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Institute
- Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Staatslehre und Rechtsvergleichung (Univ.-Prof. Dr. Dr. h.c. Karl-Peter Sommermann) (19)
- Lehrstuhl für Verwaltungswissenschaft, Staatsrecht, Verwaltungsrecht und Europarecht (Univ.-Prof. Dr. Mario Martini) (17)
- Lehrstuhl für Öffentliches Recht, insbesondere Europarecht und Völkerrecht (Univ.-Prof. Dr. Wolfgang Weiß) (15)
- Lehrstuhl für Öffentliches Recht, insbesondere deutsches und europäisches Verwaltungsrecht (Univ.-Prof. Dr. Ulrich Stelkens) (15)
- Lehrstuhl für Sozialrecht und Verwaltungswissenschaft (Univ.-Prof. Dr. Constanze Janda) (14)
- Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Finanz- und Steuerrecht (Univ.-Prof. Dr. Joachim Wieland) (14)
- Lehrstuhl für Volkswirtschaftslehre, insbesondere Wirtschafts- und Verkehrspolitik (Univ.-Prof. Dr. Dr. h.c. Andreas Knorr) (9)
- Lehrstuhl für vergleichende Verwaltungswissenschaft und Policy-Analyse (Univ.-Prof. Dr. Michael Bauer) (9)
- Lehrstuhl für Hochschul- und Wissenschaftsmanagement (Univ.-Prof. Dr. Michael Hölscher) (8)
- Lehrstuhl für Öffentliche Betriebswirtschaftslehre (Univ.-Prof. Dr. Holger Mühlenkamp) (7)
§ 11 SektVO - Wettbewerbe
(2015)
1. Die Ast. hat eine Verletzung ihres Rechts auf Chancengleichheit im politischen Wettbewerb durch die Zuweisung staatlicher Finanzmittel an Fraktionen, politische Stiftungen sowie Abgeordnetenmitarbeiter der im Deutschen BT vertretenen Parteien nicht hinreichend dargelegt.
2. Da die Zuweisung nicht unmittelbar an die im BT vertretenen Parteien selbst, sondern an Dritte gezahlt wird, hätte bei einer Organklage gegen den Deutschen BT dargelegt werden müssen, dass dieser als Haushaltsgesetzgeber bereits durch die Bewilligung einer missbräuchlichen Verwendung der Mittel Vorschub geleistet habe.
3. Der Antrag ist bereits verfristet, soweit er sich gegen
eine seit den 1990er Jahren unveränderte Rechtslage richtet. (Nichtamtl. Leitsätze)
Wintersemester 2014/2015
(2015)
Das Thema Transparenz in Politik und Verwaltung ist von hoher Aktualität: Informations-freiheitsgesetze des Bundes und vieler Bundesländer gewähren den Bürgern bisher un-bekannte Auskunftsansprüche gegenüber staatlichen Stellen. Die neuen Gesetze kehren das bisherige Regel-Ausnahme-Verhältnis um. Ein paradigmatischer Wandel vom geschichtlich tradierten Grundsatz des Amtsgeheimnisses zu einem »gläsernen Staat« des heutigen Informationszeitalters scheint im Gange zu sein. Doch hält die Praxis, was die Theorie ver-spricht? Nehmen die Bürger ihre neuen Informationsrechte tatsächlich in Anspruch und erhalten sie die ersuchten Auskünfte? Wie ist das Verhältnis etwa zu den ebenfalls ver-stärkten Datenschutzansprüchen von Privaten? Und wie lässt sich Transparenz dort her-stellen, wo die Akteure sie gezielt meiden, etwa im Bereich der Geheimdienstaktivitäten, der politischen Entscheidungen in eigener Sache oder des Lobbying?
TMG § 2 Begriffsbestimmungen
(2015)
TMG § 1 Anwendungsbereich
(2015)
Studentische Urbanität
(2015)
Die Rolle der Stadt hat sich in der Knowledge Economy gewandelt. Wissen ist zur bedeutendsten Res-source ihrer Prosperität geworden und Universitäten gelten als Hoffnungsträger städtischer Entwick-lung. Diese Arbeit erkundet die Bedeutung, die von Studierenden als wichtigem Teil der Universitäten und ihrer Städte gleichermaßen für die Prägung und Entwicklung urbanen Raumes ausgeht. Mit dem Modell der studentischen Urbanität wird ein wertneutraler Ansatz eingeführt, der Studierende als Quelle urbaner Veränderungsprozesse begreift. Im Zuge einer vergleichenden explorativen Fallstudie der Universitätsstädte Heidelberg und Montpellier wird anhand dessen gezeigt, auf Basis welcher räumlichen und strukturellen Faktoren Studierende mit urbanem Raum interagieren, welche prägenden Einflüsse sie auf den Raum ausüben und wie daraus Auf- und Abwertungstendenzen entstehen. Die Analyse verbindet eine sozialstrukturelle Datengrundlage mit Beobachtungen, Fotodokumentationen und Kartographien. Sie schafft eine detaillierte empirische Grundlage studentischer Urbanität, auf Grundlage derer die Relation zwischen Studierenden und urbanem Raum vor dem Hintergrund der speziellen Entwicklungslogik der Wissensstädte interpretiert wird. Die Arbeit endet damit, die neue studentische Rolle in beiden Städten als Quelle einer Reurbanisierung bzw. Ausgangspunkt von Stu-dentification zu diskutieren.
Sommersemester 2015
(2015)
RStV § 1 Anwendungsbereich
(2015)
Public Private Partnerships
(2015)
Präambel des RStV
(2015)
Protocol No. 16 and EU Law
(2015)
Protocol No. 16 will allow the highest courts of the Contracting States to the European Convention on Human Rights Convention to request an advisory opinion from the European Court of Human Rights on "questions of principle relating to the interpretation or application of the rights and freedoms defined in the
Convention or the protocols thereto". However, in its Opinion 2/13, the Court of Justice of the European Union expressed reservations in respect of that Protocol. The article analyses those reservations and looks for ways to dispell them.
Operative Regierung
(2015)
Die Regierungslehre bezieht neben den klassischen Aspekten von Verfassung, Politik und Finanzen Regierung als Beruf und Arbeit ein. Im Mittelpunkt steht die nationale Regierung Deutschlands. Das Buch ist von einem pragmatischen Vorverständnis und teilnehmnender Beobachtung von Regierungsgeschäften mitgeprägt.
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Die Zuständigkeit für die soziale Wohnraumförderung wurde im Zuge der Föderalismusreform mit Wirkung vom 1. September 2006 vom Bund auf die Länder übertragen. Baden-Württemberg hat als eines der ersten Länder mit dem Landeswohnraumförderungsgesetz (LWoFG) die bundesrechtlichen Regelungen ersetzt.
Das Werk stellt die Ergebnisse der im Landesgesetz vorgesehenen und durch das Deutsche Forschungsinstitut für öffentliche Verwaltung durchgeführten Überprüfung der Auswirkungen des Gesetzes dar. Neben dem Überblick über die Änderungen der rechtlichen Regelungen des Landesgesetzes werden die Evaluierungsergebnisse zu den verschiedenen Überprüfungsschwerpunkten dargestellt und Empfehlungen für die Weiterentwicklung des Rechtsrahmens aufgezeigt. Da die Überprüfung unterschiedliche Regelungsfelder der sozialen Wohnraumförderung thematisiert, dürfte das Werk insbesondere für die Länder relevant und erkenntnisbringend sein, die ebenfalls einschlägige Regelungen erlassen haben.
Mehr Europa!
(2015)
Jahresbericht 2015
(2015)
This Paper examines three case studies of “reform excellence” by analysing an online-survey conducted amongst the key actors from three nominee cities of the European Public Sector Award in 2009 and 2011, namely Bilbao (Spain), Mannheim (Germany), and Tampere (Finland). The focus of the survey was the city reform ap-proach as a whole and especially HRM reform approaches.