Lehrstuhl für Verwaltungswissenschaft, Staatsrecht, Verwaltungsrecht und Europarecht (Univ.-Prof. Dr. Mario Martini)
Refine
Year of publication
Document Type
- Article (57)
- Part of a commentary (47)
- Book (18)
- Interview (12)
- Part of a Book (9)
- Public lecture (7)
- Other (5)
- Review (4)
- Contribution to online periodical (3)
Has Fulltext
- no (162) (remove)
Is part of the Bibliography
- no (162)
Keywords
- Datenschutz-Grundverordnung (32)
- DSGVO (6)
- Datenschutz (4)
- Digitalisierung (4)
- Vergaberecht (4)
- Dark Patterns (3)
- Preisrecht (3)
- Allgemeines Verwaltungsrecht (2)
- ChatGPT (2)
- General-Purpose-AI (2)
Institute
- Lehrstuhl für Verwaltungswissenschaft, Staatsrecht, Verwaltungsrecht und Europarecht (Univ.-Prof. Dr. Mario Martini) (162)
- Lehrstuhl für öffentliches Recht, insbesondere allgemeines und besonderes Verwaltungsrecht (Univ.-Prof. Dr. Jan Ziekow) (3)
- Lehrstuhl für Öffentliches Recht, insbesondere Europarecht und Völkerrecht (Univ.-Prof. Dr. Wolfgang Weiß) (2)
- Lehrstuhl für Verwaltungswissenschaft und öffentliches Recht (Univ.-Prof. Dr. Hermann Hill) (1)
Zwischen Vermummungsverbot und Maskengebot: die Versammlungsfreiheit in Zeiten der Corona-Pandemie
(2020)
Die Corona-Pandemie versetzt das grundrechtliche Ordnungsgefüge in einen Ausnahme-zustand. Nicht zuletzt die Versammlungsbehörden sehen sich vor schwierige Entscheidungen gestellt. Die verfassungs-, versammlungs- und infektionsschutzrechtlichen Grenzen, denen Versammlungsbeschränkungen unterworfen sind, haben sie dabei nicht immer respektiert.
Verwaltungsprozessrecht
(1997)
Verwaltungsprozessrecht
(1999)
Verwaltungsprozessrecht
(2003)
Verwaltungsprozessrecht
(2008)
Verwaltungsprozessrecht
(2011)
§ 11 SektVO - Wettbewerbe
(2015)
Digitaler Nachlass
(2013)
„Die Verwaltung darf man nicht unter die Lupe nehmen, weil sie sonst noch größer wird“, räsonierte einmal der Journalist Wolfram Weidner. Im Falle der Digitalisierung der Verwaltung verhält es sich anders: Sie ist einer der Königswege, Bürokratiekosten zu senken. Wer ihre Potenziale unter dem analytischen Mikroskop mit dem Status quo der Verwaltung abgleicht, erkennt ernüchtert: Die Bundesrepublik bleibt bislang hinter ihren Möglichkeiten zurück. Dass das Grundgesetz in einem Art. 91 c Abs. 5 GG-E nunmehr dem Bund die Kompetenz für einen einheitlichen Zugang zu Online-Angeboten der Verwaltung verleihen soll, nährt die Hoffnung auf einen digitalen Aufbruch. Im Verbund mit einer (datenschutzkonformen) Umsetzung des Once-only-Prinzips, den Chancen vollautomatisierter Verwaltungsverfahren und einem konsequenten E-Government-Nudging kann der Anschluss an die Weltspitze digitaler Verwaltung gelingen.
Art. 21 - Widerspruchsrecht
(2018)
Mediation und Gemeinwohl
(2010)