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Das Recht auf Sicherung einer menschenwürdigen Existenz - Wer gehört zur Solidargemeinschaft?
(2017)
Im Zentrum des ›Grundrechte-Reports 2017‹ stehen die Entrechtung von Geflüchteten durch Asylrechtsverschärfungen, menschenunwürdige Unterbringung und unzulässige Abschiebun-gen sowie die Massenüberwachung durch Geheimdienste, der umfassende Datenmiss-brauch und die strukturelle Verharmlosung rechter Gewalt.
Als sich im Jahr 1957 die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft gründete, sollte der Zusammenschluss der Wahrung und Festigung des Friedens und der Freiheit in Europa dienen. Dies sollte durch wechselseitige Handelsbeziehungen und die gegenseitige Kontrolle des Marktes für Kohle und Stahl bewirkt werden.
Auch verfügte die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) schon früh über eine Sozial-staatsrhetorik, der aber bis heute keine normative Ermächtigung gefolgt ist. Schon vor der Gründung der EWG wurde auf der Konferenz von Messina 1955 eine Harmonisierung der Sozialstandards in den Mitgliedstaaten der damaligen EGKS (Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl) angestrebt...
Die Mitbestimmung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer - ein Hindernis für den Binnenmarkt?
(2019)
Die Mitbestimmung bietet den Beschäftigten großer Kapitalgesellschaften die Möglichkeit, bedeutsamen Einfluss auf die Unternehmenspolitik und damit nicht zuletzt auf ihre Beschäftigungsaussichten und -bedingungen zu nehmen. Sie erweist sich folglich als Gegengewicht zu den Interessen von Unternehmensführung und Anteilseignern...
Hohenheimer Horizonte
(2018)
Die „Hohenheimer Tage zum Migrationsrecht“ sind eng mit dem Namen Klaus Barwig ver-bunden: Er hat diese Veranstaltung an der Katholischen Akademie der Diözese Rottenburg-Stuttgart in den 1980er Jahren ins Leben gerufen und nachhaltig geprägt. Unter dem Motto „Migration ist nicht Störfall, sondern bleibende Gestaltungsaufgabe“ verfolgte er mit seiner Arbeit als Referent des Fachbereichs Migration – Menschenrechte – Nachhaltigkeit das Ziel, Zuwandernde willkommen zu heißen und ihren Rechten zur Geltung zu verhelfen.
2018 fanden die „Hohenheimer Tage“ zum letzten Mal unter seiner Leitung statt – Anlass genug, ihm eine Festschrift zu widmen und auf diese Weise die zahlreichen Impulse aufzu-greifen, die Klaus Barwig im Laufe der Jahre gesetzt hat. Die Festschrift versammelt nicht nur wissenschaftliche Beiträge, sondern reflektiert auch ganz persönliche Gedanken und Er-fahrungen aus der Sicht von Anwälten, Richtern, Vertretern von Hilfsorganisationen und Wegbegleitern aus der Akademie. Dabei bleibt der Blick nicht auf Deutschland beschränkt, sondern richtet sich auch in die Schweiz, die Niederlande, Griechenland und – ganz allgemein – nach Europa. Die Beiträge widmen sich einer breiten Palette von Themen vom Flücht-lingsrecht über den Status von Unionsbürgern bis hin zu aktuellen Fragen der Integration oder der sozialen Absicherung von Migranten und machen damit die ganze Bandbreite von Klaus Barwigs Wirken sichtbar.
Leben und Wirken von Christoph Schumacher standen immer im Dienste der Gerechtigkeit und waren geprägt durch den Dialog und die Bereitschaft, auf andere – auch anders-denkende – Menschen zuzugehen. 2018 ist er plötzlich im Alter von 70 Jahren verstorben. Die Gedenkschrift würdigt sein vielfältiges Engagement vom Migrations- über das Sozialrecht zum Arbeitsrecht und spiegelt die Anliegen wider, die Christoph Schumacher zwischen Politik, Rechtspraxis und Wissenschaft nachhaltig verfolgte. Die Beiträge widmen sich Menschenrechten von geflüchteten Menschen und Arbeitsmigranten, dem Gemeinsamen Europäischen Asylsystem, der sozialen Absicherung von Unionsbürgern, der Durchsetzung von Arbeitnehmerinteressen im Gesellschaftsrecht wie auch der Entschädigung ehemaliger Zwangsarbeiter und würdigen darüber hinaus die Person Christoph Schumachers, dem Initiator und jahrzehntelangen Impulsgeber und Begleiter der Hohenheimer Tage zum Migrationsrecht.
Einwanderungsgesetz
(2019)
In Politik und Wissenschaft wird derzeit eine rege Diskussion über die Möglichkeiten und Grenzen einer Einwanderungsgesetzgebung geführt. Die Vorschläge der Parteien nehmen durchweg Bezug auf die bestehende Dogmatik des Ausländerrechts, welches auf einem Verbot mit Erlaubnisvorbehalt beruht. Der "Hallesche Entwurf für ein Einwanderungsgesetz" verfolgt einen grundlegend anderen Ansatz: Er basiert auf einem grundsätzlichen Recht auf Einreise und Aufenthalt, welches nur aus bestimmten Anlässen eingeschränkt werden kann. Das bisherige System der nach Aufenthaltszwecken differenzierenden Titel wird danach aufgegeben, nicht aber das Ziel, die Zuwanderung zu steuern. Der Vorschlag macht sich die Vorgaben des Völker- und Europarechts zu eigen und zielt zugleich auf eine Vereinfachung des Zuwanderungsrechts und damit mehr Transparenz und Rechtssicherheit.