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- Lehrstuhl für Verwaltungswissenschaft, Staatsrecht, Verwaltungsrecht und Europarecht (Univ.-Prof. Dr. Mario Martini) (3)
- Lehrstuhl für Öffentliches Recht, insbesondere Europarecht und Völkerrecht (Univ.-Prof. Dr. Wolfgang Weiß) (2)
Gesetzesevaluationen dienen der Sammlung und Bewertung relevanter Informationen über den Zielerreichungsgrad sowie die intendierten und nicht-intendierten Wirkungen einer Norm. Dadurch tragen sie dazu bei, die Informationsbasis für politische Entscheidungsträger zu verbessern. Gesetzesevaluationen zeichnen sich durch einen interdisziplinären Ansatz aus, der sowohl rechts- als auch sozialwissenschaftliche Methoden miteinander verknüpft.
Der Leitfaden setzt sich zunächst mit dem Evaluationsbegriff und der rechtlichen Pflicht zur Evaluierung auseinander. Anschließend werden die Grundlagen und Rahmenbedingungen für eine Gesetzesevaluation am Beispiel des Umgangs mit personenbezogenen Daten erörtert. Daran anknüpfend werden die zentralen Schritte der Konzeptions-, Durchführungs- und Auswertungsphase für eine Ex-post-Gesetzesevaluation unter datenschutzrechtlichen Gesichtspunkten skizziert. Abschließend gibt der Leitfaden Hinweise für die Formulierung einer gesetzlichen Evaluationsklausel.
Das Werk ist Teil der Reihe Schriften zur Evaluationsforschung, Band 2.
Das Informationsfreiheitsgesetz des Bundes regelt seit 2006 den Zugang zu Behördeninformationen auf Bundesebene. Der Innenausschuss des Deutschen Bundestags beauftragte das Institut für Gesetzesfolgenabschätzung und Evaluation Speyer mit der Evaluation des Gesetzes. Die Evaluation orientiert sich an den in der Gesetzesbegründung genannten Zielen: Transparenz und Offenheit behördlicher Entscheidungen, Stärkung der demokratischen Beteiligung und Kontrolle von Verwaltungshandeln. Der Zielerreichungsgrad und weitere Wirkungen des IFG werden rechts- und sozialwissenschaftlich untersucht. Grundlagen waren die Auswertung der Rechtsprechung und Befragungen von Bundesbehörden und Antragstellern sowie Interviews mit ausgewählten Behörden und Gerichten. Die Darstellung der Ergebnisse umfasst fünf Konfliktfelder sowie Möglichkeiten der Weiterentwicklung des Gesetzes. Der Bericht wurde dem Innenausschuss des Bundestags vorgelegt. Anschließend fand dazu eine Öffentliche Anhörung statt, deren Ergebnisse vorliegend noch berücksichtigt werden.
Das Werk ist Teil der Reihe Schriften zur Evaluationsforschung, Band 1.
Am 26. Januar 2011 hat der rheinland-pfälzische Landtag eine Novelle des Polizei- und Ordnungsbe-hördengesetzes (POG) beschlossen. Ziel des Änderungsgesetzes ist die Schaffung eines modernen und effizienten POG, um die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger weiterhin gewährleisten zu kön-nen. § 100 POG enthält eine erneute Evaluationsverpflichtung, die vorsieht, dass die Landesregierung dem Landtag über die Wirksamkeit bestimmter eingriffsintensiver Maßnahmen berichtet. Hierzu gehören
• die Datenerhebung durch den verdeckten Einsatz technischer Mittel in oder aus Wohnungen,
• die Datenerhebung durch den Einsatz technischer Mittel zur Überwachung und Aufzeichnung der Telekommunikation,
• Auskunft über die Telekommunikation,
• Auskunft über Nutzungsdaten,
• Datenerhebung durch den Einsatz technischer Mittel in informationstechnischen Systemen,
• Funkzellenabfrage,
• besondere Formen des Datenabgleichs.
Das Institut für Gesetzesfolgenabschätzung und Evaluation wurde vom rheinland-pfälzischen Minis-terium des Innern, für Sport und Infrastruktur mit der Durchführung der Evaluation beauftragt.
Das Anhörungsverfahren in der eisenbahnrechtlichen Planfeststellung birgt Herausforderungen für alle Teilnehmer, ein fristgerechter Abschluss ist die Ausnahme. Im Auftrag des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) analysieren die Autor/-innen Problemursachen und Optimierungsmöglichkeiten für Verfahrensablauf und -organisation.
Die Verfahrensdauer verlängert sich durch rechtliche Faktoren wie gestiegene Anforderungen des Umweltrechts und tatsächliche Faktoren wie die materielle und personelle Unterausstattung einzelner Behörden, das Fehlen von Absprachen, unklare Arbeitsaufteilungen und Doppelarbeiten bei Planfeststellungs- und Anhörungsbehörden. Optimierungsvorschläge formuliert der Bericht für Ablaufplanung, Qualitätssicherung und bundesweite Prozess- und Verfahrensstandards. Zu einzelnen Verfahrensschritten enthält er Arbeitshilfen in Form von Leitfäden.
Die Zuständigkeit für die soziale Wohnraumförderung wurde im Zuge der Föderalismusreform mit Wirkung vom 1. September 2006 vom Bund auf die Länder übertragen. Baden-Württemberg hat als eines der ersten Länder mit dem Landeswohnraumförderungsgesetz (LWoFG) die bundesrechtlichen Regelungen ersetzt.
Das Werk stellt die Ergebnisse der im Landesgesetz vorgesehenen und durch das Deutsche Forschungsinstitut für öffentliche Verwaltung durchgeführten Überprüfung der Auswirkungen des Gesetzes dar. Neben dem Überblick über die Änderungen der rechtlichen Regelungen des Landesgesetzes werden die Evaluierungsergebnisse zu den verschiedenen Überprüfungsschwerpunkten dargestellt und Empfehlungen für die Weiterentwicklung des Rechtsrahmens aufgezeigt. Da die Überprüfung unterschiedliche Regelungsfelder der sozialen Wohnraumförderung thematisiert, dürfte das Werk insbesondere für die Länder relevant und erkenntnisbringend sein, die ebenfalls einschlägige Regelungen erlassen haben.
Im Rahmen der Diskussion zur Förderung von sozialen und ökologischen Produktionsbedin-gungen in den Anbauländern von Kaffee kam der Vorschlag einer Vergünstigung der Kaffee-steuer für nachhaltig produzierten und fair gehandelten Kaffee auf. Die Deutsche Gesell-schaft für internationale Zusammenarbeit (GIZ) hat das Institut für Gesetzesfolgenabschät-zung und Evaluation (InGFA) mit einer verwaltungswissenschaftlichen Studie zu diesem Thema beauftragt. In der Studie wurde ein Vollzugssystem für die Sicherstellung und Über-prüfung der Voraussetzungen für eine solche Steuervergünstigung entwickelt. Auf der Basis einer vergleichenden Analyse verschiedener Systeme zur Prüfung von Nachhaltigkeits-kriterien wurden Vorschläge zur Umsetzung eines Kontroll- und Bescheinigungssystems entwickelt und eine Kostenschätzung vorgenommen.
Artikel 5 des Gesetzes zur Verlängerung der Befristung von Vorschriften nach den Terroris-musbekämpfungsgesetzen vom 3. Dezember 2015 sah vor, dass die Bundesregierung die Anwendung der durch das Terrorismusbekämpfungsgesetz, das Terrorismusbekämpfungs-ergänzungsgesetz und das Gesetz zur Änderung des Bundesverfassungsschutzgesetzes geschaffenen und geänderten Vorschriften des Bundesverfassungsschutzgesetzes, des MAD-Gesetzes, des BND-Gesetzes und des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes unter Einbeziehung eines oder mehrerer Sachverständigen evaluiert. Untersucht werden sollten vor allem die Häufigkeit und die Auswirkungen der mit den Eingriffsbefugnissen verbundenen Grund-rechtseingriffe, die zudem in Beziehung zur Wirksamkeit der jeweiligen Regelungen zu setzen waren.
Mit dem E-Government-Gesetz (EGovG BW) schuf das Land Baden-Württemberg im Jahr 2015 die gesetzliche Grundlage für die Förderung der elektronischen Verwaltung in den Behörden des Landes, den Gemeinden und Gemeindeverbänden sowie den sonstigen der Aufsicht des Landes unterstehenden juristischen Personen des öffentlichen Rechts. Das Gesetz sieht eine Evaluation innerhalb von fünf Jahren nach Inkrafttreten vor. Dabei wurden drei Schwer-punkte untersucht: die Wirkungen der Handlungspflichten des EGovG BW, die Erfahrungen mit der durch das EGovG BW geschaffenen Organisationsstruktur und die Erfahrungen von Bund und Ländern mit deren jeweiligen E-Government-Gesetzen.