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Es gibt keine allgemein anerkannten, objektiven und operationalen Kriterien, mit deren Hilfe sich abbauwürdige Bürokratieformen im konkreten Fall identifizieren lassen. Hauptgründe hierfür sind die Interessenabhängigkeit von Bürokratiebeurteilungen und die nur als Sum-menwirkung erlebten nachteiligen Folgen von Bürokratie. Daher sollten Kriterien für den Bürokratieabbau konsequent aus der Sicht der Adressaten von Regulierungen und Verwal-tungsmaßnahmen entwickelt werden. Ferner bedürfen die Aufgaben des Bürokratieabbaus und der Deregulierung der gesetzlichen Institutionalisierung in der Bundesregierung und im Deutschen Bundestag. Hierfür kann an die Erfahrungen mit der ehemaligen Projektgruppe Regierungs- und Verwaltungsreform angeknüpft werden, in der die Aufgabe Verwaltungs-reform von 1968 bis 1975 ressortübergreifend auf Bundesebene institutionalisiert war.
Das Buch verwendet Forschungsergebnisse aus dem Projekt IMPEL, das unter Leitung von Univ.-Prof. Dr. <i>Eberhard Bohne</i> am Forschungsinstitut zwischen 1997 und 2001 durchgeführt wurde. Gegenstand des umfangreichen Forschungsprojekts war die Umsetzung dreier europäischer Richtlinien: der Richtlinie zur Integrierten Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung (IVU-Richtlinie), der Richtlinie über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP-Richtlinie) sowie der Seveso-II - Richtlinie. Empirische Erhebungen wurden in acht EU-Mitgliedstaaten - Dänemark, Deutschland, Frankreich, Großbritannien, Italien, den Niederlanden, Schweden und Spanien - durchgeführt. Insgesamt 138 Interviews mit Experten von Behörden, Industrie und Nichtregierungsorganisationen wurden durch eine schriftliche Befragung von 178 Umweltbehörden ergänzt.
Das Projekt wurde von der Europäischen Kommission, dem deutschen Bundesumweltministerium, dem österreichischen Bundesministerium für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Wassermanagement sowie der Environment Agency England and Wales gefördert.
Das vorliegende Buch gibt den Rechtsstand 2005/06 wieder. Die Sektionsreferentin Dr. <i>Sonja Bugdahn</i> hat die Kapitel zu Italien und Spanien mitverfasst, zu denen sie entscheidend beitragen konnte.
Die Studie hebt sich von anderen EU-Implementationsstudien durch eine Kombination rechtsvergleichender und sozialempirischer Analyse ab. Aufbauend auf einer detaillierten Beschreibung und Bewertung administrativer Rahmenbedingungen und nationaler Genehmigungssysteme werden allgemeine Schlussfolgerungen bezüglich einer Reform europäischer Politikgestaltung (European Governance) und Rechtsetzung gezogen.