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Institute
- Lehrstuhl für Verwaltungswissenschaft, Staatsrecht, Verwaltungsrecht und Europarecht (Univ.-Prof. Dr. Mario Martini) (17)
- Lehrstuhl für Sozialrecht und Verwaltungswissenschaft (Univ.-Prof. Dr. Constanze Janda) (15)
- Lehrstuhl für Öffentliches Recht, insbesondere deutsches und europäisches Verwaltungsrecht (Univ.-Prof. Dr. Ulrich Stelkens) (15)
- Lehrstuhl für Politikwissenschaft (Univ.-Prof. Dr. Stephan Grohs) (7)
- Lehrstuhl für Wirtschaftliche Staatswissenschaften, insbesondere Allgemeine Volkswirtschaftslehre und Finanzwissenschaft (Univ.-Prof. Dr. Gisela Färber) (2)
- Lehrstuhl für öffentliches Recht, insbesondere allgemeines und besonderes Verwaltungsrecht (Univ.-Prof. Dr. Jan Ziekow) (2)
- Lehrstuhl für Finanzwissenschaft (Univ.-Prof. Dr. Désirée I. Christofzik) (1)
- Lehrstuhl für Öffentliches Recht, insbesondere Europarecht und Völkerrecht (Univ.-Prof. Dr. Wolfgang Weiß) (1)
Ausgabe 17 – 25. Juli 2023
(2023)
Ausgabe 16 – 18. April 2023
(2023)
Sommersemester 2023
(2023)
Wintersemester 2022/2023
(2023)
Die kommunale Europaarbeit ist mit einer Vielzahl von Herausforderungen konfrontiert. In diesem Working Paper stellen wir Beispiele bester Praktiken vor, die unterschiedliche Aspek-te dieser Herausforderungen adressieren. Von der Fördermittelakquise über Netzwerkarbeit, Zielgruppenansprache und Städtepartnerschaftsarbeit bis hin zur internen Europaarbeit finden sich ganz unterschiedliche Beispiele, wie Europaarbeit lokal organisiert werden kann. Die Steckbriefe geben dabei eine schnelle Übersicht, mit welchem Ressourcenaufwand das jeweilige Projekt durchgeführt werden kann und beinhalten Hinweise zu Herausforderungen und Nutzen des Projekts. So können Ideen einfach und passgenau adaptiert werden.
One of the standard textbooks of German-language evaluation research has undergone a new edition. Since the first edition from 2007, 15 years have passed. In the meantime, a lot has happened with regard to the institutionalisation and professionalisation of evaluation research. With the new edition of the Handbook for Evaluation, students, practitioners and also experienced evaluators receive a significantly expanded and updated version of the classic. The volume documents the steps taken so far in the institutionalisation and professionalisation of evaluation and provides practical advice for conducting evaluations throughout their entire course. Despite some desiderata, the handbook is still the most comprehensive introduction to evaluation research for many practitioners and students in German language. It offers orientation and serves as a reference work even for experienced evaluators. Stockmann’s commitment to the professionalisation and institutionalisation of evaluation has thus created an institution of its own kind in the form of the Handbook, the reception of which will hopefully help to clear up the misunderstandings often found about the status and quality characteristics of evaluations.
Hat die Einverdienstehe ausgedient? – Eine Bezugsgröße des Alimentationsprinzips auf dem Prüfstand
(2023)
Die Einverdienstehe bildet bis heute die Bezugsgröße, an der sich die Alimentation der Beamtinnen und Beamten sowie ihrer Familien orientiert. Basierend auf einer Umfrage
des Jahres 2022 untersucht der Beitrag die Haushaltsstruktur und Erwerbssituation der Beamtinnen und Beamten in den unteren Besoldungsgruppen. „Klassische“ Einverdienst-ehen im Sinne des Alimentationsprinzips finden sich in der weit überwiegenden Mehrheit
der Fälle nicht. Folglich scheint es angezeigt, die Alimentation im Zusammenhang mit der Besoldung von Beamtenfamilien auf Basis der aktuellen Befunde neu auszurichten.
Die Urteile des Bundesverfassungsgerichts zur Familienalimentation aus dem Jahr 2020 haben bei verschiedenen Bundesländern Anpassungsreaktionen ihrer Besoldungsordnungen ausgelöst. Diese werden im Beitrag auf ihre Zielkonformität mit den konservativ ausgelegten verfassungsrechtlichen Vorgaben hin untersucht. Da die Familienzuschläge allerdings inzwischen auch Größenordnungen erreicht haben, nach denen sie bei vier Kindern bis zu 100% der niedrigsten Grundbezüge ausmachen, und damit auch in einen Konflikt mit dem Leistungsprinzip geraten, reflektiert der Beitrag auch weitreichende Möglichkeiten einer Weiterentwicklung des Alimentationsprinzips im Rahmen der hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums.
Bei dem vorliegenden Buch handelt es sich um den überarbeiten Abschlussbericht zum Forschungsprojekt „Gleichwertige Lebensverhältnisse: Passgenaue Maßnahmen zur Ent-wicklung strukturschwacher Regionen“. Das Deutsche Forschungsinstitut für öffentliche Verwaltung (FÖV) und das Institut für Stadt und Regionalplanung an der Technischen Universität Berlin haben dieses Projekt gemeinsam von 2019 bis 2021 für das Bundes-ministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) durchgeführt.
Die Schaffung gleichwertiger Lebensverhältnisse war ein zentrales Anliegen der Bundes-regierung in der 19. Legislaturperiode. Zwei zentrale, nach wie vor gültige Ziele, die Stärkung der Fachkräftebasis und der Innovationskraft in strukturschwachen Regionen, können vor allem dann erreicht werden, wenn regionale Akteure Fördermaßnahmen selbst ausgestalten und an die Gegebenheiten vor Ort anpassen.
Vorstellung des KomJC
(2023)
In the presentation, I analyse how the argument concerning constitutional (national) identity has been used in some EU Member States in order to evade international obligations and justify illiberal reforms.
Frau Dr. Jenny Rademann präsentierte vor Vertreterinnen und Vertretern von Bund, Ländern, Kommunen und Verbänden den Sachstand des Projekts "Umsetzungsbegleitung des Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes (KJSG): Umstellung der Verwaltungsstrukturen im Bereich der Eingliederungshilfe". Der Vortrag fand im Rahmen der Abschlussveranstaltung des Beteili-gungsprozesses „Gemeinsam zum Ziel: Wir gestalten die Inklusive Kinder- und Jugendhilfe“ des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend in Berlin statt.
Immer noch Neuland?
(2023)
Vorstellung des Jugend-Checks im Rahmen der Session "Legislative Processes: How a law is created and understood"
YES Forum and IEKEP Policy Event: "What language does the EU speak? EU Literacy and European Citizenship: Frameworks for Dialogue and Skills Enhancement"
Inputvortrag – New Work
(2023)
Das FÖV hat auf Bitten des Unterausschusses „Allgemeine Verwaltungsorganisation“ des Arbeitskreises VI der Innenministerkonferenz einen Workshop zum Thema „New Work in der öffentlichen Verwaltung“ geplant und durchgeführt. Der Inputvortrag behandelt theoretische Grundlagen zu New-Work-Ansätzen in der öffentlichen Verwaltung und war Auftakt eines strukturierten Wissensaufbaus und Wissensaustauschs mit Vertreterinnen und Vertretern der Privatwirtschaft sowie der öffentlichen Verwaltung.
Paging Doctor Know-it-all
(2023)
Frau Dr. Rademann stellte das durch das BMFSFJ geförderte Zuwendungsprojekt "Umsetzungsbegleitung des Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes (KJSG) Umstellung der Verwaltungsstrukturen im Bereich der Eingliederungshilfe" vor. Der Vortrag war Teil der digitalen Veranstaltungsreihe "Vorstellung der Projekte zur Umsetzung der inklusiven Kinder und Jugendhilfe und zur Einführung des Verfahrenslotsen" des Projekts "Umsetzungsbe-gleitung BTHG" des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge.
Es wird u. a. darüber berichtet, wie in fünf Modellkommunen der Prozess zur Umsetzung der Zusammenführung von Zuständigkeiten im Bereich der Eingliederungshilfe erprobt und wissenschaftlich begleitet wird.
Im Rahmen der 4. Sitzung der Arbeitsgruppe „Inklusives SGB VIII“ des BMFSFJ am 27. Juni 2023 stellte Frau Dr. Rademann das erweiterte Projektdesign des durch das BMFSFJ geförderten Zuwendungsprojekts "Umsetzungsbegleitung des Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes (KJSG) Umstellung der Verwaltungsstrukturen im Bereich der Eingliederungshilfe" den AG-Mitgliedern aus Kommunen, Bund, Ländern und Verbänden vor.
Mit dem Gesetzesvorhaben soll unter anderem der Einsatz von Vertrauenspersonen (V-Personen) in der Strafprozessordnung (StPO) ausdrücklich gesetzlich geregelt werden. Bislang werden V-Personen durch die Strafverfolgungsbehörden unter Heranziehung der Ermittlungsgeneralklausel § 163 Abs. 1 S. 2 StPO eingesetzt. Es sollen für einen entsprechen-den Einsatz klare Einsatzvoraussetzungen und rechtsstaatliche Rahmenbedingungen fest-gesetzt werden, die den Maßstäben des Kernbereichsschutzes und des Identitätsschutzes entsprechen.
Das Kompetenzzentrum Jugend-Check hat folgende mögliche Auswirkungen identifiziert:
Künftig sollen Einsatzvoraussetzungen für V-Personen durch Strafverfolgungsbehörden ge-setzlich festgelegt werden. Der Einsatz von minderjährigen Personen soll verboten werden. (§ 110b Abs. 6 Nr. 1 lit a) StPO). Dies kann dem Schutz von Minderjährigen entgegenkommen, da sie die weitreichenden Folgen des Einsatzes als V-Person oftmals nicht einschätzen kön-nen und sich den Risiken einer solchen Rolle oftmals nicht bewusst sein können.
Die Regelung kann Minderjährige zudem vor potenziellen Gewissenskonflikte gegenüber ihrem familiären oder sozialen Umfeld schützen. Insbesondere können sie vor der psychi-schen Belastung geschützt werden, Handlungen oder Aussagen vorzunehmen, die in po-tenziellen negativen Folgen für ihre Familie oder Freundinnen und Freunde resultieren.
Die Regelung kann außerdem zur Rechtssicherheit junger Menschen beitragen, da so klare Voraussetzungen geschaffen werden, die zwingend zu wahren sind und auf die die betroffe-nen jungen Menschen vertrauen können.
Mit dem Gesetzesvorhaben soll den strukturellen Herausforderungen, mit denen sich das duale Berufsausbildungssystem aktuell konfrontiert sieht, entgegengewirkt und weitere Teile der nationalen Weiterbildungsstrategie umgesetzt werden. Ziel ist es u.a., das duale Ausbil-dungssystems zu stärken und zu modernisieren, sowie für junge Menschen attraktiver zu ge-stalten. Der Entwurf sieht dafür Maßnahmen bzw. Änderungen innerhalb des Berufsbil-dungsgesetzes (BBiB) und der Handwerksordnung (HwO) vor. Ein konkreter Gegenstand des Vorhabens soll in der Einführung eines Feststellungsverfahrens bzw. einer „Validierung“ der individuell erworbenen beruflichen Handlungsfähigkeit, unabhängig des Abschlusses eines formalen Berufsausbildungsabschlusses, bestehen sowie in der Implementierung von mobilen und digitalen Arbeitsformen im Rahmen der dualen Berufsausbildung. Zudem sind Änderungen vorgesehen, die digitale Verwaltungsprozesse innerhalb der beruflichen Bildung erstarken lassen sollen.
Die geplanten Änderungen zur Einführung des Feststellungsverfahrens der Berufsvalidierung sollen zum 01.01.2025 in Kraft treten, die sonstigen geplanten Änderungen zum 01.08.2024, vgl. Art. 5 BVaDiG.
Das Kompetenzzentrum Jugend-Check hat folgende mögliche Auswirkungen identifiziert:
Künftig soll ein Feststellungsverfahren zur Validierung der beruflichen individuellen Hand-lungsfähigkeiten, die unabhängig von einem formalen Berufsausbildungsabschluss durch praktische Tätigkeit erworben worden sind, eingeführt werden (§ 50b Abs. 1 BBiG, § 41b Abs. 1 HwO). Dies kann die beruflichen Chancen von jungen Menschen, die keine Berufsausbil-dung abgeschlossen haben oder als Quereinsteigende einer Erwerbstätigkeit nachgehen, verbessern, da es ihre Kompetenzen sichtbarer und auf dem Arbeitsmarkt besser verwertbar macht.
Die Möglichkeit der Validierung könnte jedoch auch zu Fehlanreizen führen, wenn sich junge Menschen dadurch gegen das Absolvieren einer dualen Ausbildung entscheiden. Dies könnte die beruflichen Chancen junger Menschen langfristig mindern.
Zudem soll eine Vermittlung der Ausbildungsinhalte durch digitales mobiles Arbeiten bzw. Ausbilden erfolgen können (§ 28 Abs. 2 S. 2 Nr. 1 – 3 BBiG). Dies entspricht den Wünschen und Bedürfnissen vieler junger Menschen und kann somit die Attraktivität der dualen Ausbildung für sie steigern. Durch die Möglichkeit des digitalen mobilen Ausbildens können junge Auszubildende bereits während ihrer Ausbildung auf das spätere Berufsleben in der digitalisierten Arbeitswelt besser vorbereitet werden. Es gilt jedoch zu beachten, dass mit den vorgesehenen Regelungen nicht für alle dualen betrieblichen Ausbildungsberufe, wie zum Beispiel im Handwerk, die Attraktivität für junge Menschen im selben Maß gesteigert werden kann.
Mit dem Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Mindeststrafen des § 184b Absatz 1 Satz 1 und Absatz 3 des Strafgesetzbuches sollen künftig die Mindeststrafen für die Verbreitung, den Erwerb und den Besitz kinderpornografischer Inhalte auf sechs bzw. drei Monate abge-senkt werden.1 Damit sollen insbesondere jugendliche Täterinnen und Täter mit weniger als einem Jahr Freiheitsstrafe bestraft werden können, sofern sie nicht aus (pädo-)krimineller Energie gehandelt haben und der Tatvorwurf am unteren Rand der Strafwürdigkeit liegt. Mit der Absenkung der Mindeststrafe soll eine tat- und schuldangemessene Reaktion im Einzel-fall ermöglicht werden.
Das Kompetenzzentrum Jugend-Check hat folgende mögliche Auswirkungen identifiziert:
Für die Verbreitung, den Erwerb und den Besitz kinderpornografischer Inhalte soll die Min-destfreiheitsstrafe auf sechs bzw. drei Monate abgesenkt werden (§ 184b Absatz 1 Satz 1 und Absatz 3 StGB), wodurch Strafverfahren in minderschweren Fällen eingestellt oder erledigt
werden können. Die geplante Gesetzesänderung kann zu einer verhältnismäßigen Reaktion auf die Taten der zu hohem Anteil jugendlichen Beschuldigten in jedem Einzelfall beitragen. Gerade jugendliche Täterinnen und Täter handeln in der Regel nicht aus (pädo-)krimineller Energie, sondern aus einer für diese Lebensphase typische Unbedarftheit, Neugierde oder Abenteuerlust. So verbreiten junge Menschen etwa wider besseren Wissens über Chat-Gruppen kinderpornografische Inhalte oder kommen ungewollt in deren Besitz. Gerade in diesen Fällen kann durch die Neuregelung eine schuldangemessene Reaktion ermöglicht werden und nicht etwa ganze Schulklassen strafrechtlich verfolgt werden. Da ein solches Vergehen nicht mehr als Verbrechen verfolgt werden muss, kann die Neuregelung junge Menschen vor weitreichenden Folgen für ihr (berufliches) Leben schützen. Denn eine Ver-urteilung wird im Führungszeugnis aufgenommen, wodurch bestimmte Berufsfelder, etwa im Bereich der Erziehung, für junge Menschen nicht mehr zugänglich waren. In Zukunft soll die Verbreitung, der Erwerb oder der Besitz kinderpornografischer Inhalte jedoch auch als Ver-gehen verfolgt werden können, was keinen Eintrag in das Führungszeugnis zur Folge hat.
Mit dem Gesetzesvorhaben sollen Schwangere, welche einen Schwangerschaftsabbruch erwägen, besser geschützt werden. Dafür soll die ungehinderte Inanspruchnahme der Schwangerschaftskonfliktberatung sowie der ungehinderte Zugang zu solchen Einrichtungen, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen, gegenüber den Ländern sichergestellt werden. Zudem soll die Belästigung von Schwangeren und die Behinderung des Personals vor Beratungsstellen sowie Einrichtungen zur Vornahme von Schwangerschaftsabbrüchen verboten werden.
Das Kompetenzzentrum Jugend-Check hat folgende mögliche Auswirkungen identifiziert: Durch das geplante Belästigungsverbot im Bereich von 100 Metern um den Eingangsbereich der Beratungsstellen (§ 8 Abs. 2 SchKG) und Einrichtungen, die Schwangerschaftsabbrüche vornehmen (§ 13 Abs. 3 SchKG), könnten junge Schwangere, die einen Schwangerschafts-abbruch erwägen, in einer vulnerablen Situation besser vor Einflussnahme durch Dritte ge-schützt werden. Sie könnten sich dann ohne Ablenkungen auf das bevorstehende Gespräch oder den bevorstehenden Eingriff einlassen. Dies kann ihre unabhängige Entscheidungs-findung stärken.
Junge Schwangere könnten zudem durch das Belästigungsverbot besser vor psychischer Gewalt geschützt werden. Wenn sie vor den Einrichtungen keine Einschüchterung erfahren oder verstörende Abbildungen gezeigt bekommen, werden sie in ihrer emotionalen Ausnahmesituation nicht länger verunsichert.
In diesem Artikel gehen wir neue Pfade und beforschen 1) Vertrauen und Misstrauen in Re-gulierung 2) über nationale und europäische Regierungsebenen hinweg 3) in einem Eliten-Kontext und berücksichtigen somit die entscheidenden Akteure im Regulierungsregime als Vertrauensgeber und -nehmer. Wir analysieren Daten einer Umfrage unter Entscheidungs-trägern in den Sektoren Lebensmittel, Finanzen sowie Datenschutz und finden relativ hohes und über Zeit steigendes Vertrauen in Regulierungsregime und - akteure. Dabei sehen wir, dass, v.a.in Deutschland, Regulierung als zu locker in der Anwendung wahrgenommen wird. Ebenso können wir rückschließen, dass inklusivere Regulierung ein wichtiger Faktor zur Vertrauenssteigerung sein kann. Weiterhin stellen wir fest, dass Misstrauen ein weitgehend von Vertrauen unabhängiges Konzept darstellt. Wir finden, dass hohes Vertrauen durchaus mit hohem Misstrauen vergesellschaftet sein kann – teils gar der Regulierungsperformanz zuträglich.
Das Projekt HoWas20211 untersucht die Bewältigung der Starkregen- und Hochwasserereig-nisse im Juli 2021 in Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz. Durch die Zusammenarbeit verschiedener Fachdisziplinen (Hydrologie/Meteorologie, Kommunikationswissenschaft, Ver-waltungswissenschaft, geographische Risikoforschung und sozialwissenschaftliche Katastro-phenforschung) gelang es in dem Projekt, eine differenzierte Beschreibung der Ereignisse insbesondere bezogen auf Schwachstellen in der Governance und Kommunikation vorzu-nehmen.
Zwei Jahre nach dem intensiven Hochwasserereignis im Juli 2021 liegen erste Erkenntnisse
im Rahmen der wissenschaftlichen Aufarbeitung vor. Das BMBF-HoWas2021-Projekt richtet hierbei seinen Fokus auf die Warnkommunikation und das Krisenmanagement. Die Analyse beinhaltet die Verknüpfung vonmeteorologischen und hydrologischen Daten mit Aktivitäten aufbehördlicher Ebene und dem Katastrophenschutz. Im Ergebnis können technische und strukturelle Optimierungspotenziale identifiziert werden und deuten somit auf den Nachhol-bedarf bei der Antizipation zukünftiger Hochwasser und dem Entwickeln neuer Ansätze für effektive Warnsysteme hin.
This book explores how migrants and refugees can revitalise peripheral regions and commu-nities economically. The extent to which migrants stimulate the economic activities of these regions through labour market participation, entrepreneurship, innovation and consumption is examined theoretically and empirically for the EU as a whole, as well as through empirical case studies that highlight the impact of migration at macro, company, and individual levels. A particular focus is given to the economic consequences of Third Country Nationals to places beyond the cities, i.e. the peripheral and remote regions of Europe. This book aims to provide insight into the role of migrations in low productive and labour-intensive regions. The authors provide innovative policy recommendations to stimulate the positive economic con-sequences of immigration to places beyond the cities. It will be of interest to students, re-searchers, and policymakers working within labour economics and migration and integration policies.
The purpose of this chapter is to delineate and analyse current adjustments of Public Private Partnerships (PPP) in Germany in the context of the COVID-19 pandemic. Based on current data and official material, road infrastructure PPP was analysed, as demand for transporta-tion services is highly sensitive to fluctuations of overall economic activity. Accordingly, they do not only offer a good illustration of the challenges encountered by PPP operators in gene-ral but also – as road infrastructure PPP in Germany exist in different designs – important lessons may be learned with respect to their respective resilience in extraordinarily adverse economic conditions. One finding from the COVID-19 pandemic in Germany is that the case for public–private partnerships (PPP) become more compelling, also as an integral element of a large-scale reform package to massively improve the resilience of public service delivery to citizens and companies alike. Another important insight from the pandemic and the politico-administrative countermeasures is that massive pressure – both financial and in terms of the workload on the human resources employed – has been placed upon existing PPP, especially in critical infrastructures. The principal reasons are unforeseen or unexpected changes in user behaviour, affecting demand, and more difficult access to funding. These new insights demonstrate the relevance of anticipation of such events in the PPP contract, and the role of preparation for practitioners on both the private as well as the public side. Moreover, the findings provide leeway for further research on how the public administration, in particular in a federal multilevel system, can strengthen knowledge management and information exchange between single entities and stakeholders, and the role of PPP units as potential gatekeeper within this system.
Mit Inkrafttreten der Neufassung von § 10 Abs. 4 und Abs. 5 SGB VIII zum 01.01.2028 geht die Zuständigkeit für Leistungen der Eingliederungshilfe für junge Menschen mit (drohender) Be-hinderung vollständig auf die Jugendämter über, sofern bis zum 01.01.2017 ein entsprechen-des Bundesgesetz verabschiedet ist. Ziel dieser Zuständigkeitsverschiebung ist es, im Sinne der Inklusion eine einheitliche Anlaufstelle für alle jungen Menschen zu schaffen. Denn wäh-rend die Zuständigkeit für junge Menschen mit (drohender) seelischer Behinderung bereits jetzt bei der Jugendhilfe liegt, ist diese bislang noch nicht für Leistungen der Eingliederungs-hilfe für junge Menschen mit (drohender) körperlicher oder geistiger Behinderung zuständig. Die Zuständigkeit für junge Menschen mit (drohender) körperlicher oder geistiger Behinde-rung liegt derweil bei der Eingliederungshilfe nach dem 2. Teil des SGB IX. Das vom Bundes-ministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) geförderte Projekt am Deut-schen Forschungsinstitut für öffentliche Verwaltung (FÖV) untersucht mit unterschiedlichen Methoden, wie die Umsetzung der Inklusiven Lösung verwaltungsseitig gelingen kann. Das Projekt hat eine Laufzeit von vier Jahren von 2022 bis 2025. Der vorliegende Sachstandsbe-richt fasst die Projekterkenntnisse des Zeitraums vom 01.01.2022 bis 31.10.2023 zusammen.