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- Lehrstuhl für öffentliches Recht, insbesondere allgemeines und besonderes Verwaltungsrecht (Univ.-Prof. Dr. Jan Ziekow) (50)
- Lehrstuhl für Verwaltungswissenschaft, Staatsrecht, Verwaltungsrecht und Europarecht (Univ.-Prof. Dr. Mario Martini) (3)
- Lehrstuhl für Wirtschaftliche Staatswissenschaften, insbesondere Allgemeine Volkswirtschaftslehre und Finanzwissenschaft (Univ.-Prof. Dr. Gisela Färber) (2)
- Lehrstuhl für Öffentliches Recht, insbesondere Europarecht und Völkerrecht (Univ.-Prof. Dr. Wolfgang Weiß) (2)
- Lehrstuhl für Volkswirtschaftslehre, insbesondere Wirtschafts- und Verkehrspolitik (Univ.-Prof. Dr. Dr. h.c. Andreas Knorr) (1)
- Lehrstuhl für Öffentliche Betriebswirtschaftslehre (Univ.-Prof. Dr. Holger Mühlenkamp) (1)
- Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Staatslehre und Rechtsvergleichung (Univ.-Prof. Dr. Dr. h.c. Karl-Peter Sommermann) (1)
Das Deutsche Forschungsinstitut für öffentliche Verwaltung (FÖV) wurde vom Ministerium des Innern und für Sport Rheinland-Pfalz mit der Evaluierung des Landestransparenzgesetz Rheinland-Pfalz (LTranspG) beauftragt. Als zweites deutsches Bundesland und als erstes Flächenland hat Rheinland-Pfalz ein Transparenzgesetz eingeführt. Zu den Zielen des Geset-zes gehört es, die Transparenz der Verwaltung und die Kontrolle staatlichen Handelns durch Bürgerinnen und Bürger zu fördern sowie Transparenz als Leitlinie in der Verwaltung zu verankern. Das Gesetz ergänzt den Anspruch auf Zugang zu Informationen der Verwaltung auf Antrag um eine proaktive Veröffentlichungspflicht für bestimmte Informationen auf der Transparenz-Plattform des Landes (https://tpp.rlp.de/). Außerdem wurde für einige transpa-renzpflichtige Stellen, die zur Auskunft auf Antrag verpflichtet sind, die Möglichkeit geschaf-fen, freiwillig Informationen auf der Transparenz-Plattform zu veröffentlichen. Das Gesetz sieht eine Evaluation vor.
Der vorliegende wissenschaftliche Artikel stellt die Ergebnisse dieser Evaluation in kompri-mierter Form dar. Das FÖV untersuchte im Rahmen der Evaluation die Erreichung der Ge-setzesziele, die Auswirkungen des Gesetzesvollzugs auf die Verwaltung und die Nutzung der Informationsangebote und -antragsmöglichkeiten durch die Bürgerinnen und Bürger. Im Ergebnis zeigte sich, dass das Hauptziel der Vereinfachung und Erweiterung des Informa-tionszugangs erreicht wird; die Nachfrage nach Informationen per Antrag oder durch die Nutzung der Transparenz-Plattform erscheint noch steigerungsfähig.
Das Deutsche Forschungsinstitut für öffentliche Verwaltung (FÖV) wurde vom Ministerium des Innern und für Sport Rheinland-Pfalz mit der Evaluierung des Landestransparenzgesetz Rheinland-Pfalz (LTranspG) beauftragt. Als zweites deutsches Bundesland und als erstes Flächenland hat Rheinland-Pfalz ein Transparenzgesetz eingeführt. Zu den Zielen des Geset-zes gehört es, die Transparenz der Verwaltung und die Kontrolle staatlichen Handelns durch Bürgerinnen und Bürger zu fördern sowie Transparenz als Leitlinie in der Verwaltung zu verankern. Das Gesetz ergänzt den Anspruch auf Zugang zu Informationen der Verwaltung auf Antrag um eine proaktive Veröffentlichungspflicht für bestimmte Informationen auf der Transparenz-Plattform des Landes (https://tpp.rlp.de/). Außerdem wurde für einige transpa-renzpflichtige Stellen, die zur Auskunft auf Antrag verpflichtet sind, die Möglichkeit geschaf-fen, freiwillig Informationen auf der Transparenz-Plattform zu veröffentlichen. Das Gesetz sieht eine Evaluation vor.
Der vorliegende wissenschaftliche Artikel stellt die Ergebnisse dieser Evaluation in kompri-mierter Form dar. Das FÖV untersuchte im Rahmen der Evaluation die Erreichung der Ge-setzesziele, die Auswirkungen des Gesetzesvollzugs auf die Verwaltung und die Nutzung der Informationsangebote und -antragsmöglichkeiten durch die Bürgerinnen und Bürger. Im Ergebnis zeigte sich, dass das Hauptziel der Vereinfachung und Erweiterung des Informa-tionszugangs erreicht wird; die Nachfrage nach Informationen per Antrag oder durch die Nutzung der Transparenz-Plattform erscheint noch steigerungsfähig.
Bei dem vorliegenden Buch handelt es sich um den überarbeiten Abschlussbericht zum Forschungsprojekt „Gleichwertige Lebensverhältnisse: Passgenaue Maßnahmen zur Ent-wicklung strukturschwacher Regionen“. Das Deutsche Forschungsinstitut für öffentliche Verwaltung (FÖV) und das Institut für Stadt und Regionalplanung an der Technischen Universität Berlin haben dieses Projekt gemeinsam von 2019 bis 2021 für das Bundes-ministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) durchgeführt.
Die Schaffung gleichwertiger Lebensverhältnisse war ein zentrales Anliegen der Bundes-regierung in der 19. Legislaturperiode. Zwei zentrale, nach wie vor gültige Ziele, die Stärkung der Fachkräftebasis und der Innovationskraft in strukturschwachen Regionen, können vor allem dann erreicht werden, wenn regionale Akteure Fördermaßnahmen selbst ausgestalten und an die Gegebenheiten vor Ort anpassen.
Organisation und Zuständigkeiten im Bereich der Luftsicherheit sind in Deutschland frag-mentiert. Um Vorschläge für eine mögliche Reform der Organisation und Aufgabenwahr-nehmung zu erarbeiten, wurde das derzeitige System der Luftsicherheit unter besonderer Berücksichtigung der Passagier- und Gepäckkontrollen umfassend untersucht. Hierzu wurde der Ist-Zustand erfasst und mit der Situation in anderen Ländern verglichen. Bei der Unter-suchung wurden die Perspektiven aller relevanten Akteure aus dem Bereich der Luftsicher-heit berücksichtigt (z. B. Luftsicherheitsbehörden, Flughafenbetreiber, Fluggesellschaften, Luftsicherheitsunternehmen). Auf Grundlage dieser Ergebnisse erfolgte die Entwicklung von möglichen Reformvorschlägen.
Das Buch stellt die Ergebnisse der vom FÖV durchgeführten Langzeitevaluationen der beiden baden-württembergischen Regelungen zur Intensivierung der Öffentlichkeitsbeteiligung, der VwV ÖB und des UVwG, dar.
Das Buch thematisiert die Beteiligung von Bürgerinnen bei Planungs- und anderen umwelt-relevanten Vorhaben in Baden-Württemberg. Im Rahmen der Intensivierung der Beteiligung von Bürgerinnen wurde ab 2014 in Baden-Württemberg mithilfe der Regelungen der Ver-waltungsvorschrift Öffentlichkeitsbeteiligung, des zugehörigen Leitfadens für eine neue Planungskultur sowie des Umweltverwaltungsgesetzes eine neue, bundesweit bis dahin einmalige Beteiligungskultur gestartet. Der Band überprüft und bewertet anhand einer langfristigen begleitenden Evaluation die Erreichung der intendierten Ziele der Beteiligungs-regelungen sowie die für die Verwaltungen entstehenden Aufwände.
Mit dem E-Government-Gesetz (EGovG BW) schuf das Land Baden-Württemberg im Jahr 2015 die gesetzliche Grundlage für die Förderung der elektronischen Verwaltung in den Behörden des Landes, den Gemeinden und Gemeindeverbänden sowie den sonstigen der Aufsicht des Landes unterstehenden juristischen Personen des öffentlichen Rechts. Das Gesetz sieht eine Evaluation innerhalb von fünf Jahren nach Inkrafttreten vor. Dabei wurden drei Schwer-punkte untersucht: die Wirkungen der Handlungspflichten des EGovG BW, die Erfahrungen mit der durch das EGovG BW geschaffenen Organisationsstruktur und die Erfahrungen von Bund und Ländern mit deren jeweiligen E-Government-Gesetzen.
Mit dem vorläufigen Abschluss des Dialogprozesses „Mitreden – Mitgestalten: Die Zukunft der Kinder- und Jugendhilfe“ Ende 2019 sprachen sich das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) und die Mitglieder der Arbeitsgruppe „Mehr Inklusion / Wirksames Hilfesystem / Weniger Schnittstellen“ für eine Stärkung der inklusiven Ausgestaltung der Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit aus. Wichtiger Teil dieser Reform sollen „Leistungen aus einer Hand“ sein, d. h. die Zusammenführung der Leistungen für Kinder und Jugendliche mit Behinderungen unter dem Dach der Kinder- und Jugendhilfe im Achten Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII). Der Bericht skizziert die grundsätzlichen Voraussetzungen für eine Verwaltungsumstellung hin zu Leistungen zur Entwicklung und Teilhabe und Erziehung.
Der Leitfaden bietet einen praxisnahen Überblick und ein grundlegendes Verständnis über die in der deutschen und europäischen Normensetzung etablierten Verfahren zur Erfassung und Beseitigung sozialer Ungleichheiten. Im Fokus des Leitfadens steht dabei die Geschlechtergerechtigkeit. Sie wird durch die Technik der geschlechterdifferenzierten Gesetzesfolgenabschätzung und Gesetzesevaluierung in der Rechtsetzung angestrebt.
Mit dem E-Government-Gesetz (EGovG BW) schuf das Land Baden-Württemberg im Jahr 2015 die gesetzliche Grundlage für die Förderung der elektronischen Verwaltung in den Behörden des Landes, den Gemeinden und Gemeindeverbänden sowie den sonstigen der Aufsicht des Landes unterstehenden juristischen Personen des öffentlichen Rechts (Behörden im Sinne des EGovG). Das Gesetz sieht eine Evaluation innerhalb von fünf Jahren nach Inkrafttreten vor; der vorliegende Bericht stellt die Ergebnisse dieser Evaluation dar. Dabei wurden drei Schwerpunkte untersucht: die Wirkung der Handlungspflichten des EGovG BW, die Erfahrun-gen mit der durch das EGovG BW geschaffenen Organisationsstruktur und die Erfahrungen von Bund und Ländern mit deren jeweiligen E-Government-Gesetzen.
Das Deutsche Forschungsinstitut für öffentliche Verwaltung ist vom Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) damit beauftragt worden, das derzeitige System der Luftsicherheit unter besonderer Berücksichtigung der Passagier- und Gepäckkontrolle zu untersuchen, um auf dieser Grundlage Vorschläge für eine mögliche Reform der Organisation und Aufgabenwahrnehmung im Bereich der Luftsicherheit zu erarbeiten.
Die Bundesregierung hat sich den Nachhaltigkeitszielen der Agenda 2030 verschrieben. Teil der entwicklungspolitischen Ziele des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) ist es, nachhaltige globale Lieferketten zu fördern. Im April 2018 hat das BMZ öffentlich die Befreiung der Kaffeesteuer für nachhaltig produzierten und fair gehandelten Kaffee gefordert, um die sozialen und ökologischen Produktionsbedingungen in den Anbauländern von Kaffee zu verbessern. Die Deutsche Gesellschaft für internationale Zusammenarbeit (GIZ) berät das BMZ im Rahmen des Programms „Nachhaltige Lieferketten und Standards" und hat das InGFA mit einer verwaltungswissenschaftlichen Studie beauftragt.
In der Studie wurde ein Vollzugssystem für die Sicherstellung und Überprüfung der Voraussetzungen für die Steuervergünstigung bei der Kaffeesteuer für nachhaltigen Kaffee entwickelt. Dazu wurden zunächst die Kaffeesteuer und deren Vollzugssystem dargestellt sowie die Voraussetzungen für eine Steuervergünstigung bei der Kaffeesteuer zusammengefasst. Zudem wurden andere Systeme zur Prüfung von staatlich festgelegten Nachhaltigkeitskriterien vergleichend analysiert. Darauf aufbauend wurden Vorschläge zur Umsetzung des Kontrollsystems und der Steuerbefreiung entwickelt sowie daraus resultierende Verwaltungsabläufe konzipiert. Schließlich wurde eine Kostenschätzung vorgenommen hinsichtlich der durch ein Kontroll- und Bescheinigungssystem entstehenden Kosten sowie des zu erwartenden Steuerausfalls.