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Institute
- Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Finanz- und Steuerrecht (Univ.-Prof. Dr. Joachim Wieland) (12)
- Lehrstuhl für Volkswirtschaftslehre, insbesondere Wirtschafts- und Verkehrspolitik (Univ.-Prof. Dr. Dr. h.c. Andreas Knorr) (11)
- Lehrstuhl für vergleichende Verwaltungswissenschaft und Policy-Analyse (Univ.-Prof. Dr. Michael Bauer) (10)
- Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Staatslehre und Rechtsvergleichung (Univ.-Prof. Dr. Dr. h.c. Karl-Peter Sommermann) (9)
- Lehrstuhl für Hochschul- und Wissenschaftsmanagement (Univ.-Prof. Dr. Michael Hölscher) (7)
- Lehrstuhl für Öffentliches Recht, insbesondere deutsches und europäisches Verwaltungsrecht (Univ.-Prof. Dr. Ulrich Stelkens) (6)
- Seniorprofessur für Verwaltungswissenschaft, Politik und Recht im Bereich von Umwelt und Energie (Univ.-Prof. Dr. Eberhard Bohne) (6)
- Lehrstuhl für Politikwissenschaft (Univ.-Prof. Dr. Stephan Grohs) (4)
- Lehrstuhl für Öffentliches Recht, insbesondere Europarecht und Völkerrecht (Univ.-Prof. Dr. Wolfgang Weiß) (4)
- Lehrstuhl für Öffentliche Betriebswirtschaftslehre (Univ.-Prof. Dr. Holger Mühlenkamp) (3)
<b>Abstract</b>
Das Buch analysiert die Verschiebung der Kräfteverhältnisse zwischen den an der Gesetzgebung beteiligten Verfassungsorganen der EU-Mitgliedstaaten im Prozess der europäischen Integration. Es unterscheidet sich damit von der bisher erschienen Literatur, die sich vorwiegend einzelnen Institutionen widmete.
Im Zentrum der Arbeit stehen 15 vergleichende Länderstudien. Sie zeigen, dass die Auswirkungen der Impulse der EU-Verfassungsstruktur zum einen vom jeweiligen nationalen Institutionensetting abhängig sind. Zum anderen führt die länderspezifische Einstellung zur Aufrechterhaltung der horizontalen Balance im europäischen Kontext durchaus zu unterschiedlichen (in der Tendenz aber ähnlichen) "europäisierten" Regierungssystemen. Abschließend wird ein europäisches Governance-Modell skizziert, das grundsätzlich geringere Verschiebungen der mitgliedstaatlichen horizontalen Balancen impliziert.
Artikel 22 und 34
(2006)
Finanzzuständigkeit
(2006)
Kultur im Verfassungsstaat
(2006)
Artikel "Volk (J)"
(2006)
<b>Abstract</b>
Kann Recht Innovationen befördern? Die Bedeutung rechtlicher Institutionen, lange von der Wirtschaftsgeschichte vernachlässigt, erfährt seit den letzten Jahren wieder stärkere Aufmerksamkeit. Meine Untersuchung zur Industrialisierung, Internationalisierung und Patentrecht im Deutschen Reich, 1871 - 1914, nimmt diese Debatte aus rechtshistorischer Sicht auf. Technikhistorische, wirtschaftshistorische und rechtshistorische Ansätze werden in der Arbeit kombiniert, um die Bedeutung des institutionellen "framework" für technischen und wissenschaftlichen Fortschritt zu untersuchen. Umgekehrt wird auch die Fortentwicklung des Rechts aufgrund der im Rahmen der Industriellen Revolution aufgetretenen sozialen und technischen Fragen in den Blick genommen. Die Arbeit erklärt die Kodifikation des Reichspatentgesetzes vom 25. Mai 1877 und seine Normanwendungsphase mithilfe institutionenökonomischer Überlegungen. Die wechselseitige Beeinflussung zwischen den Systemen der Wissenschaft, der Ökonomie und des Rechts wird anhand von Beschreibungen in der zeitgenössischen juristischen, volkswirtschaftlichen und technischen Fachliteratur analysiert. Ebenso werden die Rechtsprechung des Reichsgerichts, die publizierten Entscheidungen und internen Akten des Kaiserlichen Patentamts und des Reichsamts des Innern, die Akten des Deutschen Patentschutzvereins, die Dokumente über die internationalen Patentschutzkonferenzen und Akten aus Unternehmensarchiven ausgewertet. Dabei wird das Augenmerk auf die Frage gelegt, inwieweit das Zivilrecht und das sich entwickelnde Verwaltungsrecht zu Anpassungsleistungen gezwungen waren. Diese bezogen sich zum einen auf den zivilrechtlichen Eigentumsbegriff, zum anderen auf verfahrensorganisatorische Aspekte wie die Trennung von Anmelde- und Widerspruchsbehörden. Ein weiterer Punkt betraf die Bestrebungen zur Selbstregulierung der Verbände, welche auf deutscher wie internationaler Ebene verfolgt wurden. Schließlich wird untersucht, wie der Gesetzgeber, die Verwaltung und die Gerichte auf die Soziale Frage reagierten, welche auch auf die Rechtsstellung der angestellten Erfinder bezogen wurde.
Beliefs
(2006)
Reinventing Government and modernizing public administration is an important issue in public policy. There is a variety of reform strategies for achieving sustainable development and efficiency of public authorities, but until now, the proposed reforms have not been very successful. It is not surprising that meanwhile, trust in New Public Management partially vanished. Instead of having faith in the "economization" of public management, the question of values arises. In this book, the necessary change towards a Public Value Management (as a counter-movement in Europe against the merely economical way of modernizing public administration) is explained and reflected.
Die Modernisierung von Staat und Verwaltung bildet ein zentrales Thema in der Auseinandersetzung um die künftige Entwicklung der Bundesrepublik Deutschland und der Europäischen Union. Trotz einer breiten Diskussion einschlägiger Modernisierungsstrategien vor allem zur Effizienzsteigerung der öffentlichen Verwaltungen sind die vorgeschlagenen Reformansätze bislang nicht sonderlich erfolgreich gewesen. Das Vertrauen vieler Bürger in ein Neues Verwaltungsmanagement schwindet mehr und mehr. Statt dessen stellen sich entschiedene Fragen nach den sozialen und Wertgrundlagen der Modernisierungsprozesse. Das Buch greift diese Fragen auf; es setzt sich mit dem notwendigen Wandel zu einem wertegebundenen öffentlichen Management als Gegenbewegung zur "Ökonomisierungsstrategie" der Staatsmodernisierung in Europa unter Abgrenzung zu den anglo-amerikanischen Staaten auseinander.
Entwicklungsländer
(2006)
<b>Abstract</b>
Die englische Verfassung war während des 18. Jahrhunderts ein zentrales Thema des politischen Denkens und bestimmte die entsprechenden Debatten - in England selbst und ebenso in Frankreich und Deutschland. Nicht nur die politischen "Klassiker" diskutierten das englische System, auch viele weniger herausragende Autoren waren daran beteiligt. Der Autor zeichnet die Linien und Verästelungen dieses Diskurses nach und beleuchtet dessen geistesgeschichtliche Hintergründe. So standen am Beginn der Debatte weniger die großen Autoren der französischen Aufklärung, sondern die aus ihrer konfessionellen Notlage heraus anglophil argumentierenden Hugenotten. Während die Forschung bisher fast ausschließlich die aufgeklärte Anglophilie in den Blick genommen hat, zeigt die Studie darüber hinaus, dass dem positiven Image eine nicht minder bedeutende politische Englandkritik gegenüberstand.