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Institute
- Lehrstuhl für Politikwissenschaft (Univ.-Prof. Dr. Stephan Grohs) (13)
- Lehrstuhl für Öffentliches Recht, insbesondere deutsches und europäisches Verwaltungsrecht (Univ.-Prof. Dr. Ulrich Stelkens) (13)
- Lehrstuhl für Öffentliches Recht, insbesondere Europarecht und Völkerrecht (Univ.-Prof. Dr. Wolfgang Weiß) (12)
- Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Staatslehre und Rechtsvergleichung (Univ.-Prof. Dr. Dr. h.c. Karl-Peter Sommermann) (8)
- Lehrstuhl für Verwaltungswissenschaft, Staatsrecht, Verwaltungsrecht und Europarecht (Univ.-Prof. Dr. Mario Martini) (6)
- Lehrstuhl für vergleichende Verwaltungswissenschaft und Policy-Analyse (Univ.-Prof. Dr. Michael Bauer) (5)
- Lehrstuhl für Hochschul- und Wissenschaftsmanagement (Univ.-Prof. Dr. Michael Hölscher) (4)
- Lehrstuhl für Sozialrecht und Verwaltungswissenschaft (Univ.-Prof. Dr. Constanze Janda) (3)
- Lehrstuhl für Volkswirtschaftslehre, insbesondere Wirtschafts- und Verkehrspolitik (Univ.-Prof. Dr. Dr. h.c. Andreas Knorr) (2)
- Lehrstuhl für öffentliches Recht, insbesondere allgemeines und besonderes Verwaltungsrecht (Univ.-Prof. Dr. Jan Ziekow) (1)
Das Bestattungs- und Friedhofswesen befindet sich im Umbruch: Gesellschaftliche Veränderungen wie neue Einstellungen zum Tod, zunehmende religiöse Vielfalt, Auflösung traditioneller Familienverbünde aber auch die zunehmende Liberalisierung und Privatisierung von Bestattungsleistungen. Dies hat auch Auswirkungen auf das überkommene Friedhofs- und Bestattungsrecht. Ziel der jährlich stattfindenden Speyerer Tage zum Friedhofs- und Bestattungsrecht soll daher sein, für Fragen in diesem Bereich ein Diskussionsforum vornehmlich zu aktuellen rechtlichen Problemen zu bilden.
Mit dem E-Government-Gesetz (EGovG BW) schuf das Land Baden-Württemberg im Jahr 2015 die gesetzliche Grundlage für die Förderung der elektronischen Verwaltung in den Behörden des Landes, den Gemeinden und Gemeindeverbänden sowie den sonstigen der Aufsicht des Landes unterstehenden juristischen Personen des öffentlichen Rechts (Behörden im Sinne des EGovG). Das Gesetz sieht eine Evaluation innerhalb von fünf Jahren nach Inkrafttreten vor; der vorliegende Bericht stellt die Ergebnisse dieser Evaluation dar. Dabei wurden drei Schwerpunkte untersucht: die Wirkung der Handlungspflichten des EGovG BW, die Erfahrun-gen mit der durch das EGovG BW geschaffenen Organisationsstruktur und die Erfahrungen von Bund und Ländern mit deren jeweiligen E-Government-Gesetzen.
Dieser Rechtsprechungsbericht ist – wie die übrigen im selben Heft veröffentlichten Beiträge – aus einem Vortrag hervorgegangen, der auf den 11. Speyerer Tagen zum Friedhofs- und Be-stattungsrecht (12.und 13.09.2019) gehalten wurde. Er schließt an den Bericht aus dem Vorjahr von Tade Matthias Spranger an und umfasst damit primär den Zeitraum zwischen September 2018 und September 2019, bezieht aber auch einige Entscheidungen aus dem ersten Halbjahr 2018 ein.
From a democratic perspective, the replacement of government or parliament by a public manager to enforce budget discipline marks a serious intervention. Transferred to the local level, the replacement of the mayor and the council in three German municipalities by a state official (a so-called state commissioner) in recent years has raised questions about the legi-timacy and adequacy of such a strong interventionist instrument. One crucial answer to be given to this legitimacy issue concerns effectiveness, in other words whether the instrument can fulfill its designated task by improving the local fiscal situation since the fiscal success of the commissioner is a basic prerequisite for legitimacy. By using a time-series approach of the synthetic control method (SCM) and constructing a synthetic comparison case to the town of Altena, an answer regarding the commissioner’s potential to reduce the short-term debt can be given. The commissioner was successful in limiting the debt increase and seems to have reversed the debt trend. This finding supports the effectiveness of rather hierarchical instruments for ensuring fiscal discipline at the local level and thereby adds to broadening the international public management literature on municipal takeovers.
Automatisch erlaubt?
(2020)
Die Autorengruppe um Prof. Dr. Mario Martini zeigt in unserer Studie „Automatisch erlaubt? Fünf Anwendungsfälle algorithmischer Systeme auf dem juristischen Prüfstand“, dass der bestehende deutsche Rechtsrahmen und übergreifende europäische Regelungen wie die Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) dem Einsatz von Algorithmen bereits klare Grenzen setzen.
Neben Beispielen aus dem Hochschulsektor analysieren die Autoren Fälle aus dem Polizei- und Gerichtswesen sowie zu sozialen Netzwerken und zeigen auf, dass insbesondere jene Anwendungsfälle, die mit personenbezogenen Daten gespeist vollautomatisierte Entscheidungen treffen, nicht ohne Weiteres auf Deutschland übertragen werden können.
Außenwirtschaftsbeziehungen
(2020)
Das Deutsche Forschungsinstitut für öffentliche Verwaltung ist vom Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) damit beauftragt worden, das derzeitige System der Luftsicherheit unter besonderer Berücksichtigung der Passagier- und Gepäckkontrolle zu untersuchen, um auf dieser Grundlage Vorschläge für eine mögliche Reform der Organisation und Aufgabenwahrnehmung im Bereich der Luftsicherheit zu erarbeiten.
Catch me if you can: Quellen-Telekommunikationsüberwachung zwischen Recht und Technik (Langfassung)
(2020)
Die Quellen-TKÜ ist grundrechtsdogmatisch gleichsam ein Sandwichkind zwischen Tele-kommunikationsüberwachung und Online-Durchsuchung. Mit ihrer kleinen Schwester, der Telekommunikationsüberwachung, teilt sie die Eigenschaft, auf die gleichen Kommunikationsdaten, nämlich zu übermittelnde Inhalte, zuzugreifen. Mit ihrer großen Schwester, der Online-Durchsuchung hat sie gemeinsam, das gesamte Endgerät zu infiltrieren. Anders als diese darf sie aber nicht das Gesamtsystem ausspähen, sondern ausschließlich „laufende Kommunikation“ überwachen. Wie sich dies technisch gewährleisten lässt, damit die Quellen-TKÜ nicht in eine Online-Durchsuchung umschlägt, präzisieren die Ermächtigungsnormen bislang nur ungenügend. Der Beitrag sucht nach grundrechts-dogmatisch tragfähigen Antworten auf die verfassungsrechtlichen Problemlagen und legt den Finger in offene Wunden der gesetzlichen Regelungen.
Each crisis is dreadful in its own special way, and so is the COVID-19 pandemic. Beyond its lethal nature and truly global spread, one of its characteristics lies within the detachment of cause and effect. The cause, i.e. SARS-CoV-2, can clearly be attributed to health issues, though the COVID-19 pandemic challenges entire public administration (PA) systems well beyond the health sector. Both the lockdown as executed and the first careful exit-steps in their entire complexity increase scope and scale of PA’s tasks and responsibilities, challenging not only health authorities, but all parts of the administrative system, from security administration to public service delivery, with the entire world remaining in very turbulent water. Thus, the question arises how the PA should react to ensure high performance in times of crisis. Our findings underpin the relevance of trust in public administration (or “the government” in general), notably in times of crisis: the higher trust levels are, the more likely compliance of citizens and successful networking with non-state actors is. Even in the absence of many trust generating factors, trust levels are increasing in the current COVID-19 pandemic.
Whether a person who worked as an ‘expert on mission’ for the United Nations outside his home state was acting as an ‘official’ for the United Nations within the meaning of the Convention on the Privileges and Immunities of the United Nations and was, therefore, exempt from taxation by his home state.
This article conceptualizes the vulnerability of the different stages of Public-Private Partner-ship (PPP) models for corruption against the backdrop of contract theory, principal-agent theory and transaction cost economics, and discusses potential control mechanisms.
The article’s contribution to the debate on PPPs is twofold: first, an issue widely neglected by the pertinent literature is conceptualized. Second, as these PPPs are used not only in de-veloped countries whose legal order may shield them sufficiently, but also in developing countries, carving out the vulnerable points in PPP arrangements may enable decision mak-ers to install appropriate control mechanisms, if need be on project level.
The article discusses how COVID-19 could reinforce corruption, cronyism and mistrust in the politico-administrative system of the Middle East and North Africa (MENA)
In the case, Brzeziński v. Poland, the European Court of Human Rights for the third time addressed the issue of the summary electoral proceedings in the Polish legal system. The last judgement is an excellent opportunity to examine if the provisions of the electoral law concerning these proceedings are well designed and correctly interpreted by the Polish courts. There is no doubt that free elections and freedom of expression together form the bedrock of any democratic system. The two rights are inter-related and operate to reinforce each other. For this reason, it is particularly important in the period preceding an election that opinions and information of all kinds are permitted to circulate freely. On the other hand, national authorities are legitimised to create special proceedings in order to ensure the proper conduct of the electoral campaign by preventing the dissemination of false information. As a consequence, it is possible to verify factual statements contained in the materials pertaining to an electoral campaign. Special proceedings should not apply to the value judgements. If such comments and opinions infringe the candidate’s personal rights, he or she may seek redress under the general rules of protection of individual rights.
Die Diskussion zu verhaltenswissenschaftlichen Erkenntnissen und Recht (Behavioral Law and Economics) dreht sich um zwei Fragen: die Grenzen des Einsatzes verhaltenswissen-schaftlicher Regulierungsinstrumente (Nudging) sowie die Kritik an etablierten Regulierungs-konzepten, insbesondere dem Informationsmodell. Dark Patterns rufen eine dritte Frage auf den Plan: der Schutz vor der Ausnutzung von Verhaltensanomalien durch Private. Der Beitrag ordnet dieses neue Phänomen (verhaltens-)ökonomisch sowie rechtlich ein. Er entwickelt Grundlinien zum verfassungsrechtlich erforderlichen Autonomieschutz sowie einer regulatorischen Antwort auf Dark Patterns.
Nachdem das Bundesverfassungsgericht 2010 über die Verfassungsmäßigkeit der Regelsätze in der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) entschieden hatte, wurde diskutiert, ob und inwieweit die Grundsätze der Entscheidung auf das AsylbLG übertragen werden können. Die Entscheidung zu den Leistungsabsenkungen bei Pflichtverletzungen nach §§ 31 ff. SGB II hat eine ähnliche Debatte ausgelöst. Hintergrund sind die Leistungseinschränkungen in § 1 a AsylbLG, die mit dem „Geordnete-Rückkehr-Gesetz“ verschärft worden sind.
Der Beitrag zeichnet zunächst die tragenden Erwägungen des Bundesverfassungsgerichts zur Zulässigkeit der Absenkung existenzsichernder Leistungen nach (A.) und gibt sodann einen systematischen Überblick über die Leistungsausschlüsse und Leistungseinschränkungen im
AsylbLG (B.), um daraus Schlussfolgerungen für die Verfassungsmäßigkeit der Leistungsein-schränkungen abzuleiten (C.).
Der Beitrag befasst sich mit dem Urteil des BVerfG vom 05.11.2019 zu den Sanktionen des SGB II und untersucht dessen Folgen für das Asylsozialrecht. Anschließend erfolgt ein Vergleich mit dem Urteil des EuGH in der RS "Haqbin" vom 12.11.2019 und den daraus folgenden unionsrechtlichen Grenzen sozialrechtlicher Sanktionen.
Alle Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare stehen vor der Frage, bei welchen Einrichtungen die Stationen des juristischen Vorbereitungsdienstes am besten verbracht werden sollten. Mit Blick auf die Zweite Staatsprüfung ist die Entscheidungsfindung meist von dem Zwiespalt geprägt, ob die Chance genutzt werden soll, Praxiserfahrung zu sammeln, oder besser eine Station gewählt wird, die (auch) Zeit für die Examensvorbereitung lässt. Dabei sollte allerdings nicht aus den Augen verloren werden, dass es auch eine Möglichkeit gibt, sich praxisnah über die Rechtswissenschaft hinaus weiter zu bilden und dies mit gezielten Kursen zur Examensvorbereitung zu verbinden: eine Station an der Deutschen Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer, um das von ihr angebotene verwaltungswissenschaftliche Ergänzungsstudium zu absolvieren.
Die digitale Transformation aller Lebensbereiche schreitet unaufhaltsam voran. Auch vor Hochschulpforten macht sie keinen Halt. Doch im Schatten des Erfolgs neuer Bildungs-technologien verbergen sich bislang ungeahnte Herausforderungen für den Datenschutz. Welche dies sind und wie sie sich bewältigen lassen, untersucht erstmals die vorliegende Arbeit umfassend.
Am Beispiel der Massive Open Online Courses (MOOCs) untersucht Jonas Botta vornehmlich die drohende Totalerfassung der E-Learner im virtuellen Seminarraum, die geschäftsmäßige Weitergabe ihrer Daten an Dritte und das spezielle Risiko transatlantischer Datenüber-mittlungen angesichts des defizitären EU-US Privacy Shield. Dadurch schließt die Arbeit nicht nur die bestehende Forschungslücke zu den Online-Kursen, sondern leistet zugleich auch einen wichtigen Beitrag dazu, vertiefte Einblicke in die DS-GVO und die einschlägigen deutschen Datenschutzvorschriften zu erlangen.
Datengetriebene Forschung gehört zu den wichtigsten Hoffnungsträgern der Medizin. Sie bewegt sich in einem Spannungsfeld zweier konfligierender Pole: Einerseits sind Gesundheitsdaten in besonderem Maße schutzbedürftig (vgl. Art. 9 Abs. 1 DSGVO). Anderseits ist die Medizinforschung auf eine Privilegierung ihrer Datenverarbeitungen angewiesen, um ihre Ziele wirksam erreichen zu können. Wie sich dieser Antagonismus auflösen lässt, damit Big Data auch im Forschungsbereich sein Potenzial voll entfalten kann, ohne zugleich den Einzelnen als gläsernen Patienten seiner Intimsphäre zu berauben, gehört zu den offenen Rätseln unserer Zeit. Das „Digitale-Versorgung-Gesetz“ (DVG) schafft unterdessen Fakten. Es macht die Daten der gesetzlichen Krankenversicherungen für die Forschung zugänglich: Sämtliche Abrechnungsdaten fließen künftig über ein zentrales Forschungsdatenzentrum der Wissenschaft zu. Für die einen ist das ein längst überfälliger Schritt in Richtung einer digitalen Gesundheitsvorsorge. Für die anderen opfert der Gesetzgeber damit den Datenschutz auf dem Altar der Innovationsgläubigkeit, um einer unreflektierten Technikeuphorie zu huldigen.
Jugend ist eine eigenständige Lebensphase mit spezifischen Herausforderungen und besonderen Merkmalen. Gleichzeitig werden deren Besonderheiten in politischen Prozessen oft wenig berücksichtigt. Dabei können Gesetze aus allen Politikfeldern beabsichtigte als auch nicht beabsichtigte Auswirkungen auf junge Menschen haben. Hier setzt die Idee des Jugend-Checks an: Die Auswirkungen von Gesetzen auf junge Menschen sollen frühzeitig erfasst und veröffentlicht werden. Die Idee eines Jugend-Checks entstand im Kontext der Diskussion um eine Eigenständige Jugendpolitik. Als Auftrag aus dem Koalitionsvertrag der 18. Legislaturperiode, wurde der Jugend-Check gemeinsam mit jugendpolitischen Expertinnen und Experten, dem Bundesjugendministerium (BMFSFJ) sowie dem Institut für Gesetzesfolgenabschätzung und Evaluation (InGFA) entwickelt. Seit August 2017 wird der Jugend-Check vom „Kompetenzzentrum Jugend-Check (KomJC)“ durchgeführt. Das KomJC ist ein Projekt des Deutschen Forschungsinstituts für öffentliche Verwaltung (FÖV).
Das KomJC prüft Gesetzesvorhaben der Bundesregierung auf ihre Auswirkungen auf junge Menschen zwischen 12 und 27 Jahren. Als Instrument der Gesetzesfolgenabschätzung macht der Jugend-Check ressortübergreifend darauf aufmerksam, wo und wie Gesetze aus unterschiedlichen Bereichen junge Menschen betreffen können. Anhand eines Prüfrasters aus sechs Lebensbereichen und elf Wirkdimensionen werden Auswirkungen systematisch erfasst.
Begleitet und beraten wird das KomJC durch den Fachbeirat Jugend-Check, in dem Expertinnen und Experten für die Lebensbereiche und Lebenslagen junger Menschen vertreten sind.
Die Folgen der Corona-Krise
(2020)
Der Einbruch der Steuereinnahmen sowie absehbare Defizite vieler kommunaler Einrichtungen als Folge der Corona-Krise werden Städte, Gemeinden und Landkreise erheblich belasten. Die Mehrzahl dürfte aber nach Jahren guter Steuereinnahmen gut aufgestellt sein. Das Schutzschild-Angebot des Bundesfinanzministers hilft passgenau gegen bisher nicht gelöste Probleme. ...
The link between economic development, entrepreneurial activity, and institutional frame-work conditions has been focused by scholars from different disciplines, inter alia economics and business management, and is of utmost relevance also for practitioners. This applies in particular to the question of those macro factors that exert an influence on the sustainable success of entrepreneurial activity.
PESTEL analysis as a strategic tool that focuses on the assessment of the business environ-ment in terms of specific market conditions, (likely) developments and their positive or negative effects on an enterprise is a popular instrument in this context. However, the existing literature often offers only a compilation and partial discussion of categories and dimensions, but does not include a discussion of the effects of specific framework conditions in detail, nor provides concrete indicators to make the concept operable. The article deals with this question, providing an operationalization of numerous sub-categories of PESTEL, as well as discussing possible extensions to the PESTEL toolbox that become necessary against the backdrop of globalization and digitization.
Die Europäische Kommission unterbreitete 2016 einen Gesetzesvorschlag, um die in die Jahre gekommene Dual-Use Verordnung von 2009 zu reformieren. Die Verordnung reguliert den Export von Gütern, die sowohl zivilen als auch militärischen Zwecken dienen können. Ziel war es, die Exportkontrollvorgaben an neue Herausforderungen anzupassen, wie sie sich aus der Verwendung von digitalen Technologien durch oppressive Regime ergeben.
Die Verhandlung zwischen der Kommission, dem Parlament und den EU-Staaten war wegen des Widerstands einiger Länder, darunter Deutschland, ins Stocken geraten. Insbesondere drei Faktoren sind dabei ins Rampenlicht gerückt: Die Wahrung von Menschenrechten, die Wahrung europäischer Sicherheitsinteressen und die Interessen der Exportwirtschaft. Nun soll noch dieses Jahr ein Kompromisstext verabschiedet werden.
Wir möchten besprechen, wie die geostrategischen und wirtschaftlichen Interessen einerseits und der Schutz von Menschenrechten andererseits in Einklang gebracht werden können und welche Rolle die EU global in diesem Bereich einnimmt.
Künstliche Intelligenz ist in aller Munde. Auch Juristen beschäftigen sich mit ihrer Regulie-rung. Aber was ist künstliche Intelligenz überhaupt? Handelt es sich wirklich um eine neue Erscheinung? Welche Grundrechte und Rechtsmaterien sind betroffen, mit welchen anderen Technologien kann die Regulierung künstlicher Intelligenz verglichen werden, und welche Regulierungsvorschläge gibt es. Schließlich noch die ganz große Frage: Soll der Staat über-haupt regulieren, und kann er es?
Public officials have been shown to discriminate against citizens based on race and gender. We suggest that bureaucrats also discriminate based on political beliefs that citizens reveal to them. We support this argument with evidence from the application of freedom of assembly rights in the context of gay marriage. We confront German city administrations with requests about the organization of a political rally and randomize the underlying political belief and cause: the promotion of or opposition to same-sex marriage. We find that none of these causes receives discriminatory treatment per se. Instead, further explorative, yet theory-guided, analysis indicates that the cultural and political environment within which bureaucracies are embedded determines which of the two requests receives worse and less helpful answers. I.e. the treatment effect seems to be moderated by the local prevalence of Catholicism and the strength of sexually conservative political parties that oppose same-sex marriage.
E-Leadership
(2020)
El Estado de Derecho en Polonia. Cuando la pandemia se encuentra con el iliberalismo constitucional
(2020)
The article presents rule of law crisis in Poland provoked by covid-19 pandemic
Elektronische Gesetzgebung
(2020)
Elektronische Gesetzgebung bezeichnet ein durchgängig elektronisches Verfahren vom Textentwurf bis zur Verkündung eines Gesetzes, das Format- und Medienbrüche vermeiden und sowohl den Aufwand als auch die Fehleranfälligkeit einzelner Prozessschritte verringern soll. Sie kann – abhängig von ihrer konkreten Ausgestaltung und ihrer Akzeptanz durch die am Verfahren beteiligten Akteure – zu einer Verbesserung der Qualität der Gesetzgebung beitragen.