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- Lehrstuhl für Volkswirtschaftslehre, insbesondere Wirtschafts- und Verkehrspolitik (Univ.-Prof. Dr. Dr. h.c. Andreas Knorr) (50)
- Seniorprofessur für Verwaltungswissenschaft, Politik und Recht im Bereich von Umwelt und Energie (Univ.-Prof. Dr. Eberhard Bohne) (32)
- Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Staatslehre und Rechtsvergleichung (Univ.-Prof. Dr. Dr. h.c. Karl-Peter Sommermann) (29)
- Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Finanz- und Steuerrecht (Univ.-Prof. Dr. Joachim Wieland) (25)
- Lehrstuhl für Öffentliches Recht, insbesondere Europarecht und Völkerrecht (Univ.-Prof. Dr. Wolfgang Weiß) (14)
- Lehrstuhl für Öffentliches Recht, insbesondere deutsches und europäisches Verwaltungsrecht (Univ.-Prof. Dr. Ulrich Stelkens) (13)
- Lehrstuhl für Öffentliche Betriebswirtschaftslehre (Univ.-Prof. Dr. Holger Mühlenkamp) (5)
- Lehrstuhl für Verwaltungswissenschaft und öffentliches Recht (Univ.-Prof. Dr. Hermann Hill) (4)
- Lehrstuhl für öffentliches Recht, insbesondere allgemeines und besonderes Verwaltungsrecht (Univ.-Prof. Dr. Jan Ziekow) (4)
- Lehrstuhl für Hochschul- und Wissenschaftsmanagement (Univ.-Prof. Dr. Michael Hölscher) (3)
Die achten Speyrer Europarechtstage zu aktuellen Fragen des Beihilferechts fanden vom 26.-27.9.2016 an der Deutschen Universität für Verwaltungswissenschaften statt. Unter der wissenschaftlichen Leitung von Prof. Dr. Wolfgang Weiß zog die Tagung mit über 200 Teilnehmern auch dieses Jahr viele Experten aus der Praxis und Wissenschaft an. Die Vorträge gaben einen praxis-orientierten Überblick unter anderem zur neueren Rechtsprechung der Unionsgerichte, der Prüfung von Großprojekten, Rechtsfragen des Betrauungsaktes, der Neuregelung der AGVO für Flug- und Seehäfen und zum Beihilfebegriff der Kommission. In seinen einleitenden Worten hob Prof. Dr. Wolfgang Weiß die Aktualität der diesjährigen Tagungsthemen hervor. Als beherrschend nannte er in diesem Jahr vor allem die Kommissionsmitteilung zum Begriff der Beihilfe, sowie die Urteile und Schlussanträge zum Thema Selektivität und Transparenz.
Technologies for the IoT have reached a high level of maturity, and a largescale deployment will soon be possible. For the IoT to become an economic success, easy access to all kinds of real-world information must be enabled. Assuming that not all services will be available for free, an IoT infrastructure should support access control, accounting, and billing. We analyze available access control and payment schemes for their potential as payment schemes in the IoT. In addition to security and privacy, we discuss suitability for direct client to sensor communication and efficiency.
We show shortcomings of existing protocols that need to be addressed by future research.
Das europäische und nationale Wasser- und Umweltrecht ist in diesem Jahrzehnt durch drei Entwicklungen gekennzeichnet. Erstens hat die EU-Wasserrahmenrichtlinie vom 23.10.2000 einen neuen umfassenden Ordnungsrahmen für die Bewirtschaftung der Gewässer in Europa eingeführt. Dieser war bis zum 22.12.2003 in nationales Recht umzusetzen. Zweitens sind in verschiedenen EU-Mitgliedstaaten Bemühungen im Gange, das weit verzweigte nationale Umweltrecht in einem oder wenigen Gesetzen zu vereinheitlichen und zu verein-fachen. Schließlich hat die Europäische Kommission eine Reform der gemeinschaftlichen Rechtsetzung unter der Bezeichnung "Europäisches Regieren/Bessere Rechtsetzung" einge-leitet, die in einem Weißbuch von 2001 und in mehreren Mitteilungen der Kommission ihren Niederschlag gefunden hat.
Das 3. Speyerer Forum zum Umweltgesetzbuch machte es sich zur Aufgabe, die aufgezeigten Entwicklungstendenzen in Beziehung zu setzen und zu untersuchen, welche Umsetzungs-probleme die Wasserrahmenrichtlinie aufwirft, inwieweit die Wasserrahmenrichtlinie die Kommissionsanforderungen an eine bessere Rechtsetzung erfüllt, ob sie ein Vorbild für künftige Kodifikationen des Umweltrechts auf gemeinschaftlicher oder nationaler Ebene sein kann, und wenn nicht, welche Lehren aus der Wasserrahmenrichtlinie für die Fortentwick-lung des Umweltrechts zu ziehen sind. Die Vorträge zu diesen Themen sind in aktualisierter Form in diesem Tagungsband zusammengefasst.
Die innere Sicherheit zu gewährleisten, ist eine Kernaufgabe des demokratischen Rechts-staates. Hierauf gründet ein wesentlicher Teil seiner Legitimation. Wie allerdings der Staat die ihm zugefallene Aufgabe »Sicherheit« wahrnimmt, ist seine Sache. Er verfügt hierzu im Ge-staltungsrahmen des nationalen und Gemeinschaftsrechts über die »innere Souveränität«. Gleichwohl tut er Recht daran, die Mitverantwortung der Gesellschaft bei der Gewährleistung innerer Sicherheit zu suchen bzw. zu akzeptieren. Das Grundgesetz konstituiert hierfür und in Übereinstimmung mit dem europäischen Recht ein sogenanntes Sicherheitspolitisches Mitwirkungsverhältnis.
Aus dieser sicherheitspolitischen Öffnung des Staates ist zu Anfang des 21. Jahrhunderts zwischen dem Staat, der Wirtschaftsgesellschaft, den Kommunen, ehrenamtlich tätigen Bürgern und der Polizei ein Netzwerk zur Garantie der inneren Sicherheit entstanden. Die dadurch eingetretene Verantwortungsverteilung bei der Gewährleistung innerer Sicherheit ist allerdings seit längerem durch gravierende Probleme geprägt. Diese nehmen unter den Einwirkungen einer wachsenden terroristischen Bedrohung seit dem 11. September 2001 an Schärfe zu. Sowohl in Deutschland als auch in Österreich erschallt der Ruf nach einer »neuen Sicherheitsarchitektur« für den gesteigerten Schutz der inneren Sicherheit. Doch wird im Gegensatz dazu der Umbau der Sicherheitsstrukturen nicht überall für notwendig gehalten. Den einander widersprechenden Auffassungen liegt ein sich stetig zuspitzender Konflikt zwischen Sicherheit und Freiheit zugrunde. Wir befinden uns in diesem Fluss der Entwicklung terroristischer Risiken und darauf reagierender Gefahrenvorsorge womöglich auf dem Weg zu anderen rechtsstaatlichen Ufern, als sie bisher das freiheitlich-demokratisch geprägte nationale Polizei- und Sicherheitsrecht erkennen ließen. Den damit aufgeworfenen Fragen nach einer neuen Balance zwischen rechtsstaatlicher Freiheitssicherung und der Bewahrung innerer Sicherheit durch den Staat gehen die Autorinnen und Autoren aus Praxis und Wissenschaft in Deutschland und Österreich in dem vorliegenden Sammelband nach.
Besteuerung und Eigentum
(1981)
Begriffe wie Bürokratieabbau, Deregulierung oder Entbürokratisierung sind derzeit beliebte Schlagworte. Auf allen Ebenen der Regierung findet man eine verwirrende Vielzahl unter-schiedlicher Aktivitäten und Maßnahmen, um die Bürokratisierung, die gerne als ein Haupt-grund für den Reformstau in Deutschland und auf EU-Ebene angeführt wird, auf ein vernünf-tiges Maß zu reduzieren. Doch was steckt hinter diesen Ansätzen? Führen etwa die Initiative der Bundesregierung zum Bürokratieabbau oder die Vorschläge der Europäischen Kommis-sion unter dem Stichwort "Europäisches Regieren" tatsächlich zu einer spürbaren Entlastung für Bürger und Verwaltung? Kann trotz Misstrauen und widerstreitender Interessen der be-teiligten Akteure eine grundlegende Verwaltungsreform verwirklicht werden, oder handelt es sich entgegen der nach außen so oft demonstrierten Entschlossenheit doch nur um eine Reformsymbolik? Anhand von Beispielen aus der Praxis setzten sich die Autoren zum Ziel, einen Blick hinter die Kulissen politischer Aktivitäten zum Bürokratieabbau zu werfen. Die in diesem Tagungsband zusammengefassten Referate und Diskussionen belegen dabei, dass auf nationaler wie internationaler Ebene der Handlungsbedarf im Bereich der Deregulierung weder an Aktualität noch an Dringlichkeit eingebüßt hat.
The article discusses how COVID-19 could reinforce corruption, cronyism and mistrust in the politico-administrative system of the Middle East and North Africa (MENA)
Der Band dokumentiert eine von der Humboldt-Universität zu Berlin, dem Forschungs-zentrum Umweltrecht (Berlin) und von der Deutschen Hochschule für Verwaltungswissen-schaften Speyer organisierte wissenschaftliche Tagung zum ministeriellen Entwurf eines Umweltgesetzbuchs 2009 (UGB 2009). Mit diesem in der Tradition anderer großer Kodifika-tionen wie dem Bürgerlichen Gesetzbuch oder den Büchern des Sozialgesetzbuchs stehen-den Gesetzbuch sollte das zersplitterte deutsche Umweltrecht jedenfalls teilweise zusam-mengefasst und damit anwenderfreundlicher gestaltet werden. Zwar konnte das UGB in der 16. Legislaturperiode als Gesamtvorhaben politisch wegen des im Frühjahr 2009 aufziehen-den Wahlkampfs nicht mehr realisiert werden. Auf Grund der nach wie vor bestehenden Umweltrechtszersplitterung und der damit einhergehenden Unübersichtlichkeit der Rechts-materie hat das Projekt eines Umweltgesetzbuchs gleichwohl nicht an Aktualität verloren.
Der Tagungsband enthält Beiträge aus Rechtswissenschaft, Verwaltung, Ministerien und Politik. Von den Autoren werden darin die Notwendigkeit einer Kodifikation als Mittel zur guten Gesetzgebung und als Beitrag zur Entbürokratisierung, aber auch politische und verfassungsrechtliche Rahmenbedingungen für eine Umweltrechtskodifikation beleuchtet. Andere Autoren befassen sich mit der während der Entwurfserarbeitung besonders um-strittenen integrierten Vorhabengenehmigung. Daneben werden die besonderen Teile des Entwurfs z. B. über das Wasserrecht und das Naturschutzrecht sowie die Folgen einer Umweltrechtskodifikation für das nicht-kodifizierte Umweltrecht und das Umweltrecht der Länder diskutiert. Zuletzt bietet der Band mit dem Protokoll der abschließenden Podiums-diskussion einen Einblick in die Standpunkte der Industrie- und Umweltverbände zum Projekt eines Umweltgesetzbuchs.
Das Umweltgesetzbuch als Motor oder Bremse der Innovationsfähigkeit in Wirtschaft und Verwaltung?
(1999)
Der Entwurf eines Umweltgesetzbuches der Unabhängigen Sachverständigenkommission zum Umweltgesetzbuch beim Bundesumweltministerium wurde auf der Tagung der Deutschen Hochschule für Verwaltungswissenschaften Speyer vom 22. bis 24.10.1997 einer breiten Fachöffentlichkeit vorgestellt.
Der vorliegende Tagungsband ist in vier Hauptteile gegliedert, in denen jeweils spezifische Aspekte schwerpunktmäßig thematisiert werden. Im ersten Teil werden die konzeptionellen Grundlagen eines Umweltgesetzbuches vorgestellt. Der zweite Teil behandelt die Steuerungsfunktionen von Allgemeinem und Besonderem Teil eines Umweltgesetzbuches sowie Folgerungen für die Ausgestaltung umweltrechtlicher Instrumente. Die Referate und Diskussionen der Konsequenzen eines Umweltgesetzbuches für Umweltplanung und Gesetzesvollzug der Länder, betrieblichen Umweltschutz, Öffentlichkeit und EG-rechtliche Entwicklung werden im dritten Teil dokumentiert. Umweltpolitiker des Bundes und der Länder sowie führende Vertreter von Wirtschafts- und Umweltverbänden nehmen im vierten Teil eine erste politische Bewertung des UGB-Entwurfs vor.
Zu den Autoren der Beiträge gehören die Mitglieder der Unabhängigen Sachverständigen-kommission zum Umweltgesetzbuch, bekannte Umweltpolitiker von Bund und Ländern und ausgewiesene Experten des Umweltrechts der Bundes- und Landesverwaltungen, der Euro-päischen Kommission, der Wirtschaft und der Umweltverbände.
Der aktuelle Stand der wissenschaftlichen und politischen Diskussion zu einem Umwelt-gesetzbuch sowie zum deutschen Umweltrecht wird in diesem Tagungsband umfassend dargestellt.
Datenbrillen in der Wartung
(2017)
Im Mittelpunkt des hier vorgelegten Bandes zur "politischen" Dezentralisierung steht rechts- und verwaltungsvergleichend der Facettenreichtum der kommunalen Selbstverwaltung. Dieser erschließt sich einerseits als Ausprägung einer veränderten Staatlichkeit jenseits ihrer bekannten nationalstaatlichen Deutung und Funktionszuweisungen in neuer Strahlkraft vor dem Hintergrund der Entstehung lokaler und regionaler "Governance" sowie andererseits ausgreifender Globalisierungsprozesse mit weltweit zunehmender Regulierung.
Die abgedruckten Vorträge und Berichte künden von der Vielfalt der Ansatzpunkte und Mög-lichkeiten einer "politischen" Dezentralisierung mit messbaren Erträgen für die Realverfas-sung eines demokratischen und rechtsstaatlichen Gemeinwesens sowohl in Deutschland und der EU als auch in Staaten wie Indien, Sri Lanka, der Volksrepublik China, Japan und Korea. Thematisch setzen sie sich häufig mit der Stadtentwicklung auseinander, in deren Zusam-menhang und mit Blick auf die deutsche Situation, vor allem die hiesigen jüngeren Förder-programme "Soziale Stadt" und "Stadtumbau" auf neue Herausforderungen reagiert haben. Die öffentliche Hand sieht sich zunehmend (Stichwort "Public Private Partnership") als Partner privater Akteure. "Dezentralisierung" offenbart sich als Agens politischer Mobili-sierung und der Bildung von Citizenship in einer heranwachsenden Zivilgesellschaft. Dies gilt auch und gerade für Süd- und Ostasien.
Die Gesundheitsreform 2007 führt zu einer nachhaltigen Systemveränderung unseres Ge-sundheitswesens, deren Auswirkungen erst nach und nach sichtbar werden. Eine besondere Rolle spielen hierbei die neugeschaffenen Regelungen zur Liberalisierung des (zahn-)ärzt-lichen Berufsrechts sowie zur vertragsrechtlich fundierten Wettbewerbsordnung zwischen Leistungsträgern und Leistungserbringern. Rechtsvergleichende und verfassungsrechtliche Betrachtungen runden das Themenspektrum ab.
Direkte Demokratie
(2000)
Diskussionsbericht
(1999)
Einleitung
(2003)
Einleitung
(2001)
Zu den großen nationalen, supra- und internationalen Aufgaben dieser Zeit gehört die Bewältigung der Folgen des Globalisierungsprozesses. Dabei geht es nicht nur um China, Indonesien, Japan oder Thailand. Eine zentrale Frage des Fortgangs wirtschaftlicher Ent-wicklung in Asien und indirekt auch in der Welt ist, wie sich die ökonomischen Grundlagen, industriellen Beziehungen sowie Staat und Verwaltung in speziell Südkorea entwickeln werden. Hier sind die ökonomischen Verwerfungen im südostasiatischen Raum von einer besonderen Brisanz; auch steht das noch zu vereinigende Korea im Mittelpunkt der aktuellen Sorgen um soziale, ökologische und politische Stabilität.
Diese zu bewahren, ist auch eine Frage des Rechts und seiner dynamischen Entwicklung im Rahmen der Rechtsvergleichung und rechtlichen Zusammenarbeit. Denn für die Entwicklung eines jeden Staates spielt die Anpassung der Rechtsordnung an die ökonomischen, sozialen, ökologischen und kulturellen Herausforderungen der Zeit eine maßgebliche Rolle. Dabei ist von besonderem Interesse zu vergleichen, wie diese Anpassungsprozesse in jenen Staaten verlaufen, die - wie etwa die Bundesrepublik Deutschland - zum Spitzenfeld der Industrie-nationen gehören, und wie sich diese Prozesse in denjenigen Ländern gestalten, die - wie auch Südkorea - schon seit einigen Jahren und jeweils nach »Kraftakten« ohnegleichen zu den führenden Industrienationen des Nordens aufgeschlossen haben.
Besonders Deutschland und Südkorea verbindet im Zusammenhang dieser Anpassungs-prozesse, was die Entwicklung von »Recht« und »Verwaltung« anbelangt, eine traditionelle Sonderbeziehung. In bezug darauf steht denn auch und einerseits zu fragen, ob und in welchem Ausmaß der südkoreanische »Sprung nach vorn« u. a. durch eine bewußte und gewollte Angleichung an die Rechts- und Verwaltungsstrukturen Deutschlands gelungen bzw. fehlgeschlagen ist. Andererseits gibt es keinen Endpunkt staatlicher Modernisierungspro-zesse: Jeweilige Entwicklungserfolge gleichen lediglich breitenwirksamen und zeitbedingten Modernisierungsschüben. Künftige Entwicklungsziele erfordern - in Deutschland wie in Südkorea - immer von neuem und stets veränderte Modernisierungsanstrengungen. Woran aber werden diese wiederum ausgerichtet, und wie werden sie gestaltet?
Zu diesen und weiteren Fragen rechnet das Problem, ob die ursprünglich gewählte Modell-partnerschaft zwischen den Staaten maßgeblich bleibt oder ob nunmehr andere »Vorbilder« berufen werden, die dann auch und möglicherweise ökonomische bzw. sozio-ökologische Verwerfungen zur Konsequenz haben. Dem aufmerksamen Beobachter scheint es, daß heute der japanische und US-amerikanische Einfluß auf die koreanische Wirtschafts- und Rechtsordnung sowie auf die Verwaltungsmodernisierung erheblich zugenommen - mehr noch: daß er die deutsche Vorbildfunktion fast abgelöst hat.
Auch davon sollten wir lernen. Zu vermuten ist etwa, daß unsere bisherige Orientierung an »good governance« bereits überholt sein dürfte. Wir sollten jedenfalls unsere Rechts- und Verwaltungszusammenarbeit auf eine neue und spezifizierte Grundlage stellen. In bezug auf Korea stellt der hier vorgelegte Tagungsband entsprechende Überlegungen zusammen. Die auf der ihm zugrundeliegenden internationalen Konferenz gehaltenen Referate beziehen die rechtlichen und administrativen Grundprobleme der Staatsmodernisierung in Deutschland und Südkorea sowie finanzpolitische, sozio-ökonomische und ökologische Reflexionen in ihr Spektrum ein.