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Am 28.10.2021 ist nach langer Vorbereitung die angestrebte Änderung der Århus-Verord-nung 1367/2006 in Kraft getreten. Die Intention der Verordnungsänderung ist es, den ins-besondere aus Art. 9 III der Århus-Konvention resultierenden völkerrechtlichen Pflichten auf Zugang zu verwaltungsbehördlichen Verfahren in Umweltangelegenheiten auf unionaler Ebene nachzukommen. Die Änderungsverordnung enthält im Wesentlichen drei bedeutende Neuerungen, die den sachlichen Anwendungsbereich des verwaltungsbehördlichen Über-prüfungsverfahrens betreffen. Diese sollen im vorliegenden Beitrag dargestellt, der völker-rechtliche Rahmen aufgezeigt und bewertet werden, inwieweit eine Verbesserung des Zu-gangs zum verwaltungsbehördlichen Verfahren auf EU-Ebene erreicht wurde.