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Zulassungsverfahren für Künstliche Intelligenz – Über IT-Regulierung, Impfstoffe und Covid-Tests
(2021)
Bevor ein Patient ein Medikament einnimmt, muss aufgrund umfangreicher Tests feststehen, dass die Risiken beherrschbar sind. Warum aber dürfen Betriebssysteme, Smartphones und Smart-Home-Devices ohne unabhängige Vorabprüfung auf den Markt? Für Hochrisiko-KI schlägt die EU nun einen neuen Weg ein, um riskante Technologien künftig zu regulieren.
Künstliche Intelligenz soll die Wirtschaft revolutionieren, den Staat effizienter machen und der digitalen Verwaltung unter die Arme greifen. Doch was ist KI eigentlich? Wie unterscheidet sie sich von herkömmlichen Computerprogrammen? Wie sollten Staat und Recht auf das Phänomen reagieren? Der Vortrag gibt einen Überblick über einige Erkenntnisse aus dem Forschungsprojekt „Künstliche Intelligenz als Regulierungsaufgabe“ des Programmbereichs „Digitalisierung“ am FÖV Speyer.
The regulation of blockchain is not easy. Many lawyers are curious about the technology but do not understand it. Then the technology offers many advantages - but what are its dis-advantages? Which issues need to be regulated legally and which do not? Can the state even do that? Who is better suited for this? How must lawyers change their thinking and work to get a grip on such new technologies?
Der Vortrag fand in zwei Teilen statt: Zunächst ging es um "Blockchain Technology in public administration? Regulatory, technological and organizational challenges of decentralized IT-systems" und dann um "Artificial Intelligence and the Law", jeweils mit anschließender Diskussion. Im Anschluss an den Vortrag kam es zu mehreren Gesprächen mit der Gruppe, die sich im Trendseminar mit Regulierungsfragen auseinandersetzte.
Wie kann zukünftig sichergestellt werden, dass Gesetze mit einem digitalen bzw. (teil)automatisierten Verwaltungsvollzugsprozess kompatibel sind? Hierfür muss der Hebel bereits bei der Entwurfsphase von Gesetzen und Verordnungen angesetzt werden. So lautete eine Kernaussage unseres Impulspapiers »Recht Digital«, in dem wir einige der Voraussetzungen dargestellt haben, die für automationstaugliche Rechtsnormen berücksichtigt werden sollten.
Multichain-Governance
(2017)
MultiChain Governance
(2017)
Im Kanon der Verwaltungsdigitalisierung taucht ein Schlagwort jüngst immer öfter auf: Government Technology (GovTech). Der Begriff umfasst verschiedene Aspekte, die für die Entwicklung und Anwendung digitaler Produkte und Dienstleistungen im öffentlichen Sektor notwendig sind, bislang aber nicht im Fokus der Debatte rund um die Verwaltungsdigitali-sierung standen. Der Beitrag wirft einen ersten rechts- und verwaltungswissenschaftlichen Blick auf das Phänomen „GovTech“ und grenzt den Begriff von anderen Aspekten der Ver-waltungsdigitalisierung ab. Anschließend beschreiben die Autoren konkrete Ansatzpunkte, um innovative Prozesse und Organisationsformen in die Verwaltung zu tragen – und zeichnet insbesondere die vergaberechtlichen Rahmenbedingungen für die Beschaffung neuer IT-Produkte und -Prozesse im öffentlichen Sektor überblicksartig nach.
Der „Smart City-Kongress“ an der Universität Speyer nimmt aktuelle Trends und Debatten zur digital vernetzten Stadt in den Blick. Die zweitätige Tagung fokussiert nicht nur Fragen nach den regulatorischen und binnenorganisatorischen Herausforderungen für die öffentliche Verwaltung, sondern auch Möglichkeiten der Kooperation zwischen staatlichen und privaten Stellen. Das vielseitige Programm richtet sich an Interessierte aus Verwaltung, Wissenschaft, kommunalen Unternehmen, Zivilgesellschaft und Wirtschaft.
ePA, DiGA, SaMD & Co.
(2022)
E-Government
(2023)
Mit dem „Digitale-Versorgung-Gesetz“ sollen die Abrechnungsdaten gesetzlich Versicherter künftig der Wissenschaft zufließen. Doch welche Rolle kommt dabei dem einzelnen Patienten zu? Es ertönte wiederholt die Forderung nach einer Widerspruchsmöglichkeit, doch sowohl Befürworter als auch Gegner haben offenbar etwas übersehen.
Künstliche Intelligenz ist in aller Munde. Auch Juristen beschäftigen sich mit ihrer Regulie-rung. Aber was ist künstliche Intelligenz überhaupt? Handelt es sich wirklich um eine neue Erscheinung? Welche Grundrechte und Rechtsmaterien sind betroffen, mit welchen anderen Technologien kann die Regulierung künstlicher Intelligenz verglichen werden, und welche Regulierungsvorschläge gibt es. Schließlich noch die ganz große Frage: Soll der Staat über-haupt regulieren, und kann er es?
Decentralized Nations
(2022)
Herr Kolain hielt diesen Vortrag über Zoom auf Einladung der Stipendiatinnen und Stipendiaten der Studienstiftung des deutschen Volkes am 29. September 2022 an der Humboldt Universität Berlin.
The world of 2022 is globally and digitally connected and disrupted by manifold crises. Questions of power, participation and cooperation arise with particular urgency – and the young generation is asking and searching for clear, effective and participatory solutions. How will we collectively find the best way towards social and climate justice and, ultimately, inner and outer peace?
While internet platforms have taken a dominating influence on how “the internet” is used, there is an ongoing debate on decentralization of the digital world. The idea behind distri-buted systems and computing is to remove powerful intermediaries, make data flows transparent and strengthen the position of the individual. Tackling authoritarian tendencies with the separation of powers and a vivid civil society, is also the core idea of modern democracies. The idea of subsidiarity and federalism is to make political decisions at the lowest possible level.
The presentation focusses on the overarching question: How should digital statehood be structured, both on a constitutional and a technical level? It combines general thoughts on the future of statehood and sovereignty with an analysis of current technology trends, such as blockchain or AI.
Immer mehr Politiker finden Gefallen an der Zukunftsvision "Smart City" - eine Stadt, die digital vernetzt ist und das Leben der Menschen bereichert. Der Fortschritt soll kommen. Schneller, besser und am besten jetzt gleich. Doch wie können Bürgermeister und Verwaltungsmitglieder technische Lösungen entwickeln, ohne ihre Hoheit über sensible Daten an Unternehmen und Tech-Firmen abgeben zu müssen? Im KOMMUNAL-Gastbeitrag geben Michael Kolain und Professor Dr. Mario Martini eine Antwort auf diese Frage.
In der Cyberpunk-Welt kann jeder seine kognitiven und physischen Fähigkeiten mit Neuroimplantaten und Prothesen erweitern - Sicherheitslücken inbegriffen. So futuristisch dies klingen mag – Brain-Computer-Interfaces sind mittlerweile nicht mehr Science Fiction, sondern Realität geworden. Angriffe auf Brain-Computer-Interfaces können neurologische Daten erspähen und potenziell Gehirnaktivitäten manipulieren. Schützt uns das Grundgesetz vor der Cyberpunk-Dystopie?
Wenn Brain-Computer-Interfaces (BCI) künftig unser Privat- und Intimleben steuern, müssen nicht nur im physischen Sinne sicher sein, sondern auch ihre Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit als IT-Systeme gewährleisten. Angriffe auf BCIs, die neurologischen Daten erspähen, Gehirnaktivitäten manipulieren oder das BCI außer Betrieb setzen, sind bereits heute denkbar. Aus dem Grundgesetz ergeben sich zwar Schranken und Schutzpflichten, vor allem im Bereich der Privatheit, informationellen Selbstbestimmung und körperlichen Integrität. Allerdings werfen BCIs neue Probleme auf, z. B. wenn es um Fragen der mentalen Integrität, Autonomie oder Identität geht.
Automatisch erlaubt?
(2020)
Die Autorengruppe um Prof. Dr. Mario Martini zeigt in unserer Studie „Automatisch erlaubt? Fünf Anwendungsfälle algorithmischer Systeme auf dem juristischen Prüfstand“, dass der bestehende deutsche Rechtsrahmen und übergreifende europäische Regelungen wie die Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) dem Einsatz von Algorithmen bereits klare Grenzen setzen.
Neben Beispielen aus dem Hochschulsektor analysieren die Autoren Fälle aus dem Polizei- und Gerichtswesen sowie zu sozialen Netzwerken und zeigen auf, dass insbesondere jene Anwendungsfälle, die mit personenbezogenen Daten gespeist vollautomatisierte Entscheidungen treffen, nicht ohne Weiteres auf Deutschland übertragen werden können.