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Art. 20 GFK: Rationierung
(2022)
Art. 21 GFK: Wohnungswesen
(2022)
Das Gutachten untersucht die rechtliche Zulässigkeit von positiven Maßnahmen zur inter-kulturellen Öffnung der öffentlichen Verwaltung. Zwar haben rund 25 Prozent der Bevölke-rung einen sogenannten Migrationshintergrund. In der öffentlichen Verwaltung bildet sich unter den Beschäftigten die Vielfalt der Gesellschaft jedoch nur unzureichend ab. Positive Maßnahmen, die deutsche Übersetzung des englischen Begriffs „affirmative actions“, können dazu dienen dieses Ungleichgewicht abzubauen.
Das Gutachten stellt zunächst den Rechtsrahmen für solche Maßnahmen dar und ordnet an-schließend konkrete Maßnahmen in diesen ein. Schließlich werden konkrete Empfehlungen unterbreitet.
Werden hochbetagte Menschen in Pflegeheimen versorgt, kommt es zuweilen zu Zwischen-fällen wie Stürzen oder fehlender Ansprechbarkeit. Pflegekräfte müssen in solchen Situati-onen entscheiden, welche Intervention angezeigt ist. Eine konkrete Lage wird je nach Pro-fession, Kompetenz und Erfahrung sowie der personellen Ausstattung der Einrichtung unter-schiedlich eingeschätzt; dies betrifft etwa das Vorliegen eines „unverzüglichen“ Bedarfs oder die „Notwendigkeit“ von Maßnahmen. Aufgrund dieser Unsicherheiten kontaktiert das Pfle-gepersonal häufig die Integrierte Leitstelle, was i.d.R. einen Rettungseinsatz mit Kranken-hauseinweisung nach sich zieht. Der Wille der Bewohner wird dabei nicht immer umgesetzt. Der Beitrag geht aus rechtswissenschaftlicher Sicht der Frage nach, inwieweit digitale decision support systems eingesetzt werden dürfen, die für Notsituationen ein standard-mäßiges Vorgehen empfehlen und zugleich den Willen der Heimbewohner berücksichtigen.