Refine
Year of publication
Document Type
- Article (1358)
- Book (901)
- Part of a Book (867)
- Public lecture (678)
- Conference Proceeding (328)
- Jugend-Check (256)
- Contribution to a Periodical (225)
- Review (185)
- Working Paper (160)
- Part of Periodical (142)
Language
- German (4532)
- English (900)
- Other Language (113)
- French (91)
- Spanish (52)
- Multiple languages (11)
- Russian (1)
Is part of the Bibliography
- no (5700)
Keywords
- Bildung (185)
- Arbeit (184)
- Familie (138)
- Deutschland (137)
- Politik (85)
- Digitales (77)
- Gesellschaft (72)
- Freizeit (67)
- Gesundheit (67)
- Umwelt (67)
Institute
- Lehrstuhl für Volkswirtschaftslehre, insbesondere Wirtschafts- und Verkehrspolitik (Univ.-Prof. Dr. Dr. h.c. Andreas Knorr) (346)
- Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Finanz- und Steuerrecht (Univ.-Prof. Dr. Joachim Wieland) (329)
- Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Staatslehre und Rechtsvergleichung (Univ.-Prof. Dr. Dr. h.c. Karl-Peter Sommermann) (318)
- Lehrstuhl für Öffentliches Recht, insbesondere deutsches und europäisches Verwaltungsrecht (Univ.-Prof. Dr. Ulrich Stelkens) (266)
- Lehrstuhl für Öffentliches Recht, insbesondere Europarecht und Völkerrecht (Univ.-Prof. Dr. Wolfgang Weiß) (265)
- Lehrstuhl für Verwaltungswissenschaft, Staatsrecht, Verwaltungsrecht und Europarecht (Univ.-Prof. Dr. Mario Martini) (249)
- Lehrstuhl für Sozialrecht und Verwaltungswissenschaft (Univ.-Prof. Dr. Constanze Janda) (200)
- Lehrstuhl für Politikwissenschaft (Univ.-Prof. Dr. Stephan Grohs) (188)
- Lehrstuhl für vergleichende Verwaltungswissenschaft und Policy-Analyse (Univ.-Prof. Dr. Michael Bauer) (128)
- Lehrstuhl für Hochschul- und Wissenschaftsmanagement (Univ.-Prof. Dr. Michael Hölscher) (116)
<b>Abstract</b>
Das Buch analysiert die Verschiebung der Kräfteverhältnisse zwischen den an der Gesetzgebung beteiligten Verfassungsorganen der EU-Mitgliedstaaten im Prozess der europäischen Integration. Es unterscheidet sich damit von der bisher erschienen Literatur, die sich vorwiegend einzelnen Institutionen widmete.
Im Zentrum der Arbeit stehen 15 vergleichende Länderstudien. Sie zeigen, dass die Auswirkungen der Impulse der EU-Verfassungsstruktur zum einen vom jeweiligen nationalen Institutionensetting abhängig sind. Zum anderen führt die länderspezifische Einstellung zur Aufrechterhaltung der horizontalen Balance im europäischen Kontext durchaus zu unterschiedlichen (in der Tendenz aber ähnlichen) "europäisierten" Regierungssystemen. Abschließend wird ein europäisches Governance-Modell skizziert, das grundsätzlich geringere Verschiebungen der mitgliedstaatlichen horizontalen Balancen impliziert.
Untersuchungen über Ausmaß und Wirkungen von Reformen im deutschen Forschungssystem sind meistens auf der Makroebene oder der Mesoebene angesiedelt. Betrachtungsgegenstand sind Universitäten und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen. In diesem Beitrag werden die Auswirkungen der Reformen auf den Forschungsprozess der Mikroebene, d.h. einzelner Forschungsgruppen, untersucht. Auf der Basis einer Studie in der Astrophysik, der Nanotechnologie und der Mikroökonomie ergeben sich zwei grundlegende Befunde.
Erstens wird die Notwendigkeit einer weitgehenderen disziplinenspezifischen Differenzierung bei der Ausgestaltung der Reformmaßnahmen unterstrichen. Zweitens zeigt sich, dass Reformen zwar häufig auf der Makroebene eingeführt wurden, den Forschungsprozess auf der Mikroebene jedoch bisher nur partiell beeinflussen. Insbesondere auf der intraorganisationalen Ebene sind kaum Entwicklungen hin zur Ablösung des Modells der akademischen Selbstverwaltung zu verzeichnen, während der verschärfte Wettbewerb um externe Drittmittel Einfluss auf die Definition von Forschungslinien nehmen kann. Die Reformen werden oft als unausgewogen Jagenommen und manifestieren sich für die einzelnen Forscher in Form zunehmender Ressourcenknappheit, verschärftem Wettbewerb um Fördermittel und hohem administrativen Aufwand. Die vorherrschenden Koordinationsformen in der Forschung sind nach wie vor die akademische Selbstverwaltung sowie die eher informellen Governancemechanismen der intellektuellen Koordination durch Netzwerke und die Scientific Community. Forschungsgebiete und Kooperationen werden meistens aufgrund individueller Interessen gewählt und entstehen pfadabhängig. Allerdings lassen sich die Reformwirkungen und deren Effekte auf die Forschung erst langfristig abschätzen, da Latenzeffekte zu erwarten sind.
Lange ging man in Deutschland davon aus, Korruption sei ein Problem ferner Bananenrepubliken. Diese Zeit ist vorbei. Das überkommene Bild vom korrekten „preußischen Beamten“ hat immer größere Kratzer bekommen. Heute gilt Korruption auch in Deutschland und anderen westlichen Demokratien als verbreitetes Übel, gegen das mit aller Kraft Front gemacht werden muss. Staat, Verwaltung und Wirtschaft haben sich den Kampf gegen Korruption erklärtermaßen aufs Panier geschrieben. Gleichwohl bestehen nach wie vor große Lücken und Schwachstellen bei der Bekämpfung und auch bei der wissenschaftlichen Erforschung von Korruption.
Der Forschungsbericht gibt Vorträge und Diskussionen eines am 3. Dezember 2004 vom Deutschen Forschungsinstitut für öffentliche Verwaltung Speyer anlässlich der Emeritierung von Dieter Duwendag als Universitätsprofessor an der Deutschen Hochschule für Verwaltungswissenschaften Speyer veranstalteten Symposiums wieder.
Im Eingangsvortrag behandelt Richard Senti (Zürich) "Die WTO in den Fallstricken des Rechts, der Wirtschaft und der Politik" und schildert die namentlich aus der Rechtsautonomie der Mitgliedstaaten und dem Handelsprotektionismus resultierenden Schwierigkeiten der Welthandelsorganisation, ihre Ziele zu erreichen. Auf Basis des empirischen Befunds zu Stand und Wachstumswirkungen der Kapitalbilanzliberalisierung stellt Michael Frenkel (Koblenz) die Frage "Finanz- und Währungskrisen: Ist die Liberalisierung der Finanzmärkte zu weit gegangen?" und bejaht sie für diejenigen Länder, die sich unzureichend auf die Liberalisierung vorbereitet haben. "Ausländische Direktinvestitionen und Arbeitsplatzverlagerungen: Den Handlungsbedarf richtig erkennen und umsetzen" gibt Wolfgang Franz (Mannheim) als Devise aus und mahnt eine Steigerung der Attraktivität des Wirtschaftsstandorts Deutschland an, um den Nettoeffekt der Arbeitsplatzverlagerungen zu verbessern. Unter dem Titel "Eine andere Welt ist möglich! - Positionen der Globalisierungskritiker" stellt Ernst Ulrich von Weizsäcker (MdB) Entwicklungslinien und Beurteilungen des Phänomens Globalisierung dar und fordert im Zuge einer "neuen Aufklärung" die Rückkehr zu einem starken, ordnungsgebenden Staat als "unsichtbare Hand", um der gegenwärtigen Marktdominanz wirksam zu begegnen.
Den Vorträgen schließen sich mit "Global Governance - Politische Gestaltung der Globalisierung" betitelte Thesen von Dieter Duwendag zur Podiumsdiskussion an, welche mit Statements von Carl Böhret (Speyer) sowie Wolfgang Franz, Michael Frenkel und Richard Senti eröffnet wird und in eine Plenumsdiskussion mündet. Der Forschungsbericht fügt den Schlussworten von Rudolf Fisch (Speyer) und Dieter Duwendag als Memorandum die am 13.5.2002 von Bundespräsident Johannes Rau im Museum für Kommunikation gehaltene "Berliner Rede" an, welche den Titel "Chance, nicht Schicksal - Die Globalisierung politisch gestalten" trägt.
All contributions examine the extent to which spatial aspects constitute a condition for successful governance in federal systems. Spatial developments influenced by the world wide trend of globalisation have far-reaching consequences for economic and fiscal policies. Several subjects are identified as the dominating future challenges for federal systems with regard to regional economic development and growth. Interpreting the experiences of several countries, the papers presented are dealing with the regional perspective of spatial externalities and public goods, challenges and problems of agglomerations, the regional incidence of public budgets, the concept of competitive federalism as well as the politics of urban change and metropolitan government. The final discussion deals with challenges of demographic change for the political and institutional structure of federal systems as well as the future demand and supply side of decentral public infrastructure.
<b>Abstract</b>
Kann Recht Innovationen befördern? Die Bedeutung rechtlicher Institutionen, lange von der Wirtschaftsgeschichte vernachlässigt, erfährt seit den letzten Jahren wieder stärkere Aufmerksamkeit. Meine Untersuchung zur Industrialisierung, Internationalisierung und Patentrecht im Deutschen Reich, 1871 - 1914, nimmt diese Debatte aus rechtshistorischer Sicht auf. Technikhistorische, wirtschaftshistorische und rechtshistorische Ansätze werden in der Arbeit kombiniert, um die Bedeutung des institutionellen "framework" für technischen und wissenschaftlichen Fortschritt zu untersuchen. Umgekehrt wird auch die Fortentwicklung des Rechts aufgrund der im Rahmen der Industriellen Revolution aufgetretenen sozialen und technischen Fragen in den Blick genommen. Die Arbeit erklärt die Kodifikation des Reichspatentgesetzes vom 25. Mai 1877 und seine Normanwendungsphase mithilfe institutionenökonomischer Überlegungen. Die wechselseitige Beeinflussung zwischen den Systemen der Wissenschaft, der Ökonomie und des Rechts wird anhand von Beschreibungen in der zeitgenössischen juristischen, volkswirtschaftlichen und technischen Fachliteratur analysiert. Ebenso werden die Rechtsprechung des Reichsgerichts, die publizierten Entscheidungen und internen Akten des Kaiserlichen Patentamts und des Reichsamts des Innern, die Akten des Deutschen Patentschutzvereins, die Dokumente über die internationalen Patentschutzkonferenzen und Akten aus Unternehmensarchiven ausgewertet. Dabei wird das Augenmerk auf die Frage gelegt, inwieweit das Zivilrecht und das sich entwickelnde Verwaltungsrecht zu Anpassungsleistungen gezwungen waren. Diese bezogen sich zum einen auf den zivilrechtlichen Eigentumsbegriff, zum anderen auf verfahrensorganisatorische Aspekte wie die Trennung von Anmelde- und Widerspruchsbehörden. Ein weiterer Punkt betraf die Bestrebungen zur Selbstregulierung der Verbände, welche auf deutscher wie internationaler Ebene verfolgt wurden. Schließlich wird untersucht, wie der Gesetzgeber, die Verwaltung und die Gerichte auf die Soziale Frage reagierten, welche auch auf die Rechtsstellung der angestellten Erfinder bezogen wurde.
Den Ausgangspunkt der Darstellung bildet eine grundlegende Analyse der Inhalte und Ziele der Dienstleistungsfreiheit gemäß Art. 49 ff. EGV anhand der Rechtsprechung des EuGH und der vergleichend gegenübergestellten Grundkonzeption des Richtlinienvorschlags. Hierbei wurde herausgearbeitet, dass der Vorschlag in vielerlei Hinsicht Neuland betritt, so etwa durch den umfassenden horizontalen, grundsätzlich sämtliche Dienstleistungssparten erfassenden Regelungsansatz, durch das vorgesehene dynamische, auf die Ermittlung weiteren Regelungsbedarfs im Wege der Überprüfung der gesamten nationalen Rechtsordnung ausgerichtete Konzept und schließlich vor allem durch die Einführung des Herkunftslandprinzips für die Aufnahme, Ausübung und Kontrolle von Dienstleistungstätigkeiten.
Die Problemfeldanalysen liefern, flankiert durch die Empirie der Akteurspositionen, auf breiter Basis erste Einschätzungen der Konsequenzen für die deutsche Wirtschaft und bieten wertvolle Ansatzpunkte für nachfolgende ausführliche Folgenabschätzungen. In der Problemfeldanalyse kristallisierte sich als besonders bedenklich heraus, dass die Vorgaben des Richtlinienvorschlags z. T. unklar und in ihrer Reichweite nicht abschätzbar sind, ggf. die Änderung ganzer Regelungssysteme erfordern (z. B. Fristenregelungen, Genehmigungsfiktionen, Ermessensvorschriften) und die Gefahr einer Inländerdiskriminierung, der Umgehung von Regelungen des Bestimmungsstaats sowie des Absinkens erreichter Standards bergen. Bei den befragten Akteuren stieß das Ziel einer Erleichterung des Dienstleistungsverkehrs auf breite Zustimmung, die Eignung der Richtlinie hierfür wurde hingegen bezweifelt. Kritik erfuhr hier ebenfalls vor allem das Herkunftslandprinzip und die Unabsehbarkeit der Auswirkungen der Regelungen; daneben wurde eine zunehmende Bürokratisierung befürchtet. Detailkenntnisse über den Vorschlag waren bei den Akteuren allerdings eher selten vorhanden.
Als vorteilhaft bewerten die Gutachter die vorgesehene Einführung einheitlicher Ansprechpartner in Artikel 6 des Richtlinienvorschlags.
<b>Abstract</b>
Die historische Studie leistet einen Beitrag zur Erforschung der verfassungspolitischen Entwicklung in Deutschland nach 1945. Untersuchungsgegenstand ist der Prozeß der Verfassungsgebung in der Sowjetischen Besatzungszone von 1946 bis zur Annahme der ersten Verfassung der DDR am 7. Oktober 1949.
In der Arbeit wird den Fragen nachgegangen, warum bereits Mitte 1946 die verfassungspolitische Diskussion mit einem SED-Entwurf für eine "Reichsverfassung" einsetzte, welche Einflüsse und Weisungen von Seiten der sowjetischen Besatzungsmacht auf den Verfassungsgebungsprozeß nachweisbar sind und in welchen Etappen der gesamtdeutsch angelegte "Entwurf einer Verfassung für die deutsche demokratische Republik" entstanden ist. Verschiedene Verfassungsentwürfe zwischen 1946 bis 1949 sind als Dokumente im Anhang abgedruckt.
In Spanien trat im Jahr 1998 eine neue Verwaltungsprozessordnung in Kraft. Sie soll die einfachgesetzlichen Voraussetzungen für die Ausübung des in Art. 24 Abs. 1 der Spanischen Verfassung von 1978 verankerten Rechts auf effektiven Rechtsschutz verbessern. Wesentliche Elemente der neuen Verwaltungsprozessordnung sind die Einführung von Einzelrichterspruchkörpern als Eingangsinstanz für die meisten Verwaltungsstreitigkeiten, die Abwendung vom bisherigen caracter revisor der verwaltungsgerichtlichen Klage, d. h. die Erweiterung der Klagemöglichkeiten jenseits der Anfechtungsklage, der Ausbau des einstweiligen Rechtsschutzes und die Verbesserung der Urteilsvollstreckung gegen die öffentliche Verwaltung.
Der vorliegende Band stellt die Grundzüge der Reform vor. Er enthält die Beiträge der spanischen Teilnehmer an dem 7. Gemeinsamen Seminar des Forschungsinstituts für öffentliche Verwaltung und der Escola d'Administració Pública de Catalunya, das in der Zeit vom 30. September bis 3. Oktober 1999 zur spanischen Verwaltungsprozessrechtsreform in Speyer stattfand. Die Texte sind im Original und in deutscher Übersetzung abgedruckt. Im Vorwort des Herausgebers wird das spanische Gesetz in den europäischen Kontext eingeordnet.
Abstract
Die Frage nach der Ausgestaltung der Demokratie ist angesichts einer wachsenden Ausdifferenzierung öffentlicher Entscheidungsebenen und -träger sowie vermehrender Anzeichen für Legitimationsschwächen der bestehenden demokratischen Systeme in Europa wieder zu einem zentralen Gegenstand der politischen und der rechts- und politikwissenschaftlichen Diskussion geworden. Im europäischen Mehrebenensystem sind die herkömmlichen Verfahren und Formen der Vermittlung demokratischer Legitimation nur bedingt tauglich. Die Debatte über die demokratische Ausgestaltung der Europäischen Union muss dabei unterschiedlichen Demokratiekonzepten und unterschiedlichen demokratischen Traditionen der Mitgliedstaaten Rechnung tragen.
Das vorliegende Gemeinschaftswerk europäischer Rechts- und Politikwissenschaftler macht die Demokratiekonzepte und aktuellen Reformdiskussionen verschiedener europäischer Staaten sichtbar und erörtert Perspektiven für die Entwicklung demokratischer Strukturen in der Europäischen Union und im Prozess der Globalisierung. Auch werden mit Blick auf neue Organisationsformen staatlichen Handelns und vor dem Hintergrund der europäischen Diskussion die durch das deutsche Verfassungsrecht eröffneten Entwicklungsmöglichkeiten der Demokratie in Deutschland ausgelotet.
In der französischen Besatzungszone Deutschlands gab es nach 1945 nur einige wenige beratende deutsche Institutionen, die für die gesamte Zone von Koblenz bis Lindau zuständig waren. Der im Juli 1946 auf französische Direktive eingesetzte Beratende Finanzausschuß bei der Militärregierung der französischen Besatzungszone (Comité Consultatif d Etudes Financières) in Speyer zählte zu diesen. Den Beratenden Finanzausschuß leitete Dr. Heinz-Maria Oeftering, der zugleich erster Präsident der damaligen Rechnungskammer Hessen-Pfalz, dann Präsident des Rechnungshofes Rheinland-Pfalz, in Speyer, war. Der Beratende Finanzausschuß hatte die Aufgabe, die Tätigkeit der vier, dann drei Rechnungskammern bzw. Landesrechnungshöfe der Länder der französischen Zone das waren Rheinland-Pfalz, Baden, Württemberg-Hohenzollern und bis Anfang 1947 auch noch das Saargebiet abzustimmen und zu koordinieren. Des weiteren übte der Finanzausschuß im Auftrag der Besatzungsmacht, Gutachter- und Beratungstätigkeiten in steuer- und haushaltsrechtlichen, das hieß in allen finanziellen Fragen, die die Zone als Ganzes betrafen, aus. Der Beratende Finanzausschuß existierte bis Juli 1949 und wurde dann in das Büro der Sachverständigen der Finanzminister der französischen Zone umgewandelt. Mit der Gründung der Bundesrepublik Deutschland stellte das Büro zum Ende des Jahres 1949 seine Arbeit ein.
<b>Abstract</b>
In der ökonomischen Theorie lassen sich verschiedene Erkenntnisprogramme identifizieren, die die Richtung der ökonomischen Forschung und damit auch den Erkenntnisfortschritt in gewisser Weise kanalisieren. In der Finanzwissenschaft existiert ein primär theoretisch ausgerichteter Forschungszweig, der seine Wurzeln bei den klassischen Autoren und ersten Marginalisten hat und sich bis zur sog. "Neuen Finanzwissenschaft" erstreckt. Zum anderen findet man eine stärker empirisch-institutionell angelegte Finanzwissenschaft vor, die ihren Ursprung im Kameralismus und der historischen Schule hat und bis zur Neuen Politischen Ökonomie und Konstitutionellen Finanzwissenschaft reicht. Vor diesem Hintergrund systematisiert und analysiert der Autor die finanzwissenschaftlichen Beiträge von vier theoretischen Traditionen in der Ökonomie (Klassik, Neoklassik, Alte und Neue Institutionenökonomie).
Für den an finanzwissenschaftlichen Fragestellungen interessierten Leser soll mit dieser Arbeit der Versuch unternommen werden, eine vergleichende Darstellung unterschiedlicher Zugangs- und Lösungsmethoden für typische Problemstellungen der Finanzwissenschaft zu liefern, wobei die Geschichte des Fachgebietes und ihrer Entwicklungslinien in groben Zügen nachgezeichnet wird. Darüber hinaus bietet die Finanzwissenschaft aber auch ein interessantes Bild für den wissenschaftstheoretisch interessierten Leser, und zwar sowohl in Hinblick auf die vertretenen erkenntnistheoretischen Positionen als auch in Hinblick auf den Fortschritt dieser Wissenschaft.
Zur Lösung dieser Fragestellungen wird die von Imre Lakatos entwickelte Methodologie der wissenschaftlichen Forschungsprogramme als Grundgerüst verwendet, um sowohl die jeweils grundlegenden Erklärungsprinzipien als auch entsprechende Modifikationen pointiert darstellen zu können. Hierbei zeigt sich, dass sich die vier Forschungsprogramme - trotz zahlreicher dogmengeschichtlicher Gemeinsamkeiten - in Hinblick auf ihre "harten Kerne" signifikant voneinander unterscheiden, was zu alternativen theoretischen Erklärungen finanzwirtschaftlicher Phänomene (z.B. dauerhafter Anstieg der öffentlichen Schuld) und teilweise völlig konträren finanzpolitischen Vorschlägen (z.B. enge oder breite Steuerbemessungsgrundlagen) führt.
<b>Abstract</b>
Hinsichtlich der Frage, welcher Prüfungs- und Entscheidungsmaßstab und welche Prüfungsintensität im verwaltungsgerichtlichen Eilverfahren geboten und möglich sind, werden vielfach unbewiesene Behauptungen aufgestellt. Innerhalb eines buntschillernden Meinungsspektrums sind Auffassungen verbreitet, die eine Entscheidung aufgrund Interessen- oder Folgenabwägung befürworten und hierbei die Prüfung der materiellen Rechtslage entweder für gänzlich verzichtbar halten oder Rechtsfragen der Hauptsache einer nur "summarischen Prüfung" unterziehen wollen. Die seit jeher streitbefangenen Problemkomplexe harren nach wie vor einer dogmatisch zufriedenstellenden Erörterung.
Angesichts dieses Befunds nimmt der Autor im ersten, der Klärungsbedürftigkeit von Rechtsfragen gewidmeten Teil der Arbeit eine verfassungsrechtliche Grundlegung des materiellrechtlichen Prüfungs- und Entscheidungsmaßstabs vor. Hierzu analysiert er die Funktionen der Verwaltungsgerichtsbarkeit im Allgemeinen und des einstweiligen Rechtsschutzes im Besonderen vor dem Hintergrund der Rechtsschutzgarantie und der Gesetzesbindungspostulate. Ausgehend von den herausgearbeiteten eilverfahrensspezifischen Prämissen für den Prüfungsmaßstab untersucht er sodann die Verfassungsmäßigkeit der in Literatur und Rechtsprechung zu den verschiedenen Systemen einstweiligen Rechtsschutzes vertretenen Abwägungslösungen.
Gegenstand des zweiten Teils ist die Klärungsfähigkeit von Rechtsfragen, mithin der im verwaltungsgerichtlichen Eilverfahren geforderte und mögliche Umfang der Rechtsprüfung. Eingangs werden die Unzulänglichkeiten der Folgerungen aus dem Begriff der "summarischen Prüfung" aufgezeigt. In der Erkenntnis, das Problem der Prüfungsintensi-tät nur durch eine grundlegende Analyse der Ziele, Charakteristika und Bedingungen richterlicher Entscheidung unter Einbeziehung auch rechtstheoretischer, erkenntnistheoretischer und entscheidungstheoretischer Aspekte lösen zu können, wird in einem ersten Schritt der Ablauf gerichtlicher Entscheidungen unter besonderer Berücksichtigung der Informationsgewinnung in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht dargestellt. In Erörterung der Frage, welche Anforderungen an das Ergebnis der Entscheidung, namentlich die rechtliche Prämisse zu stellen sind, erfolgt sodann eine Auseinandersetzung mit verschiedenen Richtigkeitskonzeptionen. Als Ziel des gerichtlichen Erkenntnisverfahrens fordert der Autor hierbei anstelle der "richtigen" Entscheidung eine Entscheidung lege artis, die den Zielkonflikt zwischen Vollständigkeit und Gründlichkeit der rechtlichen Prüfung optimal löst und bestimmte materiale Mindestkriterien erfüllt. Statt der verbreiteten "summarischen Prüfung" erachtet er eine solche rechtliche Prüfung lege artis auch im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes für erforderlich und möglich und zeigt verfahrensbezogene und verfahrensunabhängige Potentiale zur Kompensation des Zeitfaktors auf.
<b>Abstract</b>
Der Leistungsauftrag wurde auf Initiative des Landtags im Jahre 2000 in die rheinland-pfälzische Haushaltsordnung aufgenommen. Er ermöglicht es, Ausgabenermächtigungen im Haushaltsplan mit politischen Zielvorgaben zu verbinden. Um die Pilotphase auszuwerten und die weiteren Perspektiven und Möglichkeiten der Leistungsaufträge auszuloten, veranstalteten der Landtag Rheinland-Pfalz, das Ministerium der Finanzen und das Forschungsinstitut für öffentliche Verwaltung am 16. Februar 2005 in Mainz den Workshop "Stand und Perspektiven des Leistungsauftrags in Rheinland-Pfalz". Der Workshop fand im Rahmen des Forschungsprojektes Hill/Hermonies: "Der Leistungsauftrag im rheinland-pfälzischen Haushaltsrecht" statt. Der vorliegende Band dokumentiert die Vorträge und die Diskussionsbeiträge des Workshops.
Schwerpunkt des Forschungsberichtes ist die Herausarbeitung der spezifischen Charakteristika mobiler Kommunikation und die Bestimmung der diesbezüglichen zentralen Anwendungsbereiche für die öffentliche Verwaltung.
Mobile Government hat die Potenziale, Quantität wie auch Qualität der Leistungserbringung von öffentlichen Verwaltungen in Deutschland nachhaltig und entscheidend zu verbessern. Die wichtigsten Erfolgsfaktoren lauten in diesem Zusammenhang:
Die Verwaltung muss die richtigen Ziele ansteuern. Die bestehenden Technologien ermöglichen vielfältige Optimierungen, aber sie sind selber nur Mittel, nicht Ziel.
Mobile Government darf nicht als Parallelprojekt neben die vorhandenen Abläufe und Strukturen treten, sondern seine spezifischen Potentiale müssen für die Veränderung und Neukonzeption des Bestehenden genutzt werden. Die konsequente Ausrichtung an den Geschäftsprozessen ist dabei die wichtigste Veränderung, die von den heute verfügbaren "enabling technologies" ermöglicht wird. Nur auf diese Weise lassen sich die erhofften Leistungsverbesserungen, Arbeitserleichterungen und Kosteneinsparungen auch realisieren.
Der Gedanke des Mehrwerts sollte bei der Konzeption mobiler Kommunikationslösungen im Mittelpunkt stehen. Die Frage muss lauten: Welche Dienste entfalten ihre besondere Nützlichkeit erst dadurch, dass sie mobil verfügbar sind? Für Verwaltungen und Unternehmen liegen die entsprechenden Potentiale in der Vereinfachung und Beschleunigung ihrer Geschäftsprozesse. Für den Bürger liegt der Mehrwert vor allem bei den situationsbezogenen Diensten. "Er kann sich von der Verwaltung abholen lassen, wo er steht", und zwar wann und wie er es will.
Bürger und Unternehmen sind dann "Kunden" der Verwaltung, wenn sie Auswahlmöglichkeiten haben. Diese haben sie in der Wahl des Kommunikationskanals. Niemand kann gezwungen werden, mobil mit der Verwaltung zu kommunizieren. Bieten die mobilen Angebote daher keinen leicht Janehmbaren Mehrwert für die Nutzer, werden angestrebte Nutzungsraten, von denen auch die Verwaltung selber profitiert, nicht erreicht. Um zu berücksichtigen, was Bürger und Unternehmer zur Wahl der neuen Lösungen bewegen kann, müssen die Behörden Nutzer aus diesen Bereichen daher von Beginn an in die Angebotskonzeption miteinbeziehen.</li>
<li>Mobile Government ist ein Prozess. Die politische Führung, das Personal, die Technik und die Prozesse dürfen sich auf Erreichtem nicht ausruhen, sondern müssen offen sein für Neuentwicklungen und immer an der weiteren Optimierung der Angebote interessiert bleiben.
In der Diskussion um den Wirtschaftsstandort spielt die Beschaffenheit eines effizienten Verfahrensrechts eine zentrale Rolle. Dem Wirtschaftsfaktor "Zeit" soll durch eine Straffung der Verwaltungsverfahren Rechnung getragen werden. Vor diesem Hintergrund wurden in den 1990er Jahren auf Bundes- und Länderebene zahlreiche Beschleunigungsregelungen erlassen, die Anlass zu einer Untersuchung auf ihren Regelungsgehalt, den Grad ihrer Umsetzung und ihre Beschleunigungswirkung boten. Zu diesem Zweck wurden am Deutschen Forschungsinstitut für öffentliche Verwaltung Speyer im Auftrag des Innenministeriums Baden-Württemberg insgesamt 2236 in den Jahren 1990 bis 1999 bei 24 Genehmigungsbehörden (Regierungspräsidien und unteren Verwaltungsbehörden) in Baden-Württemberg durchgeführte immissionsschutzrechtliche, wasserrechtliche und baurechtliche Zulassungsverfahren für gewerbliche Vorhaben mittels Aktenanalyse auf Basis von Zufallsstichproben ausgewertet. Diese repräsentative Erhebung wurde durch eine Behördenumfrage (43 Behörden) sowie eine Kundenbefragung (133 verwertbare Fragebögen) ergänzt.
Die Publikation gibt den zweiten Teil des Forschungsprojekts wieder, welcher Empfehlungen im Hinblick auf eine weitere Optimierung von Genehmigungsverfahren zum Gegenstand hat, die aus den im Band "Dauer von Zulassungsverfahren" [bitte verlinken] gesondert veröffentlichten ausführlichen Ergebnissen der empirischen Untersuchung abzuleiten sind.
Nach einer Einführung in Gegenstand und Methoden des Forschungsprojekts und der Darstellung der empirischen Ergebnisse im Überblick kennzeichnen die Autoren noch nicht ausgeschöpfte Beschleunigungspotentiale, die aus der unzureichenden Umsetzung von Beschleunigungsmaßnahmen sowie bestimmten Verzögerungsfaktoren im Verfahren resultieren. Sie beziffern diese Potentiale in den Bereichen Immissionsschutzrecht mit je 25 % bis 30 % und im Wasserrecht mit 10 % bis 15 %.
Die anschließende Darstellung der Vorschläge zur Verfahrensoptimierung gliedert sich in Maßnahmen zur Umsetzung auf der Ebene der Genehmigungsbehörden sowie auf Landesebene. Für die Behördenebene werden 15 Maßnahmen in den Schwerpunktbereichen Verfahrensmanagement, Kundenorientierung und Personal emp-fohlen. Bezogen auf die Landesebene werden - unter Einbeziehung auch des Verwaltungsstrukturreformgesetzes von 2004 - 10 Empfehlungen ausgesprochen. Eine zusammenfassende Übersicht über die Beschleunigungsmaßnahmen, die sich in der empirischen Untersuchung als effektiv erwiesen haben, rundet den Empfehlungsband ab.
Schwerpunkt des Forschungsberichtes ist die Herausarbeitung der spezifischen Charakteristika mobiler Kommunikation und die Bestimmung der diesbezüglichen zentralen Anwendungsbereiche für die öffentliche Verwaltung.
Mobile Government hat die Potenziale, Quantität wie auch Qualität der Leistungserbringung von öffentlichen Verwaltungen in Deutschland nachhaltig und entscheidend zu verbessern. Die wichtigsten Erfolgsfaktoren lauten in diesem Zusammenhang:
Die Verwaltung muss die richtigen Ziele ansteuern. Die bestehenden Technologien ermöglichen vielfältige Optimierungen, aber sie sind selber nur Mittel, nicht Ziel.
Mobile Government darf nicht als Parallelprojekt neben die vorhandenen Abläufe und Strukturen treten, sondern seine spezifischen Potentiale müssen für die Veränderung und Neukonzeption des Bestehenden genutzt werden. Die konsequente Ausrichtung an den Geschäftsprozessen ist dabei die wichtigste Veränderung, die von den heute verfügbaren "enabling technologies" ermöglicht wird. Nur auf diese Weise lassen sich die erhofften Leistungsverbesserungen, Arbeitserleichterungen und Kosteneinsparungen auch realisieren.
<li>Der Gedanke des Mehrwerts sollte bei der Konzeption mobiler Kommunikationslösungen im Mittelpunkt stehen. Die Frage muss lauten: Welche Dienste entfalten ihre besondere Nützlichkeit erst dadurch, dass sie mobil verfügbar sind? Für Verwaltungen und Unternehmen liegen die entsprechenden Potentiale in der Vereinfachung und Beschleunigung ihrer Geschäftsprozesse. Für den Bürger liegt der Mehrwert vor allem bei den situationsbezogenen Diensten. "Er kann sich von der Verwaltung abholen lassen, wo er steht", und zwar wann und wie er es will.
<li>Bürger und Unternehmen sind dann "Kunden" der Verwaltung, wenn sie Auswahlmöglichkeiten haben. Diese haben sie in der Wahl des Kommunikationskanals. Niemand kann gezwungen werden, mobil mit der Verwaltung zu kommunizieren. Bieten die mobilen Angebote daher keinen leicht Janehmbaren Mehrwert für die Nutzer, werden angestrebte Nutzungsraten, von denen auch die Verwaltung selber profitiert, nicht erreicht. Um zu berücksichtigen, was Bürger und Unternehmer zur Wahl der neuen Lösungen bewegen kann, müssen die Behörden Nutzer aus diesen Bereichen daher von Beginn an in die Angebotskonzeption miteinbeziehen.
Mobile Government ist ein Prozess. Die politische Führung, das Personal, die Technik und die Prozesse dürfen sich auf Erreichtem nicht ausruhen, sondern müssen offen sein für Neuentwicklungen und immer an der weiteren Optimierung der Angebote interessiert bleiben.
<b>Abstract</b>
Das Thema "Politikberatung" findet in der deutschen Öffentlichkeit momentan Beachtung wie selten zuvor. Externes Beraterwissen in Anspruch zu nehmen, ist in der Politik freilich nichts grundsätzlich Neues und wurde schon von Machiavelli diskutiert. Die wachsende Komplexität, Interdependenz und Veränderungsgeschwindigkeit politischer Entscheidungsgrundlagen hat jedoch in einem in seinen Wurzeln weit zurückreichenden Transformationsprozess im 19. und vor allem im 20. Jahrhundert zu einer sich mehr und mehr verdichtenden Interaktion von (externen) Experten und politisch-administrativem System geführt. Der Sammelband, der aus einer Forschungstagung am Forschungsinstitut für öffentliche Verwaltung Speyer (FÖV) im Herbst 2001 entstanden ist, versucht einige der Wurzeln und Spielformen jener Beratungsarrangements freizulegen, die sich hieraus langfristig ergaben.
Eine generelle Bewertung von Nutzen und Nachteil der Politikberatung stößt angesichts des Umstandes, dass deren Arenen und Formen ebenso vielschichtig sind wie ihre Funktionen und Wirkungsweisen, schnell an ihre Grenzen. In dem vorliegenden Band werden stattdessen historische Fallstudien aus unterschiedlicher Perspektive - Politikfelder, Akteure, Wissenstypen -vorgelegt, die eine genauere Antwort auf die Frage nach den Spielregeln, Wirkungsbedingungen und Einflusschancen von Politikberatung ermöglichen sollen.
<b>Abstract</b>
In der Diskussion um den Wirtschaftsstandort spielt die Beschaffenheit eines effizienten Verfahrensrechts eine zentrale Rolle. Dem Wirtschaftsfaktor "Zeit" soll durch eine Straffung der Verwaltungsverfahren Rechnung getragen werden. Vor diesem Hintergrund wurden in den 1990er Jahren auf Bundes- und Länderebene zahlreiche Beschleunigungsregelungen erlassen, die Anlass zu einer Untersuchung auf ihren Regelungsgehalt, den Grad ihrer Umsetzung und ihre Beschleunigungswirkung boten. Zu diesem Zweck wurden am Deutschen Forschungsinstitut für öffentliche Verwaltung Speyer im Auftrag des Innenministeriums Baden-Württemberg insgesamt 2236 in den Jahren 1990 bis 1999 bei 24 Genehmigungsbehörden (Regierungspräsidien und unteren Verwaltungsbehörden) in Baden-Württemberg durchgeführte immissionsschutzrechtliche, wasserrechtliche und baurechtliche Zulassungsverfahren für gewerbliche Vorhaben mittels Aktenanalyse auf Basis von Zufallsstichproben ausgewertet. Diese repräsentative Erhebung wurde durch eine Behördenumfrage (43 Behörden) sowie eine Kundenbefragung (133 verwertbare Fragebögen) ergänzt.
Die Publikation gibt Gegenstand und Methodik des Forschungsprojekts sowie die Ergebnisse der empirischen Untersuchung wieder. Sie wird durch die in der Schriftenreihe der Stabsstelle für Verwaltungsreform des Innenministeriums Baden-Württemberg erschiene Veröffentlichung "Beschleunigung von Genehmigungsverfahren" [bitte verlinken] um die daraus abzuleitenden Empfehlungen zur weiteren Verfahrensoptimie-rung ergänzt.
Als Ergebnis der empirischen Untersuchung konnte eine wesentliche Verringerung der Verfahrensdauern im betrachteten Zeitraum festgestellt werden. Während im Bereich Wasserrecht der Rückgang mit 73 % am deutlichsten ausfiel, lag er im Immissionsschutzrecht bei 45 % und im Baurecht bei 34 %. Die positive Entwicklung konnte auch auf den Einsatz der Beschleunigungsgesetze als Maßnahmenbündel zurückgeführt werden, denen damit insgesamt ein hoher Zielerreichungsgrad zu bescheinigen ist. Ein weiteres Erfolgsanzeichen ist der Anteil der Verfahren, die innerhalb vorgegebener Bearbeitungsfristen erledigt wurden. Hier konnte im Immissionsschutzrecht zwischen 1990 und 1999 ein Anstieg von 48 % auf 85 %, im Wasserrecht von 71 % auf 92 % und bei Baugenehmigungen für gewerbliche Vorhaben von 64 % auf 83 % nachgewiesen werden.
Teilweise wurden hingegen verbindliche und beschleunigungswirksame Vorgaben nicht umgesetzt, was ein gezieltes, nicht zuletzt auch auf Akzeptanz der Verwaltungsmitarbeiter gerichtetes Nachsteuern sinnvoll macht.
<b>Abstract</b>
Dieses Buch klärt auf über Möglichkeiten und Grenzen moderner entscheidungsunterstützender Verfahren beim Umgang mit komplexen Aufgabenstellungen in Organisationen von Wirtschaft, Regierung und Verwaltung. Die vorgestellten Verfahren aus verschiedenen Wissenschaftsdisziplinen sind dabei im wörtlichen Sinne als unterstützend anzusehen, um eine Balance zwischen inhaltlicher Qualität und Akzeptanz von Entscheidungen zu finden.
Das Buch richtet sich an alle Entscheidungsverantwortlichen, die sich in schwierigen Entscheidungslagen nicht nur von ihrer Intuition leiten lassen wollen.
Inhalt
Rudolf Fisch und Dieter Beck
Handhabung komplexer Aufgabenstellungen in Organisationen - Einführung und Übersicht
I. Psychologische Ansätze zur Handhabung komplexer Aufgaben
Joachim Funke
Psychologische Erkenntnisse zum Umgang mit komplexen Problemstellungen und zu Bedingungen kreativer Problemlösungen
Anja Dieckmann und Laura Martignon
Einfache Heuristiken für gute Entscheidungen
II. Unterstützende Verfahren und Bedingungen ihres Einsatzes
Dieter Beck
Übersicht über Verfahren zum Umgang mit komplexen Aufgabenstellungen
Rolf Bronner
Planungs- und Entscheidungsmethoden zur Komplexitätshandhabung und Rationalitätssicherung
Heinrich Reinermann
Zum Einsatz von Verfahren und Werkzeugen der Entscheidungsunterstützung - Eine kritische Betrachtung
Dietrich Fürst
Rahmenbedingungen des Einsatzes von Planungsverfahren im öffentlichen Sektor
III. Ausgewählte Verfahren zur Handhabung komplexer Aufgaben
Frederic Vester
Vernetztes Denken und Handeln als Ansatz zur Krisenbewältigung
Gabriele Harrer
Das Vester´sche Sensitivitätsmodell
Reinhard Lindig
Vernetzt Denken und Handeln bei komplexen Aufgabenstellungen
Hanns Hub
GAMMA als Methode und Werkzeug zur Bearbeitung komplexer Aufgabenstellungen
Ralph Becker und Barbara Wöhler
Strategieumsetzung mit der Balanced Scorecard - Theorie und Praxis
IV. Praxisbeispiele
Klaus König
Komplexitätsbewältigung in Regierungszentralen - Ein Erfahrungsbericht
Helmut Albert
Komplexe Aufgaben der Nachrichtendienste im Rahmen der staatlichen Gefahrenabwehr -
Organisation und Arbeitsweise der Verfassungsschutzbehörden in Deutschland
Arjen Boin und Paul 't Hart
Coping with crisis complexity: Trends, challenges and pathways
Hans-Joachim Fietkau
Komplexitätsgestaltung in Mediationsverfahren
Hans-Peter Meister und Christopher Gohl
Politische Mediation bei umstrittenen Infrastrukturprojekten -
Das Beispiel des Frankfurter Flughafens
Petra Badke-Schaub
Zwischen Kreativität und Systematik - Eine kognitions- und sozial-psychologische Analyse des Einsatzes von Problemlösetechniken in der Produktentwicklung
V. Praktische Konsequenzen
Cornelius Buerschaper
Komplexität managen - Trainingsansätze und Nutzen
Rudolf Fisch
Was tun angesichts komplexer Aufgaben?
<b>Abstract</b>
In diesem Band wird erstmals die Entstehungsgeschichte der gesetzlichen Rentenversicherung in Deutschland auf breiter Basis dokumentiert. Rund 160 Quellenstücke veranschaulichen die Diskussion im Regierungslager, aber auch die Positionen in Industrie, Landwirtschaft und interessierter Öffentlichkeit. Für eine gesetzliche Alters- und Invaliditätsversicherung gab es kaum Vorbilder. Dagegen bildeten die bereits verabschiedeten Reichsgesetze über die Kranken- und Unfallversicherung wichtige Referenzpunkte im Gesetzgebungsprozess. Während Bundesrat und Reichstag den eingeschlagenen Weg zur beitragsfinanzierten Sozialversicherung weiter verfolgten, hielt Bismarck an seinem Konzept einer Staatsbürgerversorgung aus Steuermitteln fest. Letztlich verzichtete er aber darauf, seine Vorstellungen durchzusetzen und ebnete den Weg zur Verabschiedung des Invaliditäts- und Altersversicherungsgesetzes von 1889.
Neben der Gesetzesgenese werden Alternativmodelle einer Altersabsicherung, vor allem im Bergbau und bei den Gewerkschaften, vorgestellt.
Der Band umfasst ein breites Spektrum an Quellentypen, angefangen vom behördeninternen Schriftverkehr, über Sitzungsprotokolle, Zeitungsartikel, Gerichtsurteile, nichtamtliche Denkschriften und private Briefwechsel. In einer Besprechung von Gerhard A. Ritter in der Historischen Zeitschrift Bd. 286 (2006) wurde der Band unlängst als "ein besonderes Filetstück" der Quellensammlung zur Geschichte der deutschen Sozialpolitik gewürdigt (S. 114).
Gesetzgebung im Föderalismus
(2005)
Die Politikfinanzierung in der Europäischen Union, die vor allem die Finanzierung von Abgeordneten und Parteien umfasst, ist Teil der Verfassung im materiellen Sinn. Sie gehört deshalb in den Zusammenhang der Diskussion um die Europäische Verfassung. Auch die Bezahlung und Versorgung des Öffentlichen Dienstes der EU ist von praktischer Relevanz und hoher Aktualität.
Aus dem vorliegenden Forschungsprojekt sind zahlreiche wissenschaftliche Monographien und Aufsätze in deutscher und englischer Sprache hervorgegangen. Die Titel der Veröffentlichungen und die Verlage und Zeitschriften, in denen sie erschienen sind, sind im Anhang aufgelistet. Erste Besprechtungen und sonstige Reaktionen der Wissenschaft werden, soweit sie uns bekannt geworden sind, im Text unter Angabe der Fundsteile angezeigt. Es macht aber keinen Sinn, den viele hundert Seiten umfassenden wissenschaftlichen Output des Forschungsprojekts hier erneut wiederzugeben. Der Inhalt der einzelnen Publikationen wird lediglich kurz skizziert. Teilweise sind sie auch auf meiner Homepage nachzulesen: http://www.arnimvon.de/
In diesem Bericht sollen vor allem die Wirkungen dokumentiert werden, die unsere wissenschaftliche Arbeit auf die Praxis entfaltete. Es geht um den so genannten Impact der Forschung, der bei dem vorliegenden Projekt besonders ausgeprägt war. So führten unsere Arbeiten dazu, dass der Rat der Europäischen Union in seiner Sitzung am 26. Januar 2004 dem Abgeordnetenstatut, das das Europäische Parlament bereits beschlossen hatte, seine Zustimmung verweigerte. Ein weiteres Beispiel: Im Verlauf der öffentlichen Auseinandersetzungen kam es zu Gerichtsurteilen. Diese hatten - erstmals in Deutschland - die Reichweite der Indemnität, das heißt der Unverantwortlichkeit von Europaabgeordneten für ihr gesprochenes Wort, zum Gegenstand und dürften damit zu Leitentscheidungen werden.
Der Forschungsbericht stellt die Dokumentation einer Podiumsdiskussion dar, die am 5. Mai 2004 vom FÖV veranstaltet wurde. Teilnehmer waren der Direktor des Instituts für deutsches und europäisches Parteienrecht, Prof. Dr. Martin Morlok, Universität Düsseldorf, der Politikwissenschaftler Prof. Dr. Karl-Heinz Naßmacher, Universität Oldenburg, ehemals Vorsitzender des Komitees "Political Finance and Corruption" der International Association of Political Finance, und Prof. Dr. Hans Herbert von Arnim, Deutsche Hochschule für Verwaltungswissenschaften Speyer. Moderiert wurde die Veranstaltung von Prof. Dr. Siegfried Magiera, Deutsche Hochschule für Verwaltungswissenschaften Speyer. In den Beiträgen und der Diskussion wurden insbesondere die EU-Parteienverordnung, das geplante Statut für Abgeordnete des Europäischen Parlaments, die Spesenregelungen für EU-Parlamentarier und die diesbezügliche Missbrauchsgefahr behandelt, teilweise auch im Vergleich mit den einschlägigen deutschen Regelungen. Die Teilnehmer debattierten zudem Fragen der politischen Willensbildung und der Transparenz von Politikfinanzierungsregelungen.
Abstract
Der Zweite Modellversuch des Landes Nordrhein-Westfalen widmete sich der Flexibilisierung des Verfahrens zur Vergabe öffentlicher Bauauftrage unterhalb des gemeinschaftsrechtlichen Schwellenwertes von 5 Mio. €. Deshalb wurden ausgewählten Modellkommunen unterhalb der Schwellenwerte eine flexible Handhabung der in der VOB/A vorgesehenen Bewerbungs-, Angebots-, Zuschlags- und Ausführungsfristen gestattet. Zudem wurden Nachverhandlungen über Preise, Qualität, Qualitätsvarianten, technische Ausführungen und die strikte Einhaltung von Fristen zugelassen. Der bei der Durchführung von Beschaffungsvorgängen zu durchlaufende Entscheidungsprozess wurde vom FÖV hinsichtlich seiner Flexibilisierungspotentiale überprüft und der Zielerreichungsgrad der Flexibilisierungsmaßnahme bewertet. Im zweiten Sachstandsbericht zum 31. Juli 2004 werden die ersten Zwischenergebnisse der Evaluation präsentiert. Nach einer einführenden Darstellung des Stands der Untersuchung wird zunächst die Implementation des Zweites Modellversuchs in den beteiligten Kommunen untersucht. Hieran schließen sich erste Zwischenergebnisse zum Ablauf und Erfolg der durchgeführten Nachverhandlungen, zur Flexibilisierung der Fristen sowie zu den Auswirkungen auf das Gesamtverfahren an. Es folgen die ersten Resultate der Bieterbefragung sowie eine abschließende kurze Zusammenfassung der ersten Zwischenergebnisse.
Damit die fortgeschrittenen Ansätze zur experimentellen Rechtsetzung auch international leichter zugänglich sind, wurde der Leitfaden zur Gesetzesfolgenabschätzung (BMI 2000) nun in englischer Sprache verfügbar gemacht - zusammen mit der deutschen Fassung. Der Leitfaden soll den Einstieg in Intention und Durchführung der zunehmend empfohlenen Gesetzesfolgenabschätzungen (GFA) bei unterschiedlichen Stadien der Rechtsetzung und bei der Bewährungsprüfung erleichtern. Er basiert auf langjährigen Praxiserfahrungen und wurde mehrfach getestet.
Der Einsatz entscheidungsunterstützender Verfahren wird von Seiten der Sozial- und Organisationswissenschaften vorgeschlagen, wenn es gilt, schwierige Problemlöse- und Entscheidungsprozesse zu meistern. Beispiele sind orientierende Phasenschemata über idealtypische Ablaufschritte, Verfahren der individuellen und kollektiven Problemstrukturierung, Kreativitätstechniken, formale Verfahren der Alternativenauswahl, Verfahren des Projektmanagements sowie Evaluationsverfahren zur Abschätzung der Folgen und Nebenwirkungen einer Entscheidung.
Damit wird ein Thema aufgegriffen, das von Mitte der 1960er bis Mitte der 1970er Jahre schon einmal auf der Agenda von Entscheidungsträgern im politisch-administrativen Raum stand, und dann wieder an Bedeutung verloren hat. Seither wurden die Verfahren weiterentwickelt. Insbesondere der informationstechnische Fortschritt hat dazu geführt, dass die Verfahren heute vielfach computerunterstützt durchgeführt werden können und so leichter handhabbar wurden. Angesichts der aktuellen Herausforderungen an die öffentlichen Entscheidungsträger erschien somit ein neuer Blick auf deren Potentiale für den Umgang mit schwierigen Entscheidungslagen unter einer sozial- und organisationswissenschaftlichen Perspektive lohnenswert.
Im Mittelpunkt dieses Bandes stehen eine Systematisierung und ein Überblick über entscheidungsunterstützende Verfahren. Diese orientiert sich an einem idealtypischen Schema der Problemlösung und Entscheidungsfindung. In dessen Rahmen werden folgende funktionale Phasen unterschieden: Orientierung, Lösungssuche, Alternativenauswahl, Maßnahmenentwicklung, Umsetzung und retrospektive Bewertung. Ausgewählte Verfahren werden näher beschrieben und hinsichtlich ihrer Funktion in dem Phasenschema verortet. Die Beschreibung umfasst die grundlegenden Schritte des Vorgehens sowie die Möglichkeiten und Grenzen ihres Einsatzes.
In einer Zusammenschau der Verfahren werden auch deren psychologische Wirkmechanismen analysiert, aufgrund derer die Komplexität der inhaltlichen oder auch der sozialen Zusammenhänge in einer Problem- oder Entscheidungslage gehandhabt werden kann.
Eine explorative Studie zum Einsatz entscheidungsunterstützender Verfahren durch hochrangige Führungskräfte in der öffentlichen Verwaltung ergab, dass diese vergleichsweise selten zum Einsatz kommen. Weitere Recherchen zeigten, dass in bestimmten Bereichen, wie beispielsweise im Kontext von Planungsverfahren, bei der Arbeit der Polizei und insbesondere bei der Regionalförderung durch die Europäische Union ausgewählte Verfahren durchaus zum Einsatz kommen.
Vor dem Hintergrund des insgesamt eher seltenen Einsatzes widmet sich ein eigener Abschnitt den Einsatzbedingungen für entscheidungsunterstützende Verfahren. Dabei ergeben sich eine Reihe hinderlicher Faktoren, deren Spektrum sich von organisatorischen Rahmenbedingungen über die Ausbildung der Führungskräfte und individuelle Vorbehalte bis hin zu den Charakteristika der Verfahren selbst ausdehnt.
In einem perspektivischen Ausblick wird der Verbreitung des Wissens um diese Verfahren und ihre Einsatzbedingungen ein hoher Stellenwert beigemessen, wenn es darum geht, schwierige politisch-administrative Entscheidungslagen zu erfassen und in der Folge auch zu gestalten. Darüber hinaus dürfte bei zunehmender Ziel- und Wirkungsorientierung des Verwaltungshandelns auch das Interesse an entscheidungsunterstützenden Verfahren als psychologischer Technologie wachsen.
So will dieser Band zu einer besseren Orientierung von Entscheidungsträgern in schwierigen politisch-administrativen Entscheidungsprozessen beitragen. Die Verfahren helfen in Entscheidungsprozessen sowohl die inhaltliche Qualität als auch die dabei ablaufenden sozialen und politischen Prozesse im Auge zu behalten. Dabei können die beschriebenen Verfahren nur eine im wörtlichen Sinne unterstützende Funktion übernehmen. Die richtige Balance zu finden zwischen sachbezogenen, sozialen und politischen Aspekten der Entscheidung, bleibt weiterhin der Kunst der Entscheidungsträger im politisch-administrativen System vorbehalten.
Article 191 EC ascribes several functions to "political parties at European level" and empowers the European Parliament and the Council to regulate the status and the financing of these parties. On this legal grounding the European Regulation on Political Parties was adopted in the year 2003 and entered into force on July, 20th.
A "political party at European level" is defined by the Regulation as a "political party" (association of citizens) or an "alliance of political parties" (structured cooperation between at least two political parties) which is electorally successful in at least one quarter of the 25 member States. Every party which is represented by elected members in regional assemblies in at least seven member States will receive money from the European budget. Such a party will at least share in the 15 percent from the total available public subvention. The lion's share (85%), however, will be divided among those parties which are also successful in European elections.
This applies to the existing party alliances on which the Regulation is obviously based, viz. the "Party of European Socialists" (PES) the "European People's Party" (EPP), the "European Liberal Democrats" (ELDR), the "European Federation of Green Parties" (EFGP) the "European Free Alliance" (EFA) and the "Party of the European Left", which was founded prior to the European elections.
The public subventions intended for European party alliances glaringly violate constitutional principles developed in Germany. These principles are not binding on European institutions. They are not, however, completely meaningless because they have political relevance, at least in Germany. They will also influence the creation of European principles in the field of party financing. The same is true for the standards developed by the Council of Europe.
The public funding system violates European primary law. This is true for Article 191 EC as well as for the principle of equality which is binding at European level too. All of these standards aim at two democratic principles:
<ol><li>promoting direct linkages between parties and citizens and</li>
<li>ensuring the openness and fairness of political competition.</li></ol>
The Regulation violates these principles in several aspects:
Defining the European party alliances as political parties violates the meaning of the term "political party". In the member States of the European Union, the membership of natural persons as well as the fielding of candidates in elections are necessary conditions to qualify as a political party. The term "political party" defined in this uniform manner is relevant at European level. However, the party alliances in their present form fail to meet either of the two conditions. In the Statutes of all European party alliances natural persons only play at most a marginal role. The fielding of candidates at elections is monopolised by the national parties. The European party alliances lack everything which actually makes a political party. Therefore, these party alliances are not political parties within the meaning of Article 191 EC. From the very outset then the entire Regulation is devoid of a legal basis.
Without natural persons as members and by not fielding electoral candidates, the European party alliances cannot meet the functions ascribed to them in Article 191 EC. They can neither "express the political will of citizens" nor "form a European awareness". Both can - according to democratic principles - only be achieved in a bottom-up process and not in a top-down process. The European party alliances can therefore not be defined as "parties at pan-European level".
The provision of public funding will further increase the distance between citizens and the European party alliances. It will reduce any interest within these party alliances to recruit natural persons as members or to strengthen their links with voters. The required 25 percent of "own resources" will in fact consist of membership fees from political parties, from parliamentary groups, party taxes and donations from national parliamentary groups which may also be partly funded out of the public budget. Therefore, a complete public funding of European party alliances will occur. That is not compatible with the principle of grass roots support.
The actual quantum of public funding is not defined in the Regulation itself, but remains to be set in the annual budget. Therefore, doors to a massive increase of the public funds are wide open because no relevant hurdles for the Parliament deciding on its own behalf exist. Increases are hidden among one of the many budget lines of the European Union. Any possible control by the fragmented nature of "European public opinion" is further weakened. The Council has to agree to the budget as a whole. However, based upon a "Gentleman's agreement" between Parliament and Council, neither body interferes with the adoption of the budget of the other body. We can, therefore, already foresee that the amount of 6.5 m. Euros set down for the year 2004 will soon explode. There is already talk of the need for about 100 m. Euros per year. This foreseeable and unchecked increase in public funding which in Germany itself is prevented by the so-called "absolute limit", equally violates the principle of voter support at the grass roots level.
Real political parties in the sense of associations of citizens, which would meet the requirements of Article 191 EC and which would be able to fulfil the functions defined by this article do not exist at European level and are given no realistic chance to emerge. They are factually excluded from public funds. They would have to achieve at least three percent of the votes in seven member States in order to participate alone in the 15 percent share. These conditions are prohibitive.
The criteria defined in the Regulation unnecessarily extend the inequalities of the European electoral system to the public funding of European parties. Accordingly, one vote from Luxemburg will not only have sixteen times as much weight as one vote from Germany, it will also bring the respective parties at European level sixteen times as much public funding. This is not compatible with the principle of equality. While inequalities in the distribution of seats in the European Parliament are laid down in primary law, corresponding reasons do not exist for the distribution of public subventions to political parties.
National thresholds in elections to the European Parliament also lead to inequalities. In member States without threshold, a mandate can be won with as few as 30,000 votes. In Germany about 1.6 m. votes are necessary, that is about 53 times as many. This conflicts with the principle of equality.
Reserving 85 percent of the funds for parties represented in the European Parliament and dividing the remaining 15 percent into equal shares, clearly advantages the established parties. This too is incompatible with the principle of equality. Keeping open the process of political competition requires more scope being allowed for possible political opponents.
An alternative compatible with the principle of equality would be to take into account only the number of votes won in European elections. This would prevent parties from larger member States or parties in member States with thresholds from being grossly disadvantaged. This alternative would conform with the requirements of the system since results in national or regional elections have nothing to do with the programs of European parties; nor is there any reason for them to influence the distribution of public funds to European parties.
Transferring control of the applicability criteria to the Bureau of the European Parliament places responsibility into the hands of a political institution. This creates the danger that established political forces might exclude their political opponents for spurious reasons.
From a German perspective the prohibition of donations exceeding 12,000 Euros is especially welcome because in Germany no such limits for donations exist. The requirement that donations of 500 Euros and above must be published also represents progress, even though the Regulation seems to allow donations to be split up, so that this limit can easily be circumvented.
Controls are deficient. Effective sanctions are almost totally absent. Only the refunding of funds improperly received is defined in the Regulation. Inaccurate declarations in the annual accounts, non-declaration of large donations, even the acceptance of prohibited donations: none of these lead to any legal consequences. Such donations are not required to be refunded, nor is there provision for any prosecution. The European Court of Justice could however, still bring the Regulation to a halt.
The introduction of public funding for political parties at the European level was inspired by three motives which have long guided the political class:
<ol><li>To gain access to public funds and to use the European budget for this purpose</li>
<li>To exclude political opponents and manipulate party competition in accordance with their own interests
and</li>
<li>To eliminate effective means of control over Parliament deciding on its own behalf.</li></ol>
Dieser Band ist hervorgegangen aus einer neuen Kooperation der Wissenschaftlichen Dokumentations- und Transferstelle für Verwaltungsmodernisierung in den Ländern (WiDuT) am Deutschen Forschungsinstitut für öffentliche Verwaltung mit dem Unterausschuss "Allgemeine Verwaltungsorganisation" des Arbeitskreises VI der Ständigen Konferenz der Innenminister und -senatoren. Er dokumentiert Maßnahmen und Projekte aller Landesverwaltungen und des Bundes zur Verwaltungsreform im Berichtszeitraum 2003 bis einschließlich 1. Hälfte 2004. Sämtliche Berichte der Länder und des Bundes folgen mit 8 obligatorischen Gliederungspunkten (Reformfeldern) einer einheitlichen Darstellungsweise, was Vergleiche erleichtert. Innerhalb der Reformfelder waren im Berichtszeitraum auf den Gebieten Verwaltungspolitik, Organisationsentwicklung, Regelungsoptimierung und eGovernment die meisten und weitreichendsten Aktivitäten zu verzeichnen. Die Dokumentation wird fortgeschrieben und für den jeweiligen Berichtszeitraum aktualisiert.
<b>Abstract</b>
Kommunale Planungen finden häufig in einem Spannungsfeld lokaler Interessen und übergeordneter Vorgaben durch Landes- und Bundesnaturschutzgesetze statt. Aus Sicht der Landschaftsplanung kommt es bei hohem Planungsaufwand dabei häufig zu einer unbefriedigenden Umsetzung vor Ort.
Wie lassen sich nun übergeordnete Ziele im Bereich Natur- und Landschaft mit Interessenlagen vor Ort in den Kommunen vereinbaren?
So liegt es nahe, dass eine Beteiligung der Kommunen und ihrer Bürger am Planungsprozess zu einer besseren Passung von Naturschutz und lokalen Interessen führen kann. Dabei bietet sich eine Verknüpfung mit Lokalen Agenda 21-Prozessen an.
Dieser Band befasst sich mit den Grundlagen der räumlichen Planung in Deutschland und sucht nach Erfolgsfaktoren einer partizipativen Landschaftsplanung. Wissenschaftliche Erkenntnisse über Beteiligungsprozesse und Erfahrungen aus der Planungspraxis werden zusammengetragen und Empfehlungen für die Gestaltung von Beteiligungsprozessen abgeleitet. Abschließend wird die Zukunft der Landschaftsplanung im Kontext der Europäischen Gesetzgebung diskutiert.
Inhalt
Hendrik Hering
Geleitwort
Einleitung
Dieter Beck, Christoph Best, Rudolf Fisch & Karl-Heinz Rother
Partizipation und Landschaftsplanung im Kontext der Lokalen Agenda 21 - Einführung und Übersicht
Frank Scholles
Umweltplanung im System der räumlichen Planung in Deutschland
Bestandsaufnahme: Landschaftsplanung und Partizipation
Dietwald Gruehn
Janehmung, Berücksichtigung, Umsetzung der Landschaftsplanung bundesweit und in Rheinland-Pfalz
Thorsten Siegel
Rechtliche Rahmenbedingungen und Gestaltungsspielräume in der Landschaftsplanung
Luise Preisler-Holl
Die örtliche Landschaftsplanung als Instrument einer nachhaltigen kommunalen Entwicklung
Dieter Beck
Beteiligungsformen in Entwicklungs- und Entscheidungsprozessen - Sozialwissenschaftliche Grundlagen der Partizipation
Dieter Kostka
Konfliktmanagement im Kontext von Planungsverfahren
Michael Wormer
Beteiligungsverfahren bei kommunalen und regionalen Konflikten um Flächennutzungen
Matthias Trénel, Hans Hagedorn und Oliver Märker
Internetgestützte Bürgerbeteiligung in der kommunalen Planung. Das Esslinger Fallbeispiel.
Erfahrungen aus der Praxis
Michael Staaden
Vom Leitbild zum Programm - Lokale Agenda 21 in Rheinland-Pfalz
Wolfgang Bambey
Das Modellvorhaben "Entwicklungskonzeption Dahner Felsenland" - Eine kommunale Sicht
Dieter Popp
"Entwicklungskonzeption Dahner Felsenland" aus Sicht eines beteiligten Beratungsunternehmens
Bernhard Ullrich
Landschaftsplanung als Managementaufgabe - Das Pilotprojekt Morbach-Gonzerath
Maria-Theresia Kruska & Carola Schnug-Börgerding
Umwelt und Wirtschaft im Dialog - Gewerbegebiet Auestraße 2010 in Speyer
Sandra Kern
Botschaft und Potential von Agendaprozessen am Beispiel der Binger Agenda 21 - Diskutierkreis oder Ideenpotential?
Christian Bechtle
Effektivität von Beteiligungsprozessen - Bericht aus der Praxis
Empfehlungen zur Gestaltung von Planungsprozessen
Joachim Albrech & Katja Königstein
Handlungsleitfaden für die Konzeption und Begleitung regionaler Entwicklungsprozesse
Jürgen Ott
Maßnahme Lokale Agenda 21 - Leitfaden "Kommunaler Naturschutz"
Perspektiven
Christoph Best
Perspektiven für die Landschaftsplanung in Rheinland-Pfalz
Torsten Wilke
Landschaftsplanung im Kontext zu neueren Entwicklungen im Natur- und Umweltschutz
Stefan Kuhn
Kommunale Nachhaltigkeitspolitik nach Johannesburg -
Von der "Local Agenda 21" zur "Local Action 21"