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Nachdem im Zuge der Föderalismusreform I im Jahr 2006 die ausschließliche Gesetzgebungskompetenz für das Recht der sozialen Wohnraumförderung und das Wohnungsbindungsrecht auf die Länder übertragen worden ist, hat sich das Land Baden-Württemberg im Jahr 2007 dafür entschieden, das geltende Bundesrecht zu ersetzen, um den landesspezifischen Gegebenheiten und den Erfordernissen einer gezielten Weiterentwicklung des Wohnungsbestandes Rechnung tragen zu können. § 35 LWoFG sieht vor, die gesetzliche Regelung nach drei Jahren einer Überprüfung durch die Landesregierung unter Mitwirkung der kommunalen Spitzenverbände und Verbände der Wohnungswirtschaft zu unterziehen und dem Landtag über die Ergebnisse zu berichten. Mit der Durchführung dieser Evaluation hat das Ministerium für Finanzen und Wirtschaft Baden-Württemberg das Institut für Gesetzesfolgenabschätzung und Evaluation Speyer beauftragt. Dabei konzentriert sich das Evaluationsvorhaben auf folgende Aspekte:
•Untersuchung des Entlastungseffekts gegenüber der Regelung nach dem Wohnraumförderungsgesetz des Bundes bei der Einkommensermittlung
•Überprüfung der Wirksamkeit des Bindungs- und Sicherungsrechts
•Praktikabilitätsanalyse der von den Gemeinden zu erlassenden Satzungen zur Regelung der höchst zulässigen Miete für gebundenen Wohnraum
•Ermittlung möglicher Synergieeffekte durch die künftige Zusammenfassung bau- und wohnungsrelevanter Fördergebiete