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Duncker & Humblot Berlin 1996. 271 Seiten. DM 86,- ISBN 3-428-08787-9
Art. 90 EGV ist der gemeinschaftsrechtliche Lösungsversuch eines Interessenkonfliktes. Auf der einen Seite stehen die Interessen der Gemeinschaft an einer möglichst umfassenden Geltung des Gemeinschaftsrechts, auf der anderen diejenigen der Mitgliedstaaten, "ihre" öffentlichen Unternehmen weitestgehend vor Wettbewerb zu schützen. Der Verfasser der vorliegenden Untersuchung arbeitet die Anwendungsvoraussetzungen der Vorschrift, die bewußt unklar abgefaßt wurde, anhand der bisherigen Praxis und der allgemeinen Grundsätze des Gemeinschaftsrechts heraus. In einem weiteren Schritt werden die gefundenen Kriterien auf die Elektrizitätswirtschaft in der Gemeinschaft angewendet.
Art. 90 EGV soll eine möglichst umfassende Geltung des Gemeinschaftsrechts bewirken, ohne dabei die Grundversorgung mit Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse zu gefährden. Grundsätzlich ist vom Vorrang der Regel des freien Wettbewerbs auszugehen, so daß jede Ausnahme der Begründung bedarf und den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz beachten muß. Dem genannten Ziel dient insbesondere die Vorschrift des Art. 90 Abs. 3 EGV. Die Kompetenzen der Kommission zum Erlaß von Entscheidungen und Richtlinien auf dieser Grundlage dienen der Verhinderung eines Interessenkonfliktes, der darin besteht, daß die Mitgliedstaaten hinsichtlich der genannten Unternehmen eine Doppelrolle innehaben. Sie treten in diesem Bereich sowohl als Marktteilnehmer als auch - über ihre Rolle bei der Rechtsetzung im Rat - als Marktregulierer auf. Unter Anwendung dieser Kriterien und der Rechtsprechung des Gerichtshofes zu den Wettbewerbsvorschriften der Art. 85 und 86 EGV kommt der Autor zu dem Ergebnis, daß die Kommission auf der Grundlage des Art. 90 Abs. 3 EGV die Kompetenz besäße, die Elektrizitätsmärkte in der Bundesrepublik Deutschland und in der Gemeinschaft dem Wettbewerb zu öffnen.
Aus dem Inhaltsverzeichnis:
1. Teil: Die Praxis von Kommission und Gerichtshof zu Art. 90 Abs. 3 EGV
A. Entscheidungen
B. Richtlinien
2. Teil: Voraussetzungen und Grenzen der Kommissionkompetenz nach Art. 90 Abs. 3 EGV
A. Zweck und Ziel der Aufnahme des Art. 90 in den EGV
B. Materielle Voraussetzungen und Grenzen der Kommissionskompetenz nach Art. 90 Abs. 3 EGV
C. Formelle Voraussetzungen und Grenzen der Kommissioinskomeptenz nach Art. 90 Abs. 3 EGV
D. Verhältnis der Kommissionskompetenz nach Art. 90 Abs. 3 EGV zu anderen Kompetenzvorschriften des EG-Vertrages
3. Teil: Die Anwendung der Kompetenz aus Art. 90 Abs. 3 EGV auf die Elektrizitätswirtschaft in den Mitgliedstaaten der Gemeinschaft
A. Die Anwendung des Art. 90 Abs. 3 EGV auf die wettbewerbsrechtliche Privilegierung der deutschen
Elektrizitätsversorgungsunternehmen durch § 103 Abs. 1 GWB
B. Öffnung der Elektrizitätsmärkte in der Gemeinschaft für den Wettbewerb durch eine Kommissionsmaßnahme nach
Art. 90 Abs. 3 EGV
C. Zusammenfassung und Ergebnis
Literaturverzeichnis
Sachwortverzeichnis
Vistas Verlag Berlin 1996, 271 Seiten. Gebunden. DM 44, ISBN 3-89158-163-7
Politik ohne Kommunikation ist nicht (mehr) vorstellbar. Wer sich nicht zu Wort meldet und gehört wird, setzt sich politisch nicht durch. Dies gilt für Einzelpersonen wie für Organisationen. Verbände, Unternehmen und der Staat reagieren auf diesen Druck mit einer Intensivierung ihrer Kommunikationsbemühungen. Public Relations als interessengeleitete Kommunikation werden dabei zunehmend Aufgaben der politischen Kommunikation zugewiesen. Mit welchen Folgen?
Die vorliegende Untersuchung analysiert politische Kommunikationsprozesse in einem ausgewählten Politikfeld, der Rundfunkpolitik. Die Rundfunklandschaft in Deutschland zeichnet sich seit der Einführung des dualen Systems durch eine hohe Dynamik und einen scharfen Wettbewerb aus. Das Klima in der Rundfunkpolitik ist rauher geworden. Welche Auswirkungen hat dies auf das Kommunikationsverhalten der Akteure? Welche Kommunikationsmaßnahmen und PR-Instrumente werden eingesetzt? Welche Folgen und Perspektiven sind für die einzelnen Organisationen und für die Rundfunkpolitik erkennbar?
Die Parteienfinanzierung, zu der hier auch die Finanzierung der Fraktionen, der Parteistiftungen und der Parlamentsabgeordneten gezählt werden, hat in den letzten Jahren ihr Gesicht völlig verändert. Der Hunger der Parteien nach Geld, öffentliche Skandale und Diskussionen, Berichte von Sachverständigen und Urteile des Bundesverfassungsgerichts haben in ihrem Zusammenwirken dazu geführt, daß in kurzer Zeit neue Parteien-, Fraktions- und Abgeordnetengesetze ergingen, so daß es selbst für gemeinhin gut informierte Beobachter fast unmöglich wurde, noch den Überblick zu behalten. Darunter leidet dann auch die öffentliche Kontrolle, die gerade bei Entscheidungen des Parlaments in eigener Sache doppelt wichtig ist. Die 1991 erschienene erste Auflage dieses Buches mußte deshalb völlig überarbeitet werden; in weiten Teilen ist ein neues Buch entstanden, das nun als Taschenbuch allgemein verfügbar ist. Trotz der teils komplizierten Materie habe ich versucht, es so zu schreiben, daß es für den politisch interessierten Bürger lesbar bleibt. Denn der Bürger ist in erster Linie betroffen, wenn es um das Verhältnis von Geld, Macht und Recht im demokratischen Verfassungsstaat geht.
Die Diskussion um ein "Bündnis für Arbeit" als Instrument zur Lösung der aktuellen beschäftigungspolitischen Probleme und zur Standortdiskussion Deutschlands unterstreicht, wie richtig es war, sich im Rahmen des Projekts verstärkt der Beschäftigungsfrage als Kernproblem der europäischen Integration und den damit verbundenen arbeitsmarktpolitischen Herausforderungen zu widmen. Gerade weil sich die Sozialpartner in Deutschland aufgrund des hohen Problemdrucks verstärkt zu einer konsensualen Entscheidungsfindung und Lösungsbemühungen zusammenfinden, eine Bewältigung der beschäftigungspolitischen Problemlage aber im europäischen Integrationsraum nur gemeinschaftsweit ausgerichtet erfolgreich sein kann, ist die Frage nach dem traditionellen Rollenverständnis und der aktuellen Beteiligung von Arbeitnehmern wie Arbeitgebern bei der Erfüllung gesellschaftspolitischer Aufgaben aktueller denn je. Das Projekt hat dies auf EU- wie exemplarisch auf einzelstaatlicher Ebene am Beispiel Portugals zu analysieren versucht.
Ging es zunächst um eine knappe Bestandsaufnahme des Sozialen in Europa und darum, die Rolle der Sozialpartner theoretisch wie empirisch gestützt im Wandel der Europäischen Beschäftigungspolitik zu analysieren, so fanden daneben nationale beschäftigungspolitische Problemlagen in der Auseinandersetzung der Sozialpartner Beachtung. Der dabei festgestellte Funktionswandel der Soziapartner wurde insbesondere am portugiesischen Beispiel dargestellt.
Die konzeptionelle Zusammenschau der Bestrebungen der Sozialpartner im Zuge einer Vertiefung und Ausweitung der Europäischen Union sowie hin zu einem gesamteuropäischen sozialen Dialog stand am Ende der der Untersuchung. Sie wurde mit der Forderung nach einer Stärkung der Sozialpartnerschaft verbunden, die aber den einzelnen Mitgliedstaat wie die Europäische Union letztendlich nicht aus ihrer beschäftigungspolitischen Verantwortung entläßt.
An eine juristische Vorschrift sind aus linguistischer Sicht zwei kommunikative Forderungen zu stellen: zum einen soll dem juristischen Anwender ein präziser Fachtext an die Hand gegeben werden, zum andern soll auch der an der Vorschrift interessierte Bürger auf verständliche Weise informiert werden. Beide Forderungen lassen sich jedoch aus kommunikativen Gründen nicht mit ein und demselben Vorschriftstext erfüllen. Im folgenden wird daher ein neuer Weg vorgeschlagen, der zur optimalen Erfüllung von beiden Forderungen führt.
Die Vorschrift wird vom Vorschriftengeber (bzw. Gesetzgeber) von vornherein nach einem ganzheitlichen (holistischen) Grundkonzept aufgebaut, bei dem jeder funktionale Teil der Vorschrift einen festen Platz zugewiesen bekommt. Der juristische Anwender kann daher die für ihn relevanten Informationen immer an der gleichen Stelle der Textstruktur (und nach Möglichkeit in gleichartigen Formulierungen) wiederfinden.
Dazu wird eine computerunterstützte Methode vorgestellt, mit der solche Vorschriften einheitlich konstruiert bzw. vorhandene Vorschriften auf diese Grundstruktur gebracht werden können.
Den Bürger interessieren an einer Vorschrift nur bestimmte, ihn betreffende Informationen. Für ihn muss daher ein "Wissensvermittlungs-Fachmann" einen bürgernahen Informationstext erstellen, der die spezifischen Kenntnisse und Fragen des Bürgers berücksichtigt. Dazu wird eine Methode zur Überführung von Fachtexten in bürgerverständliche Texte angegeben.
Die an den Bürger gerichteten Fragebögen werden ebenfalls nach einer bestimmten Methode aus der juristischen Vorschrift gewonnen und in bürgernaher Weise formuliert. Schon vorhandene Fragebögen lassen sich ebenfalls nach einer solchen Methode auf Vollständigkeit und Verständlichkeit überprüfen.
Alle Methoden werden an einem Vorschriftstext vorgeführt: er wird zuerst in die holistische Struktur überführt, dann wird dazu ein Informationstext und der dazugehörige Fragebogen erstellt und dieser schließlich auf Verständlichkeit geprüft.
Abschließend wird an einer kurzen aber fast unverständlichen Verwaltungsvorschrift gezeigt, wie man mit der computergestützten Methode RELATEX alle Detail-Informationen aus ihr so extrahieren kann, dass diese dann zu einem verständlichen Text zusammengesetzt werden können.
Staatsanzeiger für Baden-Württemberg GmbH, Stuttgart 1996. 172 Seiten. brosch. 15,- DM ISBN 3-929981-08-04
Vorwort des Innenministeriums Baden-Württemberg
In den Kommunen unseres Landes ist in den letzten Jahren eine breit angelegte Reform der Kommunalverwaltung in Angriff genommen worden mit dem Ziel, verstärkt betriebswirtschaftliche Methoden und Instrumente einzuführen. Entsprechend dem Leitbild vom "Dienstleistungsunternehmen Kommune" werden die Steuerung durch Zielvereinbarungen, die dezentrale Verantwortung für den Ressourceneinsatz, stärkere Kostentransparenz durch Kosten- und Leistungsrechnung und neue Formen des Haushaltsvollzuges erprobt und schrittweise eingeführt.
Das Innenministerium Baden-Württemberg unterstützt in engem Einvernehmen mit Städtetag, Gemeindetag und Landkreistag Baden-Württemberg die kommunalen Reformbestrebungen durch die notwendigen Rechtsänderungen sowie durch die Entwicklung betriebswirtschaftlicher Instrumente in Modellprojekten für gezielt ausgewählte Reformbereiche.
Zentrale Bedeutung hat in diesem Zusammenhang das Projekt "Doppik im gemeindlichen Rechnungswesen", mit dem im Auftrag des Innenministeriums Baden-Württemberg in der Großen Kreisstadt Wiesloch ein für die Bedürfnisse der Verwaltungsbuchführung weiterentwickeltes kaufmännisches Rechnungssystem erprobt wird. Mit diesem "Neuen Kommunalen Rechnungswesen" soll das bisherige Nebeneinander von Kameralistik im Kernhaushalt und kaufmännischem Rechnungswesen in den kommunalen Betrieben überwunden, die konsolidierte Gesamtdarstellung der kommunalen Finanzen ermöglicht und damit der Anschluß an die Entwicklung in anderen westlichen Industriestaaten gewonnen werden. Der Einsatz des kaufmännischen Rechnungswesens bietet darüber hinaus Vorteile bei einer ergebnisorientierten Steuerung der Verwaltung mit dezentraler Ressourcenverantwortung und macht immer weitere Ausgliederungen kommunaler Aufgabenbereiche aus dem Kernhaushalt weitgehend entbehrlich.
Im Rahmen des "Modellprojektes Wiesloch" kann nunmehr als erstes Arbeitsergebnis die von dem wissenschaftlichen Leiter des Projekts, Herrn Prof. Dr. Lüder, Hochschule für Verwaltungswissenschaften Speyer, erarbeitete Konzeption für ein Neues Kommunales Rechnungswesen vorgelegt werden Mit dem Dank an die für das Modellprojekt Verantwortlichen verbindet das Innenministerium den Wunsch nach einer breit angelegten Fachdiskussion bei den Kommunen und in der Wirtschafts- und Finanzwissenschaft sowie die Hoffnung, daß von dem Modellprojekt ein entscheidender Anstoß zur Modernisierung des kommunalen Rechnungswesens ausgeht.
Stuttgart, im Mai 1996
Nomos Verlagsgesellschaft, Baden-Baden 1996. 146 Seiten. DM 36,- ISBN 3-7890-4302-8
Aus dem Inhaltsverzeichnis:
A. Öffentliches Vermögen im geteilten Deutschland
B. Rechtliche Grundlagen für die Neuordnung des öffentlichen Vermögens
C. Übertragung öffentlichen Vermögens
D. Aufgaben- und Vermögenszuschnitt nach Verwaltungsebenen
E. Vermögenszuordnung im Entscheidungsprozeß
F. Neuordnung des öffentlichen Vermögens