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Die neuen Herren des Volkes
(1990)
Abgeordnetenkorruption
(1990)
Aufgrund der Komplexität des Untersuchungsgegenstandes ist eine multidisziplinäre Vorgehensweise angebracht und auch vorgesehen gewesen. Die Entwicklungsdynamik des Projekts hat in der Zwischenzeit jedoch eine andere Richtung genommen: Von den ursprünglich beteiligten Disziplinen Politologie, Rechtswissenschaften und Soziologie sind nur die beiden Gesellschaftswissenschaften übrig geblieben. Dies hat zur Folge, daß der rechtliche Apsekt im Vergleich zum sozialwissenschaftlichen zurückgetreten ist, auch in dieser Fallstudie.
Gegenstand dieses Berichts ist der Vergleich der in den beiden vorangegangenen Phasen erhobenen und in Länderberichten dokumentierten zentralstaatlichen und - im Falle eines föderativen Staatsaufbaus - ausgewählten teilstaatlichen Rechnungssysteme europäischer und nordamerikanischer Industrieländer.
Mit dem Wirksamwerden des Beitritts der DDR zur Bundesrepublik Deutschland am 3. Oktober 1990 und der gleichzeitig erfolgten Bildung der Länder Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen ist durch die Geltung des Grundgesetzes die Möglichkeit und Notwendigkeit der Gesetzgebung der Länder verbunden (Art. 70 GG). Diese Entwicklugn war ungeachtet des schwer kalkulierbaren Tempos des Einigungsprozesses in den Grundzügen vorhersehbar, so daß in den bisherigen sächsischen Bezirken Dresden, Leipzig und Chemnitz die Länderbildung frühzeitig vorbereitet und mit der Erarbeitung von Entwürfen einiger landesrechtlicher Gesetze begonnen wurde. Dies betrifft auch die sächsische Gemeindeordnung, die Gegenstand des vorliegenden Bandes ist. Dabei war in der zur Verfügung stehenden Zeit eine Beschränkung des Berichts auf ausgewählte Komplexe des Entwurfs unumgänglich. Es werden ausschließlich Anmerkungen aus gemeindeverfassungsrechtlicher Sicht gemacht; Probleme der Gemeinde wirtschaft und der Aufischt bleiben außer Betracht. Fragen des Inkrafttretens einer Gemeindeordnung für Sachsen werden behandelt, weil dies als Konsequenz aus dem gemeindeverfassungsrechtlichen Überlegungen unausweichlich schien.
Hiermit sollen Möglichkeiten für die dringend erforderlichen quantitative Entlastung der Gerichte aufgezeigt werden und Wege zur Verbesserung der Rechtspflege in qualitativer Hinsicht weisen. Es umfaßt die Themenbereich:
- Organisation der Gerichte und Prozeßabläufe
- Rechtliche Ausgestaltung des Gerichtsverfahrens
- Zusammenspiel von außer- und innergerichtlichen Konfliktregelungen.