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Institute
- Lehrstuhl für Politikwissenschaft (Univ.-Prof. Dr. Stephan Grohs) (13)
- Lehrstuhl für Öffentliches Recht, insbesondere deutsches und europäisches Verwaltungsrecht (Univ.-Prof. Dr. Ulrich Stelkens) (13)
- Lehrstuhl für Öffentliches Recht, insbesondere Europarecht und Völkerrecht (Univ.-Prof. Dr. Wolfgang Weiß) (12)
- Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Staatslehre und Rechtsvergleichung (Univ.-Prof. Dr. Dr. h.c. Karl-Peter Sommermann) (8)
- Lehrstuhl für Verwaltungswissenschaft, Staatsrecht, Verwaltungsrecht und Europarecht (Univ.-Prof. Dr. Mario Martini) (6)
- Lehrstuhl für vergleichende Verwaltungswissenschaft und Policy-Analyse (Univ.-Prof. Dr. Michael Bauer) (5)
- Lehrstuhl für Hochschul- und Wissenschaftsmanagement (Univ.-Prof. Dr. Michael Hölscher) (4)
- Lehrstuhl für Sozialrecht und Verwaltungswissenschaft (Univ.-Prof. Dr. Constanze Janda) (3)
- Lehrstuhl für Volkswirtschaftslehre, insbesondere Wirtschafts- und Verkehrspolitik (Univ.-Prof. Dr. Dr. h.c. Andreas Knorr) (2)
- Lehrstuhl für öffentliches Recht, insbesondere allgemeines und besonderes Verwaltungsrecht (Univ.-Prof. Dr. Jan Ziekow) (1)
Rechtsvergleichung
(2020)
Nachdem das Bundesverfassungsgericht 2010 über die Verfassungsmäßigkeit der Regelsätze in der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) entschieden hatte, wurde diskutiert, ob und inwieweit die Grundsätze der Entscheidung auf das AsylbLG übertragen werden können. Die Entscheidung zu den Leistungsabsenkungen bei Pflichtverletzungen nach §§ 31 ff. SGB II hat eine ähnliche Debatte ausgelöst. Hintergrund sind die Leistungseinschränkungen in § 1 a AsylbLG, die mit dem „Geordnete-Rückkehr-Gesetz“ verschärft worden sind.
Der Beitrag zeichnet zunächst die tragenden Erwägungen des Bundesverfassungsgerichts zur Zulässigkeit der Absenkung existenzsichernder Leistungen nach (A.) und gibt sodann einen systematischen Überblick über die Leistungsausschlüsse und Leistungseinschränkungen im
AsylbLG (B.), um daraus Schlussfolgerungen für die Verfassungsmäßigkeit der Leistungsein-schränkungen abzuleiten (C.).
Mit dem vorläufigen Abschluss des Dialogprozesses „Mitreden – Mitgestalten: Die Zukunft der Kinder- und Jugendhilfe“ Ende 2019 sprachen sich das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) und die Mitglieder der Arbeitsgruppe „Mehr Inklusion / Wirksames Hilfesystem / Weniger Schnittstellen“ für eine Stärkung der inklusiven Ausgestaltung der Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit aus. Wichtiger Teil dieser Reform sollen „Leistungen aus einer Hand“ sein, d. h. die Zusammenführung der Leistungen für Kinder und Jugendliche mit Behinderungen unter dem Dach der Kinder- und Jugendhilfe im Achten Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII). Der Bericht skizziert die grundsätzlichen Voraussetzungen für eine Verwaltungsumstellung hin zu Leistungen zur Entwicklung und Teilhabe und Erziehung.
Zentrale Eregbnisse der in den sechs Arbeitsmarktregionen durchegführten Unternehmehmensbefragung
(2020)
Im Rahmen der Diskussionsveranstaltung zum Projekt "Gleichwertige Lebensverhältnisse", an der Akteure aus Wirtschaft, Verwaltung und Wissenschaft teilgenommen haben, wurden die zentralen Ergebnisse der Unternehmensbefragung, die in den sechs Untersuchungsregionen durchgeführt wurde, vorgestellt.
Im Mittelpunkt der Befragung stand die Untersuchung der Stärken und Schwächen der Arbeitsmarktregionen, die Nutzung des Förderangebots sowie die Netzwerkaktivitäten der Unternehmen.
Die Veranstaltung diente dazu, die bisher gewonnenen Projektergebnisse vorzustellen und mit den Akteuren aus den jeweiligen Untersuchungsregionen zu diskutieren.
Vorstellung des Leitfadens "Stärkung der Geschlechtergerechtigkeit in der Normensetzung" zu in Deutschland und Europa angewandten Verfahren, Leitfäden und Instrumenten zur geschlechterdifferenzierten Gesetzesfolgenabschätzung und -evaluation. Der Leitfaden ist durch das FÖV im Auftrag des Deutsch-Chinesischen Programms Rechtskooperation der Deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) erstellt worden. Im Rahmen des deutsch-chinesischen Online-Workshops wurde er an die Rechtsarbeitskommission des Ständigen Ausschusses des Nationalen Volkskongresses übergeben.
Datengetriebene Forschung gehört zu den wichtigsten Hoffnungsträgern der Medizin. Sie bewegt sich in einem Spannungsfeld zweier konfligierender Pole: Einerseits sind Gesundheitsdaten in besonderem Maße schutzbedürftig (vgl. Art. 9 Abs. 1 DSGVO). Anderseits ist die Medizinforschung auf eine Privilegierung ihrer Datenverarbeitungen angewiesen, um ihre Ziele wirksam erreichen zu können. Wie sich dieser Antagonismus auflösen lässt, damit Big Data auch im Forschungsbereich sein Potenzial voll entfalten kann, ohne zugleich den Einzelnen als gläsernen Patienten seiner Intimsphäre zu berauben, gehört zu den offenen Rätseln unserer Zeit. Das „Digitale-Versorgung-Gesetz“ (DVG) schafft unterdessen Fakten. Es macht die Daten der gesetzlichen Krankenversicherungen für die Forschung zugänglich: Sämtliche Abrechnungsdaten fließen künftig über ein zentrales Forschungsdatenzentrum der Wissenschaft zu. Für die einen ist das ein längst überfälliger Schritt in Richtung einer digitalen Gesundheitsvorsorge. Für die anderen opfert der Gesetzgeber damit den Datenschutz auf dem Altar der Innovationsgläubigkeit, um einer unreflektierten Technikeuphorie zu huldigen.
Es kommt nicht allzu häufig vor, dass die traditionsgeprägten christlichen Großkirchen mit institutionellen Innovationen auf sich aufmerksam machen. Genau dies ist jedoch im kirchlichen Datenschutzrecht geschehen: Gestützt auf ihr verfassungsrechtliches Selbstbestimmungsrecht haben die Evangelische Kirche in Deutschland und die römisch-katholischen Diözesen erstmals einen eigenen Rechtsweg für datenschutzrechtliche Streitigkeiten eröffnet. Wie sich die kirchliche Datenschutzgerichtsbarkeit zu den unionalen Rechtsschutzvorgaben des Art. 91 i.V.m. Art. EWG_DSGVO Artikel 78 und EWG_DSGVO Artikel 79 DSGVO verhält, ist noch offen.
Proportionaliteit
(2020)
This note aims to provide a short critical definition of the principle of proportionality as it is used in the EU procurement (in Dutch).
Automatisch erlaubt?
(2020)
Die Autorengruppe um Prof. Dr. Mario Martini zeigt in unserer Studie „Automatisch erlaubt? Fünf Anwendungsfälle algorithmischer Systeme auf dem juristischen Prüfstand“, dass der bestehende deutsche Rechtsrahmen und übergreifende europäische Regelungen wie die Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) dem Einsatz von Algorithmen bereits klare Grenzen setzen.
Neben Beispielen aus dem Hochschulsektor analysieren die Autoren Fälle aus dem Polizei- und Gerichtswesen sowie zu sozialen Netzwerken und zeigen auf, dass insbesondere jene Anwendungsfälle, die mit personenbezogenen Daten gespeist vollautomatisierte Entscheidungen treffen, nicht ohne Weiteres auf Deutschland übertragen werden können.
This note aims to provide a critical defintion of "sustancial changes" in the sense of the EU 2014/24 Directive on public procurement. (in Dutch)
The market for voluntary carbon offsets, i.e. those outside the strictly regulated Kyoto framework for tradable carbon emission permits, is growing with a vengeance. With only six such organisations in the business in 2000, their number has virtually skyrocketed to more than 232 commercial as well as not-for-profit outfits today – the vast majority of which entered the trade only after 2005. This trend has not eluded the world of commercial aviation. By contrast, starting in the early millennium years, voluntary carbon-offsetting schemes were appeared to have become a serious concern for the top management of some of the world’s leading airlines. Carriers as diverse as Air Canada, British Airways, Ethiopian Airways, Qantas (incl. its subsidiaries QantasLink and Jetstar), Continental, Cathay Pacific, Japan Air Lines, Air France/KLM, the SAS Group, EasyJet and Virgin Blue, to name just a few, then began to actively encourage their passengers to pay for the ‘neutralising’ services of select carbon offset providers on top of the ticket price whenever they book a flight. Finally, also some large online travel agencies such as Expedia and Travelocity as well as leading car rental companies (AVIS) opted to invite their customers to purchase carbon offsets. However, as this chapter will demonstrate, both the economic efficiency and ecological effectives of voluntary carbon offsetting as a tool to address the challenge of climate change appear very limited.
Nordkorea ist eine der letzten verbliebenen Zentralverwaltungswirtschaften der Welt. Das Regime überstand selbst den wirtschaftlichen und politischen Kollaps der Sowjetunion – seines damaligen Haupthandelspartners - nicht nur politisch unbeschadet, sondern auch, zumindest offiziell, ohne grundlegende Änderungen am bestehenden Wirtschaftssystem - wenn auch um den Preis eines schweren Anpassungsschocks, der sich Mitte der 1990er auch in einer schweren Hungersnot manifestierte. Außenpolitisch befindet sich das Land seit Ende des Koreakrieges (1950-1953) offiziell noch immer im Kriegszustand mit Südkorea. Abgeschlossen wurde am 27. Juli 1953 vom Chinese-North Korea Command (der Korea-nischen Volksarmee und der Freiwilligenarmee des Chinesischen Volkes) und dem United Nations Command (der multinationalen Militärstreitmacht unter Führung der USA, die im Koreakrieg auf Seiten Südkoreas kämpfte) lediglich ein Waffenstillstandsabkommen als Zwischenschritt zu einer noch immer nicht erreichten abschließenden Friedensvereinbarung. Mit Beginn des Koreakriegs am 25. Juni 1950 wurde Nordkorea wirtschaftlichen Sanktionen unterworfen, die seither nicht aufgehoben wurden. Das damals von den USA verhängte Handelsembargo wurde nach dem Ausstieg Nordkoreas aus dem Atomwaffensperrvertrag im Januar 2003 und der (offiziellen) Aufnahme eines eigenen Nuklearwaffenprogramms durch mehrere Resolutionen des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen zwischen 2006 und 2017 erheblich ausgeweitet. In den letzten beiden Jahren ließ sich jedoch gewisse politische Annäherung zwischen Nord- und Südkorea beobachten, die nicht zuletzt auf die Bereitschaft Donald Trumps zurückzuführen ist, als erster US-amerikanischer Präsident ein Gipfeltreffen mit einem Staatsoberhaupt Nordkoreas zu absolvieren, das am 12. Juni 2018 in Singapur stattfand; ein Folgegipfel wird derzeit auf höchster diplomatischer Ebene vorbereitet. Zugleich haben sich die offiziellen Kontakte zwischen den Staatsoberhäuptern Nordkoreas und Südkoreas deutlich intensiviert. Sichtbare Ergebnisse waren deren gemeinsame Panmunjom-Erklärung vom 27. April 2018 sowie die gemeinsame Erklärung von Pjöngjang vom 19. September 2018. In beiden Dokumenten wurde neben der Entnuklearisierung der koreanischen Halbinsel, der Aufstellung gesamtkoreanischer Mannschaften bei wichtigen internationalen Sportwettbewerben und der gemeinsamen Bewerbung um die Sommer-olympiade 2032 auch der Ausbau der wirtschaftlichen Zusammenarbeit vereinbart. Demgegenüber scheinen sich die wirtschaftliche und humanitäre Lage Nordkoreas kontinuierlich weiter zu verschlechtern. So warnte die Regierung im Februar 2019 die Vereinten Nationen vor einer anstehenden Hungersnot und erklärte, dass dem Land 1,4 Millionen Tonnen Nahrungsmittel benötige. Zugleich wurden die der Bevölkerung zugeteilten Essensrationen von 550 Gramm pro Tag auf nur mehr 300 Gramm nahezu halbiert. Vor diesem Hintergrund widmet sich die vorliegende Abhandlung dem Wirtschaftssystem und der wirtschaftlichen Entwicklung Nordkoreas.
Zwischen Vermummungsverbot und Maskengebot: die Versammlungsfreiheit in Zeiten der Corona-Pandemie
(2020)
Die Corona-Pandemie versetzt das grundrechtliche Ordnungsgefüge in einen Ausnahme-zustand. Nicht zuletzt die Versammlungsbehörden sehen sich vor schwierige Entscheidungen gestellt. Die verfassungs-, versammlungs- und infektionsschutzrechtlichen Grenzen, denen Versammlungsbeschränkungen unterworfen sind, haben sie dabei nicht immer respektiert.
E-Leadership
(2020)
- La conception allemande du contrat administratif
- Le contrat administratif en théorie et le contrat administratif en pratique
- Le contrat administratif comme «Lebensgefühl» et le contrat administratif comme moyen d’action de l’administration
- Le contrat administratif comme alternative inachevée à l’acte administratif unilatéral
- «Pacta sunt servanda», le principe de légalité et la sécurité juridique
The article presents a project on "Pan-European General Principles of Good Administration" funded by the German Research Foundation and its first results. This project is about the work of the Council of Europe in the realm of administrative law and its impact on the administrative law of its Member States.
Alle Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare stehen vor der Frage, bei welchen Einrichtungen die Stationen des juristischen Vorbereitungsdienstes am besten verbracht werden sollten. Mit Blick auf die Zweite Staatsprüfung ist die Entscheidungsfindung meist von dem Zwiespalt geprägt, ob die Chance genutzt werden soll, Praxiserfahrung zu sammeln, oder besser eine Station gewählt wird, die (auch) Zeit für die Examensvorbereitung lässt. Dabei sollte allerdings nicht aus den Augen verloren werden, dass es auch eine Möglichkeit gibt, sich praxisnah über die Rechtswissenschaft hinaus weiter zu bilden und dies mit gezielten Kursen zur Examensvorbereitung zu verbinden: eine Station an der Deutschen Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer, um das von ihr angebotene verwaltungswissenschaftliche Ergänzungsstudium zu absolvieren.
Onderaanneming
(2020)
This note aims to provide a short critical assessment of the regulation of supply chain in EU procurement (in Dutch).
In this paper, the 2015/16 budgetary effects of refugee immigration in Germany are analyzed. The Public sector spends billions of Euros to accommodate and supply refugees and to integrate those into the labor markets who have a perspective for a permanent or even medium-term residence permit. In case of a successful integration, we can expect flow backs in the form of income tax revenues and social security contributions. The costs and financial benefits of several types of refugees are modelled and – weighted with the number of cases – added to a public sector ‘financial balance’. Financial ‘profitability’ depends on labor market integration, the volume of labor participation and the future income earned, which depends on qualification, education and training. The levels of government will experience diverging cost-benefit balances. They will only receive future flow backs in the form of their share in the income tax revenues if refugees find jobs within their territories. Administrative efforts should concentrate on a successful labor market integration of refugees and no longer continue the policy of preventing them from entering the labor market for many years and thereby making them heavily dependent on public transfer payments.
Dieser Rechtsprechungsbericht ist – wie die übrigen im selben Heft veröffentlichten Beiträge – aus einem Vortrag hervorgegangen, der auf den 11. Speyerer Tagen zum Friedhofs- und Be-stattungsrecht (12.und 13.09.2019) gehalten wurde. Er schließt an den Bericht aus dem Vorjahr von Tade Matthias Spranger an und umfasst damit primär den Zeitraum zwischen September 2018 und September 2019, bezieht aber auch einige Entscheidungen aus dem ersten Halbjahr 2018 ein.
It is an open question what impact public governance reforms have had in the MENA (Middle East and North Africa) region, which is challenged by domestic transformative societal developments as well as by transformational pressures from abroad. To assess their differential impact, the article first revisits the legacies that characterize the public administrative systems of the MENA region. Then, using data from the newly-developed Arab Administrative Elites Survey, it taps into the images and aspirations of public governance insiders as regards crucial public sector values. According to this data, the reforms aim to increase efficiency and to bring public administrations closer to the people. Arguably, reforms in MENA public governance converge, though from a relatively low level, with the direction of global standards of public management.
The book explores the impact of WTO law on domestic regulatory autonomy. It identifies and critically analyses the mechanisms working in WTO law that cause increasing interferences with domestic law and thus restrain the regulatory autonomy of the WTO members. The book proposes ways how WTO law be conceptualized to enhance the policy space of WTO members. Therefore, the book demonstrates the flexibilities in interpreting and applying WTO core principles and provisions and explores interpretive and institutional conceptions that could serve as a pathway of allocating greater policy leeway to WTO members.
The analyses presented address the disturbing observation that even though WTO law appreciates the regulatory leeway of WTO members in several provisions across agreements, the WTO judiciary´s case law, but also other governance mechanism active in the WTO appear to narrow down the WTO members´ regulatory autonomy and to considerably limit the space for domestic policy choices. Wide spread, even scholarly perception of the WTO, and most recently the Trump administration blame the WTO, in particular its dispute settlement branch, for being biased towards free trade and unduly restraining even legitimate domestic policies, and voiding the domestic policy space needed for addressing societal concerns and global problems. A closer look at the development of GATT/WTO law, however, reveals that, in GATT era, panels were aware of the effect their interpretations had on domestic policy space, and that some of the more recent WTO dispute settlement reports show attempts to expand WTO member´s leeway again. These observations are the starting point for an indepth analysis of the different mechanisms present in WTO law which impact on domestic regulation.
Künstliche Intelligenz soll die Wirtschaft revolutionieren, den Staat effizienter machen und der digitalen Verwaltung unter die Arme greifen. Doch was ist KI eigentlich? Wie unterscheidet sie sich von herkömmlichen Computerprogrammen? Wie sollten Staat und Recht auf das Phänomen reagieren? Der Vortrag gibt einen Überblick über einige Erkenntnisse aus dem Forschungsprojekt „Künstliche Intelligenz als Regulierungsaufgabe“ des Programmbereichs „Digitalisierung“ am FÖV Speyer.
Der Vortrag fand in zwei Teilen statt: Zunächst ging es um "Blockchain Technology in public administration? Regulatory, technological and organizational challenges of decentralized IT-systems" und dann um "Artificial Intelligence and the Law", jeweils mit anschließender Diskussion. Im Anschluss an den Vortrag kam es zu mehreren Gesprächen mit der Gruppe, die sich im Trendseminar mit Regulierungsfragen auseinandersetzte.
Nach dem sich die Rechtslage um die Einwilligung in die Nutzung von Cookies vor allem nach den Entscheidungen des EuGH (Planet49) und BGH (Cookie-Einwilligung II) scheinbar aufgeklart hat, sind die Datenschutzbehörden der Länder nun einen Schritt in Richtung Kontrolle gegangen. Im Rahmen eines koordinierten Vorgehens haben zehn Aufsichts-behörden Fragebogen an in ihre Zuständigkeit fallende Mediendienste versendet. Die Aufsichtsbehörden wollen über den Einsatz von Tracking-Tools Auskunft erhalten. Ziel ist es, deren Rechtmäßigkeit beurteilen zu können. Ein wesentlicher Bestandteil hiervon ist die Bewertung der Wirksamkeit der Einwilligungen der NutzerInnen in Cookies und Tracking.
Die Diskussion zu verhaltenswissenschaftlichen Erkenntnissen und Recht (Behavioral Law and Economics) dreht sich um zwei Fragen: die Grenzen des Einsatzes verhaltenswissen-schaftlicher Regulierungsinstrumente (Nudging) sowie die Kritik an etablierten Regulierungs-konzepten, insbesondere dem Informationsmodell. Dark Patterns rufen eine dritte Frage auf den Plan: der Schutz vor der Ausnutzung von Verhaltensanomalien durch Private. Der Beitrag ordnet dieses neue Phänomen (verhaltens-)ökonomisch sowie rechtlich ein. Er entwickelt Grundlinien zum verfassungsrechtlich erforderlichen Autonomieschutz sowie einer regulatorischen Antwort auf Dark Patterns.
Künstliche Intelligenz ist in aller Munde. Auch Juristen beschäftigen sich mit ihrer Regulie-rung. Aber was ist künstliche Intelligenz überhaupt? Handelt es sich wirklich um eine neue Erscheinung? Welche Grundrechte und Rechtsmaterien sind betroffen, mit welchen anderen Technologien kann die Regulierung künstlicher Intelligenz verglichen werden, und welche Regulierungsvorschläge gibt es. Schließlich noch die ganz große Frage: Soll der Staat über-haupt regulieren, und kann er es?
The regulation of blockchain is not easy. Many lawyers are curious about the technology but do not understand it. Then the technology offers many advantages - but what are its dis-advantages? Which issues need to be regulated legally and which do not? Can the state even do that? Who is better suited for this? How must lawyers change their thinking and work to get a grip on such new technologies?