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MultiChain Governance
(2017)
ePA, DiGA, SaMD & Co.
(2022)
In der Cyberpunk-Welt kann jeder seine kognitiven und physischen Fähigkeiten mit Neuroimplantaten und Prothesen erweitern - Sicherheitslücken inbegriffen. So futuristisch dies klingen mag – Brain-Computer-Interfaces sind mittlerweile nicht mehr Science Fiction, sondern Realität geworden. Angriffe auf Brain-Computer-Interfaces können neurologische Daten erspähen und potenziell Gehirnaktivitäten manipulieren. Schützt uns das Grundgesetz vor der Cyberpunk-Dystopie?
Wenn Brain-Computer-Interfaces (BCI) künftig unser Privat- und Intimleben steuern, müssen nicht nur im physischen Sinne sicher sein, sondern auch ihre Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit als IT-Systeme gewährleisten. Angriffe auf BCIs, die neurologischen Daten erspähen, Gehirnaktivitäten manipulieren oder das BCI außer Betrieb setzen, sind bereits heute denkbar. Aus dem Grundgesetz ergeben sich zwar Schranken und Schutzpflichten, vor allem im Bereich der Privatheit, informationellen Selbstbestimmung und körperlichen Integrität. Allerdings werfen BCIs neue Probleme auf, z. B. wenn es um Fragen der mentalen Integrität, Autonomie oder Identität geht.
Künstliche Intelligenz soll die Wirtschaft revolutionieren, den Staat effizienter machen und der digitalen Verwaltung unter die Arme greifen. Doch was ist KI eigentlich? Wie unterscheidet sie sich von herkömmlichen Computerprogrammen? Wie sollten Staat und Recht auf das Phänomen reagieren? Der Vortrag gibt einen Überblick über einige Erkenntnisse aus dem Forschungsprojekt „Künstliche Intelligenz als Regulierungsaufgabe“ des Programmbereichs „Digitalisierung“ am FÖV Speyer.