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- Lehrstuhl für öffentliches Recht, insbesondere allgemeines und besonderes Verwaltungsrecht (Univ.-Prof. Dr. Jan Ziekow) (67)
- Lehrstuhl für Verwaltungswissenschaft, Staatsrecht, Verwaltungsrecht und Europarecht (Univ.-Prof. Dr. Mario Martini) (3)
- Lehrstuhl für Wirtschaftliche Staatswissenschaften, insbesondere Allgemeine Volkswirtschaftslehre und Finanzwissenschaft (Univ.-Prof. Dr. Gisela Färber) (2)
- Lehrstuhl für Öffentliches Recht, insbesondere Europarecht und Völkerrecht (Univ.-Prof. Dr. Wolfgang Weiß) (2)
- Lehrstuhl für Volkswirtschaftslehre, insbesondere Wirtschafts- und Verkehrspolitik (Univ.-Prof. Dr. Dr. h.c. Andreas Knorr) (1)
- Lehrstuhl für Öffentliche Betriebswirtschaftslehre (Univ.-Prof. Dr. Holger Mühlenkamp) (1)
- Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Staatslehre und Rechtsvergleichung (Univ.-Prof. Dr. Dr. h.c. Karl-Peter Sommermann) (1)
Die Erfüllung gesetzlicher Vorgaben kann bei Unternehmen hohe Kosten verursachen. Diese werden über das Konzept des „Erfüllungsaufwands“ durch die Bundesregierung erfasst und gesteuert. Doch nicht alle tatsächlich anfallenden Kosten werden bisher berücksichtigt.
Im Rahmen eines Projekts wurden vier Ansatzpunkte für eine Weiterentwicklung des Erfüllungsaufwands
identifiziert, um Kosten umfassender abzubilden.
Forming Civil Servants
(2018)
In recent years, partner countries of German development cooperation have voiced a growing interest in German public administration education. Against this background, we provide a systematic assessment of the system of public administration education – covering the vocational education and training (VET) program for the intermediate civil service, and the (dual) study program for the higher intermediate civil service. We identify elements of success within the German system and evaluate their relevance for an idea transfer to partner countries. Thereby, we identify four promising elements for partner countries: recruitment, „dualizing“ civil service training, institutionalizing fitness for transformation, and introducing a modularized concept. For each element we specify components and describe their potential benefits, basic conditions, and core ideas for exporting the element.
Die Hilfelandschaft für Kinder und Jugendliche mit körperlichen, geistigen und seelischen Behinderungen ist aktuell zweigeteilt. Für Kinder und Jugendliche mit (drohender) seelischer Behinderung, wie für Kinder und Jugendliche allgemein ist die Kinder- und Jugendhilfe nach dem Achten Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII) zuständig. Demgegenüber ist die Sozialhilfe nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) [bzw. dem Neunten Buch Sozialgesetz-buch (SGB IX) ab dem 1. Januar 2020] vorrangig zuständiger Leistungsträger, wenn eine (drohende) geistige oder körperliche Behinderung diagnostiziert wird. In diesem Kontext ist immer wieder die sogenannte „Inklusive Lösung“ mit der Überführung der Leistungen der Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche aus dem SGB XII (bzw. SGB IX) in das SGB VIII diskutiert worden, seit November 2018 auch im Dialogprozess „Mitreden – Mitgestalten: Die Zukunft der Kinder- und Jugendhilfe“ des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Zur besseren Einschätzung der Ausgangslage und der Implikationen einer möglichen Verwaltungsumstellung bietet die vorliegende Sachstandsanalyse einen Überblick über die aktuellen Verwaltungsstrukturen in der Kinder- und Jugendhilfe sowie der Sozialhilfe bzw. der Eingliederungshilfe und über die Schnittstellen zwischen diesen Hilfesystemen.
Nachdem im Zuge der Föderalismusreform I im Jahr 2006 die ausschließliche Gesetzgebungskompetenz für das Recht der sozialen Wohnraumförderung und das Wohnungsbindungsrecht auf die Länder übertragen worden ist, hat sich das Land Baden-Württemberg im Jahr 2007 dafür entschieden, das geltende Bundesrecht zu ersetzen, um den landesspezifischen Gegebenheiten und den Erfordernissen einer gezielten Weiterentwicklung des Wohnungsbestandes Rechnung tragen zu können. § 35 LWoFG sieht vor, die gesetzliche Regelung nach drei Jahren einer Überprüfung durch die Landesregierung unter Mitwirkung der kommunalen Spitzenverbände und Verbände der Wohnungswirtschaft zu unterziehen und dem Landtag über die Ergebnisse zu berichten. Mit der Durchführung dieser Evaluation hat das Ministerium für Finanzen und Wirtschaft Baden-Württemberg das Institut für Gesetzesfolgenabschätzung und Evaluation Speyer beauftragt. Dabei konzentriert sich das Evaluationsvorhaben auf folgende Aspekte:
•Untersuchung des Entlastungseffekts gegenüber der Regelung nach dem Wohnraumförderungsgesetz des Bundes bei der Einkommensermittlung
•Überprüfung der Wirksamkeit des Bindungs- und Sicherungsrechts
•Praktikabilitätsanalyse der von den Gemeinden zu erlassenden Satzungen zur Regelung der höchst zulässigen Miete für gebundenen Wohnraum
•Ermittlung möglicher Synergieeffekte durch die künftige Zusammenfassung bau- und wohnungsrelevanter Fördergebiete
§ 18 Abs. 2 Satz 3 des Hamburgischen Transparenzgesetzes (HmbTG) sieht vor, dass der Senat das HmbTG im Hinblick auf seine Anwendung und Auswirkungen spätestens vier Jahre nach dem Inkrafttreten überprüft und der Bürgerschaft über das Ergebnis berichtet. Mit der Durchführung der Gesetzesevaluation wurde das Institut für Gesetzesfolgenabschätzung und Evaluation (InGFA) am Deutschen Forschungsinstitut für öffentliche Verwaltung (FÖV) in Speyer beauftragt. Der Evaluationsbericht wurde vom InGFA im September 2017 vorgelegt.
Der Erfolg jeder Gesetzesevaluation beruht maßgeblich auf den zur Verfügung gestellten und erhobenen Daten. Für den Zugang zu dem hier verarbeiteten Datenmaterial möchten wir uns in erster Linie bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Justizbehörde der Freien und Hansestadt Hamburg bedanken. Ebenfalls danken wir den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Fachlichen Leitstelle beim Staatsarchiv, die uns bei der Umsetzung unserer Online-Umfragen unterstützt und damit die Möglichkeit gegeben haben, die Nutzerinnen und Nutzer des Transparenzportals zu befragen. Darüber hinaus vermittelten sie uns wertvolles (technisches) Wissen über die IT-Struktur und deren Aufbau.
Besonderer Dank gilt allen Teilnehmerinnen und Teilnehmern der Online-Befragungen und der Experteninterviews. Die zur Verfügung gestellten Daten und persönlichen Erfahrungen bilden die Grundlage für die hier vorliegende umfangreiche Evaluation des Gesetzes.
Interkommunale Zusammenarbeit (IKZ), beispielsweise in Form von Zweckverbänden, hat in Rheinland-Pfalz eine lange Tradition, hat sich in vielen Projekten bewährt und ist ein bedeutsamer Bestandteil der Wirklichkeit kommunaler Aufgabenerfüllung. Interkommunale Zusammenarbeit kann im Hinblick auf bestimmte Aufgabenbereiche der kommunalen Ebene eine effiziente und effektive Alternative zu Gebietsreformen darstellen. Die Potenziale von IKZ sind keineswegs ausgeschöpft und eine Weiterverfolgung dieses Reformwegs kann zielführend sein, um absehbaren Veränderungen und Ansprüchen gerecht zu werden. In diesem Projekt sollen mögliche Aufgabenbereiche für die interkommunale Zusammenarbeit identifiziert, mögliche Organisationsformen geprüft, die Sicherung der Aufgabenerfüllung untersucht sowie die Auswirkungen auf die Organe der beteiligten kommunalen Gebietskörperschaften ausgelotet werden.
Der Leitfaden bietet einen praxisnahen Überblick und ein grundlegendes Verständnis über die in der deutschen und europäischen Normensetzung etablierten Verfahren zur Erfassung und Beseitigung sozialer Ungleichheiten. Im Fokus des Leitfadens steht dabei die Geschlechtergerechtigkeit. Sie wird durch die Technik der geschlechterdifferenzierten Gesetzesfolgenabschätzung und Gesetzesevaluierung in der Rechtsetzung angestrebt.
Organisation und Zuständigkeiten im Bereich der Luftsicherheit sind in Deutschland frag-mentiert. Um Vorschläge für eine mögliche Reform der Organisation und Aufgabenwahr-nehmung zu erarbeiten, wurde das derzeitige System der Luftsicherheit unter besonderer Berücksichtigung der Passagier- und Gepäckkontrollen umfassend untersucht. Hierzu wurde der Ist-Zustand erfasst und mit der Situation in anderen Ländern verglichen. Bei der Unter-suchung wurden die Perspektiven aller relevanten Akteure aus dem Bereich der Luftsicher-heit berücksichtigt (z. B. Luftsicherheitsbehörden, Flughafenbetreiber, Fluggesellschaften, Luftsicherheitsunternehmen). Auf Grundlage dieser Ergebnisse erfolgte die Entwicklung von möglichen Reformvorschlägen.
Das Anhörungsverfahren in der eisenbahnrechtlichen Planfeststellung birgt Herausforderungen für alle Teilnehmer, ein fristgerechter Abschluss ist die Ausnahme. Im Auftrag des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) analysieren die Autor/-innen Problemursachen und Optimierungsmöglichkeiten für Verfahrensablauf und -organisation.
Die Verfahrensdauer verlängert sich durch rechtliche Faktoren wie gestiegene Anforderungen des Umweltrechts und tatsächliche Faktoren wie die materielle und personelle Unterausstattung einzelner Behörden, das Fehlen von Absprachen, unklare Arbeitsaufteilungen und Doppelarbeiten bei Planfeststellungs- und Anhörungsbehörden. Optimierungsvorschläge formuliert der Bericht für Ablaufplanung, Qualitätssicherung und bundesweite Prozess- und Verfahrensstandards. Zu einzelnen Verfahrensschritten enthält er Arbeitshilfen in Form von Leitfäden.
Das Deutsche Forschungsinstitut für öffentliche Verwaltung hat im Auftrag des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur ein Gutachten zur Optimierung des Anhörungsverfahrens in Planfeststellungsverfahren für Betriebsanlagen der Eisenbahnen des Bundes erstellt. Die Untersuchung weist auf Grundlage quantitativer und qualitativer Erhebungen auf Problem- und Verzögerungsursachen bei der Durchführung des Anhörungsverfahrens in der eisenbahnrechtlichen Planfeststellung und den damit unmittelbar verbundenen Verfahrensschritten hin. Der Bericht enthält für die dargestellten Probleme Optimierungsvorschläge und für die Verfahrensschritte „Vorbereitung und Durchführung des Erörterungstermins“ sowie „Erstellung der Abschließenden Stellungnahme“ Arbeitshilfen in Form von Leitfäden, welche in rechtsverbindlicher oder unverbindlicher Natur umgesetzt werden könnten. Wesentliche der beschriebenen Problem- und Verzögerungsursachen könnten durch eine Neuorganisation des Anhörungsverfahrens behoben oder reduziert werden. Geprüft wurden hierfür unterschiedliche Optionen. Der Aufbau von funktionierenden Systemen stellt für alle untersuchten Optionen eine erhebliche Herausforderung dar (namentlich bei Ressourcenausstattung und Erfahrungsaufbau), wobei die Übertragung des Anhörungsverfahrens auf den Bund den Vorteil aufweisen würde, dass die Bereitstellung der notwendigen Ressourcen im Zuge einer Reform nur durch einen Akteur gewährleistet werden müssten, um Beschleunigungseffekte realisieren zu können.
Das Deutsche Forschungsinstitut für öffentliche Verwaltung hat im Auftrag des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur ein Gutachten zur Optimierung des Anhörungsverfahrens in Planfeststellungsverfahren für Betriebsanlagen der Eisenbahnen des Bundes erstellt. Die Untersuchung weist auf Grundlage quantitativer und qualitativer Erhebungen auf Problem- und Verzögerungsursachen bei der Durchführung des Anhörungsverfahrens in der eisenbahnrechtlichen Planfeststellung und den damit unmittelbar verbundenen Verfahrensschritten hin. Der Bericht enthält für die dargestellten Probleme Optimierungsvorschläge und für die Verfahrensschritte „Vorbereitung und Durchführung des Erörterungstermins“ sowie „Erstellung der Abschließenden Stellungnahme“ Arbeitshilfen in Form von Leitfäden, welche in rechtsverbindlicher oder unverbindlicher Natur umgesetzt werden könnten. Wesentliche der beschriebenen Problem- und Verzögerungsursachen könnten durch eine Neuorganisation des Anhörungsverfahrens behoben oder reduziert werden. Geprüft wurden hierfür unterschiedliche Optionen. Der Aufbau von funktionierenden Systemen stellt für alle untersuchten Optionen eine erhebliche Herausforderung dar (namentlich bei Ressourcenausstattung und Erfahrungsaufbau), wobei die Übertragung des Anhörungsverfahrens auf den Bund den Vorteil aufweisen würde, dass die Bereitstellung der notwendigen Ressourcen im Zuge einer Reform nur durch einen Akteur gewährleistet werden müssten, um Beschleunigungseffekte realisieren zu können.
Artikel 3 Absatz 2 des Gesetzes zur Verbesserung der Bekämpfung des Rechtsextremismus vom 20. August 2012 sieht eine Evaluierung des RED-G vor dem 31. Januar 2016 unter Einbeziehung wissenschaftlicher Sachverständiger vor. Mit der Durchführung der Evaluation hat das Bundesministerium des Innern (BMI) im Einvernehmen mit dem Deutschen Bundestag das Institut für Gesetzesfolgenabschätzung und Evaluation beauftragt.
Das Evaluationsvorhaben verfolgt zum einen das Ziel, die Häufigkeit und die Auswirkungen der mit den Datenerhebungen, -verarbeitungen und -nutzungen verbundenen Grundrechtseingriffe im Rahmen der RED zu erfassen. Zum anderen geht es um die Untersuchung der Wirksamkeit der gesetzlichen Regelungen im Hinblick auf die Bekämpfung des gewaltbezogenen Rechtsextremismus. Hierzu wird u.a. untersucht, welche Veränderungen sich beim Informationsaustausch zwischen den Sicherheitsbehörden durch die Nutzung der RED ergeben haben, inwieweit die Regelungen des RED-G praktikabel sind und wie sich die technisch-organisatorischen Voraussetzungen für die Nutzung der RED darstellen. Die Evaluation verfolgt dabei einen interdisziplinären Ansatz, der aus einer Verknüpfung einer empirisch-sozialwissenschaftlichen mit einer rechtswissenschaftlichen Analyse besteht.
Das InGFA hat die zu evaluierenden Vorschriften einer rechtswissenschaftlichen und einer empirisch-sozialwissenschaftlichen Analyse unterzogen. Im Rahmen der rechtswissenschaftlichen Analyse wurden die Vorschriften zunächst mit entsprechenden gefahrenabwehrrechtlichen Regelungen anderer Bundesländer und des Bundes sowie mit entsprechenden Vorschriften der Strafprozessordnung verglichen.
In einem zweiten Schritt hat das InGFA überprüft, ob die Vorschriften den verfassungsrechtlichen Anforderungen standhalten. Im Rahmen der empirisch-sozialwissenschaftlichen Analyse wurden in einem ersten Untersuchungsschritt gemeinsam mit den fünf rheinland-pfälzischen Polizeipräsidien und dem Landeskriminalamt(LKA) Fragebögen entwickelt, mit deren Hilfe die für die Evaluierung erforderliche Datenbasis geschaffen wurde. In einem zweiten Untersuchungsschritt wurden mit Vertretern der Polizeipräsidien, des LKA und der Hochschule der Polizei Gruppeninterviews geführt, die Auskunft über mögliche Probleme beim Vollzug der Vorschriften geben sollten. Schließlich hat das InGFA dem Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, das - von der Rasterfahndung abgesehen - für die Anordnung der Maßnahmen nach den zu evaluierenden Vorschriften zuständig ist, einen Fragenkatalog mit der Bitte um Stellungnahme übersandt, um auch die richterliche Perspektive in der Evaluation zu berücksichtigen. Abschließend hat das InGFA die Ergebnisse der rechtswissenschaftlichen und der empirisch-sozialwissenschaftlichen Analyse zusammengeführt und bewertet.
Artikel 9 des Gesetzes zur Änderung des Bundesverfassungsschutzgesetzes vom 7. Dezember 2011 sieht vor, dass die Bundesregierung die Anwendung der durch das Terrorismusbekämpfungsgesetz, das Terrorismusbekämpfungsergänzungsgesetz und das Gesetz zur Änderung des Bundesverfassungsschutzgesetzes geschaffenen und geänderten Vorschriften des Bundesverfassungsschutzgesetzes, des MAD-Gesetzes, des BND-Gesetzes und des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes unter Einbeziehung eines oder mehrerer Sachverständigen evaluiert. Besonders zu berücksichtigen sind dabei die Häufigkeit und die Auswirkungen der mit den Eingriffsbefugnissen verbundenen Grundrechtseingriffe, die zudem in Beziehung zur Wirksamkeit der jeweiligen Regelungen zu setzen sind.
Die Umsetzung der EU-Dienstleistungsrichtlinie (RL 2006/123/EG), die bis zum 28.12.2009 in das nationale Recht der Mitgliedstaaten umzusetzen war, sieht unter anderem die Einrichtung sogenannter Einheitlicher Ansprechpartner (EAP, Point of Single Contact) als Behördenlotsen für Dienstleister vor.
In der Bundesrepublik liegt die Zuständigkeit für die Einrichtung und Ausgestaltung des EAP bei den einzelnen Bundesländern, die sich zum Teil für unterschiedliche Verortungsmodelle entschieden haben. So hat z. B. das Land Rheinland-Pfalz den EAP bei den beiden Struktur- und Genehmigungsdirektionen angesiedelt.
Daher ging es bei dem Evaluationsvorhaben vor allem darum, die adäquate Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie in rechtlicher, tech¬nischer und organisatorischer Hinsicht zu prüfen, sowie die Verortung des EAP bei den Struktur- und Genehmigungsbehörden hinsichtlich der Erfüllung der mit der Einrichtung des EAP verbundenen Ziele näher zu untersuchen.
Gute Bürgerbeteiligung
(2019)
Gemeinsam mit der IFOK GmbH hatte das InGFA für das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) wissenschaftlich fundierte und in der Praxis handhabbare Qualitätsstandards für Beteiligungsprozesse, die vom oder für das BMU durchgeführt werden, entwickelt.
Durch eine theoretische Fundierung und dem Einbezug des aktuellen Forschungsstandes vor dem Hintergrund der institutionellen und politischen Rahmenbedingungen des BMU wurde in Form eines neu erstellten Leitlinienkataloges ein für die Mitarbeiter/innen des Bundes-umweltministeriums in der Praxis handhabbarer Kriterienkatalog erstellt.
Die erstellten Leitlinien für gute Bürgerbeteiligung beruhen auf Hinweisen und Vorschlägen, welche in je einem BürgerInnen-Workshop sowie MitarbeiterInnen Workshop erarbeitet wurden. Weiter wurde im Entstehungsprozess der Leitlinien ein Fachgespräch zu "Bürgerbeteiligung bei Gesetzgebungsverfahren" mit MitarbeiterInnen des BMU durchgeführt. Im Anschluss an diese partizipativen Veranstaltungen fand eine Prüfung aller Hinweise, Rückmeldungen und Vorschläge statt. Die sich hieraus ergebenen Leitlinien-Empfehlungen stellten die Grundlage für den abschließend entwickelten und am 16.01.2019 auf einer Abschlussveranstaltung vorgestellten Leitlinienkatalog dar.
Die Leitlinien sind als Teil der Geschäftsordnung des BMU verbindlich anzuwenden und bieten den MitarbeiterInnen Orientierung für die Planung, Umsetzung und Bewertung von informellen Bürgerbeteiligungsverfahren.
Die Leitlinien können über die Homepage des BMU bezogen werden:
https://www.bmu.de/download/leitlinien-fuer-gute-buergerbeteiligung/
Mit dem E-Government-Gesetz (EGovG BW) schuf das Land Baden-Württemberg im Jahr 2015 die gesetzliche Grundlage für die Förderung der elektronischen Verwaltung in den Behörden des Landes, den Gemeinden und Gemeindeverbänden sowie den sonstigen der Aufsicht des Landes unterstehenden juristischen Personen des öffentlichen Rechts (Behörden im Sinne des EGovG). Das Gesetz sieht eine Evaluation innerhalb von fünf Jahren nach Inkrafttreten vor; der vorliegende Bericht stellt die Ergebnisse dieser Evaluation dar. Dabei wurden drei Schwerpunkte untersucht: die Wirkung der Handlungspflichten des EGovG BW, die Erfahrun-gen mit der durch das EGovG BW geschaffenen Organisationsstruktur und die Erfahrungen von Bund und Ländern mit deren jeweiligen E-Government-Gesetzen.
Das Deutsche Forschungsinstitut für öffentliche Verwaltung ist vom Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) damit beauftragt worden, das derzeitige System der Luftsicherheit unter besonderer Berücksichtigung der Passagier- und Gepäckkontrolle zu untersuchen, um auf dieser Grundlage Vorschläge für eine mögliche Reform der Organisation und Aufgabenwahrnehmung im Bereich der Luftsicherheit zu erarbeiten.
Im Rahmen der Diskussion zur Förderung von sozialen und ökologischen Produktionsbedin-gungen in den Anbauländern von Kaffee kam der Vorschlag einer Vergünstigung der Kaffee-steuer für nachhaltig produzierten und fair gehandelten Kaffee auf. Die Deutsche Gesell-schaft für internationale Zusammenarbeit (GIZ) hat das Institut für Gesetzesfolgenabschät-zung und Evaluation (InGFA) mit einer verwaltungswissenschaftlichen Studie zu diesem Thema beauftragt. In der Studie wurde ein Vollzugssystem für die Sicherstellung und Über-prüfung der Voraussetzungen für eine solche Steuervergünstigung entwickelt. Auf der Basis einer vergleichenden Analyse verschiedener Systeme zur Prüfung von Nachhaltigkeits-kriterien wurden Vorschläge zur Umsetzung eines Kontroll- und Bescheinigungssystems entwickelt und eine Kostenschätzung vorgenommen.