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- Lehrstuhl für Volkswirtschaftslehre, insbesondere Wirtschafts- und Verkehrspolitik (Univ.-Prof. Dr. Dr. h.c. Andreas Knorr) (2)
- Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Staatslehre und Rechtsvergleichung (Univ.-Prof. Dr. Dr. h.c. Karl-Peter Sommermann) (2)
- Lehrstuhl für Verwaltungswissenschaft, Staatsrecht, Verwaltungsrecht und Europarecht (Univ.-Prof. Dr. Mario Martini) (1)
Nomos Verlagsgesellschaft, Baden-Baden 1996/1997. 807 Seiten. brosch. DM 98,- ISBN 3-7890-4620-5
Die deutsche öffentliche Verwaltung hat in den letzten beiden Jahrzehnten tiefgreifende Veränderungen erfahren und sieht sich weiterhin mit zahlreichen Herausforderungen konfrontiert: Die friedliche Revolution im Osten Deutschlands ermöglichte die Transformation einer vormals real-sozialistischen Staatsbürokratie in eine rechtsstaatliche Verwaltung. Im Zuge der Wiedervereinigung und der veränderten Rahmenbedingungen der 90er Jahre wird eine >>Verschlankung<< des öffentlichen Sektors mit immer größerem Nachdruck gefordert. Die gegenwärtige, prekäre Finanzlage der öffentlichen Haushalte verschärft diese Forderung zusätzlich. Eine dritte, neuartige Herausforderung besteht in der zunehmenden Europäisierung und Internationalisierung der deutschen Verwaltung.
Diese vollständig überarbeitete Neuauflage des 1981 erschienen Sammelbands beleuchtet in vierzig Beiträgen aus Wissenschaft und Praxis einerseits Bereiche der Stabilität und Kontinuität innerhalb der deutschen Verwaltung. Die Autoren gehen aber auch ausführlich auf die Veränderungsnotwendigkeiten und Modernisierungspotentiale ein, die sich aus den genannten Herausforderungen der Gegenwart ergeben.
Inhaltsverzeichnis
I. Grundlagen
1. Öffentliche Verwaltung im vereinigten Deutschland
Klaus König, Speyer
2. Geschichte der öffentlichen Verwaltung
Thomas Ellwein, Konstanz
3. Verfassungsrahmen der öffentlichen Verwaltung
Peter Badura, München
4. Verwaltung im gesellschaftlichen und ökonomischen Umfeld
Carl Böhret/Götz Konzendorf, Speyer
5. Verwaltungsreformen
Wolfgang Seibel, Konstanz
II. Aufbau
1. Staatsaufbau und Verwaltungsterritorien
Frido Wagener /Willi Blümel, Speyer
2. Aufbau der Bundesverwaltung
Volker Busse, Bonn
3. Aufbau der Landesverwaltung
Martin Frank, Karlsruhe
4. Verflechtung der Verwaltungsebenen
Arthur Benz, Halle
5. Innenaufbau der Verwaltungsbehörden
Horst Müller, Bayreuth
III. Verselbständigung
1. Verfassung der kommunalen Selbstverwaltung
Franz-Ludwig Knemeyer, Würzburg
2. Verwaltung der großen Städte
Jochen Dieckmann, Köln
3. Verwaltung des ländlichen Raumes
Günter Seele, Bonn
4. Selbstverwaltung außerhalb der Kommunalverwaltung,
insbesondere: Selbstverwaltung in der Sozialversicherung
Dieter Schimanke, Magdeburg
5. Verwaltung zwischen staatlichem und privatem Sektor
Gunnar Folke Schuppert, Berlin
6. Die öffentlichen Unternehmen Deutschlands
Achim von Loesch, Frankfurt
IV. Aufgaben
1. Aufgaben und Aufgabenverteilung
Werner Thieme, Hamburg
2. Öffentliche Dienstleistungen
Dieter Grunow, Duisburg
3. Aufgabenentwicklung und Aufgabenkritik
Hans Peter Bull
V. Steuerung
1. Gesetzes- und Rechtsbindung der Verwaltung
Eberhard Schmidt-Aßmann, Heidelberg
2. Planung in Regierung und Verwaltung
Klaus-Eckart Gebauer, Mainz
3. Räumliche Planung
Gottfried Schmitz, Mannheim
4. Haushalts- und Finanzplanung
Klaus Lüder, Speyer
VI. Entscheidung
1. Entscheidungen in der öffentlichen Verwaltung
Bernd Becker, Neubiberg
2. Verfahren der Verwaltungsentscheidung
Karl-Peter Sommermann, Speyer
3. Entscheidungshilfen und Datenverarbeitung
Heinrich Reinermann, Speyer
VII. Personal
1. Die Gliederung des öffentlichen Dienstes
Helmut Lecheler, Berlin
2. Die Situation des öffentlichen Dienstes
Helmut Klages, Speyer
3. Führungspositionen in der Verwaltung
Franz Kroppenstedt/Kai-Uwe Menz, Bonn
4. Personalwirtschaft
Gottfried Herbig, Bonn
5. Aus- und Fortbildung für den öffentlichen Dienst
Christoph Hauschild, Bonn
VIII. Leitung
1. Leitungsorganisation der Verwaltung
Manfred König, Stuttgart
2. Personalführung in der Verwaltung
Rudolf Fisch, Speyer
3. Neue Ansätze der Führung und Leitung
Christoph Reichard, Berlin
IX. Kontrolle
1. Netzwerk der Verwaltungskontrolle
Günter Püttner, Tübingen
2. Kontrolle der Verwaltung durch Verwaltungsgerichte
Hans Joachim von Oertzen/Christoph Hauschild, Bonn
3. Verwaltungskontrolle durch Rechnungshöfe
Hedda Czasche, Frankfurt/M.
X. Internationalität
1. Die Internationalität der öffentlichen Verwaltung
Heinrich Siedentopf, Speyer
2. Die deutsche Verwaltung in der Europäischen Union
Georg Ress/Jörg Ukrow, Saarbrücken
3. Verwaltungszusammenarbeit in der Entwicklungspolitik
Franz Thedieck, Berlin
XI. Autorenbiographien
XII. Schlagwortverzeichnis
Der funktionale Zusammenhang von Verwaltungsverfahren und Verwaltungsprozeß ist kein unbekanntes Thema in der rechts- und verwaltungswissenschaftlichen Diskussion. Gleich-wohl lohnt sich die erneute Beschäftigung damit in einer Zeit, in der aus mancherlei Gründen die Modernisierung von Staat und Verwaltung aktuell geworden ist. Denn die strukturelle Modernisierungspolitik und -gesetzgebung intendiert einen Wandel der Staatsfunktionen, in den sich auch die Rechtsprechung eingebettet sieht. Dabei geht es einerseits und im Verhält-nis zur Verwaltung wie zum Bürger darum, den Verwaltungsrechtsschutz zu "beschleunigen" und die Verwaltungsgerichtsbarkeit zu "entlasten". Auf der anderen Seite und komplementär zur diesbezüglichen Reform des Verwaltungsprozeßrechts steht der Versuch, das für das Ver-waltungshandeln und -verfahren zur Effizienzverbesserung entwickelte "Neue Steuerungs-modell" auf den gerichtlichen Entscheidungsprozeß und die Gerichtsorganisation zu über-tragen.
Die im folgenden abgedruckten Tagungsbeiträge untersuchen jeweils, wie im Wandel der Staatsfunktionen das Gegenseitigkeitsverhältnis von Bürger, Verwaltung und Verwaltungs-gerichtsbarkeit prozessual sowie in der Aufbau- und Ablauforganisation neu zu bestimmen ist. Dazu galt es, einschlägigen Hinweisen aus dem Polizei-, Wirtschaftsverwaltungs-, Umwelt- und Sozialrecht unter Berücksichtigung der Verwaltungspraxis nachzugehen.
Verwaltungsprozessrecht
(1997)
Die in diesem Band enthaltenen Texte entstanden in lockerer Reihenfolge in den Jahren 1994 bis 1996. Sie repräsentieren eine Auswahl aus den Dingen, die ich während dieser Zeit verfaßt habe. Anlässe waren empirische Erhebungen, Tagungen, Workshops, oder auch einfach Beobachtungen über den Gang der Verwaltungsreform. Was diese Texte eint, ist zweierlei: Erstens eine grundsätzliche Bejahung der Verwaltungsmodernisierung und eine aktive Hinwendung zu ihrer Unterstützung; zweitens aber auch eine kritische Infragestellung aktueller Entwicklungen, die gut gemeint sind, mit denen aber manchmal auch die Ziele der Reform ungewollt verfehlt und infrage gestellt werden. Die Verwaltungsmodernisierung in Deutschland ist eine Praktikerbewegung, in welche sehr viel Unternehmungsgeist und Experimentierfreude einfließt, die aber auch stark von der Pragmatik des Augenblicks beeinflußt wird. Das Großartige an dieser Bewegung ist ihre spontane Dynamik. Ihre Schwachstelle ist bisher noch ihre mangelnde Fähigkeit, aus der sich vor Ort anhäufenden Reformerfahrung auf eine systematische Weise Lerneffekte abzuleiten. Soll diese Bewegung nachhaltig sein, dann muß diese ihre Schwachstelle geschlossen werden. Der Wille hierzu muß von innen kommen. Von außen können hierbei allerdings Unterstützungen geleistet werden. Sie bestehen in vergleichenden Beobachtungen, wie auch in der begleitenden "Evaluation" von Konzeptentwicklungen, Prozessen und Ergebnissen. Der nachdrücklichste Ansatz in dieser Richtung wurde bisher von den Speyerer Qualitätswettbewerben geliefert, die von Hermann Hill und mir als ein "Selbstbewertungs"-Unternehmen initiiert und organisiert wurden. Der vorliegende Band liefert im Windschatten solcher Großereignisse Sondierungen, Anmerkungen, Exzerpte und Analysen, die den Finger auf Probleme legen, mit denen ich mich als "außenstehender Beobachter" von Fall zu Fall konfrontiert sah, die aber gleichzeitig auch um Lösungsvorschläge bemüht sind. Das Credo ist, daß die Verwaltungsmodernisierung gelingen muß und daß alles getan werden muß, um sie an den gefährlichen Kurven, die sie zurücklegen muß, vor dem Absturz zu beJaen, so daß sie sich ihrem Ziel fortwährend annähern kann.
Duncker & Humblot, Berlin 1997. 301 Seiten. brosch. DM 98,- ISBN 3-428-09120-5
Das Forschungsprojekt widmet sich der einzelbetrieblichen Innovationsförderung in der einzelbetrieblichen Innovationsförderung in der Form der finanziellen Unterstützung innovativer Entwicklungsvorhaben durch staatliche Zuwendungen für kleine und mittlere Unternehmen. Ziel der Arbeit war es, Auswahlmechanismen zu identifizieren, mit deren Hilfe es Institutionen der Wirtschafts- und Innovationsförderung gelingt, zwischen förderwürdigen und nicht förderwürdigen Entwicklungsvorhaben zu unterscheiden. Um solche Auswahlmechanismen zu identifizieren, wurde ein Förderprogramm des Landes Baden-Württemberg als Beispiel für die Förderpraxis der Länder genauer untersucht. Zuvor hatte eine bundesweite Erhebung bei den Wirtschaftsministerien der Länder ergeben, daß fast alle Länder vergleichbare Förderprogramme für kleine und mittlere Unternehmen anbieten.
In ihrem Kern basiert die Untersuchung auf der Auswertung von Förderakten zu Anträgen aus dem baden-württembergischen C I-Programm, für die zwischen 1987 und 1991 bearbeitet wurden. Den Zugang zu diesem sensiblen Datenmaterial ermöglichten die geförderten Unternehmen durch ihre Zustimmung zur Akteneinsichtnahme sowie die Landeskreditbank Baden-Württemberg und das Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg. Ergänzt wurde die empirische Basis durch Unterlagen aus dem Archiv des Regierungsbeauftragten für Technologietransfer, durch Interviews mit Vertretern der genannten Institutionen sowie durch eine Recherche in der Patentdatenbank des Deutschen Patentamtes.
Als Ergebnis läßt sich festhalten, daß die Beteiligten des Begutachtungs- und Entscheidungsprozesses eine eindrucksvolle Bandbreite an inhaltlich verschiedenen Vorhaben im Untersuchungszeitraum bearbeiten. Ihr Hauptaugenmerk legen sie dabei auf unmittelbar vorhabensbezogene Fragen bezüglich der Neuheit und den Realisierungschancen in technischer Hinsicht. Grundlage der einzelnen Stellungnahmen, die sich der Einschätzung der technischen und wirtschaftlichen Erfolgsaussichten der Vorhaben und der Beurteilung der wirtschaftlichen und finanziellen Unternehmenssituation widmen, ist weitestgehend die Expertise der befragten Experten. Objektivierende Datenquellen wie z.B. Literatur- und Patentdatenbanken werden nicht genutzt. Die Zielgruppe der kleinen und mittleren Unternehmen mit spezifischen Schwierigkeiten etwa bei der Kapitalbeschaffung für innovative Entwicklungsvorhaben wird überwiegend erreicht. Bemerkenswert ist, daß es gelingt, einer größeren Zahl an Unternehmen, die sich bislang nicht mit FuE-intensiven Produkten und Verfahren beschäftigt haben, den Zugang zu höherwertiger und FuE-intensiver Technik zu erleichtern. Da jedoch auch eine ganze Reihe gegenteiliger Beispiele identifiziert werden können, liegt der Schluß nahe, daß die Beteiligten des Begutachtungs- und Entscheidungsprozesses von einem stark antragstellerbezogenen Innovationsbegriff ausgehen und die absolute Innovationshöhe eines Vorhabens, also dessen technologische Position im Vergleich zum Stand der Technik, im Entscheidungsprozeß geringere Priorität besitzt. Der Entscheidungsprozeß selbst erweist sich nach dem Bild, das die Förderakten vermitteln, sowohl intern zwischen den Beteiligten des Entscheidungsprozesses als auch extern zwischen den Beteiligten und den Antragstellern als häufig intransparent; Entscheidungsgrundlagen und Kommunikationskanäle können nur teilweise nachvollzogen werden. Da hinzukommt, daß die Abschlußberichte der Geförderten nur in etwa einem Drittel der Fälle von einem eindeutigen wirtschaftlichen Erfolg der Vorhaben sprechen, werden abschließend Empfehlungen zur Optimierung der Entscheidungsfindung und Projektförderung entwickelt.
This research report presents the results of an international mail survey on the implementation strategies of innovative and modernizing public organizations in Germany, Great Britain and the U.S. The aim of the survey was to discover country-specific differences in the implementation of administrative modernization in various areas of modernization.
The survey was undertaken in 1996 among former quality award participants of German, British and American national quality awards. The data collected include organizational level responses from 400 different well-performing public organizations. A first data analysis shows that British public organizations are the most managerialist ones, American public organizations take a medium position and German public organizations are behind in most modernization areas. For most modernization strategies, the Anglo-American hypothesis proved to be a valid assumption, which means that British and American implementation strategies are more similiar than German and American strategies of administrative modernization.
The study starts with an extensive discussion various theoretical and methodological issues in the context of comparative 'New Public Management'. The following chapter is devoted to empirical issues involved with the use of quality awards as a source of empirical data. In accordance with the structure of this study, a two-level comparative analysis, the study proceeds to analysize contextual macro-level variables before it jumps into the empirical subgroup analysis of the survey data on modernization strategies. Last, but not least, the study concludes with hypothesis testing and by producing some tentative qualitative and quantitative country-specific profiles of administrative modernization.
The research report is written in English. A modified German version of this research report will be published in early 1998 in the series 'die innovative Verwaltung' by Raabe-Verlag, Stuttgart et al.
Kluwer Law International, London/The Hague/Boston 1997. 382 pp. US$ 143.00 GBP 90.00 ISBN 90-411-0685-5
Translated from the German
This work analyzes the options and powers which exist at Community level for taking action in the sphere of 'culture', which is defined as education, science and culture in its narrower sense, and covers the question of the EC´s cultural jurisdiction.
The definition of culture underlying this work has two functions: firstly, from the point of view of form, it narrows down the subject-matter under investigation and, secondly, it characterizes that subject-matter, substantively, as the area covered by those manifestations of life in society which cannot be measured by the yardstick of economic efficiency - a characterization which links together the three areas making up the field of culture: education, science and culture in the narrower sense.
Individual aspects of the EC´s cultural jurisdiction have previously been covered in varying degrees of detail in the literature, prompted by decisions of the Court of Justice or the adoption of legislation by the Community institutions. Particular attention has been paid to the question of the EC´s powers in the field of broadcasting. General investigations encompassing the various individual problems and the principles of the relationship between culture and EC law are always readily available and some lack the necessary depth because of their approach. This study attempts to fill the gap which has been found to exist in the literature on European Community law. This book is an English version ot the author´s doctoral thesis, which was awarded the Wolters Kluwer Award of 1993. In order to consider the changes brought about by the Maastricht Treaty, the author has added a section on the Treaty on European Union, which originally appeared in German as Die kulturelle Dimension im Vertrag über die Europäische Union in the magazine Europarecht (EuR 1995, 349-376).
CONTENTS:
Introduction. 1: The Cultural Dimension in the Treaty on European Union. A. Introduction. B. Survey of the Changes Brought About by the Treaty. C. The Objective of the Maintenance and Development of the acquis communautaire. D. Classification of the New Provisions within the Treaty Structure. E. Individual Aspects of the New Provisions. 2: Community Practice in the Cultural Sphere. A. The Field of Education. B. The Field of Science. C. The Cultural Sphere in the Narrower Sense. 3: Individual Aspects of Community Law in the Field of Culture. A. The Field of Education. B. The Field of Culture in the Narrower Sense. 4: Principles and Potential Development of Community Law in the Cultural Field. A. Community Competence in the Cultural Field. B. The Community Law Framework for National Cultural Policy. C. The Legal Significance of Individual Forms of Action in the Cultural Field. D. Possible Developments in Community Law in the Cultural Field. Bibliography.
Petra Bülow Verlag, Rothenburg o.Tbr. 1997. 244 Seiten. brosch. DM 92,- ISBN 3-925185-11-9
Die Dissertation prüft, ob die Bestandskraftlehre reformbedürftig ist. Zunächst wird der Untersuchungsgegenstand nach Maßgabe des überkommenen Sprachgebrauchs sowie seiner Wirkungen vorgestellt. Mit Blick auf die Wirkungen der Bestandskraft eines Verwaltungsaktes unterscheidet man das Aufhebungs- und das Abweichungsverbot. Die Arbeit begreift das Abweichungsverbot als Bindungswirkung. Sie analysiert deren Begründung und Qualität und differenziert dabei zwischen objektiver und subjektiver Bindungswirkung. Auf die Konkurrenz zwischen parallelen Anlagengenehmigungen und die daraus folgenden Probleme geht die Untersuchung in einem eigenen Abschnitt ein.
Daran anschließend widmet sich die Dissertation dem Reformbedarf. Eine Neugestaltung der Bestandskraftlehre muß die Beseitigung von Regelungsdefiziten oder -mängeln zum Ziel haben. Ausgangspunkt ist die Frage, welche Aufgaben diese Doktrin erfüllt. Die Aufhebungsregeln stellen ein komplexes Konfliktschlichtungsprogramm dar. Sie müssen verschiedene Interessen entsprechend ihrer materiell-rechtlichen Grundlage differenziert in die Entscheidung über die Aufhebung eines Verwaltungsaktes miteinbeziehen. Diese berührt das Prinzip der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung, die Interessen des Adressaten und der Öffentlichkeit sowie schließlich die Interessen des Drittbetroffenen. Die betroffenen Interessen können im einfachen Recht oder gar im Verfassungsrecht wurzeln und verschiedene Ziele verfolgen. Dazu kann neben der Aufhebung des Verwaltungsakts ebenso sein Bestand oder eine Entschädigung gehören. Die Arbeit erforscht, inwieweit diesen einzelnen Interessen durch die Normstrukturen der Aufhebungsregeln entsprochen wird. Die besonderen Probleme, die eine Veränderung der Sach- und Rechtslage bei einem Verwaltungsakt mit Dauerwirkung aufwirft, bilden den Gegenstand eines eigenen Kapitels.
Die Dissertation schließt mit einer Untersuchung der Abgrenzung und Verhältnisbestimmung der Aufhebungsregeln untereinander. Deren Anwendungsbereich ist sowohl horizontal wie auch vertikal abzugrenzen. Die Schlüsselnorm für die Bestimmung des horizontalen Verhältnisses zwischen den unterschiedlichen Aufhebungsregeln verkörpert § 1 des Verwaltungsverfahrensgesetzes des Bundes. Diese Vorschrift bringt erhebliche Auslegungsprobleme mit sich. Das Verhältnis landesrechtlicher Normen zu den bundesrechtlichen Aufhebungsregeln ist dagegen von der Verfassung selbst geprägt. Im Ergebnis stellt die Arbeit erhebliche Defizite der Bestandskraftlehre bei der Verwirklichung der widerstreitenden Interessen fest und weist einen Reformbedarf - insbesondere in Ansehung der Interessen des Drittbetroffenen - nach.
Das Thema dieses Buches liegt im Grenzbereich von Staatstheorie, Verfassungslehre und vergleichender Verfassungsrechtsdogmatik. In einem ersten Teil zeichnet der Verfasser die Entstehung der Staatsziele des modernen Verfassungsstaats von den mittelalterlichen Fürstenspiegeln bis zu den Staatszielvorstellungen des ausgehenden 20. Jahrhunderts nach. Besonderes Augenmerk legt er dabei auf die Wechselwirkung zwischen Staatstheorie und positivem Verfassungsrecht. In einer rechtsvergleichenden Bestandsaufnahme identifiziert und analysiert er in den modernen demokratischen Verfassungen fünf Grundstaatsziele: materielle Rechtsstaatlichkeit, Sozialstaatlichkeit, Kulturstaatlichkeit, Friedensstaatlichkeit und Umweltstaatlichkeit. Er zeigt, daß die Ausformung dieser Grundstaatsziele zunehmend durch das Völkerrecht, auf europäischer Ebene auch durch supranationales Recht bestimmt wird. Für eine Weiterentwicklung des Staatszieldiskurses arbeitet er Rationalitätskriterien heraus. In einem zweiten Teil befaßt sich der Verfasser mit Staatszielbestimmungen als einer spezifischen Kategorie von Verfassungsnormen, welche die Staatsgewalt auf die Verfolgung eines bestimmten Ziels rechtsverbindlich verpflichten, ohne dem Bürger subjektive Rechts zu gewähren. Diese Normkategorie hat seit Mitte des 20. Jahrhunderts in immer mehr Verfassungen Eingang gefunden. Sie eignet sich besonders für die verfassungsrechtliche Normierung von Zielsetzungen mittleren Abstraktionsgrads. Der Verfasser entwirft eine allgemeine Dogmatik der Staatszielbestimmungen und bezieht dabei ausländische Literatur und Rechtsprechung ein. Er untersucht neben der Herkunft, der Struktur und den Rechtswirkungen dieser Normen auch die Instrumente und Formen ihrer Verwirklichung.