer neuen Balance zwischen rechtsstaatlicher Freiheitssicherung und der Bewahrung innerer Sicherheit durch den Staat gehen die Autorinnen und Autoren aus Praxis und Wissenschaft in Deutschland und Österreich in dem vorliegenden Sammelband nach.
Am 1. Mai 2002 ist das »Gesetz über die integrierte Finanzdienstleistungsaufsicht« in Kraft getreten. Das Regelwerk hat den Weg für die Neuordnung der Finanzmarktaufsicht durch Zusammenlegung der Aufsichtsbehörden für das Kreditwesen, für das Versicherungswesen und für den Wertpapierhandel vorbereitet. Wirtschafts- und Bankenaufsicht in Deutschland erhalten dadurch eine neue Qualität: Die Einrichtung der sektorübergreifenden Aufsicht will nicht allein die Effizienz einer Allfinanzsteuerung durch Verbundvorteile stärken und einem verbesserten Anleger- bzw. Versichertenschutz dienen; es sind auch und vor allem euro-päische Belange sowie die Sorge um die Zukunftsfähigkeit des Finanzplatzes Deutschland, die den nationalen Gesetzgeber an supra- und internationale Entwicklungslinien der Finanz-marktaufsicht anknüpfen lassen.
Der somit bewirkte Funktionswandel nationaler Bankenaufsicht stellt zunächst einen wesent-lichen Beitrag zur gegenwärtigen Staatsmodernisierung dar. Er spiegelt darüber hinaus die mit der Verabredung der europäischen Wirtschafts- und Währungsunion immer stärker ein-hergehende Notwendigkeit wider, in Deutschland und in der Europäischen Union mittel-fristig zu einer integrierten Allfinanzaufsicht vorzustoßen. Einbezogen wird schließlich die künftige Beaufsichtigung nationaler und gemeinschaftsweiter Kreditgeschäfte nach Maßgabe der Beschlüsse zu »Basel II«.
Mit den dadurch im einzelnen aufgeworfenen ökonomischen, bank- und mittelstandspoli-tischen sowie (Verfassungs-)Rechtsfragen befassen sich die Autoren des hier vorgelegten Sammelbands. In ihm sind die auf dem Speyerer Wirtschaftsforum 2001 zum Thema »Bankensystem und Bankenaufsicht vor den Herausforderungen der Europäischen Wirt-schafts- und Währungsunion« gehaltenen Referate abgedruckt. Einbezogen wurden die zwei auf dem Forum von namhaften Experten aus Japan und Korea gehaltenen rechtsvergleichen-den Vorträge zu den Entwicklungen der Bankenaufsicht in diesen asiatischen Staaten angesichts eines wachsenden Allfinanzsektors bzw. tiefgreifender Finanzkrisen.
In der gegenwärtigen Debatte um die Staats- und Verwaltungsmodernisierung wird das Gemeinwesen noch sehr unscharf als »Gewährleistungsstaat« bezeichnet. Es handelt sich hierbei um einen ergebnisoffenen Staatsbegriff, der aus der Perspektive der Staatszweck-lehre noch erheblicher Konkretisierung bedarf. Dazu soll die Besinnung auf den Staatszweck der Prävention im vorliegenden Band beitragen. Vorsorgliches Handeln der Verwaltung tritt vor allem in solchen Politikfeldern auf, in denen sie in Zusammenarbeit mit privaten Akteuren kooperative Maßnahmen zu treffen hat, um Sicherheitsbedrohungen von der Gesellschaft vorbeugend abzuwehren. So gewährleistet z. B. das Recht der Technik eine entsprechende Sicherheitsvorsorge ebenso, wie das Recht der sozialen Sicherheit gegen die Verwirklichung von Lebensrisiken Vorsorge zu treffen sucht. Im Wege der vorbeugenden Verbrechensbekämpfung schließt sich dieser Entwicklung nunmehr auch das Polizeirecht an.
Die Teilhabe der Polizei an der Kriminalprävention, die ihrerseits einen dritten Pfeiler der inneren Sicherheit darstellt, und deren funktionaler Verbund mit einem inzwischen weit-gespannten Netzwerk von Sicherheits- und Ordnungspartnerschaften haben allerdings erhebliche strukturelle Anpassungsbedarfe des deutschen Polizeirechts unter Berücksichti-gung seiner europäischen Perspektive zur Folge. Dabei geht es näherhin nicht nur darum, die polizeiliche Vorfeldarbeit als eine »dritte Aufgabenkategorie« neben der Gefahrenabwehr und der repressiven Verbrechensbekämpfung zu erkennen und in den Polizeigesetzen der Länder auszudifferenzieren. Vielmehr und darüber hinaus ist aufgegeben, die polizeiliche Tätigkeit als Handeln kooperativer Leistungsverwaltung einzuordnen sowie die verfassungs- und verwaltungsrechtlichen Grundlagen dieser Entwicklung »im Gewährleistungsstaat« auszuzeichnen.
In der Folge dessen entsteht das Gerüst sowohl eines künftigen Sicherheitskooperations- als auch eines polizeilichen Präventionsrechts. Die Umrisse, Gehalte und Handlungsformen dieser zweispurigen Rechtsentwicklung offen zu legen, ist das Anliegen des hier vorgelegten Sammelbandes. Die abgedruckten Beiträge gehen auf eine Tagung der interdisziplinären »Speyerer Präventionswerkstatt« zurück, auf der die Voraussetzungen für den Versuch erörtert wurden, Polizeirecht im kooperativen Staat und als Risikoverwaltungsrecht zu reformulieren.
Der Sammelband enthält Vorträge, die anlässlich einer gemeinsamen Tagung der Polizei-Führungsakademie, der Deutschen Hochschule für Verwaltungswissenschaften und der Universität Hamburg im Juni 1998 unter dem Generalthema "Kriminalitätsverhütung durch Sicherheitsvorsorge" gehalten wurden. Zusätzlich wurde ein Beitrag von Prof. Hue aus Xian aufgenommen, der die Beziehungen zwischen Polizeiorganen und Sicherheitsunternehmen in China schildert. Ziel der Publikation ist, die Fachöffentlichkeit umfassend über den aktuellen Stand der Zusammenarbeit zwischen der Polizei und dem privaten Sicherheits-gewerbe zu informieren und neue Impulse für die weitere Diskussion zu geben.
Staat, Wirtschaft und Gesellschaft stehen im Bereich der inneren Sicherheit vor neuen Herausforderungen. Die politischen, gesellschaftlichen und juristischen Rahmenbedingun-gen ändern sich fortlaufend, die gemeinschaftsrechtliche und die internationale Ebene gewinnen zunehmend an Bedeutung. Vor allem die EU hat hier in den letzten Jahren sowohl institutionell wie auch instrumentell neue Handlungsspielräume geschaffen. Dieser Sammel-band enthält die Ergebnisse eines internationalen Seminars, das die Polizei-Führungsakade-mie Münster, die Deutsche Hochschule für Verwaltungswissenschaften Speyer und die Uni-versität Hamburg im Juni 1999 veranstaltet haben. Er zeigt den aktuellen Diskussionstand und gibt gleichzeitig theoretisch sowie anhand konkreter Projekte einen Ausblick auf mög-liche zukünftige Entwicklungen.
Das wertvollste Kapital, über das Wirtschaftsunternehmen und öffentliche Verwaltungen heute verfügen, sind gutausgebildete, kenntnisreiche, motivierte und engagierte Mitarbei-terinnen und Mitarbeiter. Sie garantieren mittel- und langfristig, sofern sie mit einem guten Führungsteam zusammenarbeiten, den Erfolg ihres (Verwaltungs-)Betriebes. Nicht von ungefähr prägt deshalb auch in der Rechts- und Verwaltungszusammenarbeit mittlerweile der »personelle Faktor« die Kooperationsangebote der Bundesrepublik Deutschland überaus stark. Das (geeignete, motivierte) Personal hat die Schlüsselrolle bei der Verwaltungsent-wicklung im Süden und in den mittel- und osteuropäischen Staaten inne. »Verwaltungs-partnerschaft«, wie man das Gehäuse der deutschen und europäischen Rechts- und Ver-waltungszusammenarbeit nennen könnte, heißt denn auch und vor allem, gemeinsame Strategien eines sozio-kulturell angepaßten und in den Rahmen des Rechts gestellten Personalmanagements zu entwerfen und umzusetzen.
Von daher gehört auch die Personelle Zusammenarbeit (PZ) zu den anspruchsvollsten Kooperationsformen in der Partnerschaft der Industriestaaten mit anderen Ländern dieser Erde. Freilich existiert sie nur teilweise als ein eigenständiges Angebot; häufig ist die PZ nur Bestandteil anderer Formen der Kooperation wie z. B. der Technischen Zusammenarbeit. In den letzten Jahren ist allerdings das Bemühen gewachsen, den Faktor »Personal« in der Rechts- und Verwaltungszusammenarbeit stärker, wenn nicht gar vorrangig zu betonen. Dies führt u.a. dazu, im Verlauf breitflächiger Verselbständigungs- und Dezentralisierungsansätze in den Südstaaten auf das dort gegebene Potential an fachlich ausgebildeten Kräften zurückzugreifen. Umgekehrt gewinnen trotz mancher Klagen über eine gegenläufige Entwicklung der PZ die deutschen Fortbildungsangebote an unsere Partnerstaaten an Gewicht - dies auch in der Hochschul- und Universitätslandschaft.
Die Deutsche Hochschule für Verwaltungswissenschaften Speyer hat deshalb ihre An-strengungen auf dieses Feld seit 1982 schwerpunktmäßig konzentriert. Inzwischen zeichnen sich erhebliche Erfolge, vor allem in Südasien, Lateinamerika und in den arabischen sowie manchen afrikanischen Staaten ab. Doch gilt es immer wieder, sich des Standes der Bemühungen um die Personalarbeit im Rahmen der Verwaltungspartnerschaft zu ver-gewissern. Dem diente auch das Dritte Speyerer Forum zur Rechts- und Verwaltungszu-sammenarbeit. Der hier vorgelegte Tagungsband stellt die auf dieser internationalen Konferenz gehaltenen Referate zusammen.
Referate eines Symposiums, das die Universität Hamburg, Institut für Recht der Wirtschaft, und die Hochschule für Verwaltungswissenschaften Speyer, Lehrstuhl für Verwaltungswissenschaften, Entwicklungspolitik und Öffentliches Recht, am 2. und 3. Juli 1997 in der Polizei-Führungsakademie Münster veranstalteten
Sozialer Dialog für Europa
(1998)
Durch Internationalisierung und Globalisierung sind die nationalen Arbeitsbeziehungen in Europa unter erheblichen Wettbewerbsdruck geraten. Die vollständige Realisierung der Wirtschafts- und Währungsunion wird diesen Druck ebenso erhöhen wie die derzeit noch schwer kalkulierbaren Folgen des anstehenden Beitritts der mittel- und osteuropäischen Staaten. Offen ist gegenwärtig nicht nur die Frage hinsichtlich des Niveaus, auf dem sich die europaweite "Harmonisierung" der nationalen Arbeitsmarkt- und Sozialpolitiken einspielen wird, sondern auch die Frage nach der politischen Form dieses Prozesses. Das Sozialproto-koll des Vertrags von Maastricht hat das Modell des "sozialen Dialogs" - also die Möglichkeit autonomer Verhandlungen der Sozialpartner - durch Einrichtung eines zweistufigen Konsultationsverfahrens auf europäischer Ebene gestärkt, in dem Vereinbarungen der entsprechenden Verbände an die Stelle europäischer Rechtsakte treten könnten. Die Beiträge des Sammelbandes behandeln - vor allem mit Blick auf die MOE-Staaten und die südeuropäischen Mitgliedsländer - nationalspezifische Voraussetzungen und Praktiken der Sozialpartnerschaft. Der Band dokumentiert eine internationale Beschäftigungskonferenz, die 1995 an der Deutschen Hochschule für Verwaltungswissenschaften Speyer stattfand.
Zu den großen nationalen, supra- und internationalen Aufgaben dieser Zeit gehört die Bewältigung der Folgen des Globalisierungsprozesses. Dabei geht es nicht nur um China, Indonesien, Japan oder Thailand. Eine zentrale Frage des Fortgangs wirtschaftlicher Ent-wicklung in Asien und indirekt auch in der Welt ist, wie sich die ökonomischen Grundlagen, industriellen Beziehungen sowie Staat und Verwaltung in speziell Südkorea entwickeln werden. Hier sind die ökonomischen Verwerfungen im südostasiatischen Raum von einer besonderen Brisanz; auch steht das noch zu vereinigende Korea im Mittelpunkt der aktuellen Sorgen um soziale, ökologische und politische Stabilität.
Diese zu bewahren, ist auch eine Frage des Rechts und seiner dynamischen Entwicklung im Rahmen der Rechtsvergleichung und rechtlichen Zusammenarbeit. Denn für die Entwicklung eines jeden Staates spielt die Anpassung der Rechtsordnung an die ökonomischen, sozialen, ökologischen und kulturellen Herausforderungen der Zeit eine maßgebliche Rolle. Dabei ist von besonderem Interesse zu vergleichen, wie diese Anpassungsprozesse in jenen Staaten verlaufen, die - wie etwa die Bundesrepublik Deutschland - zum Spitzenfeld der Industrie-nationen gehören, und wie sich diese Prozesse in denjenigen Ländern gestalten, die - wie auch Südkorea - schon seit einigen Jahren und jeweils nach »Kraftakten« ohnegleichen zu den führenden Industrienationen des Nordens aufgeschlossen haben.
Besonders Deutschland und Südkorea verbindet im Zusammenhang dieser Anpassungs-prozesse, was die Entwicklung von »Recht« und »Verwaltung« anbelangt, eine traditionelle Sonderbeziehung. In bezug darauf steht denn auch und einerseits zu fragen, ob und in welchem Ausmaß der südkoreanische »Sprung nach vorn« u. a. durch eine bewußte und gewollte Angleichung an die Rechts- und Verwaltungsstrukturen Deutschlands gelungen bzw. fehlgeschlagen ist. Andererseits gibt es keinen Endpunkt staatlicher Modernisierungspro-zesse: Jeweilige Entwicklungserfolge gleichen lediglich breitenwirksamen und zeitbedingten Modernisierungsschüben. Künftige Entwicklungsziele erfordern - in Deutschland wie in Südkorea - immer von neuem und stets veränderte Modernisierungsanstrengungen. Woran aber werden diese wiederum ausgerichtet, und wie werden sie gestaltet?
Zu diesen und weiteren Fragen rechnet das Problem, ob die ursprünglich gewählte Modell-partnerschaft zwischen den Staaten maßgeblich bleibt oder ob nunmehr andere »Vorbilder« berufen werden, die dann auch und möglicherweise ökonomische bzw. sozio-ökologische Verwerfungen zur Konsequenz haben. Dem aufmerksamen Beobachter scheint es, daß heute der japanische und US-amerikanische Einfluß auf die koreanische Wirtschafts- und Rechtsordnung sowie auf die Verwaltungsmodernisierung erheblich zugenommen - mehr noch: daß er die deutsche Vorbildfunktion fast abgelöst hat.
Auch davon sollten wir lernen. Zu vermuten ist etwa, daß unsere bisherige Orientierung an »good governance« bereits überholt sein dürfte. Wir sollten jedenfalls unsere Rechts- und Verwaltungszusammenarbeit auf eine neue und spezifizierte Grundlage stellen. In bezug auf Korea stellt der hier vorgelegte Tagungsband entsprechende Überlegungen zusammen. Die auf der ihm zugrundeliegenden internationalen Konferenz gehaltenen Referate beziehen die rechtlichen und administrativen Grundprobleme der Staatsmodernisierung in Deutschland und Südkorea sowie finanzpolitische, sozio-ökonomische und ökologische Reflexionen in ihr Spektrum ein.
Vom 19. bis 21. April 1993 fand an der Hochschule für Verwaltungswissenschaften Speyer in Zusammenarbeit mit der Deutschen Gesellschaft für Technische Zusammenarbeit (GTZ) das Zweite Speyerer Forum zur Entwicklungszusammenarbeit statt. Es diente zum einen der Auf-gabe, in gemeinsamer Diskussion unter den gleichermaßen an den praktischen Erfahrungen der Verwaltungspartnerschaft mit dem Süden wie deren verwaltungswissenschaftlicher Auf-bereitung interessierten Fachleuten über die Möglichkeiten einer institutionellen Struktur-politik der Staaten in der sog. Dritten Welt nachzudenken.
Mit dieser thematischen Ausrichtung knüpfte die Veranstaltung an das Erste Speyerer Forum an, dessen Ergebnisse in einem vorausgehenden Tagungsband publiziert wurden [Vgl. Rainer Pitschas unter Mitarbeit von Christian Koch (Hrsg.): Entwicklungsrecht und sozialökologische Verwaltungspartnerschaft. Development Law and Socio-Ecological Public Administration Partnership. Droit de Développement et Coopération Socio-Ecologique en Administration Publique. Vorträge und Berichte auf dem Ersten Speyerer Forum zur Entwicklungszu-sammenarbeit der Hochschule für Verwaltungswissenschaften Speyer vom 7. - 10. April 1992 (Schriftenreihe der Hochschule Speyer, Band 116)]. Ging es auf jener Veranstaltung um die Rolle der öffentlichen Verwaltung und des "Dritten Sektors" bei der Bekämpfung von Armut und der Gewährleistung des Umweltschutzes unter gleichzeitiger Einflußnahme auf die Bevölkerungsentwicklung, so widmete sich das Zweite Forum den Veränderungsprozessen in der Relation zwischen öffentlichem und privatem Sektor. Die in diesem Tagungsband versammelten Forumsbeiträge verdeutlichen denn auch das mehr oder weniger überall feststellbare Bemühen in den Staaten des Südens, durch eine Fortschreibung der jeweiligen "Gesellschaftsverträge" zu neuen (produktiveren) Grenzziehungen bzw. Verlaufslinien zwischen Staat, Privatwirtschaft und "Drittem Sektor" - dem Feld der non-profit-Organisationen - vorzustoßen.
Davon, wie dies geschieht, künden in diesem Band zahlreiche erfahrungsgesättigte Aus-sagen. Daneben aber und zum anderen sollten diese Erfahrungsberichte bzw. Reflektionen dazu beitragen, Elemente eines handlungsorientierten Veränderungskonzepts für Staat und Verwaltung in Mittel- und Osteuropa zu entwickeln. Auch dieser Aufgabe stellte sich das Zweite Forum. Die speziell hierzu ergangenen und in dem vorliegenden Band abgedruckten Überlegungen lassen erkennen, wie schwierig und zeitraubend der Weg zu einem "Neuen Osten" (C. Offe) sein wird - gleichwie, ob man die veränderte Programmorientierung der öffentlichen Verwaltungen betrachtet, die Nöte ihrer Organisations- oder Personalent-wicklung bzw. die Entwicklung ihrer Umwelten.
Finanzreform in der gesetzlichen Krankenversicherung und Zukunft des Risiko-Strukturausgleichs
(2007)
Im Mittelpunkt der gegenwärtigen Gesundheitsreform steht die Veränderung der Finanzie-rungsgrundlagen für die gesetzliche Krankenversicherung (GKV). Antworten hierauf haben die vielfältigen und streitigen Fragen eines Finanzausgleichs zwischen den Primärkassen und den Ersatzkassen sowie weiteren Trägern der sozialen Krankenversicherung und ihres privat-rechtlichen Gegenübers miteinzubeziehen. Diese Situation fordert nicht nur zur Reform des bisherigen Risiko-Strukturausgleichs auf; sie wirft auch eine Reihe verfassungsrechtlicher Probleme bei dem Versuch auf, die Finanzierungsgrundlagen einer solidarischen Krankenver-sicherung neu festzulegen. Die einzelnen Beiträge des Sammelbandes greifen diese Fragen auf und sie geben konzise politische, ökonomische und rechtliche Auskunft hierüber.