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- Lehrstuhl für Öffentliches Recht, insbesondere Europarecht und Völkerrecht (Univ.-Prof. Dr. Wolfgang Weiß) (2)
<b>Abstract</b>
In der Diskussion um den Wirtschaftsstandort spielt die Beschaffenheit eines effizienten Verfahrensrechts eine zentrale Rolle. Dem Wirtschaftsfaktor "Zeit" soll durch eine Straffung der Verwaltungsverfahren Rechnung getragen werden. Vor diesem Hintergrund wurden in den 1990er Jahren auf Bundes- und Länderebene zahlreiche Beschleunigungsregelungen erlassen, die Anlass zu einer Untersuchung auf ihren Regelungsgehalt, den Grad ihrer Umsetzung und ihre Beschleunigungswirkung boten. Zu diesem Zweck wurden am Deutschen Forschungsinstitut für öffentliche Verwaltung Speyer im Auftrag des Innenministeriums Baden-Württemberg insgesamt 2236 in den Jahren 1990 bis 1999 bei 24 Genehmigungsbehörden (Regierungspräsidien und unteren Verwaltungsbehörden) in Baden-Württemberg durchgeführte immissionsschutzrechtliche, wasserrechtliche und baurechtliche Zulassungsverfahren für gewerbliche Vorhaben mittels Aktenanalyse auf Basis von Zufallsstichproben ausgewertet. Diese repräsentative Erhebung wurde durch eine Behördenumfrage (43 Behörden) sowie eine Kundenbefragung (133 verwertbare Fragebögen) ergänzt.
Die Publikation gibt Gegenstand und Methodik des Forschungsprojekts sowie die Ergebnisse der empirischen Untersuchung wieder. Sie wird durch die in der Schriftenreihe der Stabsstelle für Verwaltungsreform des Innenministeriums Baden-Württemberg erschiene Veröffentlichung "Beschleunigung von Genehmigungsverfahren" [bitte verlinken] um die daraus abzuleitenden Empfehlungen zur weiteren Verfahrensoptimie-rung ergänzt.
Als Ergebnis der empirischen Untersuchung konnte eine wesentliche Verringerung der Verfahrensdauern im betrachteten Zeitraum festgestellt werden. Während im Bereich Wasserrecht der Rückgang mit 73 % am deutlichsten ausfiel, lag er im Immissionsschutzrecht bei 45 % und im Baurecht bei 34 %. Die positive Entwicklung konnte auch auf den Einsatz der Beschleunigungsgesetze als Maßnahmenbündel zurückgeführt werden, denen damit insgesamt ein hoher Zielerreichungsgrad zu bescheinigen ist. Ein weiteres Erfolgsanzeichen ist der Anteil der Verfahren, die innerhalb vorgegebener Bearbeitungsfristen erledigt wurden. Hier konnte im Immissionsschutzrecht zwischen 1990 und 1999 ein Anstieg von 48 % auf 85 %, im Wasserrecht von 71 % auf 92 % und bei Baugenehmigungen für gewerbliche Vorhaben von 64 % auf 83 % nachgewiesen werden.
Teilweise wurden hingegen verbindliche und beschleunigungswirksame Vorgaben nicht umgesetzt, was ein gezieltes, nicht zuletzt auch auf Akzeptanz der Verwaltungsmitarbeiter gerichtetes Nachsteuern sinnvoll macht.
Duncker & Humblot GmbH, Berlin 2000. 132 S., DM 92.-, € 46.- ISBN: 3-428-10399-8
Die anerkannten Naturschutzverbände nehmen im Verwaltungsverfahren eine Sonderstellung ein: Sie sind an bestimmten Verfahren zu beteiligen, ohne dass damit eine eigene materielle (Rechts-)Position korrespondieren würde. Mit der vorliegenden Untersuchung wird die derzeitige Position der anerkannten Naturschutzverbände unter den Voraussetzungen verwaltungsrechtlicher Dogmatik bestimmt und damit ein Beitrag zur aktuellen Diskussion um die Verbandsklage im Umweltrecht geleistet.
Nach einer einleitenden Standortbestimmung der Verbandsbeteiligung im Naturschutzrecht widmet sich ein erster Schwerpunkt der Verfahrensbeteiligung, wobei die den Verbänden zukommende Verfahrensrolle und die einzelnen Modalitäten der Hinzuziehung im Mittelpunkt stehen. Die dabei möglichen Fehler und die damit verbundenen Fehlerfolgen bilden den Übergang zum zweiten Schwerpunkt der Abhandlung, der gerichtlichen Durchsetzbarkeit im Wege der uneigentlichen Verbandsklage. Die von der Rechtsprechung hierzu entwickelten Positionen werden einer Grundsatzkritik unterzogen.
Der Begriff der Träger öffentlicher Belange (kurz: TöB) nimmt dabei eine Schlüsselfunktion ein: Er führt in Abgrenzung zur Öffentlichkeitsbeteiligung zu einem völlig anderen (Verfahrens-) Rechtsregime. Die TöB-Beteiligung ist im Zuge der jüngeren Beschleunigungsgesetzgebung zunehmend formalisiert worden. So sind verstärkt Äußerungsfristen normiert worden, an eine etwaige Verfristung werden immer öfter unmittelbare Sanktionierung geknüpft, insbesondere in Form der sogenannten Behördenpräklusion.
Ziel des von Mai 1998 bis einschließlich Oktober 2000 laufenden Projektes war es zum einen, mit einer rechtlichen Analyse einen Beitrag zur Anreicherung des Allgemeinen Verwaltungsrechts zu leisten, indem aus den einzelnen Regelungen zur Beteiligung der Träger öffentlicher Belange fachbereichsübergreifende Strukturen herausgearbeitet werden. Zum anderen wurde die zunehmende Formalisierung der TöB-Beteiligung auch sozialempirisch untersucht. Der Schwerpunkt des vorliegenden Forschungsberichtes liegt in der Auswertung der sozialempirischen Untersuchung, welche bei der Anwendung der einschlägigen Vorschriften befassten Behörden in mehreren Bundesländern durchgeführt worden ist. Im Mittelpunkt standen dabei die allgemeine Bewertung der Formalisierung der TöB-Beteiligung durch den Gesetzgeber sowie die praktische Umsetzung einzelner Aspekte der Verfahrensbeschleunigung.
Den einzelnen Fragestellungen sind - soweit für das Verständnis erforderlich - rechtliche Einführungen vorangestellt. Der Forschungsbericht ergänzt damit die von Thorsten Siegel separat veröffentlichte Studie „Die Verfahrensbeteiligung von Behörden und anderen Trägern öffentlicher Belange – Eine Analyse der rechtlichen Grundlagen unter besonderer Berücksichtigung der Beschleunigungsgesetzgebung“, in welcher die rechtlichen Perspektiven umfassend abgehandelt werden.