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Die Frage, ob Armut als soziales Phänomen im Recht oder durch Recht bekämpft werden kann, scheint auf den ersten Blick schwer zu beantworten. Weder lässt sich normativ vor-geben, dass Menschen die häufigsten Armutsrisiken – prekäre Beschäftigungsverhältnisse, Trennung und Scheidung, Auftreten einer Behinderung, Migration – vermeiden, noch lässt sich ein Leben in Armut verbieten. Versuche einer Kriminalisierung der Erscheinungsbilder von Armut – in Ungarn wird beispielsweise seit Oktober 2018 das Leben auf der Straße straf-rechtlich sanktioniert – ändern nichts an den Ursachen, sondern zielen allenfalls darauf ab, Armut unsichtbar zu machen. Eine wirksame Herangehensweise kann nur darin liegen, Armutsfallen im Recht zu identifizieren und nachhaltig zu vermeiden. Gefragt ist daher ein erhöhtes Bewusstsein des Gesetzgebers für die sozioökonomischen Auswirkungen der Rechtsetzung – nicht zuletzt im Sozialrecht selbst.
Als sich im Jahr 1957 die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft gründete, sollte der Zusammenschluss der Wahrung und Festigung des Friedens und der Freiheit in Europa dienen. Dies sollte durch wechselseitige Handelsbeziehungen und die gegenseitige Kontrolle des Marktes für Kohle und Stahl bewirkt werden.
Auch verfügte die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) schon früh über eine Sozial-staatsrhetorik, der aber bis heute keine normative Ermächtigung gefolgt ist. Schon vor der Gründung der EWG wurde auf der Konferenz von Messina 1955 eine Harmonisierung der Sozialstandards in den Mitgliedstaaten der damaligen EGKS (Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl) angestrebt...
Einen umfassenden Rückblick auf die Entwicklungen des Migrations- und Flüchtlingsrechts der letzten Jahre zu geben, erweist sich als unmögliches Unterfangen. Dies liegt nicht nur am Facettenreichtum dieses Rechtsgebiets, welches neben Asyl und Flucht, Arbeits- oder Familienmigration sämtliche Akteure im Mehrebenensystem umfasst, sondern vor allem in den erheblichen Umbrüchen der jüngeren Zeit. Die eher als Krise des Flüchtlingsschutzes zu bezeichnenden Ereignisse im Jahr 2015 stellen zweifellos einen Wendepunkt dar. Sie haben nicht nur die Defizite der unionsrechtlich determinierten Zuständigkeitsregeln offenbart, sondern eine breite Debatte um die Ausgestaltung von Zuwanderung insgesamt ausgelöst. Das Flüchtlingsrecht bildet den Schwerpunkt des folgenden Berichts, der zunächst die supra-nationalen Aspekte dieses Rechtsgebiets in den Blick nimmt (I.), um sodann die zahlreichen Änderungen im nationalen Recht am Beispiel der Beschleunigung der Verfahren (II.1.), der Begrenzung von Migration (II.2.) und der Etablierung sozio-ökonomischer Anreizstrukturen (II.3.) nachzuvollziehen. Der Beitrag schließt mit einem Überblick über die Perspektiven des europäischen wie nationalen Migrations- und Flüchtlingsrechts (III.).
Felicity Thomas (ed.), Handbook of Migration and Health. Cheltenham: Edward Elgar Publishing, 2016
(2018)
Since the so-called ‘refugee crisis’ with its enormous increase in the number of persons seeking asylum in EU Member States in 2015, migration law has left its niche and gained broader attention in the scientific community and brought about a wide range of new literature on many aspects of migration...
Hohenheimer Horizonte
(2018)
Die „Hohenheimer Tage zum Migrationsrecht“ sind eng mit dem Namen Klaus Barwig ver-bunden: Er hat diese Veranstaltung an der Katholischen Akademie der Diözese Rottenburg-Stuttgart in den 1980er Jahren ins Leben gerufen und nachhaltig geprägt. Unter dem Motto „Migration ist nicht Störfall, sondern bleibende Gestaltungsaufgabe“ verfolgte er mit seiner Arbeit als Referent des Fachbereichs Migration – Menschenrechte – Nachhaltigkeit das Ziel, Zuwandernde willkommen zu heißen und ihren Rechten zur Geltung zu verhelfen.
2018 fanden die „Hohenheimer Tage“ zum letzten Mal unter seiner Leitung statt – Anlass genug, ihm eine Festschrift zu widmen und auf diese Weise die zahlreichen Impulse aufzu-greifen, die Klaus Barwig im Laufe der Jahre gesetzt hat. Die Festschrift versammelt nicht nur wissenschaftliche Beiträge, sondern reflektiert auch ganz persönliche Gedanken und Er-fahrungen aus der Sicht von Anwälten, Richtern, Vertretern von Hilfsorganisationen und Wegbegleitern aus der Akademie. Dabei bleibt der Blick nicht auf Deutschland beschränkt, sondern richtet sich auch in die Schweiz, die Niederlande, Griechenland und – ganz allgemein – nach Europa. Die Beiträge widmen sich einer breiten Palette von Themen vom Flücht-lingsrecht über den Status von Unionsbürgern bis hin zu aktuellen Fragen der Integration oder der sozialen Absicherung von Migranten und machen damit die ganze Bandbreite von Klaus Barwigs Wirken sichtbar.