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Institute
- Lehrstuhl für Verwaltungswissenschaft, Staatsrecht, Verwaltungsrecht und Europarecht (Univ.-Prof. Dr. Mario Martini) (4)
- Lehrstuhl für öffentliches Recht, insbesondere allgemeines und besonderes Verwaltungsrecht (Univ.-Prof. Dr. Jan Ziekow) (4)
- Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Staatslehre und Rechtsvergleichung (Univ.-Prof. Dr. Dr. h.c. Karl-Peter Sommermann) (3)
- Lehrstuhl für Sozialrecht und Verwaltungswissenschaft (Univ.-Prof. Dr. Constanze Janda) (2)
- Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Finanz- und Steuerrecht (Univ.-Prof. Dr. Joachim Wieland) (2)
- Lehrstuhl für Hochschul- und Wissenschaftsmanagement (Univ.-Prof. Dr. Michael Hölscher) (1)
- Lehrstuhl für Politikwissenschaft (Univ.-Prof. Dr. Stephan Grohs) (1)
- Lehrstuhl für Verwaltungswissenschaft und öffentliches Recht (Univ.-Prof. Dr. Hermann Hill) (1)
- Lehrstuhl für Wirtschaftliche Staatswissenschaften, insbesondere Allgemeine Volkswirtschaftslehre und Finanzwissenschaft (Univ.-Prof. Dr. Gisela Färber) (1)
- Seniorprofessur für Verwaltungswissenschaft, Politik und Recht im Bereich von Umwelt und Energie (Univ.-Prof. Dr. Eberhard Bohne) (1)
Das Werk evaluiert das baden-württembergische Optionsmodell des „Einheitlichen Ansprechpartners“ (EA), wonach neben den Kammern optional auch Stadt- und Landkreise als EA fungieren können. Auf eine juristische Auseinandersetzung mit dem gewählten Modell, die auch technische und organisatorische Rahmenbedingungen berücksichtigt, folgt eine ausführliche empirische Analyse der gewählten Strukturen und durchgeführten Verfahren. Abgerundet werden die Analysen sowohl durch Janehmungen der Verwaltungspraxis und der betroffenen Dienstleister als auch durch Vergleiche mit Modellen anderer Bundesländer. So können Vor- und Nachteile sowie Optimierungspotenziale des Optionsmodells praxisgerecht herausgearbeitet werden.
Das Werk ist Teil der Reihe Schriften zur Evaluationsforschung, Band 4.
Mission Wohlfahrtsmarkt
(2014)
Klausurenkurs im Sozialrecht
(2014)
Die Stadt Mannheim hat 2008 einen Verwaltungsmodernisierungsprozess mit dem postulierten Ziel begonnen "eine der modernsten Stadtverwaltungen Deutschlands" bis zum Jahr 2013 zu werden. Dieser Prozess wurde durch das Deutsche Forschungsinstitut für öffentliche Verwaltung (FÖV) Speyer evaluiert. Bei der Evaluation wurde zum einen die rückblickende Bewertung des stattgefundenen Modernisierungsprozesses, zum anderen die mögliche Fortführung von CHANGE² ab dem Jahr 2014 in den Blick genommen.
Zunächst werden die Grundzüge der Zusatzversorgung
ausführlich beleuchtet, um ein grundlegendes Verständnis des Wesens der Zusatzversorgung sowie ihrer historischen Entwicklung als Basis für die weitere
Untersuchung zu schaffen. Als Ausgangspunkt der Untersuchung wird im Anschluss an die Darstellung der Grundlagen das relevante Umfeld der Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes abgesteckt, um zu klären, welche grundsätzlichen Anforderungen an eine nachhaltige Ausgestaltung der zusätzlichen Alterssicherung im öffentlichen Dienst zu stellen sind. Anhand der aufgestellten Kriterien wird zunächst das Leistungsrecht der Zusatzversorgung eingehend analysiert. Nach der quantitativen Analyse des Leistungsrechts wird die Untersuchung der Zusatzversorgung auf ihre Finanzierungsverfahren erweitert. Im letzten Schritt der Untersuchung werden die zuvor erstellten Modell- Erwerbsbiografien erneut aufgriffen, um die Ergebnisse der Analyse des Leistungsrechts konkret mit der Finanzierung der Zusatzversorgung zu verknüpfen.