Kritik öffentlicher Aufgaben
(1988)
Die planende Verwaltung wird mit der Forderung konfrontiert, ihr Handlungsinstrumentarium zu modernisierne und etwa im Umweltschutz marktkonforme Instrumente in ihre Programme aufzunehmen. Inder Auseinandersetzung der Regierungs- und Verwaltungspraxis wird sodann deutlich, wie eng die Form- und Instrumentenfrage mit je eigenen Bewertungen von Wirtschaftlichkeit, Rechtmäßigkeit, Politikfähigkeit verknüpft ist. Oft gewinnt man freilich auch den Eindruck, daß es sich um Verständigungsprobleme nach verschiedenen Orientierungsmustenr ausgerichteter Aktuere handelt. Das läßt es nützlich erscheinen, eine Querschnittsanalyse staatlicher Handlungsformen und -instrumente im Forschungsinstitut für öffentliche Verwaltung bei Hochschule für Verwaltungswissenschaften Speyer durchzuführen.
Zur innenpolitischen Agenda - Die amerikanische Bundesregierung am Beginn der neunziger Jahre
(1993)
Die vorliegende Studie geht auf ein Forschungsvorhaben zurück, das ich 1989 begonnen habe und zu dem mich berufliche Erfahrungen in der innenpolitischen Querschnittsarbeit angeregt haben. Das Projekt mußte wegen vordringlicher Verpflichtungen im Hinblick auf die deutsche Vereinigung und die Transformation von Staat und Verwaltung des realen Sozialismus mehrfach unterbrochen werden. Der "innenpolitische Stillstand" während der Präsidentschaft Bush in den Vereinigten Staaten hat es dann freilich mit sich gebracht, daß die hier vorgestellte öffentliche Agenda im Grunde nicht überholt ist, mancher Streitpunkt eher an Aktualität gewonnen hat.
Öffentliche Aufgaben manifestieren sich auch in den Vermögenswerten, die die öffentliche Verwaltung zu deren Erfüllung benötigt. Vermögen ist daher in vielen Verwaltungsfeldern ein Anknüpfungspunkt für eine Aufgabendiskussion. Das ist bei der Neuordnung des Vermögens in der ehemaligen DDR deutlich geworden. Dor hatte man sich mit der Umwandlung von Vermögen der öffentlichen Hand in Volkseigentum und dessen Aufteilung an zentralistisch gesteuerte Organe der Staatsmacht von der deutschen Rechts- und Verwaltungstradition entfernt. Mit der Transformation der realsozialistischen Gesellschafts-, Wirtschafts- und Staatsordnung und der Vereinigugn Deutschlands galt es auch, die tradierte Ordnung öffentlichen Vermögens auf mittel- und ostdeutschem Boden wieder herzustellen.