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Institute
- Lehrstuhl für Sozialrecht und Verwaltungswissenschaft (Univ.-Prof. Dr. Constanze Janda) (11)
- Lehrstuhl für Verwaltungswissenschaft, Staatsrecht, Verwaltungsrecht und Europarecht (Univ.-Prof. Dr. Mario Martini) (10)
- Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Finanz- und Steuerrecht (Univ.-Prof. Dr. Joachim Wieland) (9)
- Lehrstuhl für Öffentliches Recht, insbesondere Europarecht und Völkerrecht (Univ.-Prof. Dr. Wolfgang Weiß) (8)
- Lehrstuhl für öffentliches Recht, insbesondere allgemeines und besonderes Verwaltungsrecht (Univ.-Prof. Dr. Jan Ziekow) (7)
- Lehrstuhl für Politikwissenschaft (Univ.-Prof. Dr. Stephan Grohs) (6)
- Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Staatslehre und Rechtsvergleichung (Univ.-Prof. Dr. Dr. h.c. Karl-Peter Sommermann) (6)
- Lehrstuhl für Wirtschaftliche Staatswissenschaften, insbesondere Allgemeine Volkswirtschaftslehre und Finanzwissenschaft (Univ.-Prof. Dr. Gisela Färber) (2)
- Lehrstuhl für Öffentliche Betriebswirtschaftslehre (Univ.-Prof. Dr. Holger Mühlenkamp) (2)
- Lehrstuhl für Öffentliches Recht, insbesondere deutsches und europäisches Verwaltungsrecht (Univ.-Prof. Dr. Ulrich Stelkens) (2)
Gegenstand der vorliegenden Gesetzesfolgenabschätzung ist der genderdifferenzierte Erfüllungsaufwand des Lohnsteuerabzugsverfahrens zusammenveranlagter Ehegatten, der im Zusammenhang mit der Lohnsteuerklassenkombination III und V, IV und IV sowie dem Faktoverfahren anfällt. Es wird also nicht der Erfüllungsaufwand des Ehegattensplittings als solches untersucht, sondern die besonderen Folgen der drei möglichen Verfahrensvarianten quantifiziert, nach denen der Lohnsteuerabzug erfolgt. Auf der Basis der Einkommensteuerstatistik 2007, der neuesten verfügbaren Daten, werden zudem Fallzahlen und Durchschnittseinkommen zur Quantifizierung des Gesamtaufwands eingesetzt.
Der Nationale Normenkontrollrat (NKR) hat 2009 und 2010 eine Reihe von Projekten zur Ermittlung von Bürokratiekosten durchgeführt. In einigen dieser Projekte wurden Unterschiede beim Vollzug des Bundesrechts durch die Länder besonders deutlich, obwohl dies nicht primärer Gegenstand der Projekte war. Im Mittelpunkt des Beitrags steht die Frage, inwiefern die Feststellung von Vollzugsunterschieden in den PRojekten Rückschlüsse über die ihnen zugrundeliegenden Ursachen ermöglichen. Die Ergebnisse der Projekte solle unter dem Blickwinkel eines Vollzugsbenchmarking von Bundesrecht neuinterpretiert werden. Dabei werden die auf Basis des Standardkosten-Modells (SKM) festgestellten Unterschiede ausgewertet und analysiert. Schließlich wird die Methodik selbst unter dem Blickwinkel eines Vollzugsbenchmarking bewertet, und es werden Empfehlungen und Hypothesen für eien Weiterentwicklung sowie weitere auf den Projektergebnissen aufbauende Forschungsfragen entwickelt.