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Der vorliegende Forschungsbericht entstand im Auftrag der Hamburger Behörde für Schule, Jugend und Berufsbildung der Freien und Hansestadt Hamburg. Da die Fragestellung von den BearbeiterInnen einerseits wegen der Auswertung des empirischen Datenmaterials der Biographien von LehrerInnen eine große räumliche Nähe zum Auftraggeber, andererseits viel Erfahrung in der Bearbeitung volkswirtschaftlicher Probleme voraussetzte und in Speyer kurzfristig keine qualifizierten BearbeiterInnen mit freien Kapazitäten vorhanden waren, wurde das Projekt in Kooperation zwischen dem Hamburger HWWA-Institut für Wirtschaftsforschung und dem Forschungsinstitut für öffentliche Verwaltung bei der Deutschen Hochschule für Verwaltungswissenschaften durchgeführt. Als Projektleiterin möchte ich an dieser Stelle hervorheben, daß die Kooperation nicht nur in persönlicher Hinsicht eine überaus erfreuliche Erfahrung war, sondern daß sich gerade auch in fachlicher Hinsicht Perspektiven und Hintergrundwissen aus zwei auf unterschiedliche Fragespektren spezialisierte Forschungsinstituten ergänzten und befruchteten.
Auch von Seiten der Auftraggeberin bestand von Anfang an der Wunsch, der Vielzahl der bereits vorliegenden, z.T. recht dogmatischen und "ergebnisorientierten" Studien zum Ausgaben- und Kostenvergleich zwischen BeamtInnen und Angestellten im öffentlichen Dienst nicht einfach eine weitere hinzuzufügen. Vielmehr sollten die anderen Studien vergleichend auch daraufhin analysiert werden, welche Parameter der Modellrechnungen das jeweilige Ergebnis "präjudiziert" hätten, um ggf. auch die Unterschiede zu den in der Untersuchung anzustellenden Kostenvergleichsrechnungen für beamtete und angestellte Hamburger LehrerInnen erklären zu können. Denn die Besonderheit der vorliegenden Studien besteht darin, daß sie sich ausschließlich auf den Schulbereich bezieht, der sich durch eine extrem geringe Beförderungsspanne sowie hinsichtlich der berufsbiographischen Lebensläufe signifikant von anderen Bereichen des öffentlichen Dienstes unterscheidet. Insofern sei an dieser Stelle noch einmal ausdrücklich darauf hingewiesen, daß die Ergebnisse nicht ungeprüft auf andere Bereiche und Länder übertragen werden können!
Des Weiteren bestand Einigkeit darüber, daß die statische Analyse eines aus aktuellen Daten ermittelten Modellebenslaufes einer LehrerIn kaum geeignet sein kann, Handlungsperspektiven für die Zukunft aufzuspannen. Aus diesem Grund wurde nicht noch ein Grundmodell - ohne Einkommensanpassungen - gerechnet, sondern auch Parametervariationen durchgeführt, die angeben, wie sich das Kostenverhältnis zwischen den beiden Beschäftigtengruppen verändert, wenn sich das Eintrittsalter in den Schuldienst, das Pensionseintrittsalter und die Lebenserwartung unter ansonsten gleichen Bedingungen verändert. Schließlich - und dies ist ein wesentlicher Unterschied zu praktisch allen anderen vorliegenden Studien - wurde die Annahme eingeführt, daß es auch im öffentlichen Dienst und in den nächsten 65 Jahren wieder Reallohnerhöhungen in ähnlicher Größenordnung wie in der Gesamtwirtschaft geben wird.
Bei den Ergebnissen ist dann auch die starke Abhängigkeit der Kostenrelationen von der Lebensarbeitszeit und insbesondere vom Pensionseintrittsalter bemerkenswert. Die Alterssicherungssysteme des öffentlichen Dienstes, die einstmals für echte "lebenslängliche" Arbeitsverhältnisse konzipiert worden waren, reagieren hoch sensibel auf die empirisch nachweisbaren Verkürzungen der Lebensarbeitszeit, wobei die Kostensteigerungen für das Beamtenverhältnis besonderes gravierend ausfallen, weil hier der öffentliche Arbeitgeber die gesamten Kosten trägt, während bei der Angestellten die GRV einen Teil der Alterssicherungskosten "trägt", bei der zwar Probleme der demographischen Entwicklung auch zu Beitragssatzsteigerungen führen werden, die allerdings geringer ausfallen als die berufsbiographisch bedingten höheren Kosten in der Beamtenversorgung. Zudem impliziert eine Absenkung des Rentenniveaus in Hamburg wegen besonderer Regeln für die Zusatzversorgung der Angestellten und ArbeiterInnen im öffentlichen Dienst kein komplementäres überdurchschnittliches Ansteigen dieser aus dem Haushalt der Hansestadt finanzierten Leistungen.
Insgesamt zeigt die Studie, daß auch das Kostenverhältnis zwischen Angestellten und BeamtInnen in hohem Maße durch personalwirtschaftliche Instrumente beeinflußt werden kann. Diese Instrumente sind dem Bereich Personalführung und -entwicklung einerseits zuzuordnen, bestehen andererseits aber auch in einer Neuordnung des öffentlichen Haushaltswesens, das den Prinzipien der Kostentransparenz und der "Sustainability", der Nachhaltigkeit nicht nur der ausgewiesenen fundierten Schulden, sondern unter Einschluß auch der mit der Beamtenversorgung verbundenen Schattenverschuldung folgen sollte, damit auch die mit der Tätigkeit im öffentlichen Dienst erworbenen Ansprüche auf zukünftige Leistungen der spezifischen Alterssicherungen auf die Verschuldungsgrenzen der "verursachenden" Periode angerechnet wird.
Die Besteuerung von Ehe und Familie und insbesondere die Auswirkungen des Ehegatten-splittings und der Lohnsteuerklassenkombination III/V werden seit langem diskutiert. In der Debatte geht es in der Regel um die Anreizwirkungen, die das Ehegattensplitting und das Lohnsteuerverfahren auf den Beschäftigungsumfang von verheirateten Frauen und Männern haben. Dabei wird häufig argumentiert, dass verheiratete Frauen deshalb häufiger in Teilzeit arbeiten, weil jede zusätzliche Arbeitsstunde bei Veranlagung in Lohnsteuerklasse V weniger Nettoeinkommen bringt als die des Ehepartners in Lohnsteuerklasse III. Auch die vorliegende Studie setzt bei den Auswirkungen der Steuerklassen im Lohnsteuerverfahren auf die Netto-einkommen an, nimmt aber vor allem die finanziellen Verteilungswirkungen für Frauen und Männer in den Blick. In einem ersten Schritt wird nachgewiesen, dass sich die Steuerklassen-kombination III/V nachteilig auf die Nettoeinkommen von Frauen auswirkt. Im zweiten Schritt wird dann ein Aspekt beleuchtet, der in Debatten bisher nur eine untergeordnete Rolle spielte, nämlich die Auswirkung der Steuerklasse auf die Höhe von Lohnersatzleistungen. Die Berechnungen belegen, dass verheiratete Frauen und Männer aufgrund der faktischen Zu-ordnung zu den Steuerklassen III und V unterschiedlich hohe Lohnersatzleistungen beziehen: Die Lohnersatzleistungen in Lohnsteuerklasse V, in der mehrheitlich Frauen veranlagt werden, sind bei gleichem Bruttoeinkommen geringer als die Lohnersatzleistungen in Steuerklasse III, in der ganz überwiegend Männer veranlagt werden. Aufbauend auf den Berechnungsergebnissen kommt - im dritten Schritt - die verfassungsrechtliche Bewertung zum Ergebnis, dass die Regelungen des Lohnsteuerverfahrens weder der Gleichberechtigung von Frauen und Männern (Art. 3 Abs. 2 GG) noch dem Schutz der Familie (Art. 3 Abs. 1 und Art. 6 Abs. 1 GG) gerecht werden. Abschließend werden - unter Beibehaltung des Ehegatten-splittings - Reformoptionen für die Berechnung von Lohnsteuer und Lohnersatzleistungen vorgestellt
Die Stadt Mannheim hat 2008 einen Verwaltungsmodernisierungsprozess mit dem postulierten Ziel begonnen "eine der modernsten Stadtverwaltungen Deutschlands" bis zum Jahr 2013 zu werden. Dieser Prozess wurde durch das Deutsche Forschungsinstitut für öffentliche Verwaltung (FÖV) Speyer evaluiert. Bei der Evaluation wurde zum einen die rückblickende Bewertung des stattgefundenen Modernisierungsprozesses, zum anderen die mögliche Fortführung von CHANGE² ab dem Jahr 2014 in den Blick genommen.
Der Beitrag untersucht aus ökonomischer Perspektive die jüngeren Entwicklungen im Besoldungsrecht des Bundes und der Länder. Hier sind verschiedene Einflussfaktoren auszumachen, insbesondere die neueren Urteile des Bundesverfassungsgerichts, aber auch ein intensivierter Wettbewerb um qualifizierte Arbeitskräfte nicht nur mit der Privatwirtschaft, sondern auch der Gebietskörperschaften untereinander. Trotz realer Einkommenserhöhungen bleibt die Mehrzahl der Länder z.T. deutlich hinter der Verdienstentwicklung der Privatwirtschaft zurück. Probleme bereitet die insbesondere wegen der weiter steigenden Wohnkosten. Der feststellbare Weg in Zulagen und Nebenleistungen könnte die Einheitlichkeit der Besoldungsordnungen erodieren.
In this paper, the 2015/16 budgetary effects of refugee immigration in Germany are analyzed. The Public sector spends billions of Euros to accommodate and supply refugees and to integrate those into the labor markets who have a perspective for a permanent or even medium-term residence permit. In case of a successful integration, we can expect flow backs in the form of income tax revenues and social security contributions. The costs and financial benefits of several types of refugees are modelled and – weighted with the number of cases – added to a public sector ‘financial balance’. Financial ‘profitability’ depends on labor market integration, the volume of labor participation and the future income earned, which depends on qualification, education and training. The levels of government will experience diverging cost-benefit balances. They will only receive future flow backs in the form of their share in the income tax revenues if refugees find jobs within their territories. Administrative efforts should concentrate on a successful labor market integration of refugees and no longer continue the policy of preventing them from entering the labor market for many years and thereby making them heavily dependent on public transfer payments.
Der Forschungsbericht von Gisela Färber und Richard Hermanowski beschreibt und analysiert die Entwicklungen im öffentlichen Dienst seit der deutschen Vereinigung. Vor dem Hintergrund veränderter politischer, wirtschaftlicher und gesellschaftlicher Rahmenbedingungen zeigt Hermanowski anhand der amtlichen Personalstatistik, besoldungs- bzw. tarifrechtlicher Entgelttabellen sowie Haushaltsdaten der Gebietskörperschaften, wie sich Beschäftigungssystem und -verhältnisse im öffentlichen Dienst seither veränderten. Er analysiert, dass viele Reformen der vergangenen 26 Jahre nicht nur der tradierten Logik des Beschäftigungssystems des öffentlichen Dienstes widersprechen, sondern auch die Position der öffentlichen Arbeitgeber auf dem Arbeitsmarkt geschwächt haben. Gisela Färber greift diese Bestandsaufnahme auf, beschreibt die aktuell drängendsten Probleme des öffentlichen Dienstes und zeigt Forschungsbedarfe auf, die zur Lösung der Probleme beitragen. Sie unterstreicht die Notwendigkeit interdisziplinärer Forschung über und für den öffentlichen Dienst und regt die Schaffung einer dauerhaften Forschungs- und Dateninfrastruktur hierfür an.