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Das Deutsche Forschungsinstitut für öffentliche Verwaltung (FÖV) wurde vom Ministerium des Innern und für Sport Rheinland-Pfalz mit der Evaluierung des Landestransparenzgesetz Rheinland-Pfalz (LTranspG) beauftragt. Als zweites deutsches Bundesland und als erstes Flächenland hat Rheinland-Pfalz ein Transparenzgesetz eingeführt. Zu den Zielen des Geset-zes gehört es, die Transparenz der Verwaltung und die Kontrolle staatlichen Handelns durch Bürgerinnen und Bürger zu fördern sowie Transparenz als Leitlinie in der Verwaltung zu ver-ankern. Das Gesetz ergänzt den Anspruch auf Zugang zu Informationen der Verwaltung auf Antrag um eine proaktive Veröffentlichungspflicht für bestimmte Informationen auf der Transparenz-Plattform des Landes (https://tpp.rlp.de/). Außerdem wurde für einige transpa-renzpflichtige Stellen, die zur Auskunft auf Antrag verpflichtet sind, die Möglichkeit geschaf-fen, freiwillig Informationen auf der Transparenz-Plattform zu veröffentlichen. Das Gesetz sieht eine Evaluation vor; der vorliegende Bericht stellt die Ergebnisse dieser Evaluation dar. Das FÖV untersuchte im Rahmen der Evaluation die Erreichung der Gesetzesziele, die Auswir-kungen des Gesetzesvollzugs auf die Verwaltung und die Nutzung der Informationsangebote und -antragsmöglichkeiten durch die Bürgerinnen und Bürger. Im Ergebnis zeigte sich, dass das Hauptziel der Vereinfachung und Erweiterung des Informationszugangs erreicht wird; die Nachfrage nach Informationen per Antrag oder durch die Nutzung der Transparenz-Platt-form erscheint noch steigerungsfähig.
Das Bundesministerium des Innern und für Heimat hat das Deutsche Forschungsinstitut für öffentliche Verwaltung mit der Untersuchung des Phänomens von Gewalt gegen Beschäftigte des öffentlichen Dienstes beauftragt, um einen Überblick über das Ausmaß der Gewalt und eine wissenschaftliche Grundlage für die Entwicklung nachhaltiger und differenzierter Strate-gien im Umgang mit dieser Gewalt zu erhalten. Die vorliegende Handreichung stellt auf der Grundlage einer Literaturstudie verschiedene Maßnahmen zur Gewaltprävention vor. Im Fo-kus steht dabei die Bewertung von Nutzen und Aufwand der Maßnahmen durch Behörden-leitungen und Beschäftigte in einer bundesweiten Befragung.
Das Bundesministerium des Innern und für Heimat hat das Deutsche Forschungsinstitut
für öffentliche Verwaltung (FÖV) mit der Untersuchung des Ausmaßes von Gewalt gegen Beschäftigte des öffentlichen Dienstes beauftragt. Zunächst wurden zentrale Forschungs-arbeiten, Statistiken und weitere Dokumente zum Thema „Gewalt gegen Beschäftigte des öffentlichen Dienstes“ zusammengetragen, ausgewertet und die wesentlichen Erkenntnis-
se in einer Literaturstudie zusammengefasst. Anschließend wurden zwei bundesweite Be-fragungen konzipiert und durchgeführt, die sich zum einen an die Behördenleitungen und zum anderen an die Beschäftigten richteten. Diese Zusammenfassung stellt die zentralen Projektergebnisse dar.
Die Literaturstudie bietet einen Überblick über den aktuellen Forschungsstand zum Phäno-men der Gewalt gegen Beschäftigte des öffentlichen Dienstes in Deutschland sowie über Strategien, Maßnahmen und Initiativen zur Gewaltprävention. Dabei werden alle Bereiche des öffentlichen Dienstes betrachtet, zu denen Befunde zur Gewalt gegen Beschäftigte vor-liegen. Der Fokus liegt dabei auf Gewalt, die von Personen außerhalb der öffentlichen Verwal-tung auf Beschäftigte ausgeübt wird. Gewalttätige Übergriffe innerhalb einer Organisation sowie durch Beschäftigte des öffentlichen Dienstes werden nicht betrachtet. Die unter-schiedliche Nutzung des Gewaltbegriffs durch verschiedene Studien erschwert die Vergleich-barkeit der Ergebnisse sowie eine Aussage darüber, wie sich das Ausmaß der Gewalt in den letzten Jahren entwickelt hat.
Im Rahmen der Untersuchung wurden bundesweit Behörden und Beschäftigte befragt, um das Ausmaß der Gewalt gegen Beschäftigte des öffentlichen Dienstes in Deutschland abzu-schätzen. Dabei wurde im Rahmen der Behördenbefragung das Ausmaß der gemeldeten Gewalt gegen Beschäftigte erfasst. Der besondere Fokus der Beschäftigtenbefragung lag auf der Erfassung der Dunkelziffer, d. h. der Abweichung zwischen der Anzahl gemeldeter und tatsächlich erlebter gewalttätiger Übergriffe. Zudem wurden die Folgen von Gewalt, die Melde- und Erfassungsmöglichkeiten von Übergriffen in den jeweiligen Behörden sowie Präventions- und Nachsorgemaßnahmen in den Blick genommen.
Der Fokus liegt dabei auf Gewalt, die von Personen außerhalb der öffentlichen Verwaltung auf Beschäftigte ausgeübt wird. Gewalttätige Übergriffe innerhalb einer Organisation sowie durch Beschäftigte des öffentlichen Dienstes werden nicht betrachtet. Die unterschiedliche Nutzung des Gewaltbegriffs durch verschiedene Studien erschwert die Vergleichbarkeit der Ergebnisse sowie eine Aussage darüber, wie sich das Ausmaß der Gewalt in den letzten Jahren entwickelt hat.
Artikel 5 des Gesetzes zur Verlängerung der Befristung von Vorschriften nach den Terroris-musbekämpfungsgesetzen vom 3. Dezember 2015 sah vor, dass die Bundesregierung die Anwendung der durch das Terrorismusbekämpfungsgesetz, das Terrorismusbekämpfungs-ergänzungsgesetz und das Gesetz zur Änderung des Bundesverfassungsschutzgesetzes geschaffenen und geänderten Vorschriften des Bundesverfassungsschutzgesetzes, des MAD-Gesetzes, des BND-Gesetzes und des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes unter Einbeziehung eines oder mehrerer Sachverständigen evaluiert. Untersucht werden sollten vor allem die Häufigkeit und die Auswirkungen der mit den Eingriffsbefugnissen verbundenen Grund-rechtseingriffe, die zudem in Beziehung zur Wirksamkeit der jeweiligen Regelungen zu setzen waren.
Der Bericht enthält die Ergebnisse der Evaluation des Planungssicherstellungsgesetzes (PlanSiG), die durch das Deutsche Forschungsinstitut für öffentliche Verwaltung im Auftrag des Bundesministeriums des Innern und für Heimat durchgeführt wurde. Ziel der Evaluation war es erstens, einen Eindruck darüber zu gewinnen, inwieweit in der Verfahrenspraxis von den Instrumenten des PlanSiG Gebrauch gemacht wurde. Zweitens sollten die durch die Anwendung der Instrumente entstehenden Auswirkungen auf die Verfahrensbeteiligten untersucht werden. Das dritte Ziel war es, zu prüfen, welche Instrumente sich auch nach Außerkrafttreten des Gesetzes zur Weiterführung eignen und welche Modifikationen ggf. vorzunehmen sind. Die Datenerhebung erfolgte mithilfe eines qualitativen Forschungs-designs. Dabei wurden insgesamt 39 leitfadengestützte Interviews mit Vertreterinnen und Vertretern von Behörden, Vorhabenträgern und Umwelt- und Naturschutzvereinigungen geführt.
Es gibt verschiedene Hinweise darauf, dass Beschäftigte im Nah- und Fernverkehr regel-mäßig und zunehmend beleidigt, bedroht oder körperlich angegriffen werden. Vor diesem Hintergrund haben der dbb beamtenbund und tarifunion (dbb) und der Deutsche Gewerk-schaftsbund (DGB) eine Studie in Auftrag gegeben, welche das Ausmaß von Gewalt gegen Beschäftigte im Verkehrsbereich untersucht. Ziel war es, eine wissenschaftliche Grundlage für die Entwicklung nachhaltiger und differenzierter Strategien zum Umgang mit Gewalt gegen Beschäftigte im Verkehrsbereich zu schaffen. Um einen Überblick über den aktuellen Forschungsstand zu erhalten, wurde zunächst eine Literaturstudie durchgeführt. Darüber hinaus wurden zwei Befragungen konzipiert und auf den Weg gebracht, die sich zum einen an Unternehmen und zum anderen an Beschäftigte im Verkehrsbereich richteten. Sie dienten u. a. dazu, Erkenntnisse zum Gewaltausmaß sowie zur Nutzung und Bewertung von Präventions- und Nachsorgemaßnahmen zu gewinnen.